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Waffe wird nicht gemeldet

Verfasst: Do 15. Feb 2024, 00:45
von Maria
Hallo

Ich hab vor ein paar Wochen eine Waffe Kategorie B gegen eine andere Waffe Kategorie B getauscht wegen den fehlenden Platz auf der WBK, ich habe extra bei der Behörde gefragt ob das geht weil die WBK voll ist (2 Plätze) und dort meine man
es geht zum tauschen also quasi im gleichen Augenblick tauschen, das Problem was sich jetzt zeigt das trotz meiner mehrfachen bitten der tausch Partner immer noch nicht die Waffe die ich ihn gab zum tausch angemeldet hat, was kann ich jetzt tun? Das ziel war das er die Waffe die ich in gab anmeldet dadurch ist dann ein platz frei bei meiner WBK und ich kann die neue Waffe die ich vom tausch Partner bekam anmelden.
Wie kann ich jetzt vorgehen ? Probleme hoffe ich keine zu bekommen und ewig warten kann ich nicht bis etwas sich tut beim tausch Partner weil die Meldefrist abläuft sonst.
Danke

Re: Waffe wird nicht gemeldet

Verfasst: Do 15. Feb 2024, 05:15
von Markus_H
Am besten innerhalb von 6 Wochen den Tauschvertrag an die zuständigen Behörden schicken (deine neue Waffe -> deine Behörde, deine alte Waffe -> Behörde von Übernehmer).
Dann ist dein Soll erfüllt und du stehst rechtlich solide da.
Wennst nervös wirst kannst dem Übernehmer ja kontaktieren ob das schon erledigt wurde.
Meldungen werden im ZWR gelegentlich nicht in Echtzeit erledigt..

Re: Waffe wird nicht gemeldet

Verfasst: Do 15. Feb 2024, 06:55
von Mille
Moin,

Wichtig ist hierbei auch der ordentliche Kaufvertrag mit Datum! Ich sende immer auch noch ein Bild beider WBK's an die zuständigen BH's.

Wenn der Kaufvertrag ordentlich ist darf auch über mehrere Wochen die Waffe noch auf der WBK stehen. Hatte auch schon für mehrere Wochen "zu viel" auf der Karte. Ist aber kein Problem da die Behörden auf das Datum vom Kaufvertrag schauen.

LG Mille

Re: Waffe wird nicht gemeldet

Verfasst: Do 15. Feb 2024, 09:21
von Promo
Maria hat geschrieben:
Do 15. Feb 2024, 00:45
das Problem was sich jetzt zeigt das trotz meiner mehrfachen bitten der tausch Partner immer noch nicht die Waffe die ich ihn gab zum tausch angemeldet hat, was kann ich jetzt tun? Das ziel war das er die Waffe die ich in gab anmeldet dadurch ist dann ein platz frei bei meiner WBK und ich kann die neue Waffe die ich vom tausch Partner bekam anmelden.
Wie kann ich jetzt vorgehen ? Probleme hoffe ich keine zu bekommen und ewig warten kann ich nicht bis etwas sich tut beim tausch Partner weil die Meldefrist abläuft sonst.
Gemäß § 28 WaffG haben im Falle der Veräußerung der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen der für den Erwerber zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Die Meldepflicht trifft also in beiden Fällen (Veräußerung und Kauf) sowohl dich als auch den Käufer. Daher komm doch deiner gesetzlichen Verpflichtung nach und mach die Meldungen über die Veräußerung respektive den Erwerb.

Re: Waffe wird nicht gemeldet

Verfasst: Do 15. Feb 2024, 09:30
von Joewood
Ich löse das Problem relativ direkt nach Überlassung/Übergabe (habe öfter mit meinem Vater hin und her getauscht) immer so, dass ich die jeweiligen Überlassungsformulare mit folgender Info:
Was (Type, Bezeichnung Seriennummer)
von wem; an wen (jeweils mit WBK/Waffendokument Nummer)
per mail an BEIDE Behörden schicke und im email Text dann noch das Wort "Tausch" erwähne. Dann habe ich meine Ruhe. War bis jetzt mehrfach so; mein Vater hat von sich aus nie was gesendet, da ich das per Absprache eben auf diese Art für ihn erledigt habe. Nie ein Thema gehabt mit irgendeiner Behörde - weder mein Vater noch ich (bekomme ja Feedback, wenn er seine Kontrolle gehabt hat)...

Re: Waffe wird nicht gemeldet

Verfasst: Do 15. Feb 2024, 09:52
von Wolf1971
Joewood hat geschrieben:
Do 15. Feb 2024, 09:30
Ich löse das Problem relativ direkt nach Überlassung/Übergabe (habe öfter mit meinem Vater hin und her getauscht) immer so, dass ich die jeweiligen Überlassungsformulare mit folgender Info:
Was (Type, Bezeichnung Seriennummer)
von wem; an wen (jeweils mit WBK/Waffendokument Nummer)
per mail an BEIDE Behörden schicke und im email Text dann noch das Wort "Tausch" erwähne. Dann habe ich meine Ruhe. War bis jetzt mehrfach so; mein Vater hat von sich aus nie was gesendet, da ich das per Absprache eben auf diese Art für ihn erledigt habe. Nie ein Thema gehabt mit irgendeiner Behörde - weder mein Vater noch ich (bekomme ja Feedback, wenn er seine Kontrolle gehabt hat)...
Mache ich auch so - Mail mit dem Vertrag (den Verträgen) an beide BH's und CC an den anderen und auch an mich. Ich lege auch immer von den Beteiligten Fotos von den WBKs bei.

Re: Waffe wird nicht gemeldet

Verfasst: Do 15. Feb 2024, 10:00
von fast12
Wie Promo schon geschrieben hat, ist im WaffG sehr klar festgelegt was zu tun ist. Einfach § 28 WaffG befolgen und alles ist gut.

Re: Waffe wird nicht gemeldet

Verfasst: Do 15. Feb 2024, 10:42
von Maria
Wusste gar nicht das ich eine zweite E-mail an die Behörde des tausch Partners senden darf,
wegen Datenschutz und die üblichen Flosken, ja gute Idee werde es so machen, ich hab gehofft das der Tauschpartner die Tausch-Waffe bei sich anmeldet damit der Platz frei ist n der WBK und ich dan bei meiner BH die Normale Meldung machen kann.
Ja hab den tausch Partner paar mal Kontaktiert bisslanggibt es keine Veränderung in ZWR und bald sind es bereits 4 Wochen.

Re: Waffe wird nicht gemeldet

Verfasst: Do 15. Feb 2024, 10:45
von gewo
wie schon mehrfach hier von kollegen geschrieben:

BEIDE sind gesetzlich verpflichtet verkaeufe innerhalb der gesetzlichen frist an die ZUSTÄNDIGE behoerde zu melden.

die zustaendige behoerde ist immer die behoerde in deren wirkungskreis der KÄUFER seinen hauptwohnsitz hat.
die frist sind 6 wochen

sowas wie einen "tausch" gibts ned
es sind zwei ueberlassungen auszufertigen

Re: Waffe wird nicht gemeldet

Verfasst: Do 15. Feb 2024, 11:12
von Joewood
Maria hat geschrieben:
Do 15. Feb 2024, 10:42
Wusste gar nicht das ich eine zweite E-mail an die Behörde des tausch Partners senden darf,
wegen Datenschutz und die üblichen Flosken, ja gute Idee werde es so machen, ich hab gehofft das der Tauschpartner die Tausch-Waffe bei sich anmeldet damit der Platz frei ist n der WBK und ich dan bei meiner BH die Normale Meldung machen kann.
Ja hab den tausch Partner paar mal Kontaktiert bisslanggibt es keine Veränderung in ZWR und bald sind es bereits 4 Wochen.
Man kann den Datenschutz auch zu eng sehen... Du hast seine Daten sowieso (weil notwendig für die grundlegende Durchführung der Überlassung). Seine Behörde braucht die Daten (weil notwendig für die eintragung ins ZWR). Damit entstehen keine Datenspuren, die über die Notwendigkeit für die Geschäftsabwicklung bzw. der gesetzlichen Pflichten hinausgehen.

Im Grunde muss es nur innerhalb von 6 Wochen GEMELDET werden. Dass die Behörde vielleicht schlaft und länger für den ZWR eintrag braucht, ist nicht deine Sache. Du kannst bei einem Verkauf neue Waffen einkaufen gehen, sobald du das unterschriebene Überlassungsdokument in Händen hältst. Wenn du auf Nummer Sicher gehen magst, wartest, bis du die mail versendet hast. Wäre aber nicht grundsätzlich nötig.

So wie von GEWO geschrieben - es gibt natürlich keine Tauschdokument. Es gibt nur ein Überlassungsdokument und das muss pro Waffe ausgefüllt werden. Wenn ich mal Waffe getauscht habe, wurden insgesamt 4 Dokumente ausgefüllt. 2 Pro Waffe (jeweils für jede Person eines). Diese Dokumente (also halt nur je eines) hab ich dann an beide Behörden geschickt und es hat immer gepasst.

Re: Waffe wird nicht gemeldet

Verfasst: Do 15. Feb 2024, 12:45
von rider650
Maria hat geschrieben:
Do 15. Feb 2024, 10:42
Wusste gar nicht das ich eine zweite E-mail an die Behörde des tausch Partners senden darf,
wegen Datenschutz und die üblichen Flosken, ja gute Idee werde es so machen, ich hab gehofft das der Tauschpartner die Tausch-Waffe bei sich anmeldet damit der Platz frei ist n der WBK und ich dan bei meiner BH die Normale Meldung machen kann.
Ja hab den tausch Partner paar mal Kontaktiert bisslanggibt es keine Veränderung in ZWR und bald sind es bereits 4 Wochen.
Stell dir vor du hättest keinen ZWR-Zugang. Es gibt genug Leute, die das nicht haben. Ignorier einfach, was im ZWR steht. Sieh zu, dass du zu keinem Zeitpunkt über mehr Waffen tatsächlich verfügst, als dir erlaubt ist, setzt innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen deine Meldungen laut Gesetz ab, wie es viele hier schon geschrieben haben, unterlass Meldungen an Behörden, and die du laut Gesetz nicht melden musst, schreib alle Angaben auf die Meldungen, zu denen du laut Gesetz verpflichtet bist, schreib bei zeitlich nahe liegenden Überlassungsvorgängen neben dem Datum auch die Uhrzeit auf die Meldungen, und alles ist gut.

Re: Waffe wird nicht gemeldet

Verfasst: Do 15. Feb 2024, 16:26
von Promo
Maria hat geschrieben:
Do 15. Feb 2024, 10:42
Wusste gar nicht das ich eine zweite E-mail an die Behörde des tausch Partners senden darf, wegen Datenschutz und die üblichen Flosken,
Du bist gesetzlich zur Meldung an die Behörde des Erwerbers verpflichtet, egal ob du der Erwerber oder der Veräußerer bist. Im Falle einer Veräußerung schreibt das WaffG auch dem Veräußerer verpflichtend vor eine Meldung an die Behörde des Erwerbers zu tätigen. Da greift kein Datenschutz, wenn du gesetzlich dazu verpflichtet bist, dann gibt es eben auch die gesetzliche Ermächtigung dazu.

Wenn du diese Meldung unterlässt, dann machst du dich einer Verwaltungsübertretung nach § 51 Abs. 1 Z 4 WaffG strafbar. Der Strafrahmen diesfalls beträgt 3600 Euro oder Freiheitsstrafe bis zu 6 Wochen.

Re: Waffe wird nicht gemeldet

Verfasst: Do 15. Feb 2024, 19:10
von Mille
Wobei ich mich schon lange frage: was wenn meine Meldung nicht ankommt? Ich fordere zwar immer eine lesebestätigung an und setze es auf Dringlichkeit hoch. Doch bei den letzten Meldungen hab ich keine Rückmeldung bekommen...

LG Mille

Re: Waffe wird nicht gemeldet

Verfasst: Do 15. Feb 2024, 20:38
von titan
Dafür gibt es die Funktion "Zustellbestätigung".
Briefe immer eingeschrieben senden.

Re: Waffe wird nicht gemeldet

Verfasst: Do 15. Feb 2024, 21:13
von Mille
titan hat geschrieben:
Do 15. Feb 2024, 20:38
Dafür gibt es die Funktion "Zustellbestätigung".
Briefe immer eingeschrieben senden.
Aber unsere BH (Murtal) schickt diese z. B. nicht... Es muss der Empfänger die Bestätigung zulassen sonst griegst se nicht. :roll:
Musst immer nachtelefonieren und bis man jemanden erreicht braucht man oft 10-20 Anrufe...

LG Mille