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3D-Druck von Glockgriffstück legal?

Verfasst: Di 2. Apr 2024, 13:02
von Master-chief1000
Ich habe gestern zu Magazinen bereits eine ähnlich Frage im Forum gepostet. Nach der Beantwortung stellt sich mir eine weitere Frage.

Ist es legal sich selbst z.b. ein Glockgriffstück herzustellen (z.b. durch 3D-Druck)?

An sich ist es ja anscheinend generell legal sich Waffen selbst zu fertigen. Bei dem Griffstück handelt es sich noch dazu im einen nicht waffenrechtlich relevanten Teil also dürfte ja eigentlich nichts dagegen sprechen.

Danke schon einmal für die Antworten :)

Und falls es rechtlich einwandfrei ist. Hat jemand im Forum schon Erfahrungen mit irgendwelchen Druckdateien dazu? :lol:

Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?

Verfasst: Di 2. Apr 2024, 13:05
von AUG-andy
Kann es sein, dass du versuchst illegal eine Waffe zu fertigen?
Deine Postings deuten da in eine gewisse Richtung. :think:

Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?

Verfasst: Di 2. Apr 2024, 13:06
von Admin
Zur Info:
in Deutschland ist die Herstellung von Waffen oder Waffenteilen an eine Herstellungserlaubnis gebunden.

bei uns in AT wäre mir fuer die private, nicht gewerbliche Herstellung keine derartige Einschränkung bekannt.
Bin aber kein Gewerbeordnungsspezialist was das Büchsenmachergewerbe betrifft ...

Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?

Verfasst: Di 2. Apr 2024, 13:07
von twin2000
AUG-andy hat geschrieben:
Di 2. Apr 2024, 13:05
Kann es sein, dass du versuchst illegal eine Waffe zu fertigen?
Deine Postings deuten da in eine gewisse Richtung. :think:
mit dem anfertigen eines griffstueckes?
ned wirklich oder?
das kannst frei erwerben ohne waffenrechtliches dokument wie du weisst ...

Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?

Verfasst: Di 2. Apr 2024, 13:19
von Kandman
Vielleicht entsteht gerade irgendwo in Österreich eine neue Waffe die die Glock ablöst? :think: :o

Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?

Verfasst: Di 2. Apr 2024, 13:22
von gewo
Kandman hat geschrieben:
Di 2. Apr 2024, 13:19
Vielleicht entsteht gerade irgendwo in Österreich eine neue Waffe die die Glock ablöst? :think: :o
fuer mich klingt es eher danach als ob sich wer seinen neuen 3D drucker refinanzieren will.
was fuer sich genommen kein verbrechen ist ....

Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?

Verfasst: Di 2. Apr 2024, 13:24
von Master-chief1000
AUG-andy hat geschrieben:
Di 2. Apr 2024, 13:05
Kann es sein, dass du versuchst illegal eine Waffe zu fertigen?
Deine Postings deuten da in eine gewisse Richtung. :think:
Wie genau kommt man darauf das ich angeblich Versuche eine illegale Waffe zu fertigen?

Jeder der das vor hätte würde wohl kaum rechtliche Aspekte dazu in einem Forum posten.

Mir geht es ausschließlich darum auszuloten was gesetzlich in Ordnung ist. Und ja falls in Österreich nichts dagegenspricht sehe ich keinen Grund warum man sein Recht nicht auch nutzen kann. Allen anderen Danke für die Antworten.

Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?

Verfasst: Di 2. Apr 2024, 14:17
von Kandman
gewo hat geschrieben:
Di 2. Apr 2024, 13:22
Kandman hat geschrieben:
Di 2. Apr 2024, 13:19
Vielleicht entsteht gerade irgendwo in Österreich eine neue Waffe die die Glock ablöst? :think: :o
fuer mich klingt es eher danach als ob sich wer seinen neuen 3D drucker refinanzieren will.
was fuer sich genommen kein verbrechen ist ....

Haha auch eine gute Idee :D

Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?

Verfasst: Di 2. Apr 2024, 14:45
von AUG-andy
twin2000 hat geschrieben:
Di 2. Apr 2024, 13:07
AUG-andy hat geschrieben:
Di 2. Apr 2024, 13:05
Kann es sein, dass du versuchst illegal eine Waffe zu fertigen?
Deine Postings deuten da in eine gewisse Richtung. :think:
mit dem anfertigen eines griffstueckes?
ned wirklich oder?
das kannst frei erwerben ohne waffenrechtliches dokument wie du weisst ...
Wie du wahrscheinlich selbst weißt, kann man mit einem 3D Drucker viel mehr anstellen als nur ein legales Griffstück fertigen. ;)
Dateien gibt's im Netz wenn man gut recherchiert.

https://www.tagesschau.de/investigativ/ ... n-101.html

Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?

Verfasst: Di 2. Apr 2024, 15:00
von Flying Dog
AUG-andy hat geschrieben:
Di 2. Apr 2024, 14:45
twin2000 hat geschrieben:
Di 2. Apr 2024, 13:07
AUG-andy hat geschrieben:
Di 2. Apr 2024, 13:05
Kann es sein, dass du versuchst illegal eine Waffe zu fertigen?
Deine Postings deuten da in eine gewisse Richtung. :think:
mit dem anfertigen eines griffstueckes?
ned wirklich oder?
das kannst frei erwerben ohne waffenrechtliches dokument wie du weisst ...
Wie du wahrscheinlich selbst weißt, kann man mit einem 3D Drucker viel mehr anstellen als nur ein legales Griffstück fertigen. ;)
Dateien gibt's im Netz wenn man gut recherchiert.

https://www.tagesschau.de/investigativ/ ... n-101.html
Du kannst auch einfach jemanden mit einem Auto niedermähen. Dafür brauchst du dich beim Kauf, oder beim Reifenwechsel aber auch nicht präventiv rechtfertigen. Meine Güte... bleibt wenigstens einmal am Teppich. :roll:

Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?

Verfasst: Di 2. Apr 2024, 15:02
von Glock1768
Meine RECHTSMEINUNG: aus waffenrechtlicher Sicht sollte es kein Problem sein Teile, die nicht waffenrechtlich relevant sind aus selber herstellen zu können/dürfen.

Ein nicht gasdruckbelastetes Griffstück ist rechtlich aus meiner Sicht ident wie eine Feder, ein Kimme oder andere Bauteile einer Waffe. Warum sollte ich diese nicht selbst herstellen dürfen?

Ob dies aus Patentsicht ebenso unproblematisch ist, dies weiß ich in diesem Fall nicht, bzw wie groß Abweichungen sein müssen, das weiß ich nicht.

Was, wenn man sich ein Modell für die Vitrine bauen möchte, wo man Medaillen, Pokale usw sammelt ... warum sollte dies ein Problem darstellen aus waffenrechtlicher Sicht. Dieses am Original optisch angelehnt, aber trotzdem am ersten Blick als Modell erkennbar?!?!?

Auf wenn die AWG immer sich davor fürchten ... ein Teil wie ein Griffstück möchte ich nicht im Schuss verwenden, wenn dies aus einem 3D Drucker kommt ... es ist im Vergleich zu einem Original praktisch kaum belastbar ... man muss ja das Halbwissen (Waffen aus dem 3D Kunststoffdrucker) nicht auch noch bestätigen ... Blödsinn bleibt Blödsinn

Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?

Verfasst: Di 2. Apr 2024, 15:15
von AUG-andy
Glock1768 hat geschrieben:
Di 2. Apr 2024, 15:02
Auf wenn die AWG immer sich davor fürchten ... ein Teil wie ein Griffstück möchte ich nicht im Schuss verwenden, wenn dies aus einem 3D Drucker kommt ... es ist im Vergleich zu einem Original praktisch kaum belastbar ... man muss ja das Halbwissen (Waffen aus dem 3D Kunststoffdrucker) nicht auch noch bestätigen ... Blödsinn bleibt Blödsinn
Die Realität sieht aber anders aus:

https://kurier.at/chronik/oesterreich/p ... 21.174.986

Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?

Verfasst: Di 2. Apr 2024, 15:24
von Master-chief1000
Wie belastbar so ein gedrucktest Griffstück ist hängt auch ziemlich stark von der Fertigungsmethode und vom benutzten Material ab. Das es an ein Originalgriffstück nicht herankommt steht außer Frage.

Mir gehts auch mehr ums Prinzip. Wenn etwas legal ist warum sollte man sich nicht einmal ausprobieren spricht ja nichts dagegen. :lol:

Und zum Kollegen der sich um illegal gedruckte Schusswaffen ängstigt kann ich versichern das ich persönlich nichts dergleichen vorhabe. Ich denke aber das gerade Solche Diskussionen Sinn machen um eben abzuklären was man juristisch bedenkenlos machen kann und was eben nicht.

Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?

Verfasst: Di 2. Apr 2024, 15:32
von AUG-andy
Master-chief1000 hat geschrieben:
Di 2. Apr 2024, 15:24
Wie belastbar so ein gedrucktest Griffstück ist hängt auch ziemlich stark von der Fertigungsmethode und vom benutzten Material ab. Das es an ein Originalgriffstück nicht herankommt steht außer Frage.

Mir gehts auch mehr ums Prinzip. Wenn etwas legal ist warum sollte man sich nicht einmal ausprobieren spricht ja nichts dagegen. :lol:

Und zum Kollegen der sich um illegal gedruckte Schusswaffen ängstigt kann ich versichern das ich persönlich nichts dergleichen vorhabe. Ich denke aber das gerade Solche Diskussionen Sinn machen um eben abzuklären was man juristisch bedenkenlos machen kann und was eben nicht.
Ich ängstige mich in keinster Weise.
Selbst Experten wissen keine 100% Antwort darauf.
Hab hier noch was interessantes gefunden zum Nachlesen:

https://www.profil.at/ausland/waffe-int ... h-10261095

Waffe nur mit Gewerbeschein
Das liegt am Angstgegner jedes waffenvernarrten Anarchisten - der österreichischen Gewerbeordnung. Nur wer einen Gewerbeschein hat, so das Ministerium, dürfe eine Waffe bauen. Ohne die Lizenz sei die produzierte Waffe illegal und könne auch nicht mehr legalisiert werden. Da mache es keinen Unterschied, ob das Ding zu Testzwecken aus Plastik auf einem 3D-Drucker hergestellt wurde und sich am Ende vielleicht weder zusammenbauen noch abfeuern lässt. Bei Verstoß droht nicht nur eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3600 Euro, sondern zudem eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren wegen Besitzes einer illegalen Waffe.

Nur bei einer Frage ist sich niemand so richtig sicher: Wo steht im österreichische Gesetz, ob man sich in den eigenen vier Wänden eine Waffe bauen darf oder nicht?"Stimmt, das ist nicht explizit geregelt", gesteht ein Sprecher des Innenministeriums auf erneuten Anruf ein. Es gäbe bislang keine Präzedenzurteile, ob eine einzige, nur für den Eigenbau gebaute Waffe wirklich unter die Gewerbeordnung falle. In anderen Worten: Ob eine Waffenbesitzkarte zum Ausdruck des Liberators auf einem 3D-Plastikdrucker reicht oder ein Gewerbeschein nötig wäre, ist unklar.

Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?

Verfasst: Di 2. Apr 2024, 15:48
von Master-chief1000
Danke für den Post. Das ist tatsächlich ein Anhaltspunkt.

Irgendwie witzig wenn ein Behördenmitarbeiter grundsätzlich mal raushaut das etwas illegal ist und auf Nachfrage aber von keinem Gesetz dazu weiß.