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Re: Waffe wird nicht gemeldet

Verfasst: Do 15. Feb 2024, 21:16
von titan
Zustellbestätigung =/= Lesebestätigung.
Die Zustellbestätigung zeigt nur an, ob eine Nachricht korrekt übermittelt wurde.

Lesebestätigungen werden vom internen Behörden-Emailverteiler meist ignoriert.

Re: Waffe wird nicht gemeldet

Verfasst: Do 15. Feb 2024, 22:29
von Maria
Überlassungsformulare? Ich hatte sowas noch nie.
Wir haben jeweils einen Käufer u. Verkäufer vertrag abgeschlossen, ich habe aber zuvor meine Behörde gefragt ob das geht zeitgleich zu tauschen trotz vollen WBK Platz die im Büro meinten es geht sollte kein Problem sein da es zeitgleich ist.
Ein paar tage habe ich noch zeit noch sind keine 6 Wochen da fehlt noch etwas, ich hoffe das sich endlich was tut sonst muss ich tatsächlich so anmelden und betonen das die Gegenseite scheinbar wohl nicht so genau ist und sogar die Löschung meiner EX-Waffe mit beantragen.
Wirklich eine unangenehme Situation..
Ich hab aber Natürlich auch Fotos von seiner WBK usw. auf der Seite ist alles abgesichert.
Im Kaufvertrag steht auch: die Übergabe der Waffe erfolgte am: da steht natürlich das Datum was im Verkauf u. Kauf der jeweiligen Verträge zeitgleich ist, ich weiß aber jetzt nicht wo der unterschied zu Überlassung ist?

Re: Waffe wird nicht gemeldet

Verfasst: Do 15. Feb 2024, 23:47
von gewo
Schick einfach die überlassungsmeldung an die zustaendige behoerde.

Mehr ist ned zu tun.

Wenn du mit den begriffen nix anfangen kannst dann geh zu dem waffenhandelsbetrieb bei dem du den waffenfuehrerschein gemacht hast.

Der haette es Dir eigentlich erklaeren sollen …

Re: Waffe wird nicht gemeldet

Verfasst: Fr 16. Feb 2024, 00:20
von rider650
Maria hat geschrieben:
Do 15. Feb 2024, 22:29
Überlassungsformulare? Ich hatte sowas noch nie.
Wir haben jeweils einen Käufer u. Verkäufer vertrag abgeschlossen, ich habe aber zuvor meine Behörde gefragt ob das geht zeitgleich zu tauschen trotz vollen WBK Platz die im Büro meinten es geht sollte kein Problem sein da es zeitgleich ist.
Ein paar tage habe ich noch zeit noch sind keine 6 Wochen da fehlt noch etwas, ich hoffe das sich endlich was tut sonst muss ich tatsächlich so anmelden und betonen das die Gegenseite scheinbar wohl nicht so genau ist und sogar die Löschung meiner EX-Waffe mit beantragen.
...
Lies mal Paragraf 28 Waffengesetz, Überlassen von Kat B Waffen. Das Wort 'Überlassen' kommt nach der Überschrift noch öfter vor, das Wort 'Kaufvertrag' nicht ein einziges mal. Wenn du eine 'Löschung' beantragst, wird deine Behörde diesen Antrag ablehnen, weil es keine Rechtsgrundlage dafür gibt.
Woher willst du überhaupt wissen, dass der Erwerber noch nicht gemeldet hat? Vielleicht hat er schon längst, aber seine Behörde trägt es erst in 6 Monaten ins ZWR ein.

Re: Waffe wird nicht gemeldet

Verfasst: Fr 16. Feb 2024, 10:03
von Incite
Maria hat geschrieben:
Do 15. Feb 2024, 22:29
Überlassungsformulare? Ich hatte sowas noch nie.
Wir haben jeweils einen Käufer u. Verkäufer vertrag abgeschlossen, ich habe aber zuvor meine Behörde gefragt ob das geht zeitgleich zu tauschen trotz vollen WBK Platz die im Büro meinten es geht sollte kein Problem sein da es zeitgleich ist.
Ein paar tage habe ich noch zeit noch sind keine 6 Wochen da fehlt noch etwas, ich hoffe das sich endlich was tut sonst muss ich tatsächlich so anmelden und betonen das die Gegenseite scheinbar wohl nicht so genau ist und sogar die Löschung meiner EX-Waffe mit beantragen.
Wirklich eine unangenehme Situation..
Ich hab aber Natürlich auch Fotos von seiner WBK usw. auf der Seite ist alles abgesichert.
Im Kaufvertrag steht auch: die Übergabe der Waffe erfolgte am: da steht natürlich das Datum was im Verkauf u. Kauf der jeweiligen Verträge zeitgleich ist, ich weiß aber jetzt nicht wo der unterschied zu Überlassung ist?
schick einfach den Kaufvertrag von deiner Waffe die du verkaufst hast an die Behörde des Käufers und den Kaufvertrag der Waffe die du gekauft hast an deine Behörde.

Wenn deine Behörde dann nachfragen sollte DANN stellt man das eben klar. Das ist keine Doktorarbeit.

Ein weiser Mann hat mir mal gesagt: "gehe nie zu deinem Fürst wenn du nicht gerufen wirst"

Re: Waffe wird nicht gemeldet

Verfasst: Fr 16. Feb 2024, 14:09
von xchris1975x
Einfach mit der Überlassungsurkunde auf die Behörde, Kopie anfertigen lassen(kostet ein paar Cent), Eingansstempel geben lassen, und du bist auf der sicheren Seite, vor allem hast du etwas in der Hand.
Mache das seit Jahren so

Re: Waffe wird nicht gemeldet

Verfasst: Fr 16. Feb 2024, 17:58
von rand00m
Maria hat geschrieben:
Do 15. Feb 2024, 22:29
Ein paar tage habe ich noch zeit noch sind keine 6 Wochen da fehlt noch etwas, ich hoffe das sich endlich was tut sonst muss ich tatsächlich so anmelden und betonen das die Gegenseite scheinbar wohl nicht so genau ist und sogar die Löschung meiner EX-Waffe mit beantragen.
So ein Kindergarten.

Du meldest die verkaufte Waffe mittels Kaufvertrag/Überlassungsformular an seine Behörde (Behörde des Käufers).
Du meldest die gekaufte Waffe mittels Kaufvertrag/Überlassungsformular an deine Behörde (Behörde des Käufers).

Das machst du jedesmal per e-mail und Scan des Überlassungsformular, bittest ganz lieb um eine Bestätigung des Erhalts der Meldung und um Bestätigung der Durchführung.
https://www.jusline.at/gesetz/waffg/paragraf/28 hat geschrieben: WaffG - Waffengesetz 1996
§ 28 WaffG Überlassen von Schusswaffen der Kategorie B
(2) Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen der für den Erwerber zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.
Wenn du auf den anderen wartest, und selbst nicht meldest, machst DU dich strafbar. Es ist deine Pflicht, also mach es endlich. Egal was das gegenüber macht oder nicht macht. Vielleicht hat er genau die gleiche verquere meinung und wartet auf dich, dass du als erster meldest.

Du suderst rum, weil der andere nicht meldet. Ich sehe hier aber nicht das Problem. Ich sehe eher du bist hier das Problem weil du deinen Gesetzlichen Pflichen lt. §28 aus nicht verständlichen Gründen nicht nachkommen möchtest.
Genug Leute hier haben dich im Thread schon drauf hingewiesen.

Lies den Gesetzestext! Wenn dir das zu schwierig ist, bitte gib deine Waffen bei der nächsten Polizeistelle ab und retourniere die WBK an die Behörde.

Re: Waffe wird nicht gemeldet

Verfasst: Fr 16. Feb 2024, 19:24
von AUG-andy
rand00m hat geschrieben:
Fr 16. Feb 2024, 17:58
Maria hat geschrieben:
Do 15. Feb 2024, 22:29
Ein paar tage habe ich noch zeit noch sind keine 6 Wochen da fehlt noch etwas, ich hoffe das sich endlich was tut sonst muss ich tatsächlich so anmelden und betonen das die Gegenseite scheinbar wohl nicht so genau ist und sogar die Löschung meiner EX-Waffe mit beantragen.
So ein Kindergarten.

Du meldest die verkaufte Waffe mittels Kaufvertrag/Überlassungsformular an seine Behörde (Behörde des Käufers).
Du meldest die gekaufte Waffe mittels Kaufvertrag/Überlassungsformular an deine Behörde (Behörde des Käufers).

Das machst du jedesmal per e-mail und Scan des Überlassungsformular, bittest ganz lieb um eine Bestätigung des Erhalts der Meldung und um Bestätigung der Durchführung.
https://www.jusline.at/gesetz/waffg/paragraf/28 hat geschrieben: WaffG - Waffengesetz 1996
§ 28 WaffG Überlassen von Schusswaffen der Kategorie B
(2) Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen der für den Erwerber zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.
Wenn du auf den anderen wartest, und selbst nicht meldest, machst DU dich strafbar. Es ist deine Pflicht, also mach es endlich. Egal was das gegenüber macht oder nicht macht. Vielleicht hat er genau die gleiche verquere meinung und wartet auf dich, dass du als erster meldest.

Du suderst rum, weil der andere nicht meldet. Ich sehe hier aber nicht das Problem. Ich sehe eher du bist hier das Problem weil du deinen Gesetzlichen Pflichen lt. §28 aus nicht verständlichen Gründen nicht nachkommen möchtest.
Genug Leute hier haben dich im Thread schon drauf hingewiesen.

Lies den Gesetzestext! Wenn dir das zu schwierig ist, bitte gib deine Waffen bei der nächsten Polizeistelle ab und retourniere die WBK an die Behörde.
Absolute Zustimmung :clap:
Beim durchlesen dachte ich zuerst an einen Troll. :lol:
Steht eh alles im Gesetz.
Der Hausverstand ist wohl noch im Winterschlaf. :whistle:

Re: Waffe wird nicht gemeldet

Verfasst: Fr 16. Feb 2024, 19:40
von FdH22
rand00m hat geschrieben:
Fr 16. Feb 2024, 17:58
Maria hat geschrieben:
Do 15. Feb 2024, 22:29
Ein paar tage habe ich noch zeit noch sind keine 6 Wochen da fehlt noch etwas, ich hoffe das sich endlich was tut sonst muss ich tatsächlich so anmelden und betonen das die Gegenseite scheinbar wohl nicht so genau ist und sogar die Löschung meiner EX-Waffe mit beantragen.
So ein Kindergarten.

Du meldest die verkaufte Waffe mittels Kaufvertrag/Überlassungsformular an seine Behörde (Behörde des Käufers).
Du meldest die gekaufte Waffe mittels Kaufvertrag/Überlassungsformular an deine Behörde (Behörde des Käufers).

Das machst du jedesmal per e-mail und Scan des Überlassungsformular, bittest ganz lieb um eine Bestätigung des Erhalts der Meldung und um Bestätigung der Durchführung.
https://www.jusline.at/gesetz/waffg/paragraf/28 hat geschrieben: WaffG - Waffengesetz 1996
§ 28 WaffG Überlassen von Schusswaffen der Kategorie B
(2) Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen der für den Erwerber zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.
Wenn du auf den anderen wartest, und selbst nicht meldest, machst DU dich strafbar. Es ist deine Pflicht, also mach es endlich. Egal was das gegenüber macht oder nicht macht. Vielleicht hat er genau die gleiche verquere meinung und wartet auf dich, dass du als erster meldest.

Du suderst rum, weil der andere nicht meldet. Ich sehe hier aber nicht das Problem. Ich sehe eher du bist hier das Problem weil du deinen Gesetzlichen Pflichen lt. §28 aus nicht verständlichen Gründen nicht nachkommen möchtest.
Genug Leute hier haben dich im Thread schon drauf hingewiesen.

Lies den Gesetzestext! Wenn dir das zu schwierig ist, bitte gib deine Waffen bei der nächsten Polizeistelle ab und retourniere die WBK an die Behörde.

Jetzt hört´s ma aber auf mit´n Mary-bashing es Lausbuam! :tipphead:

Sunst schaut wo meglich die Mary nimma in PD eine, gö, des woim ma do ned :lol:

Re: Waffe wird nicht gemeldet

Verfasst: Fr 16. Feb 2024, 19:45
von AUG-andy
Gibt unzählige Formulare gratis im Netz für die Überlassung:
Beide (Überlasser und Erwerber) melden an die Behörde des Erwerbers.
Wurde aber schon 100x geschrieben.
Eigentlich ganz easy. Wenn man es weiß. :whistle:

Anbei noch was zum lesen:
viewtopic.php?p=900128

Bild

Re: Waffe wird nicht gemeldet

Verfasst: Fr 16. Feb 2024, 19:54
von AUG-andy
FdH22 hat geschrieben:
Fr 16. Feb 2024, 19:40
Jetzt hört´s ma aber auf mit´n Mary-bashing es Lausbuam! :tipphead:

Sunst schaut wo meglich die Mary nimma in PD eine, gö, des woim ma do ned :lol:
Du alter Schürzenjäger. :lol:

Re: Waffe wird nicht gemeldet

Verfasst: Sa 17. Feb 2024, 11:45
von Grerdinger
Bei meiner BH gibts leider (trotz bitte im jeweiligen Mail) nie eine Bestätigung. Erst Wochen später im ZWR.

Der zuständige Sachbearbeiter ist allerdings sowohl freundlich als auch zugänglich, von daher werd' ich das bis auf weiteres so lassen...

Re: Waffe wird nicht gemeldet

Verfasst: Sa 17. Feb 2024, 17:43
von gewo
Mille hat geschrieben:
Do 15. Feb 2024, 19:10
Wobei ich mich schon lange frage: was wenn meine Meldung nicht ankommt? Ich fordere zwar immer eine lesebestätigung an und setze es auf Dringlichkeit hoch. Doch bei den letzten Meldungen hab ich keine Rückmeldung bekommen...

LG Mille
Ehrlich gesagt weiß ich nicht, ob die Behörde verpflichtet ist, das Einlangen von Anträgen zu bestätigen…

Re: Waffe wird nicht gemeldet

Verfasst: Mo 19. Feb 2024, 13:13
von punk-of-vk
Was ich von Behörden weiss ist, dass Schriftstücke per Post oder per Fax mit einem Stempel versehen werden und als zugestellt gelten.
Mails hingegen nicht.

Re: Waffe wird nicht gemeldet

Verfasst: Mo 19. Feb 2024, 13:57
von TheCursedBaron
punk-of-vk hat geschrieben:
Mo 19. Feb 2024, 13:13
Was ich von Behörden weiss ist, dass Schriftstücke per Post oder per Fax mit einem Stempel versehen werden und als zugestellt gelten.
Mails hingegen nicht.
Man muss aber aufpassen beim Fax. Bei uns wird ein Fax direkt in eine Mail umgewandelt bzw. gleich in das elektronische Aktensystem geladen, ohne dass es jemals in Papierform das Licht der Welt erblickt. Bei Post ist es auf jeden Fall so wie du sagst.