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Überprüfung der Verwahrung - nur Zivilbeamte?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Grimar
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Überprüfung der Verwahrung - nur Zivilbeamte?

Beitrag von Grimar » Do 14. Mär 2024, 23:16

Ich weiß das Thema ist etwas "konfrontativ" ...ABER :lol:

Ist es möglich in Ballungsräumen mit vielen Nachbarn uniformierten Beamten den Zutritt zu verweigern mit dem Hinweis, dass es sich nur bei einer Überprüfung durch Zivilbeamte um eine Überprüfung gemäß Gesetz handelt? Also nur bei Zivilbeamten sichergestellt ist, dass die Kontrolle möglichst ohne Störung des Betroffenen vorgenommen wird?


Überprüfung der Verwahrung
§ 4.
(4)
Die Überprüfung ist von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes an einem Werktag (Montag bis Samstag) zwischen 7 und 20 Uhr vorzunehmen. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Überprüfung nur zulässig, wenn entweder die ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen vorliegt oder die Überprüfung anderenfalls aus in der Person des Betroffenen gelegenen Gründen in absehbarer Zeit nicht möglich wäre. Die Überprüfung ist ohne jegliche nicht unumgänglich nötige Belästigung oder Störung des Betroffenen vorzunehmen.

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Re: Überprüfung der Verwahrung - nur Zivilbeamte?

Beitrag von AUG-andy » Fr 15. Mär 2024, 02:13

Was stört dich an der Uniform?
Im urbanen Gebiet juckt das keine Sau ob beim Nachbarn die Polizei vor der Tür steht.
Da kennt man seine Nachbarn nur vom Vorbeigehen. Die Polizei kann wegen sehr vielen Dingen vor der Tür stehen, nicht nur wegen der Waffenkontrolle.
Außerdem wird die Kontrolle nicht am Gang durchgeführt, sondern in der Wohnung.
Woher sollten dann die Nachbarn wissen worum es geht?
Am Land steht das Polizeiauto genau vor der Haustür bei der Verwahrungskontrolle.
Glaube kaum das sich die Herrschaften extra für dich umziehen werden. Ich bin schon gespannt was passiert wenn du ihnen die Zutrittskontrolle deswegen verweigerst. Willst du die WBK behalten?
Dann vergiss dein Vorhaben ganz schnell.
MfG
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Re: Überprüfung der Verwahrung - nur Zivilbeamte?

Beitrag von Mille » Fr 15. Mär 2024, 07:02

Moin,

Verstehe ich auch nicht ganz. Von Uniformierten fühlen sich doch nur die gestört die etwas verbrochen haben?

Hatte schon zwei mal den Fall das sie einfach vorbeikamen wegen einer Zeugenaussage. Ist dann meist ein Kaffeepläuschchen... Die erste Verwahrungkontrolle steht bei mir noch aus,seit 9Jahren... 😅 Bin schon so gespannt drauf.

LG Mille
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Re: Überprüfung der Verwahrung - nur Zivilbeamte?

Beitrag von Grimar » Fr 15. Mär 2024, 07:58

Mille hat geschrieben:
Fr 15. Mär 2024, 07:02
Von Uniformierten fühlen sich doch nur die gestört die etwas verbrochen haben?
Man kann diese Meinung haben und damit gleich alle anderen diskreditieren, die nicht derselben Meinung sind. Dieses Totschlag"argument" ist in einer Diskussion jedoch wenig förderlich.

Das Beispiel war allerdings nur der Aufhänger, mir ging es mehr um den hervorgehobenen Teil der viel Interpretationsspielraum lässt.

Was ist schon unumgänglich? Eigentlich doch nur die Anwesenheit der Beamten. Sobald irgend etwas bei der Überprüfng dazwischen kommt, sei es nur ein unbedeutender Anruf, ist die Ünberprüfung in diesem Moment mit einer vermeidbaren (durch späteren Termin) Störung verbunden.

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Re: Überprüfung der Verwahrung - nur Zivilbeamte?

Beitrag von Promo » Fr 15. Mär 2024, 10:47

Ich glaube, dass - wenn du die Beamten in Dienstuniform wegschickst - diese dann einen negativen Bericht schreiben werden, von wegen du hast die Verwahrungskontrolle verweigert, und dadurch deine Verlässlichkeit in Zweifel gezogen wird. Wenn dir das so wichtig ist, dann solltest du allenfalls im Vorfeld bei der betreffenden Polizeidienststelle anrufen (oder noch besser schriftlich hinsenden) und diese bitten sie mögen bei der nächstjährigen Verwahrungskontrolle nach Möglichkeit in zivil erscheinen.

Abseits davon, wie du richtigerweise zitierst:
ohne jegliche nicht unumgänglich nötige Belästigung oder Störung des Betroffenen
Für mich wäre nicht nachvollziehbar, inwieweit das Tragen von Dienstuniform eine Belästigung oder Störung in irgendwelcher Hinsicht sein könnte.

Edit, vielleicht als Hinweis, aus Grosinger/Siegert/Szymanski:
Verweigert der Betroffene die Überprüfung der Verwahrung, so wird dies im Verfahren zur Überprüfung der Verlässlichkeit in Hinblick auf § 8 Abs 6 WaffG zu würdigen sein.
sowie
Ist eine Überprüfung der Verwahrung aus Gründen, die in der Person liegen, nicht möglich, insbes. wenn der Zutritt zur Wohnung zwecks Überprüfung verweigert wird, so wäre ein solches Verhalten unter § 8 Abs 6 WaffG zu subsumieren.
-->
§ 8 Abs 6 WaffG:
Schließlich gilt ein Mensch als nicht verlässlich, wenn aus Gründen, die in seiner Person liegen, die Feststellung des für die Verlässlichkeit maßgeblichen Sachverhaltes nicht möglich war. Als solcher Grund gilt jedenfalls, wenn der Betroffene sich anlässlich der Überprüfung seiner Verlässlichkeit weigert, der Behörde
1. Waffen, die er nur auf Grund der nach diesem Bundesgesetz ausgestellten Urkunde besitzen darf, samt den zugehörigen Urkunden vorzuweisen;
2. die sichere Verwahrung der in Z 1 genannten Waffen nachzuweisen, obwohl auf Grund bestimmter Tatsachen Zweifel daran bestehen, dass er die Waffen sicher verwahrt.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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Re: Überprüfung der Verwahrung - nur Zivilbeamte?

Beitrag von gewo » Fr 15. Mär 2024, 11:38

die vom hr. dr. waffG. h.c. promo im detail ausgefuehrten grundlagen auf einen satz zusammengefasst:

wenn du zur waffenkontrolle angetroffen wirst muesste ein wirklich WESENTLICHER in deiner person oder deinen verpflichtungen liegender grund bestehen damit es dir erlaubt ist diese unangekuendigte ueberpruefung zu verweigern.

alles anderen wird - wenn die exekutivbeamten es an die waffenbehoerde weitermelden - jedenfalls zu einem entzugsverfahren fuer das waffendokument fuehren, und ggf auch zu einem entzug.

das ablehnen einer ueberpruefung weil die ueberpruefenden in ihrer dienstuniform erscheinen ist alleine deshalb schon chuzpe, weil die allfaellige "stoerung" zum zeitpunkt der ablehnung der ueberpruefung ja bereits eingetreten ist.
hier kaeme evt eine massnahmenbeschwerde in frage ...... die sicher ins leere laufen wuerde ... aber sicher keine konsequenzlose verweigung der ueberpruefung selbst
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Re: Überprüfung der Verwahrung - nur Zivilbeamte?

Beitrag von ebner33 » Fr 15. Mär 2024, 11:58

Ein Stück weit kann ich die Forderung schon verstehen.

Gerade am Land ist das teilweise wirklich ungut.
Ich wohne in Sichtweite einer viel befahrenen Bundesstraße.
Bei meiner letzten Verwahrungskontrolle sind die Herren gegen 16Uhr gekommen,weil ich da von der Arbeit komme.
Um die Zeit is natürlich auch "Heimreisezeit" auf der Bundesstraße.
Einsatzfahrzeug parkt vorm Haus.
Waren circa 15-20mins da,alles sehr entspannt und freundlich.

2 Tage später wird meine Mutter (wohnt einige Orte weiter) von mehreren Leuten unabhängig voneinander beim Einkauf angesprochen,was bei mir los wäre,man hat die Polizei vorm Haus stehen gesehen... :shifty:

Da hab ich echt mal geschluckt...
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Re: Überprüfung der Verwahrung - nur Zivilbeamte?

Beitrag von MrRiesa » Fr 15. Mär 2024, 12:12

ebner33 hat geschrieben:
Fr 15. Mär 2024, 11:58
Ein Stück weit kann ich die Forderung schon verstehen.

Gerade am Land ist das teilweise wirklich ungut.
meine Frau verschenkt Kinderbücher über Willhaben, abgeholt werden sie von einem Beamten im Dienst.
Ich geh am selbigen Tag zu Fuss ins Dorf.
Nächsten Tag bekomm ich eine Nachricht von einem Bekannten, warum man mir den Führerschein abgenommen hat... :headslap:

jo..am Land is des manchmal so.. aber ich hab lieber das ländliche Getratsche als die totale Anonymität der Großstadt..
und wenn mich nach der Verwahrungskontrolle jemand fragt, warum sie da waren, sag ich hald die Wahrheit..
Ich seh im uniformierten Besuch keine Störung..

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ebner33
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Re: Überprüfung der Verwahrung - nur Zivilbeamte?

Beitrag von ebner33 » Fr 15. Mär 2024, 12:54

MrRiesa hat geschrieben:
Fr 15. Mär 2024, 12:12
ebner33 hat geschrieben:
Fr 15. Mär 2024, 11:58
Ein Stück weit kann ich die Forderung schon verstehen.

Gerade am Land ist das teilweise wirklich ungut.
meine Frau verschenkt Kinderbücher über Willhaben, abgeholt werden sie von einem Beamten im Dienst.
Ich geh am selbigen Tag zu Fuss ins Dorf.
Nächsten Tag bekomm ich eine Nachricht von einem Bekannten, warum man mir den Führerschein abgenommen hat... :headslap:

jo..am Land is des manchmal so.. aber ich hab lieber das ländliche Getratsche als die totale Anonymität der Großstadt..
und wenn mich nach der Verwahrungskontrolle jemand fragt, warum sie da waren, sag ich hald die Wahrheit..
Ich seh im uniformierten Besuch keine Störung..
Das ist nochmal ne Steigerung :lol: :doh:
Ja Großstadt bräuchte ich auch absolut nicht.
Aber teilweise nimmt das am Land schon echt extreme Züge an mit der "Tratscherei".

Ja das ist halt so ne Sache...gerade unter den erwähnten "Traschtern" würde ich eher ungern den wahren Grund nennen,das ist in meinen Augen die Zwickmühle in die man dann reinkommt.
Ich selbst hab mit dem uniformierten Besuch auch absolut kein Problem.
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Re: Überprüfung der Verwahrung - nur Zivilbeamte?

Beitrag von Coolhand1980 » Fr 15. Mär 2024, 14:06

Es könnte sich beim ADEG in Schasklappersdorf nach der Kassa ja wie folgt abspielen:

Ja her Meier, sagen sie, was hat den die Polizei gestern Abend bei ihnen gemacht?
Frau Pospisil, das ist aber eine Freunde sie zu sehen! Eigentlich dürft ichs ihnen ja garnicht erzählen, aber
die waren gestern bei mir, um mir meine Belohnung zu überbringen. Ich hab ihnen dabei helfen können, einen
furchtbar grausamen Mörder zu fangen. Habens gar nix von der Geschichte mitbekommen? Mindestens 5
Pensionistinnen hat er grausamst ausgeweidet. Schauens, ich hab sogar ein paar Tatortfotos am Handy!
Frau Pospisil, so bleibens doch da! Die Fotos!
:mrgreen:

Bin ich der einzige, der sowas wahnsinnig unterhaltsam findet? :lol:

...immer dran denken: Menschen, die sich über dich das Maul zerreißen, finden dein Leben interessanter, als ihr eigenes! :idea:

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Re: Überprüfung der Verwahrung - nur Zivilbeamte?

Beitrag von Plinker » Fr 15. Mär 2024, 16:57

Für mich persönlich wären Beamte in Zivil ein größeres Problem als Welche in Uniform. Ich weiß wie eine echte Uniform der Polizei auszusehen hat und wie die Beklebung der Dienstfahrzeuge aussieht. Wenn irgendein Hansl in Zivil mir einen Dienstausweis vorzeigt und verlangt den Waffenschrank zu öffnen werde ich von meinem Recht gebrauch machen daß ein Uniformierter bei der Amtshandlung anwesend ist. Ich hab keine Ahnung wie man einen gefälschten Dienstausweis von einem richtigen unterscheiden kann. Bei dem ganzen Gesindel was frei herumläuft und als falsche Polizisten versuchen ehrliche Leute übers Ohr zu hauen fehlt mir dazu das Vertrauen.

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Re: Überprüfung der Verwahrung - nur Zivilbeamte?

Beitrag von MK188 » Fr 15. Mär 2024, 17:34

Plinker hat geschrieben:
Fr 15. Mär 2024, 16:57
Wenn irgendein Hansl in Zivil mir einen Dienstausweis vorzeigt und verlangt den Waffenschrank zu öffnen werde ich von meinem Recht gebrauch machen daß ein Uniformierter bei der Amtshandlung anwesend ist.
Hat man dazu wirklich ein Recht?
Wenn ja, würde ich das auch tun.

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Re: Überprüfung der Verwahrung - nur Zivilbeamte?

Beitrag von Grimar » Fr 15. Mär 2024, 18:38

warum sollte man dazu ein Recht haben, wenn man umgekehrt keines auf Zivilbeamte hätte?

Ich weiß es nicht, glaube aber nicht, dass das ganze so eindeutig ist.

Angenommen man ist zuhause im Homeoffice und in einer wichtige Besprechung, beendet ihr dann ernsthaft eurer Gespräch und nehmt Konsequenzen mit eurem Arbeitgeber in Kauf? Das wäre völlig unverhältnissmäßig.
Wo soll die Grenze sein? Wer beurteilt die Wichtigkeit?

Die Verhältnissmäßigkeit beim Eindringen in die Privatsphäre muss meiner Meinung immer gegeben sein. Die Beispiele hier im Thema zeigen auch sehr schön wie schmal der Grat zu Rufschädigung oder ähnlichem Verhalten durch das "Getratsche" ist.

Am Ende geht es niemanden etwas an, ob man Waffen hat und ob die Verwahrung geprüft wurde.

So unpersönlich wie hier einige schreiben ist das Leben in der Stadt übrigens nicht. Der Nachbar, die Nachbarin ist ofmals nur einige Meter entfernt, hört womöglich die Gespräche durch die Wände usw usw usw...

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Re: Überprüfung der Verwahrung - nur Zivilbeamte?

Beitrag von Plinker » Fr 15. Mär 2024, 19:35

@Grimar
Etwa alle 5 Jahre kommen zwei Polizisten für einige Minuten in deine Wohnung. Der Zeitaufwand ist der Gleiche unabhängig ob in Zivil oder in Uniform.

Warum diese Tatsache deinen Ruf schädigen sollte weiß ich nicht.

Es gibt viele Gründe für einen Besuch von Polizisten ohne dabei gleich ein gesuchter Verbrecher zu sein.

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Re: Überprüfung der Verwahrung - nur Zivilbeamte?

Beitrag von edi » Fr 15. Mär 2024, 21:26

So eine blödsinnige Einstellung uniformierte Polizisten nicht in die Wohnung zwecks Waffenkontrolle zu lassen ist fragwürdig ob diese Waffenbesitzer überhaupt die Zuverlässigkeit besitzen.

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