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Ar15/M16 Lower

Verfasst: Mi 10. Jan 2024, 18:51
von Laubmasta_reloaded
Darf man ein M16 Unterteil mit allen Teilen frei erwerben oder fällt das seit der neuen Waffenrechtsnovelle unter KM bzw. ist so ein Lower nun ein relevantes Teil das eine Erwerbberechtigung vorraussetzt?

Gruß

Re: Ar15/M16 Lower

Verfasst: Mi 10. Jan 2024, 19:11
von titan
Ein Lower und Abzugseinrichtungen allein sind nach dem WaffG nicht verboten. Allerdings solltest du dich tunlichst von allem fernhalten, was in Summe eine FA Waffe ergäbe.

Re: Ar15/M16 Lower

Verfasst: Mi 10. Jan 2024, 19:24
von Laubmasta_reloaded
titan hat geschrieben:
Mi 10. Jan 2024, 19:11
Ein Lower und Abzugseinrichtungen allein sind nach dem WaffG nicht verboten. Allerdings solltest du dich tunlichst von allem fernhalten, was in Summe eine FA Waffe ergäbe.
Danke für den Tipp.

Hab auf die schnelle mal das gefunden

https://www.wko.at/oe/arge-zivile-siche ... a4-lo4.pdf

Nun, wenn nicht gasdruckbelastet dann also soweit kein Problem.

Wollte nur Sicherheitshalber nochmal nachfragen.

Re: Ar15/M16 Lower

Verfasst: Do 11. Jan 2024, 11:10
von Skill Issue
titan hat geschrieben:
Mi 10. Jan 2024, 19:11
Ein Lower und Abzugseinrichtungen allein sind nach dem WaffG nicht verboten. Allerdings solltest du dich tunlichst von allem fernhalten, was in Summe eine FA Waffe ergäbe.
Der Lower wird ja erst ein Waffenteil, sobald er mit einem Upper verbunden ist. So gesehen wäre dann ja ein vollautomatischer Lower ja rechtlich in Ordnung, weil keine Waffe. Zusammenbauen am Schießstand in der Theorie auch.

Würde ich aber nicht tun und niemanden raten. Nur weil es auf den ersten Blick nicht verboten ist, heißt das nicht, dass man nicht trotzdem dafür bestraft wird.

Re: Ar15/M16 Lower

Verfasst: Do 11. Jan 2024, 11:30
von titan
Bitte ließ das WaffG und den Runderlass von 2019 bevor du dir irgendetwas zusammenzimmerst.

Auch nicht relevante Waffenteile (Griff, Lower, Gehäuse, Mündungsfeuerdämpfer, Verschlussträger..) sind Waffenteile, wenn auch nicht automatisch wesentliche Teile (Rahmen, Lauf Trommel, Verschluss, gasdruckbelastetes Gehäuse).

Wenn jemand über alle Teile verfügt, die eine FA Waffe ergeben, dann hat dieser ein Problem - auch nicht zusammengebaut. Deine Mutmaßungen sind also grob falsch.

Re: Ar15/M16 Lower

Verfasst: Do 11. Jan 2024, 11:48
von Skill Issue
titan hat geschrieben:
Do 11. Jan 2024, 11:30
Wenn jemand über alle Teile verfügt, die eine FA Waffe ergeben, dann hat dieser ein Problem - auch nicht zusammengebaut. Deine Mutmaßungen sind also grob falsch.
Genau das hat mir gefehlt. Danke, wenn auch wieder einmal ganz Pulverdampf-typisch unsympathisch formuliert!

Re: Ar15/M16 Lower

Verfasst: Do 11. Jan 2024, 12:39
von titan
Bitte bedenke, dass das hier ein öffentliches Forum und kein Stammtisch ist. Ich halte es für falsch, gewisse unreflektierte Aussagen einfach stehen zu lassen. Hier wird immer wieder allerlei geschrieben, behauptet, gemeint, vermutet.. ohne vorher überhaupt einen einzigen Blick ins Waffengesetz geworfen zu haben, geschweige denn Begriffe richtig zu verwenden.

Insofern sind Aussagen, wie: "..ein Lower wird ja erst ein Waffenteil, wenn er mit der Waffe verbunden ist..", blanker Unsinn, ebenso die Folgerung, dass man am Schießstand FA Waffen zusammensetzen dürfe. Wie kommst du überhaupt zu dieser Ansicht?

Nachdem du hier anonym unterwegs bist, die Öffentlichkeit sich hier aber über unsere "Szene" an LWB ein Bild macht, ist ein bisschen Schämen ggf. IMHO nicht verkehrt.

Re: Ar15/M16 Lower

Verfasst: Do 11. Jan 2024, 12:41
von gewo
Skill Issue hat geschrieben:
Do 11. Jan 2024, 11:10
titan hat geschrieben:
Mi 10. Jan 2024, 19:11
..... eine FA Waffe ....
...Zusammenbauen am Schießstand in der Theorie auch....
NEIN
kein schiesstaettenprivileg fuer kriegswaffen

Re: Ar15/M16 Lower

Verfasst: Do 11. Jan 2024, 13:28
von spareribs
Kannst sowieso in keinem Verein ausprobieren, sind überall Kameras....