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Notsignal-Abschussgeräte

Verfasst: Di 8. Jun 2010, 17:22
von gewo
hallo

frage: es scheint ja zumindestens zwei verbreitete und wirkungsvolle notsignal geraet kaliber zu geben

einerseits das kaliber 4 (26,5mm) und andererseits ein kaliber 19mm (0,75")
vom zweiteren gibt es sogar mehrlader geraete

zb hier
http://www.polyco.com/signalpistole.htm

wie ist der besitz und das fuehren solcher geraete geregelt ...?

lg
g

Re: notsignal abschussgeraete ... wie ist das rechtlich ?

Verfasst: Di 8. Jun 2010, 17:57
von Stickhead
Es gibt Signalstifte mit denen man zB .22 lr oder 6,35 mm Patronen verschiessen kann und auch Signalgeräte mit denen man Schrot verschiessen kann. Diese gelten als Waffe im Sinne des § 1.

Sonst sind Signalgeräte keine Waffen im Sinne des § 1 WaffG, da sie weder ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen, noch bei der Jagd oder bei Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.

Somit müsste alles klar sein.

Die Rechtsgrundlage hierfür findet sich unter
Waffengesetz 1996 - Praxiskommentar - Seiten 25, 26
Hauer/Keplinger
Verein 3-902460-39-4

Re: notsignal abschussgeraete ... wie ist das rechtlich ?

Verfasst: Di 8. Jun 2010, 18:04
von gewo
Stickhead hat geschrieben:Sonst sind Signalgeräte sind keine Waffen im Sinne des § 1 WaffG...


hallo

hmmm, klingt gut
danke

lg
g

Re: notsignal abschussgeraete ... wie ist das rechtlich ?

Verfasst: Do 10. Jun 2010, 06:52
von joe77
aber wie schauts damit im Ausland aus???
Stichwort: als Segler, Motorbootfahrer,..

Re: notsignal abschussgeraete ... wie ist das rechtlich ?

Verfasst: Do 10. Jun 2010, 10:05
von gewo
joe77 hat geschrieben:aber wie schauts damit im Ausland aus???
Stichwort: als Segler, Motorbootfahrer,..


hallo

in DE brauchst dafuer eine WBK
und die bekommst nur als skipper ueber 10meter bootslaenge

und darfst nur welche mit PBT pruefzeichen haben (ausgenommen altbestand der bis 1976 gemeldet wurde)

ist leider ein schmarrn betreffend ausland

in DE "geht" selbst zur mitnahme nur das 68iger luftkaliber (paintball)
aber das ist halt wirklich "minderwirksam

und von "fuehren" sowieso keine rede

lg
g

Re: notsignal abschussgeraete ... wie ist das rechtlich ?

Verfasst: Mo 14. Jun 2010, 22:38
von Incite
aber wenn dann kauf dir Kaliber 4, das macht so richtig Laune :whistle:

Re: notsignal abschussgeraete ... wie ist das rechtlich ?

Verfasst: Mo 14. Jun 2010, 22:42
von gewo
Incite hat geschrieben:aber wenn dann kauf dir Kaliber 4, das macht so richtig Laune :whistle:


hallo

ich hatte sowas noch nie in der hand ...
evt eine wissensluecke ...

lg
g

Re: notsignal abschussgeraete ... wie ist das rechtlich ?

Verfasst: Di 15. Jun 2010, 08:37
von evo86
Hallo Gewo

Ein Freund von mir hat eine Kal 4, wenn du das nächste mal vorbei schaust, lad ich ihn auch ein dann kannst du sie testen.

Lg

Re: notsignal abschussgeraete ... wie ist das rechtlich ?

Verfasst: Di 15. Jun 2010, 09:00
von gewo
evo86 hat geschrieben:Hallo Gewo

Ein Freund von mir hat eine Kal 4, wenn du das nächste mal vorbei schaust, lad ich ihn auch ein dann kannst du sie testen.

Lg


hi rich

ja waere fein ..
tnx

lg
g