Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
Verfasst: Mi 3. Apr 2024, 10:54
Kannst du bitte schauen, dass du dein zitieren in den Griff bekommst? Deine Beitreäge - vor allem die längeren - sind leider komplett unlesbar
Das österreichische Waffenforum
https://www.pulverdampf.com/
Kannst du bitte schauen, dass du dein zitieren in den Griff bekommst? Deine Beitreäge - vor allem die längeren - sind leider komplett unlesbar
§ 36b SPG WaffenverbotszonePlinker hat geschrieben: ↑Mi 3. Apr 2024, 13:47Sorry wenn ich wie ein dummes Landei rüberkomme aber hat die Polizei in den sogenannten Waffenverbotszonen jetzt das Recht willkürliche Durchsuchungen am Körper vorzunehmen? Ein begründeter Verdacht ist ja schwer zu konstruieren der so eine Amtshandlung rechtfertigt.
Keine Sorge, wennst in der Krachledernen kommst werdens dich nicht für einen Messerkünstler halten u. filzenPlinker hat geschrieben: ↑Mi 3. Apr 2024, 13:47Sorry wenn ich wie ein dummes Landei rüberkomme aber hat die Polizei in den sogenannten Waffenverbotszonen jetzt das Recht willkürliche Durchsuchungen am Körper vorzunehmen? Ein begründeter Verdacht ist ja schwer zu konstruieren der so eine Amtshandlung rechtfertigt.
Wobei gerade bei solchen Personen schnell einmal ein Jausenmesser dabei ist und die Pozilisten so auch auf ihre positiven Fälle kommen, ohne sich selbst mit dem eigentlich problematisch Klientel anlegen zu müssen.FdH22 hat geschrieben: ↑Mi 3. Apr 2024, 19:37Keine Sorge, wennst in der Krachledernen kommst werdens dich nicht für einen Messerkünstler halten u. filzenPlinker hat geschrieben: ↑Mi 3. Apr 2024, 13:47Sorry wenn ich wie ein dummes Landei rüberkomme aber hat die Polizei in den sogenannten Waffenverbotszonen jetzt das Recht willkürliche Durchsuchungen am Körper vorzunehmen? Ein begründeter Verdacht ist ja schwer zu konstruieren der so eine Amtshandlung rechtfertigt.
Besagte Klientel bevorzugt einen anderen Look
(sry der musste sein)
leider ned ganz so lustig
Es ist viel nicht erlaubt und es wird trotzdem darauf hinauslaufen.twin2000 hat geschrieben: ↑Do 4. Apr 2024, 12:02leider ned ganz so lustig
denn wie gesagt: ethnic profiling ist in oestereich nicht erlaubt
dh nur deshalb weil jemand suedlaendisch aussieht, einen vollbart trägt und im park sitzt darf er nicht auf die einhaltung der waffenverbotszone kontrolliert werden soferne nicht aufgrund konkreter anhaltspunkte ein dringender verdacht besteht
schau, wenn die angesprochenen personen, hervorragend juristisch von einer unzahl an NGOs unterstuetzt die alle von uns bezahlt werden nach jeder einzelnen nicht rechtmaessigen kontrolle a massnahmenbeschwerde machen dann geht die PK favoriten in beschwerdeverfahren unter und es wird sich die kontrolliererei dieser personengruppe ganz schnell aufhoern und es werden nur noch die "anderen" kontrolliert ....AUG-andy hat geschrieben: ↑Do 4. Apr 2024, 12:18Es ist viel nicht erlaubt und es wird trotzdem darauf hinauslaufen.twin2000 hat geschrieben: ↑Do 4. Apr 2024, 12:02leider ned ganz so lustig
denn wie gesagt: ethnic profiling ist in oestereich nicht erlaubt
dh nur deshalb weil jemand suedlaendisch aussieht, einen vollbart trägt und im park sitzt darf er nicht auf die einhaltung der waffenverbotszone kontrolliert werden soferne nicht aufgrund konkreter anhaltspunkte ein dringender verdacht besteht
Dieses einschlägige Klientel hat uns das ja eingebrockt.
Von daher dürfen Sie sich nicht wundern im Focus zu stehen bezüglich Kontrollen.
Das wäre so, als würdest du den Bock zum Gärtner machen.twin2000 hat geschrieben: ↑Do 4. Apr 2024, 12:31schau, wenn die angesprochenen personen, hervorragend juristisch von einer unzahl an NGOs unterstuetzt die alle von uns bezahlt werden nach jeder einzelnen nicht rechtmaessigen kontrolle a massnahmenbeschwerde machen dann geht die PK favoriten in beschwerdeverfahren unter und es wird sich die kontrolliererei dieser personengruppe ganz schnell aufhoern und es werden nur noch die "anderen" kontrolliert ....AUG-andy hat geschrieben: ↑Do 4. Apr 2024, 12:18Es ist viel nicht erlaubt und es wird trotzdem darauf hinauslaufen.twin2000 hat geschrieben: ↑Do 4. Apr 2024, 12:02leider ned ganz so lustig
denn wie gesagt: ethnic profiling ist in oestereich nicht erlaubt
dh nur deshalb weil jemand suedlaendisch aussieht, einen vollbart trägt und im park sitzt darf er nicht auf die einhaltung der waffenverbotszone kontrolliert werden soferne nicht aufgrund konkreter anhaltspunkte ein dringender verdacht besteht
Dieses einschlägige Klientel hat uns das ja eingebrockt.
Von daher dürfen Sie sich nicht wundern im Focus zu stehen bezüglich Kontrollen.
https://www.pvsafety.de/allgemein/rettu ... -rechtens/"Dieses “berechtigte Interesse” ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Durch entsprechende Rechtsprechung wurde inzwischen festgestellt, dass u.a. der Weg eines Dachdeckers zur Arbeitsstätte und zurück nach Hause ihn dazu berechtigt, sein Cuttermesser (Einhandmesser) mit sich zu führen. Der kurze Abstecher zur Tankstelle um ein “Feierabendbierchen” einzukaufen, widerspricht diesem Zweck jedoch wieder und stellt einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar. Ähnlich ist diese Situation im Bereich der Feuerwehr zu sehen. Das Mitführen im Dienst sollte rechtlich gedeckt sein, der Einsatz im Rahmen von Rettungsarbeiten ebenso. Strittig wäre hier der Weg eines freiwilligen Feuerwehrmannes vom Gerätehaus nach Hause insofern, da er das Rettungsmesser bequem im Gerätehaus bei seiner Einsatzschutzkleidung lagern kann. Diese benötigt er im Einsatzfall eh und er kann dann ggf. das dort befindliche Rettungsmesser an sich nehmen und zum Einsatz bringen."
Da würde Obelix sagen: Die spinnen, die Deutschen.Musashi hat geschrieben: ↑Do 4. Apr 2024, 14:12
So läuft das zumindest in Deutschland. Handwerker und Feuerwehrleute zu belästigen ist auch risikoloser als ganze Gangs zu "entwaffnen". Erstere haben auch etwas zu verlieren...
https://www.pvsafety.de/allgemein/rettu ... -rechtens/"Dieses “berechtigte Interesse” ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Durch entsprechende Rechtsprechung wurde inzwischen festgestellt, dass u.a. der Weg eines Dachdeckers zur Arbeitsstätte und zurück nach Hause ihn dazu berechtigt, sein Cuttermesser (Einhandmesser) mit sich zu führen. Der kurze Abstecher zur Tankstelle um ein “Feierabendbierchen” einzukaufen, widerspricht diesem Zweck jedoch wieder und stellt einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar. Ähnlich ist diese Situation im Bereich der Feuerwehr zu sehen. Das Mitführen im Dienst sollte rechtlich gedeckt sein, der Einsatz im Rahmen von Rettungsarbeiten ebenso. Strittig wäre hier der Weg eines freiwilligen Feuerwehrmannes vom Gerätehaus nach Hause insofern, da er das Rettungsmesser bequem im Gerätehaus bei seiner Einsatzschutzkleidung lagern kann. Diese benötigt er im Einsatzfall eh und er kann dann ggf. das dort befindliche Rettungsmesser an sich nehmen und zum Einsatz bringen."
Deutschland:
Da ist auch eine Abstimmung (bissl runterscrollen) dabei.Poirot hat geschrieben: ↑Do 4. Apr 2024, 21:21
https://www.meinbezirk.at/wienerwaldneu ... d_a6614217