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BH im Irrtum???

Verfasst: Do 11. Jan 2024, 16:27
von Trijikon
Auf meine Meldung an meine BH über eine verkaufte Waffe habe ich folgende Antwort bekommen:

Sehr geehrter Herr Havle!



Die Zuständigkeit liegt bei der Behörde des Erwerbers.

Stimmt das oder hat die Verband (lt Formular) recht das an beide gemeldet werden muss?

LG Wolfgang

Re: BH im Irrtum???

Verfasst: Do 11. Jan 2024, 16:30
von Incite
Bei B Waffe beide an die Behörde des Erwerbers

Re: BH im Irrtum???

Verfasst: Do 11. Jan 2024, 16:36
von Trijikon
Incite hat geschrieben:
Do 11. Jan 2024, 16:30
Bei B Waffe beide an die Behörde des Erwerbers
Eben, warum schreibt mir das meine Referentin dann so?
Soll ich sie auf ihren Irrtum aufmerksam machen oder kommt das besserwisserisch?

LG Wolfgang

Re: BH im Irrtum???

Verfasst: Do 11. Jan 2024, 16:40
von Evilcannibal79
Du schreibst ja "Auf meine Meldung an meine BH"!! über eine verkaufte Waffe....
Du musst an die BH des Käufers/Erwerbers schreiben.

ICh schicks immer an beide BH´s, dann bin ich safe

Re: BH im Irrtum???

Verfasst: Do 11. Jan 2024, 16:46
von Trijikon
Evilcannibal79 hat geschrieben:
Do 11. Jan 2024, 16:40
Du schreibst ja "Auf meine Meldung an meine BH"!! über eine verkaufte Waffe....
Du musst an die BH des Käufers/Erwerbers schreiben.

ICh schicks immer an beide BH´s, dann bin ich safe
Natürlich habe ich an beide geschrieben. (ca der 100 Verkauf)

LG Wolfgang

Re: BH im Irrtum???

Verfasst: Do 11. Jan 2024, 16:50
von Evilcannibal79
na dann,.....
passts doch.
Lass die SA´s doch ein wenig Klugscheissen, sonst habens ja nix im Leben.

Re: BH im Irrtum???

Verfasst: Do 11. Jan 2024, 16:51
von Mr. Danger
Deine BH hat recht.

§28
(2)Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen der für den Erwerber zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. In der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. Mit der Anzeige ist der Behörde gegebenenfalls auch die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen oder die schriftliche Erklärung, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen zu wollen, zu übermitteln. Die Behörde ist ermächtigt, die Veräußerung jener Behörde mitzuteilen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Überlassers ausgestellt hat.

Ich schicke es auch an Beide, habe aber auch schon diesen Hinweis (nur an die BH des Erwerbers) bekommen.

Re: BH im Irrtum???

Verfasst: Do 11. Jan 2024, 16:53
von Trijikon
Mr. Danger hat geschrieben:
Do 11. Jan 2024, 16:51
Deine BH hat recht.

§28
(2)Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen der für den Erwerber zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. In der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. Mit der Anzeige ist der Behörde gegebenenfalls auch die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen oder die schriftliche Erklärung, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen zu wollen, zu übermitteln. Die Behörde ist ermächtigt, die Veräußerung jener Behörde mitzuteilen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Überlassers ausgestellt hat.

Ich schicke es auch an Beide, habe aber auch schon diesen Hinweis (nur an die BH des Erwerbers) bekommen.
Danke!

LG Wolfgang

Re: BH im Irrtum???

Verfasst: Do 11. Jan 2024, 17:24
von gewo
Incite hat geschrieben:
Do 11. Jan 2024, 16:30
Bei B Waffe beide an die Behörde des Erwerbers
JA

es kann - auch rein technisch gesehen - nur EINE behoerde eine aenderung im ZWR eintragen.
es muss daher EINE behoerde geben die zustaendig dafür ist

welche behoerde das ist das ist im gesetz im §28 festgelegt (siehe posting vom herrn gefahr)
es ist die behoerde in deren wirkungsbereich der KÄUFER seinen hauptwohnsitz hat

jedes zusaetzliche versenden an die EIGENE behoerde erzeugt nur zusaetzlichen aufwand auf beiden seiten

es ist falsch

Re: BH im Irrtum???

Verfasst: Do 11. Jan 2024, 17:24
von andishp
Vielleicht meint der oder die SA nur das die Austragung der Waffe durch die Behörde des Erwerbers erfolgt. So hat es mir mein SA Mal gesagt.

Re: BH im Irrtum???

Verfasst: Do 11. Jan 2024, 17:41
von Promo
Es ist im ZWR mittlerweile übrigens so, dass eine Behörde gar nicht bei Personen "herumpfuschen" kann, die gar nicht in deren amtliche Zuständigkeit rein fallen. Will heißen sie kann dir eine Waffe ummelden, aber sie kann sie nicht außerhalb des Bezirkes jemanden anmelden, weil sie dafür nicht zuständig ist. Daher auch die Zuständigkeit der Behörde des Erwerbers.

Re: BH im Irrtum???

Verfasst: Fr 12. Jan 2024, 00:43
von rider650
Evilcannibal79 hat geschrieben:
Do 11. Jan 2024, 16:40
...
ICh schicks immer an beide BH´s, dann bin ich safe
Vor was willst du da 'safe' sein?
Es ist falsch, wie hier auch alle schreiben.
Hab ich noch nie verstanden, wieso so viele Leute es trotzdem machen.

Re: BH im Irrtum???

Verfasst: Fr 12. Jan 2024, 02:08
von FdH22
rider650 hat geschrieben:
Fr 12. Jan 2024, 00:43
Evilcannibal79 hat geschrieben:
Do 11. Jan 2024, 16:40
...
ICh schicks immer an beide BH´s, dann bin ich safe
Vor was willst du da 'safe' sein?
Es ist falsch, wie hier auch alle schreiben.
Hab ich noch nie verstanden, wieso so viele Leute es trotzdem machen.
Vielleicht deshalb, weil es vor Einführung des ZWR so (also Behörde des Erwerbers und Überlasser) zu verständigen. :o

Re: BH im Irrtum???

Verfasst: Fr 12. Jan 2024, 06:37
von kemira
Ich muss zugeben, ich schicks auch immer an beide Behörden.
Warum?
Auf freundliches Ersuchen meiner Sachbearbeiterin, weil ich mit ihr in der Regel keine Bröseln habe, mit diversen auswärtigen allerdings durchaus.
Wenn schon nicht regelmäßig, so doch mehrfach gelebte Praxis der letzten Jahre:
Meldung der Veräußerung an die BH des Erwerbers, bald darauf andere KatB gekauft, nach 6 Wochen Anruf von meiner SB "Herr Kemira, Sie hom zvül Woffn auf da Koartn"... Klärung - die auswärtige BH hat die Meldung 2 Monate reifen lassen, also Rückfrage meiner SB an die auswärtige Behörde, dort sind grad alle auf Urlaub, Krank oder Mittagessen, also unnötiger Spaß für alle.
"Wissns wos Herr Kemira, schickns mir die Veräußerungsanzeigen anfoch in CC mit, dann hob i olles do und brauch niemandem hintennochtelefonieren."
Sehr gerne, Frau SB. Leben und leben lassen.

Re: BH im Irrtum???

Verfasst: Fr 12. Jan 2024, 08:16
von Evilcannibal79
kemira hat geschrieben:
Fr 12. Jan 2024, 06:37
Ich muss zugeben, ich schicks auch immer an beide Behörden.
Warum?
Auf freundliches Ersuchen meiner Sachbearbeiterin, weil ich mit ihr in der Regel keine Bröseln habe, mit diversen auswärtigen allerdings durchaus.
Wenn schon nicht regelmäßig, so doch mehrfach gelebte Praxis der letzten Jahre:
Meldung der Veräußerung an die BH des Erwerbers, bald darauf andere KatB gekauft, nach 6 Wochen Anruf von meiner SB "Herr Kemira, Sie hom zvül Woffn auf da Koartn"... Klärung - die auswärtige BH hat die Meldung 2 Monate reifen lassen, also Rückfrage meiner SB an die auswärtige Behörde, dort sind grad alle auf Urlaub, Krank oder Mittagessen, also unnötiger Spaß für alle.
"Wissns wos Herr Kemira, schickns mir die Veräußerungsanzeigen anfoch in CC mit, dann hob i olles do und brauch niemandem hintennochtelefonieren."
Sehr gerne, Frau SB. Leben und leben lassen.
same bei mir