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Große Magazine bestückt aufbewahren?

Verfasst: So 7. Jan 2024, 10:12
von Wulpe
Hallo, zur Vorsicht die Frage in die Runde: spricht etwas dagegen, "große" Magazin (konkret 30er AUG) gefüllt aufzubewahren?

Natürlich nicht an die Waffe gesteckt und korrekt verwahrt.

Re: Große Magazine bestückt aufbewahren?

Verfasst: So 7. Jan 2024, 10:25
von yoda
Wulpe hat geschrieben:
So 7. Jan 2024, 10:12
Hallo, zur Vorsicht die Frage in die Runde: spricht etwas dagegen, "große" Magazin (konkret 30er AUG) gefüllt aufzubewahren?

Natürlich nicht an die Waffe gesteckt und korrekt verwahrt.
Ist erlaubt, wichtig ist halt dass sie versperrt sind. Hab bei der letzten Verwahrungskontrolle auch alle voll vorgelegt...

Re: Große Magazine bestückt aufbewahren?

Verfasst: So 7. Jan 2024, 10:26
von Markus_H
Wenn jeder der Zugriff hat das auch behirnt gibts keine Gründe die dagegen sprechen gefüllte Magazine zu lagern.
Protipp: leere und volle Magazine irgendwie trennen. Dann behältst den Überblick

Re: Große Magazine bestückt aufbewahren?

Verfasst: So 7. Jan 2024, 12:45
von bino71
Ich erweitere mal die Frage zu befüllten Magazinen:
Gibt es einen Unterschied ob die Magazine Z7/Z8 oder eben Z9/Z10 befüllt sind?
Könnte man Einem bei befüllten Z9/Z10 Magazine im Falle einer Überprüfung einen Strick drehen?

Re: Große Magazine bestückt aufbewahren?

Verfasst: So 7. Jan 2024, 15:17
von Wulpe
Könnte man Einem bei befüllten Z9/Z10 Magazine im Falle einer Überprüfung einen Strick drehen?

Das war doch meine Frage, 30er AUG Magazine sind ja Z10?

Re: Große Magazine bestückt aufbewahren?

Verfasst: So 7. Jan 2024, 15:52
von titan
Worum gehts genau? Warum soll ein rechtmäßig besessenes Magazin nicht befüllt sein dürfen?

Re: Große Magazine bestückt aufbewahren?

Verfasst: So 7. Jan 2024, 18:13
von Wulpe
titan hat geschrieben:
So 7. Jan 2024, 15:52
Worum gehts genau? Warum soll ein rechtmäßig besessenes Magazin nicht befüllt sein dürfen?
Eh, allerdings bin ich vorsichtig, was gesunder Menschenverstand vs. Waffenrecht betrifft.

Man könnte ja auch fragen, warum ein Magazin eine Waffe sein soll, noch dazu eine verbotene.

Re: Große Magazine bestückt aufbewahren?

Verfasst: So 7. Jan 2024, 20:28
von titan
Das ist mir jetzt zu schräg, was hier fantasiert wird.

Ein Magazin ist keine Waffe.
Im WaffG unter Paragr. 1 steht, was eine Waffe ist.

Läufe Rahmen Trommel etc sind ja auch keine Waffen, obwohl sie Teile davon sind und den gesetzlichen Bestimmungen unterliegen.

Re: Große Magazine bestückt aufbewahren?

Verfasst: Mo 8. Jan 2024, 06:55
von Wulpe
titan hat geschrieben:
So 7. Jan 2024, 20:28
Das ist mir jetzt zu schräg, was hier fantasiert wird.

Ein Magazin ist keine Waffe.
Im WaffG unter Paragr. 1 steht, was eine Waffe ist.
WaffG §17 Verbotene Waffen

(1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen

Z10. von Magazinen für halbautomatische Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können;


Laut WaffG sind große Magazine verbotene Waffen.

Re: Große Magazine bestückt aufbewahren?

Verfasst: Mo 8. Jan 2024, 08:19
von MrRiesa
Du darfst deine Waffen geladen aufbewahren.. also warumm sollte es bei Magazinen ein Problem sein? Natürlich sofern korrekt verwahrt..

Re: Große Magazine bestückt aufbewahren?

Verfasst: Mo 8. Jan 2024, 08:25
von titan
Sie sind verboten, aber keine "Waffen" gemäß Paragr. 1 WaffG.

Analog der Kriegsmaterialverordnung sind vielerlei Dinge Kriegsmaterial (Lafetten, militärische Nachtsichtgeräte..) aber deswegen trotzdem keine Waffen.

Die Überschrift von Paragr. 17 ist ein Sammelbegriff, keine Definition.

Re: Große Magazine bestückt aufbewahren?

Verfasst: Mo 8. Jan 2024, 08:59
von Wulpe
titan hat geschrieben:
Mo 8. Jan 2024, 08:25
Sie sind verboten, aber keine "Waffen" gemäß Paragr. 1 WaffG.

...

Die Überschrift von Paragr. 17 ist ein Sammelbegriff, keine Definition.
Das sehen die Behörden und Gerichte aber anders.

Jemand wollte 30er Magazine importieren und auf 10er begrenzen. Die Argumentation war genau deine: Definition von Waffen laut Paragraph 1. Magazine sind keine Waffen etc.

Die LPD sowie das Landesverwaltungsgericht OÖ (LVwG-751220/2/BP/NIF) war anderer Meinung. Umbau von großen Magazinen = Umbau von Waffen.

§17 ist taxativ.


LVwG-751220/2/BP/NIF

Linz, 23. Februar 2021

Im Namen der Republik

In rechtlicher Hinsicht führt die belangte Behörde aus, dass es sich bei den
Magazinen ... gemäß § 17 Abs 1 Z 8 WaffG um verbotene Waffen handeln würde ... Dies bedeute, dass ein
Magazin iSd § 17 WaffG grundsätzlich auch dann eine verbotene Waffe gemäß §
17 WaffG bleibe, wenn nachträglich (d.h. nach dessen Erzeugung) ein Umbau
erfolge.

Re: Große Magazine bestückt aufbewahren?

Verfasst: Mo 8. Jan 2024, 09:14
von Promo
... weil im Gesetz auch steht, dass ein Umbau keine Änderung der Kategorie bewirkt.

Re: Große Magazine bestückt aufbewahren?

Verfasst: Mo 8. Jan 2024, 10:55
von DOUBLEACTION
weiss ned wieso das auf einmal wieder a thema ist

wer sich die muehe macht ins jahr 2019 zu blaettern wird finden dass wir uns alle hier damals schon seitenlang drueber lustig gemacht haben dass die plastikdinger ploetzlich "waffen" sind laut gesetz. und obwohl §1 ned passt fuer die magazine

ist es aber wohl
es hat sich nichts geaendert seitdem

Re: Große Magazine bestückt aufbewahren?

Verfasst: Mo 8. Jan 2024, 11:20
von spareribs
Oje, die Angst muss ja riesig sein ....