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Re: Umzug in ein anderes Bundesland? Wien->NÖ

Verfasst: Do 18. Jan 2024, 13:29
von DumbDummy
mpterra96 hat geschrieben:
Mi 17. Jan 2024, 20:48
DumbDummy hat geschrieben:
So 14. Jan 2024, 15:01
Entfällt durch die Meldepflicht - d.h. Deine neue Waffenbehörde hat dadurch Kenntnis.
Meldepflicht - Meldung muss innerhalb 3 Tagen stattfinden
Ergänzung -> 20 oder mehr (nicht erst ab 21)
Wieso gibt es diese Meldepflicht mit dem ZWR überhaupt noch?
Schließlich sind all meine Waffen Registriert und gemeldet, sollte das im ZWR nicht sowieso aufscheinen?
Mit der Meldepflicht habe ich mich auf den Wohnsitz bezogen. D.h. eingehend mit der Meldepflicht (Deines Wohnsitzes) kann sich die für Dich zuständige Waffenbehörde ändern (die wiederum über das Meldegesetz weiß wo Du Deinen Haupt (Neben) Wohnsitz hast).
Die Registrierungspflicht von Waffen ist wieder eigenes Thema ebenso wo Du Deine Waffen aufbewahrst.

Re: Umzug in ein anderes Bundesland? Wien->NÖ

Verfasst: Do 18. Jan 2024, 16:34
von Skill Issue
Promo hat geschrieben:
Do 18. Jan 2024, 11:52
Skill Issue hat geschrieben:
Do 18. Jan 2024, 11:25
Du musst deine Waffen ja nicht an deinem Hauptwohnsitz aufbewahren.

Wenn ich es absolut richtig verstanden habe, muss es gar kein gemeldeter Wohnsitz sein. Aber das lass dir bitte von jemanden bestätigen, der es garantiert weiß.
Es gibt im WaffG keine örtliche Einschränkung, wo verwahrt werden muss - die Verwahrung muss lediglich den Anforderungen des § 3 der 2. WaffG-Durchführungs-VO entsprechen.
Merci!