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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Verfasst: Mi 17. Apr 2024, 15:12
von Evilcannibal79
Klingt für mich sehr wohl nach Generalverdacht.
Ein Grund, warum ausgerechnet du jetzt durchsucht werden musst, ist sicherlich sofort parat.

Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Verfasst: Mi 17. Apr 2024, 15:20
von rhodium
Ist ja echt spannend. Ich bin gespannt ob das mit der WBK so bleibt … wäre zumindest eine Erleichterung.

Trotzdem eine Schikane für viele ehrliche Bürger

Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Verfasst: Mi 17. Apr 2024, 15:22
von Bulletmonk
the_kole hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2024, 15:09
....
dgl.) vorzunehmen, wenn auf Grund eines konkreten Hinweises oder sonstiger bestimmter Tatsachen der
dringende Verdacht besteht, dass dem Verbot gemäß § 1 zuwidergehandelt wird. Die §§ 50 SPG und 121
......


klingt für mich nicht nach Generalverdacht für alle.

Dann erkläre mir was "oder sonstiges bestimmter Tatsachen etc " heißen soll.....es ist nichts konkretes kann aber herhalten für jedes erdenkliche.

Jetzt kommst du um die Ecke, hast evtl. einen rauschebart und bist mies drauf weil ein total verschissener Arbeitstag war.....Zack bist schon verdächtig und wirst kontrolliert...

Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Verfasst: Mi 17. Apr 2024, 15:23
von Bulletmonk
rhodium hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2024, 15:20
Ist ja echt spannend. Ich bin gespannt ob das mit der WBK so bleibt … wäre zumindest eine Erleichterung.

Trotzdem eine Schikane für viele ehrliche Bürger
Bin gespannt ob dadurch die WBK Besitzer höher gehen

Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Verfasst: Mi 17. Apr 2024, 15:34
von Promo
... dass ausgerechnet die ÖVP bei diesem Gesetzesentwurf bei den Ausnahmebestimmungen auf Jäger vergisst, hätte ich mir nicht gedacht. Zwar spazieren diese nicht so oft durch genannte Örtlichkeiten, aber spätestens am Weg zur Wildkammer ist es dann doch oftmals der Fall.

PS: gilt natürlich auch für Angler, auch diese haben in dem Entwurf keine Berücksichtigung gefunden. Und die können sehr wohl im geschlossenen Ortsgebiet unterwegs sein.

Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Verfasst: Mi 17. Apr 2024, 15:41
von glockfun
Promo hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2024, 15:34
... dass ausgerechnet die ÖVP bei diesem Gesetzesentwurf bei den Ausnahmebestimmungen auf Jäger vergisst, hätte ich mir nicht gedacht. Zwar spazieren diese nicht so oft durch genannte Örtlichkeiten, aber spätestens am Weg zur Wildkammer ist es dann doch oftmals der Fall.

PS: gilt natürlich auch für Angler, auch diese haben in dem Entwurf keine Berücksichtigung gefunden. Und die können sehr wohl im geschlossenen Ortsgebiet unterwegs sein.

Jäher sind ausgenommen vom Verbot da wie in (5)2 erwähnt ... Personen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften berechtig sind, eine geladene Schusswaffe zu führen

Damit sind Jäger gemeint und faktisch ausgenommen vom Verbot (ebenso Waffenpass oder Forstschutzorgane)

Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Verfasst: Mi 17. Apr 2024, 15:43
von Evilcannibal79
warum sollen denn auch Behältnisse durchsucht werden dürfen wenn ein Transport in einem Behältnis doch erlaubt ist?
Hat das der Praktikant geschrieben???

Als Jäger darf ich doch keine geladene Schusswaffe führen ausserhalb vom Revier.
also ist der Passus auch für die Fische.
Wenn schon müsste es richtig heissen: Inhaber einer gültigen Jagdkarte,...etc.

Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Verfasst: Mi 17. Apr 2024, 15:53
von trenck
Evilcannibal79 hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2024, 15:43
warum sollen denn auch Behältnisse durchsucht werden dürfen wenn ein Transport in einem Behältnis doch erlaubt ist?
Hat das der Praktikant geschrieben???
Um die Rechte der Bürger weiter zu beschneiden.

trenck

Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Verfasst: Mi 17. Apr 2024, 15:56
von combatmiles
...unbeschreiblich... löst genau keinen einzigen Vorfall unseres speziellen Klientels...

Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Verfasst: Mi 17. Apr 2024, 15:58
von MrRiesa
weiterer Punkt..
Verstaut in einem Behältnis zB Rucksack/sackerl erlaubt.. was ist mit Bauchtascherl oder so umhängetaschen die besagtes Klientel gerne trägt? sind doch quasi auch Behältnisse.. also Hosentasche is pfui, Bauchtascherl seitlich oder hinten getragen okay..
Was für ein Schwachsinn..

Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Verfasst: Mi 17. Apr 2024, 16:02
von Bulletmonk
Sie dürfen alles durchsuchen....jede Tasche, jedes Fach alles....und wenn dann zufällig was gefunden wird was ihnen nicht passt gehts richtig los.

Zb. Hast du ibus mit..."Aha Drogen"
"Warum haben sie Alkohol mit?"

Und bevor mir einer kommt mit sowas gibt es nicht....mir ist sowas auf Donauinsel passiert

Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Verfasst: Mi 17. Apr 2024, 16:03
von Mr. Danger
Aus dem Entwurf:
(5) Das Verbot gemäß Abs. 1 gilt nicht für:
...
2. Personen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften berechtigt sind, eine geladene Schusswaffe zu führen, ...

Waffengesetz:
Führen von Schusswaffen der Kategorien C
§ 35.
...
2. im Besitz einer gültigen Jagdkarte sind, hinsichtlich des Führens von solchen Schusswaffen. ...
Vom Gesetz her gedeckt, machen würde ich es aber nicht (das führen einer Kat-C, Messer werde ich weiter tragen) ;)

Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Verfasst: Mi 17. Apr 2024, 16:27
von Techniker50944
Bin ich jetzt mit meiner Laien-Interpretation falsch?
Diese Durchsuchungsermächtigung gilt doch nicht für WBK Besitzer? Eine Durchsuchungsermächtigung gibt es ja nur, wenn der Verdacht besteht, das ich gegen den §1 verstoße. Mit Vorzeigen der WBK gilt der § für mich ja nicht mehr und somit fällt auch der §5 weg, oder?

Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Verfasst: Mi 17. Apr 2024, 16:27
von silverstar
Dieser Entwurf spiegelt die Inkompetenz und Hilflosigkeit dieser Regierung wieder ! Der Wähler wird es sicher in der Wahlzelle "würdigen"

Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Verfasst: Mi 17. Apr 2024, 16:31
von Bulletmonk
Techniker50944 hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2024, 16:27
Bin ich jetzt mit meiner Laien-Interpretation falsch?
Diese Durchsuchungsermächtigung gilt doch nicht für WBK Besitzer? Eine Durchsuchungsermächtigung gibt es ja nur, wenn der Verdacht besteht, das ich gegen den §1 verstoße. Mit Vorzeigen der WBK gilt der § für mich ja nicht mehr und somit fällt auch der §5 weg, oder?
Nein eine WBK zu haben heißt dann nur, dass sie das Messer nicht wegnehmen und dir eine Strafe aufs Auge drücken