Seite 1 von 1
Notsignal-Abschussgeräte
Verfasst: Di 8. Jun 2010, 17:22
von gewo
hallo
frage: es scheint ja zumindestens zwei verbreitete und wirkungsvolle notsignal geraet kaliber zu geben
einerseits das kaliber 4 (26,5mm) und andererseits ein kaliber 19mm (0,75")
vom zweiteren gibt es sogar mehrlader geraete
zb hier
http://www.polyco.com/signalpistole.htmwie ist der besitz und das fuehren solcher geraete geregelt ...?
lg
g
Re: notsignal abschussgeraete ... wie ist das rechtlich ?
Verfasst: Di 8. Jun 2010, 17:57
von Stickhead
Es gibt Signalstifte mit denen man zB .22 lr oder 6,35 mm Patronen verschiessen kann und auch Signalgeräte mit denen man Schrot verschiessen kann. Diese gelten als Waffe im Sinne des § 1.
Sonst sind Signalgeräte keine Waffen im Sinne des § 1 WaffG, da sie weder ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen, noch bei der Jagd oder bei Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.
Somit müsste alles klar sein.
Die Rechtsgrundlage hierfür findet sich unter
Waffengesetz 1996 - Praxiskommentar - Seiten 25, 26
Hauer/Keplinger
Verein 3-902460-39-4
Re: notsignal abschussgeraete ... wie ist das rechtlich ?
Verfasst: Di 8. Jun 2010, 18:04
von gewo
Stickhead hat geschrieben:Sonst sind Signalgeräte sind keine Waffen im Sinne des § 1 WaffG...
hallo
hmmm, klingt gut
danke
lg
g
Re: notsignal abschussgeraete ... wie ist das rechtlich ?
Verfasst: Do 10. Jun 2010, 06:52
von joe77
aber wie schauts damit im Ausland aus???
Stichwort: als Segler, Motorbootfahrer,..
Re: notsignal abschussgeraete ... wie ist das rechtlich ?
Verfasst: Do 10. Jun 2010, 10:05
von gewo
joe77 hat geschrieben:aber wie schauts damit im Ausland aus???
Stichwort: als Segler, Motorbootfahrer,..
hallo
in DE brauchst dafuer eine WBK
und die bekommst nur als skipper ueber 10meter bootslaenge
und darfst nur welche mit PBT pruefzeichen haben (ausgenommen altbestand der bis 1976 gemeldet wurde)
ist leider ein schmarrn betreffend ausland
in DE "geht" selbst zur mitnahme nur das 68iger luftkaliber (paintball)
aber das ist halt wirklich "minderwirksam
und von "fuehren" sowieso keine rede
lg
g
Re: notsignal abschussgeraete ... wie ist das rechtlich ?
Verfasst: Mo 14. Jun 2010, 22:38
von Incite
aber wenn dann kauf dir Kaliber 4, das macht so richtig Laune
Re: notsignal abschussgeraete ... wie ist das rechtlich ?
Verfasst: Mo 14. Jun 2010, 22:42
von gewo
Incite hat geschrieben:aber wenn dann kauf dir Kaliber 4, das macht so richtig Laune
hallo
ich hatte sowas noch nie in der hand ...
evt eine wissensluecke ...
lg
g
Re: notsignal abschussgeraete ... wie ist das rechtlich ?
Verfasst: Di 15. Jun 2010, 08:37
von evo86
Hallo Gewo
Ein Freund von mir hat eine Kal 4, wenn du das nächste mal vorbei schaust, lad ich ihn auch ein dann kannst du sie testen.
Lg
Re: notsignal abschussgeraete ... wie ist das rechtlich ?
Verfasst: Di 15. Jun 2010, 09:00
von gewo
evo86 hat geschrieben:Hallo Gewo
Ein Freund von mir hat eine Kal 4, wenn du das nächste mal vorbei schaust, lad ich ihn auch ein dann kannst du sie testen.
Lg
hi rich
ja waere fein ..
tnx
lg
g