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Mitnahme der Waffe zum Arbeitsplatz

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Maria
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Mitnahme der Waffe zum Arbeitsplatz

Beitrag von Maria » Do 7. Dez 2023, 21:24

Hy

Kurze frage bezüglich des Waffenrecht für die Mitnahme einer Waffe zum Arbeitsplatz.
Ich hätte gerne gefragt wie es den aussieht wenn ich ein WS zum Arbeitsplatz mitnehme um nach der Arbeit es am Schießplatz zu testen.
Es ist mir klar das man ein WS nur am Schießplatz zusammenbauen darf deswegen Transportierte ich es auch zerlegt in einem absperrbaren Waffenkoffer ich hoffe ich bin recht mit der Annahme das es zerlegt sein muss aber alle teile mit ein wenig Munition im gleichen Behältnis sein darf?
Meine Idee war eventuell am Vorabend meines Nachtdienstes die Waffe mitzunehmen sie auf meinem Arbeitsplatz in meinem Metall Spint einzusperren und am nächsten tag gleich nach dem dienst zum Schießplatz zu fahren.
Übrigens ich verrichte immer alleine den Dienst das soll bedeuten das niemand vor Ort ist und auch keinen Zugang zum Gebäude hat da ich im Dienst alleine die Schlüssel dazu besitze und wie erwähnt die Waffe in einem Spint zusätzlich versperrt währe.

Hat da wer Ahnung darüber ob das so in Ordnung währe..?

Danke..
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Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt :mrgreen:

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Re: Mitnahme der Waffe zum Arbeitsplatz

Beitrag von gewo » Do 7. Dez 2023, 21:33

Wenn
- du das waffenbehaeltnis nicht oeffnest
- die mitnahme der waffe im zusammenhang mit deren besitz oder verwendung steht
- und die verwahrung „sicher“ ist ( schutz vor entwendung durch einem evt kriminellen taeter UND schutz vor dem zugriff von sich dort berechtigt befindlichen personen)
dann sollte das in ordnung gehen
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AndyA
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Re: Mitnahme der Waffe zum Arbeitsplatz

Beitrag von AndyA » Fr 8. Dez 2023, 15:38

gewo hat geschrieben:
Do 7. Dez 2023, 21:33
Wenn
- du das waffenbehaeltnis nicht oeffnest
- die mitnahme der waffe im zusammenhang mit deren besitz oder verwendung steht
- und die verwahrung „sicher“ ist ( schutz vor entwendung durch einem evt kriminellen taeter UND schutz vor dem zugriff von sich dort berechtigt befindlichen personen)
dann sollte das in ordnung gehen
Gesetzlih sollte das i.O. sein.

Was dazu der Arbeitgeber sagt, ob es irgendeine interne Regelungen gibt, ist eine andere Frage.

gewo
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Re: Mitnahme der Waffe zum Arbeitsplatz

Beitrag von gewo » Fr 8. Dez 2023, 18:08

AndyA hat geschrieben:
Fr 8. Dez 2023, 15:38
gewo hat geschrieben:
Do 7. Dez 2023, 21:33
Wenn
- du das waffenbehaeltnis nicht oeffnest
- die mitnahme der waffe im zusammenhang mit deren besitz oder verwendung steht
- und die verwahrung „sicher“ ist ( schutz vor entwendung durch einem evt kriminellen taeter UND schutz vor dem zugriff von sich dort berechtigt befindlichen personen)
dann sollte das in ordnung gehen
Gesetzlih sollte das i.O. sein.

Was dazu der Arbeitgeber sagt, ob es irgendeine interne Regelungen gibt, ist eine andere Frage.
So lange die waffe im behaeltnis bleibt und die anderen bedingungen zutreffen habdelt es sich um einen transport.

Die berechtigung zum transport heisst „waffenbesitzkarte“. Weitere berechtigungen zur mitnahme sind nicht erforderlich.

Es mag jetzt dinge wie hausordnung, hausrecht, dienstordnung ect geben welche einer mitnahme entgegenstehen. Aber aus rechtlicher sicht sehe ich auf den ersten bluck weit und breit keine veranlassung fuer eine vorherige einwilligung oder ähnliches
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Joewood
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Re: Mitnahme der Waffe zum Arbeitsplatz

Beitrag von Joewood » Sa 9. Dez 2023, 11:03

Ist in Ordnung... du darfst die Waffe ja grundsätzlich transportieren; mache ich auch regelmäßig. Ich habe es nur im Vorfeld mit dem Security Officer abgeklärt, ob das in Ordnung ist. Sein Kommentar sinngemäß: " ich gehe davon aus, dass du die Waffe(n) regelkonform verwahrst" (aka: versperrbarer Spind). Damit war das Thema gegessen.
Meiner Meinung nach - solange es kein öffentliches Gebäude ist - dürftest die Waffe in Wahrheit sogar rausnehmen und damit herumtun, sofern es der Arbeitgeber gestattet. Darf nur niemandem zugänglich gemacht werden, der keine Berechtigung hat.

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Re: Mitnahme der Waffe zum Arbeitsplatz

Beitrag von AndyA » Sa 9. Dez 2023, 11:25

gewo hat geschrieben:
Fr 8. Dez 2023, 18:08
AndyA hat geschrieben:
Fr 8. Dez 2023, 15:38
gewo hat geschrieben:
Do 7. Dez 2023, 21:33
Wenn
- du das waffenbehaeltnis nicht oeffnest
- die mitnahme der waffe im zusammenhang mit deren besitz oder verwendung steht
- und die verwahrung „sicher“ ist ( schutz vor entwendung durch einem evt kriminellen taeter UND schutz vor dem zugriff von sich dort berechtigt befindlichen personen)
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Was dazu der Arbeitgeber sagt, ob es irgendeine interne Regelungen gibt, ist eine andere Frage.
So lange die waffe im behaeltnis bleibt und die anderen bedingungen zutreffen habdelt es sich um einen transport.

Die berechtigung zum transport heisst „waffenbesitzkarte“. Weitere berechtigungen zur mitnahme sind nicht erforderlich.

Es mag jetzt dinge wie hausordnung, hausrecht, dienstordnung ect geben welche einer mitnahme entgegenstehen. Aber aus rechtlicher sicht sehe ich auf den ersten bluck weit und breit keine veranlassung fuer eine vorherige einwilligung oder ähnliches
Genau meine Gedanke. Ich habe schon ein paar Mal meine Waffen ins Büro mitgenommen, wann ich grad davon weiter nach Schwechat fuhr.

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Re: Mitnahme der Waffe zum Arbeitsplatz

Beitrag von Maria » So 10. Dez 2023, 13:03

Danke für die Aufklärungen erstmal,..

Naja hier ist es so bei Dienstübernahme wird der Hauptschlüssel übergeben an den nächsten Diensthabenden und keiner kann und darf außer den Diensthabenden das Gebäude betreten zusätzlich haben wir Metall Spinte für die persönlichen Sachen da kann man dann seine Sachen einsperren.
Mein Grundgedanke war der wenn ich um 8 Uhr Früh nach Hause fahre gleich zum Schießplatz fahren könnte ohne Umwege zuerst nach hause.

Wie ist das nochmal mit der Munition Mitnahme wie geschrieben ist es eine WS Pistole kann man demnach die Munition im gleichen Behältnis trotzdem transportieren?.

Danke..
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Re: Mitnahme der Waffe zum Arbeitsplatz

Beitrag von gewo » So 10. Dez 2023, 13:09

Maria hat geschrieben:
So 10. Dez 2023, 13:03
…..und keiner kann und darf außer den Diensthabenden das Gebäude betreten
Schutz vor diebstahl durch fremden täter:
OK
Maria hat geschrieben:
So 10. Dez 2023, 13:03
zusätzlich haben wir Metall Spinte für die persönlichen Sachen da kann man dann seine Sachen einsperren.
Schutz vor dem zugeiff durch rechtmaessig anwesende die jedoch ggf keine waffenrechtliche genehmigung besitzen:
OK


Somit auf den ersten blick kein problem
Egal ob waffe, muni oder wechselsystem (solange die im behaeltnis bleiben und das behaeltnis nicht geoeffnet wird)
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Re: Mitnahme der Waffe zum Arbeitsplatz

Beitrag von befluegeltkostbarer » So 10. Dez 2023, 15:34

Ich glaub ich würd nach einem Nachtdienst nix treffen!

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Re: Mitnahme der Waffe zum Arbeitsplatz

Beitrag von Joewood » Di 12. Dez 2023, 02:03

gewo hat geschrieben:
So 10. Dez 2023, 13:09
(solange die im behaeltnis bleiben und das behaeltnis nicht geoeffnet wird)
Wieso muss es denn geschlossen bleiben? Da es weder die Straße ist noch ein (nehme ich jetzt mal an) öffentliches Gebäude, sind das Privaträumlichkeiten und da ist der einzige, der diesbezüglich was zu sagen hat, der Besitzer/Mieter. Wenn es dem egal, ist, ob die deine Privatwaffe rausnimmst, dann sehe ich auch keinen Gesetzesverstoß. Oder welchen Paragraphen überseh ich da?
Maria hat geschrieben:
So 10. Dez 2023, 13:03
Wie ist das nochmal mit der Munition Mitnahme wie geschrieben ist es eine WS Pistole kann man demnach die Munition im gleichen Behältnis trotzdem transportieren?.
Vergiss den Teil bitte.. das ist deutsches Recht. Die dürfen die Waffe auch nicht geladen im Tresor haben. In Österreich sehr wohl und du darfst auch voll geladene Magazine in dasselbe Fach wie die Pistole in den Rucksack/Range Bag schmeißen. Solange kein Mag angesteckt ist und es nicht offensichtlich als verkapptes führen gewertet werden kann (z.B. Bauchtasche, auf die man hinreichend schnell Zugriff hat und die Waffe laden kann) , ist es gesetzeskonform.

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Re: Mitnahme der Waffe zum Arbeitsplatz

Beitrag von bino71 » Di 12. Dez 2023, 11:20

Joewood hat geschrieben:
Di 12. Dez 2023, 02:03
Wieso muss es denn geschlossen bleiben? Da es weder die Straße ist noch ein (nehme ich jetzt mal an) öffentliches Gebäude, sind das Privaträumlichkeiten und da ist der einzige, der diesbezüglich was zu sagen hat, der Besitzer/Mieter. Wenn es dem egal, ist, ob die deine Privatwaffe rausnimmst, dann sehe ich auch keinen Gesetzesverstoß. Oder welchen Paragraphen überseh ich da?
Weil der TO über WS gesprochen hat und nicht um die ganze Waffe und die ist bekanntlich nur am behördlich genehmigten Schießstand zusammen zu bauen.

MikeV
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Re: Mitnahme der Waffe zum Arbeitsplatz

Beitrag von MikeV » Di 12. Dez 2023, 11:41

Führen
§ 7.
(1)Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.
(2)Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.
(3)Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).
Ich würde das ja wirklich gerne alles glauben, denn das würde MIR das Leben manchmal viel einfacher machen, ABER, irgendwie kann ich das nicht nachvollziehen...

Meinem Verständnis nach wäre unter gegebenen Umständen folgendes zutreffend:

Transport: Waffe von zu Hause ins Büro transportieren - Zweck gegeben
Führen: Siehe (1) AUSSER, man hat die Zustimmung des Chefs/Besitzers etc., dann siehe (2). Die Lagerung im Spind über einen Zeitraum von zB 8 Stunden kann wohl kaum mit dem Zweck "sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen" zu begründen sein.
Transport: Waffe vom Büro zum Schießstand und danach nach Hause transportieren - Zweck gegeben.

Woraus leitet ihr eure Rechtsansicht ab, dass man den Aufenthalt im Büro als Teil des Transports betrachten kann.
Gibt's dazu Judikatur, ein Rundschreiben oder etwas anderes, auf das man sich stützen könnte?
Wie gesagt... würde mir wirklich helfen, da mein Büro genau in der Mitte zwischen Heim und Schießstand liegt...

Skill Issue
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Re: Mitnahme der Waffe zum Arbeitsplatz

Beitrag von Skill Issue » Di 12. Dez 2023, 11:48

Probleme, die wir nicht hätten, wenn das Führen von Waffen nicht so ein seltenes Privileg wäre.

gewo
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Re: Mitnahme der Waffe zum Arbeitsplatz

Beitrag von gewo » Di 12. Dez 2023, 11:53

MikeV hat geschrieben:
Di 12. Dez 2023, 11:41
Führen
§ 7.
(1)Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.
(2)Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.
(3)Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).
Ich würde das ja wirklich gerne alles glauben, denn das würde MIR das Leben manchmal viel einfacher machen, ABER, irgendwie kann ich das nicht nachvollziehen...

Meinem Verständnis nach wäre unter gegebenen Umständen folgendes zutreffend:

Transport: Waffe von zu Hause ins Büro transportieren - Zweck gegeben
Führen: Siehe (1) AUSSER, man hat die Zustimmung des Chefs/Besitzers etc., dann siehe (2). Die Lagerung im Spind über einen Zeitraum von zB 8 Stunden kann wohl kaum mit dem Zweck "sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen" zu begründen sein.
Transport: Waffe vom Büro zum Schießstand und danach nach Hause transportieren - Zweck gegeben.

Woraus leitet ihr eure Rechtsansicht ab, dass man den Aufenthalt im Büro als Teil des Transports betrachten kann.
Gibt's dazu Judikatur, ein Rundschreiben oder etwas anderes, auf das man sich stützen könnte?
Wie gesagt... würde mir wirklich helfen, da mein Büro genau in der Mitte zwischen Heim und Schießstand liegt...
Die Transportthematik ist immer eine Frage der Zumutbarkeit.
Wenn es unzumutbar ist nach dem Dienst wieder heimzufahren, die waffe zu holen und danach erst auf den Schiesstand zu fahren zb weil sich das zeitlich ned ausgeht und die zeiträume ned vom Waffenbesitzer selbst bestimmt werden können sondern sich durch Dienstende und Öffnungszeiten des Schiesstandes ergeben dann sehe ich kein Problem

Vor allem weil es sich ja nicht zwangsweise um die - streng zu betrachtende - thematik "Fahrtunterbrechnung des Transportes" handelt sondern um den schlichten Transport zwischen mehreren Verwahrungsorten.

Wir dürfen unsere waffen verwahren wo wir wollen.

die situation stellt sich also wie folgt dar:
zum dienstbeginn: transport vom verwahrungsort 1 (zu hause) zum verwahrungsort 2 (arbeitsstelle)
am dienstende: transport von verwahrungsort 2 (arbeitsstelle) zum ort der verwendung (schiessstand)
nach dem schiessen: transport vom ort der verwendung (schiessstand) zum verwahrungsort 1 (zu hause)

voraussetzung ist wie gesagt die moeglichkeit einer sicheren verwahrung an der arbeitsstelle (aussensicherung UND zugriffsschutz)

und wer vom dienstgeber die genehmigung zu fuehren in der betriebsanlage hat darf sie dort gern auch aus dem behaeltnis nehmen oder von mir aus den ganzen tag geholster haben, aber das ist wohl die absoluten ausnahme
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Re: Mitnahme der Waffe zum Arbeitsplatz

Beitrag von MikeV » Di 12. Dez 2023, 13:09

Verstehe... die Verwahrung am Arbeitsplatz habe ich nicht bedacht, da muss ich nochmal nachlesen..
und wer vom dienstgeber die genehmigung zu fuehren in der betriebsanlage hat darf sie dort gern auch aus dem behaeltnis nehmen oder von mir aus den ganzen tag geholster haben, aber das ist wohl die absoluten ausnahme
Das legitimiert wohl das "Führen, dass dann ja per Definition keines ist" bei den ganzen privaten Security-Firmen auf Privatgrund...

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