ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Große Magazine ohne Bestand und zeitl. unbeschränkt?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Antworten
Grimar
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 73
Registriert: Mi 29. Mär 2023, 19:00

Große Magazine ohne Bestand und zeitl. unbeschränkt?

Beitrag von Grimar » Fr 19. Jan 2024, 19:13

Ist es möglich eine Bewilligung für große Magazine ohne zeitliche Beschränkung zu bekommen wenn man bisher keine hatte?

Falls nicht, wie ist die zeitliche Limitierung? Angenommen man ist bei Bewerben verhindert und kommt nicht auf die 3x Schnellfeuer im Jahr, wird einem die Ausnahme für große Magazine entzogen?

MrRiesa
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 906
Registriert: Fr 19. Mär 2021, 15:15

Re: Große Magazine ohne Bestand und zeitl. unbeschränkt?

Beitrag von MrRiesa » Fr 19. Jan 2024, 20:39

Wie kommst du darauf das die Berechtigung zeitlich begrenzt wäre?

Steyrer
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 673
Registriert: Do 2. Aug 2012, 19:49
Wohnort: Steyr

Re: Große Magazine ohne Bestand und zeitl. unbeschränkt?

Beitrag von Steyrer » Sa 20. Jan 2024, 15:07

Es besteht die Möglichkeit seitens Behörde eine Befristung vorzusehen.
Ich wüsste nicht dass dies derzeit gemacht wird. Bin aber diesbezüglich auch kein Experte, da ich mir rechtzeitig ausreichend Altbestand besorgt und eintragen haben lassen.
Wenn du große Magazine haben willst würde ich das eher rasch angehen, es wird selten etwas besser...
Am zielführendsten ist es wenn du dich rasch schlau machst. Gerhard aka User Gewo will nicht dass wir einen bestimmten Verweis setzen, aber melde dich bei ihm um Infos. Generell bist du bei ihm bei Anschaffungen in guten Händen....

titan
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1069
Registriert: Do 29. Mär 2012, 21:57

Re: Große Magazine ohne Bestand und zeitl. unbeschränkt?

Beitrag von titan » Sa 20. Jan 2024, 16:19

Meiner Meinung nach wäre eine zeitliche Beschränkung für den Besitz rechtswidrig und gar nicht möglich, denn Eigentum hat Verfassungsrang.

Nachdem dir die BH keine Magazine leihweise zur Verfügung stellen wird und du sie bei einer erteilten Berechtigung eben erwerben darfst (no na!), können sie dir rechtmäßig erworbenes Eigentum in keinster Weise verweigern oder einschränken, sofern du nicht nach irgendwelchen Verurteilungen oder wegen anderer driftiger Umstände (§§§) deine Berechtigungen verlierst.

Selbst beim WP ist eine zeitliche Einschränkung für den Besitz an einer Sache aus diesem Grund nicht möglich.
Bild

titan
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1069
Registriert: Do 29. Mär 2012, 21:57

Re: Große Magazine ohne Bestand und zeitl. unbeschränkt?

Beitrag von titan » Sa 20. Jan 2024, 17:01

Aus oben genanntem Grunde müsste die Regelung im WaffG, dass rechtmäßig erworbene Schalldämpfer (Besitz) nach Ende der Gültigkeit einer Jagdkarte innerhalb von sechs Monaten einem Berechtigtem überlassen werden müssen, mEn verfassungswidrig sein.
Bild

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Große Magazine ohne Bestand und zeitl. unbeschränkt?

Beitrag von gewo » Sa 20. Jan 2024, 19:39

titan hat geschrieben:
Sa 20. Jan 2024, 17:01
Aus oben genanntem Grunde müsste die Regelung im WaffG, dass rechtmäßig erworbene Schalldämpfer (Besitz) nach Ende der Gültigkeit einer Jagdkarte innerhalb von sechs Monaten einem Berechtigtem überlassen werden müssen, mEn verfassungswidrig sein.
Ich weiss ned auf basis wessen du das glaubst. Praxis ist dass jährlich hunderte erben einer vom erblasser rechtmässig besessenen vorderschaftrepetierflinte von ihrem erbe enteignet werden weil sie ihren rechtmässigen geerbetes erbgut nicht besitzen dürfen.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Steyrer
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 673
Registriert: Do 2. Aug 2012, 19:49
Wohnort: Steyr

Re: Große Magazine ohne Bestand und zeitl. unbeschränkt?

Beitrag von Steyrer » Sa 20. Jan 2024, 19:48

titan hat geschrieben:
Sa 20. Jan 2024, 16:19
Meiner Meinung nach wäre eine zeitliche Beschränkung für den Besitz rechtswidrig und gar nicht möglich, denn Eigentum hat Verfassungsrang.

Nachdem dir die BH keine Magazine leihweise zur Verfügung stellen wird und du sie bei einer erteilten Berechtigung eben erwerben darfst (no na!), können sie dir rechtmäßig erworbenes Eigentum in keinster Weise verweigern oder einschränken, sofern du nicht nach irgendwelchen Verurteilungen oder wegen anderer driftiger Umstände (§§§) deine Berechtigungen verlierst.

Selbst beim WP ist eine zeitliche Einschränkung für den Besitz an einer Sache aus diesem Grund nicht möglich.
Guckst du Paragr 17 Abs 3, Passus hervorgehoben:
(3)Die Behörde kann verlässlichen Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und überwiegendes berechtigtes Interesse an Erwerb, Einfuhr, Besitz oder Führen nachweisen, Ausnahmen von Verboten der Abs. 1 und 2 bewilligen. Betroffenen, die eine Schusswaffe der Kategorie B rechtmäßig besitzen, ist auf Antrag eines Sportschützen für die Ausübung des Schießsports eine Ausnahme vom Verbot des Erwerbs und Besitzes und, sofern der Betroffene aufgrund eines Waffenpasses zum Führen dieser Schusswaffe berechtigt ist, eine Ausnahme vom Verbot des Führens einer Schusswaffe gemäß Abs. 1 Z 7 und 8 zu erteilen. Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für den Erwerb, Besitz oder das Führen der Schusswaffe der Kategorie B ist entsprechend einzuschränken. Die Bewilligung kann befristet und an Auflagen gebunden werden. Die Bewilligung zum Besitz ist durch Ausstellung einer Waffenbesitzkarte, die Bewilligung zum Führen durch Ausstellung eines Waffenpasses zu erteilen. Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Magazinen gemäß Abs. 1 Z 9 und 10 für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung nach Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 besessen werden, bedarf keiner gesonderten Bewilligung. Im Übrigen gelten für den Besitz und das Führen von Waffen oder Vorrichtungen im Sinne des Abs. 1 und 2 die §§ 21 Abs. 4, 23 Abs. 3 sowie 25 bis 28. Für den Besitz und das Führen von Waffen gemäß Abs. 1 Z 7 bis 10 gilt § 23 Abs. 2 und 2b.
Ich denke es macht Sinn wenn sie nicht befristen. Gehen bereits jetzt in Arbeit unter und zusätzlich wiederkehrend das Verfahren abspulen ist - gelind gesagt - dämlich.

titan
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1069
Registriert: Do 29. Mär 2012, 21:57

Re: Große Magazine ohne Bestand und zeitl. unbeschränkt?

Beitrag von titan » Sa 20. Jan 2024, 20:55

Das Thema Pumpgun ist ausjudiziert und auch nicht gänzlich vergleichbar. Sehr wohl sind/waren sich diverse Anwälte der Verfassungswidrigkeit dieser Erbverhinderung bewusst und haben versucht, dagegen vorzugehen - wenn auch ohne Erfolg. Das ändert aber nichts an der Grundlage unserer Rechtsnormen. Mehrere hundert Pumpguns pro Jahr ist aber angesichts der insgesamt in etwa 2000 Stück* damals gemeldeten VSRF "leicht" übertrieben. (*Quelle: Interessensvertretung)

Eine befristete Bewilligung ändert nichts daran, dass gewisse Beschränkungen rechtswidrig sind, siehe WP (Einschränkung zeitlich oder örtlich unzulässig - z.B. Dauer oder bspw. Dienstort, auf die Tätigkeit darf eingeschränkt werden).
Im Zweifel bist du halt Mitglied in einem Verein. Finanzielle Nachteile sind jedenfalls unzulässig (verpflichtende Bewerbsteilnahme / Trainings) ebenso wie Eingriffe in dein Privatleben (freie Freizeitsgestaltung nebst familiären/beruflichen Verpflichtungen).

@Steyrer: Man kann jetzt natürlich I-Tüpferl reiten bis zum Ende, jedenfalls steht im übernächsten Satz deines hervorgehobenen WaffG-Zitats, dass der Besitz großer Magazine aufgrund einer Bewilligung für eine Waffe gemäß §17 keiner Bewilligung bedarf. Es ist daher anzustreben, eine solche Bewilligung zu erlangen. Wie gesagt, nicht jede Einschränkung ist zulässig.

Und wenn mir jetzt jemand das Gegenteil beweisen will, möchte ich nur anmerken, dass wir hier nicht die Interessensvertretung der Behörden und gewisser Beamten sind und uns jetzt selbst ins Knie schießen mit einer Abhandlung, warum wir diverse Einschränkungen nicht eh zu fressen hätten. An so einer Debatte bin ich nicht interessiert. Unser Anliegen sollte sein, anderen Usern zu helfen, sich gegen Schikanen zu wehren.

Ich habe einmal eine WBK für B Waffen gesehen, deren Gültigkeitsdauer bis zu einem Stichdatum befristet war (Gültig bis: xx.xx.xxxx). Wer sich so etwas reindrücken lässt, ist selbst Schuld.
Bild

Grimar
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 73
Registriert: Mi 29. Mär 2023, 19:00

Re: Große Magazine ohne Bestand und zeitl. unbeschränkt?

Beitrag von Grimar » So 21. Jan 2024, 18:02

Danke für eure Rückmeldungen. Gibt es hier denn "neue" große Magazin nutzer bei denen das geklappt hat? bzw. welche mit Datumsbeschränkung?

Benny9
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 54
Registriert: Do 17. Mär 2022, 07:18

Re: Große Magazine ohne Bestand und zeitl. unbeschränkt?

Beitrag von Benny9 » So 21. Jan 2024, 20:02

Wenn du Sportschütze bist/wirst und an den entsprechenden Bewerben teilnimmst sollte das kein Problem sein. Habe ich auch so gemacht (z.B. beim Verein).

Trugor
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 245
Registriert: Mo 19. Sep 2022, 15:45

Re: Große Magazine ohne Bestand und zeitl. unbeschränkt?

Beitrag von Trugor » So 28. Jan 2024, 22:39

Ich habe just letzte Woche meine Erweiterung erhalten (1x Kat A auf 17/8). Habe mir auch gleich 3 30er gekauft. Habe keine Befristung oder anderes.

Wie gemacht? 3 Schnellfeuerbewerbe in einem Jahr absolviert. War einfach machbar.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Große Magazine ohne Bestand und zeitl. unbeschränkt?

Beitrag von gewo » Mo 29. Jan 2024, 00:09

Grimar hat geschrieben:
So 21. Jan 2024, 18:02
Danke für eure Rückmeldungen. Gibt es hier denn "neue" große Magazin nutzer bei denen das geklappt hat? bzw. welche mit Datumsbeschränkung?
Das ist problemlos möglich.
Du musst bei einem bestimmten verband mitglied werden und mind drei bewerbe absolvieren.

Wennst ned eh schon a handvoll PNs zu dem thema bekommen hast dann ruf mich an ich sag dir welcher verein ( nein, nicht der PDSV)
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Grimar
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 73
Registriert: Mi 29. Mär 2023, 19:00

Re: Große Magazine ohne Bestand und zeitl. unbeschränkt?

Beitrag von Grimar » Mo 5. Feb 2024, 12:41

Trugor hat geschrieben:
So 28. Jan 2024, 22:39
Ich habe just letzte Woche meine Erweiterung erhalten (1x Kat A auf 17/8). Habe mir auch gleich 3 30er gekauft. Habe keine Befristung oder anderes.

Wie gemacht? 3 Schnellfeuerbewerbe in einem Jahr absolviert. War einfach machbar.
perfekt

@gewo danke, der Verein ist mir bekannt :)

Antworten