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Große Magazine bestückt aufbewahren?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Wulpe
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Große Magazine bestückt aufbewahren?

Beitrag von Wulpe » So 7. Jan 2024, 10:12

Hallo, zur Vorsicht die Frage in die Runde: spricht etwas dagegen, "große" Magazin (konkret 30er AUG) gefüllt aufzubewahren?

Natürlich nicht an die Waffe gesteckt und korrekt verwahrt.
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yoda
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Re: Große Magazine bestückt aufbewahren?

Beitrag von yoda » So 7. Jan 2024, 10:25

Wulpe hat geschrieben:
So 7. Jan 2024, 10:12
Hallo, zur Vorsicht die Frage in die Runde: spricht etwas dagegen, "große" Magazin (konkret 30er AUG) gefüllt aufzubewahren?

Natürlich nicht an die Waffe gesteckt und korrekt verwahrt.
Ist erlaubt, wichtig ist halt dass sie versperrt sind. Hab bei der letzten Verwahrungskontrolle auch alle voll vorgelegt...

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Markus_H
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Re: Große Magazine bestückt aufbewahren?

Beitrag von Markus_H » So 7. Jan 2024, 10:26

Wenn jeder der Zugriff hat das auch behirnt gibts keine Gründe die dagegen sprechen gefüllte Magazine zu lagern.
Protipp: leere und volle Magazine irgendwie trennen. Dann behältst den Überblick

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Re: Große Magazine bestückt aufbewahren?

Beitrag von bino71 » So 7. Jan 2024, 12:45

Ich erweitere mal die Frage zu befüllten Magazinen:
Gibt es einen Unterschied ob die Magazine Z7/Z8 oder eben Z9/Z10 befüllt sind?
Könnte man Einem bei befüllten Z9/Z10 Magazine im Falle einer Überprüfung einen Strick drehen?

Wulpe
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Re: Große Magazine bestückt aufbewahren?

Beitrag von Wulpe » So 7. Jan 2024, 15:17

Könnte man Einem bei befüllten Z9/Z10 Magazine im Falle einer Überprüfung einen Strick drehen?

Das war doch meine Frage, 30er AUG Magazine sind ja Z10?
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titan
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Re: Große Magazine bestückt aufbewahren?

Beitrag von titan » So 7. Jan 2024, 15:52

Worum gehts genau? Warum soll ein rechtmäßig besessenes Magazin nicht befüllt sein dürfen?
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Re: Große Magazine bestückt aufbewahren?

Beitrag von Wulpe » So 7. Jan 2024, 18:13

titan hat geschrieben:
So 7. Jan 2024, 15:52
Worum gehts genau? Warum soll ein rechtmäßig besessenes Magazin nicht befüllt sein dürfen?
Eh, allerdings bin ich vorsichtig, was gesunder Menschenverstand vs. Waffenrecht betrifft.

Man könnte ja auch fragen, warum ein Magazin eine Waffe sein soll, noch dazu eine verbotene.
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Re: Große Magazine bestückt aufbewahren?

Beitrag von titan » So 7. Jan 2024, 20:28

Das ist mir jetzt zu schräg, was hier fantasiert wird.

Ein Magazin ist keine Waffe.
Im WaffG unter Paragr. 1 steht, was eine Waffe ist.

Läufe Rahmen Trommel etc sind ja auch keine Waffen, obwohl sie Teile davon sind und den gesetzlichen Bestimmungen unterliegen.
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Re: Große Magazine bestückt aufbewahren?

Beitrag von Wulpe » Mo 8. Jan 2024, 06:55

titan hat geschrieben:
So 7. Jan 2024, 20:28
Das ist mir jetzt zu schräg, was hier fantasiert wird.

Ein Magazin ist keine Waffe.
Im WaffG unter Paragr. 1 steht, was eine Waffe ist.
WaffG §17 Verbotene Waffen

(1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen

Z10. von Magazinen für halbautomatische Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können;


Laut WaffG sind große Magazine verbotene Waffen.
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Re: Große Magazine bestückt aufbewahren?

Beitrag von MrRiesa » Mo 8. Jan 2024, 08:19

Du darfst deine Waffen geladen aufbewahren.. also warumm sollte es bei Magazinen ein Problem sein? Natürlich sofern korrekt verwahrt..

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Re: Große Magazine bestückt aufbewahren?

Beitrag von titan » Mo 8. Jan 2024, 08:25

Sie sind verboten, aber keine "Waffen" gemäß Paragr. 1 WaffG.

Analog der Kriegsmaterialverordnung sind vielerlei Dinge Kriegsmaterial (Lafetten, militärische Nachtsichtgeräte..) aber deswegen trotzdem keine Waffen.

Die Überschrift von Paragr. 17 ist ein Sammelbegriff, keine Definition.
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Re: Große Magazine bestückt aufbewahren?

Beitrag von Wulpe » Mo 8. Jan 2024, 08:59

titan hat geschrieben:
Mo 8. Jan 2024, 08:25
Sie sind verboten, aber keine "Waffen" gemäß Paragr. 1 WaffG.

...

Die Überschrift von Paragr. 17 ist ein Sammelbegriff, keine Definition.
Das sehen die Behörden und Gerichte aber anders.

Jemand wollte 30er Magazine importieren und auf 10er begrenzen. Die Argumentation war genau deine: Definition von Waffen laut Paragraph 1. Magazine sind keine Waffen etc.

Die LPD sowie das Landesverwaltungsgericht OÖ (LVwG-751220/2/BP/NIF) war anderer Meinung. Umbau von großen Magazinen = Umbau von Waffen.

§17 ist taxativ.


LVwG-751220/2/BP/NIF

Linz, 23. Februar 2021

Im Namen der Republik

In rechtlicher Hinsicht führt die belangte Behörde aus, dass es sich bei den
Magazinen ... gemäß § 17 Abs 1 Z 8 WaffG um verbotene Waffen handeln würde ... Dies bedeute, dass ein
Magazin iSd § 17 WaffG grundsätzlich auch dann eine verbotene Waffe gemäß §
17 WaffG bleibe, wenn nachträglich (d.h. nach dessen Erzeugung) ein Umbau
erfolge.
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Re: Große Magazine bestückt aufbewahren?

Beitrag von Promo » Mo 8. Jan 2024, 09:14

... weil im Gesetz auch steht, dass ein Umbau keine Änderung der Kategorie bewirkt.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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Re: Große Magazine bestückt aufbewahren?

Beitrag von DOUBLEACTION » Mo 8. Jan 2024, 10:55

weiss ned wieso das auf einmal wieder a thema ist

wer sich die muehe macht ins jahr 2019 zu blaettern wird finden dass wir uns alle hier damals schon seitenlang drueber lustig gemacht haben dass die plastikdinger ploetzlich "waffen" sind laut gesetz. und obwohl §1 ned passt fuer die magazine

ist es aber wohl
es hat sich nichts geaendert seitdem
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Re: Große Magazine bestückt aufbewahren?

Beitrag von spareribs » Mo 8. Jan 2024, 11:20

Oje, die Angst muss ja riesig sein ....
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder :-)
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind ! :mrgreen:

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