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Ein Paar Fragen zum "Wechselsystem" Erwerb/Verkauf

Verfasst: Di 4. Jun 2024, 15:25
von Carl_Gustaf_M96
Guten Tag :)

Melde mich mal wieder mit ein paar aktuellen Fragen (die sich sicher schon mehrere Mitglieder gefragt haben)zur Eintragung von Wechselsystemen an euch:

1. Ist es richtig dass Wechselsysteme (max.2 Wechselsysteme)zu einer Basis Kat B Waffe erworben/eingetragen werden dürfen obwohl noch genügend Freie Wbk Plätze frei sind?

2. Darf ein Wechselsystem (oder mehrere) erworben/eingetragen werden obwohl noch KEINE Kat.B Waffe eingetragen ist?
Also Wbk noch komplett jungfräulich?
Zb.: 2 von 2 Wbk Plätzen Frei = 4 Wechselsysteme erwerbbar?

3. Muss ein Wechselsysten (oder Mehrere) zu einer eingetragenen Kat.B Waffe Passen, oder ist das komplett egal?
Zb.: Basiswaffe Glock 17 und dazu ein Wechselsystem einer CZ und/oder eines AUG im Kaliber .223?

4. Was passiert beim Verkauf der Basiswaffe ohne das Wechselsystem mitzuverkaufen ?

5. Was passiert wie im oben genannten Punkt 4, wenn Basiswaffe ohne WS verkauft wurde und ich auf diesen Platz dann eine Waffe XY lege?
Dann passt das Wechselsystem ja wieder nicht zur Basiswaffe!? Legal? Egal?

6. Wird der Verkauf eines Wechselsystems (Meldung an die Behörde des Erwerbers) genauso gehandhabt wie eine Kat.B Waffe?

Hoffe ich kann mit euren Antworten wieder etwas mehr einblick Gewinnen wie das Momentan auf den Behörden gehandhabt wird. :roll:

Danke, freue mich schon auf Antworten zum Thema. ;)

Re: Ein Paar Fragen zum "Wechselsystem" Erwerb/Verkauf

Verfasst: Di 4. Jun 2024, 15:28
von twin2000
Carl_Gustaf_M96 hat geschrieben:
Di 4. Jun 2024, 15:25
1. Ist es richtig dass Wechselsysteme (max.2 Wechselsysteme)zu einer Basis Kat B Waffe erworben/eingetragen werden dürfen obwohl noch genügend Freie Wbk Plätze frei sind?
ja

2. Darf ein Wechselsystem (oder mehrere) erworben/eingetragen werden obwohl noch KEINE Kat.B Waffe eingetragen ist?
Also Wbk noch komplett jungfräulich?
Zb.: 2 von 2 Wbk Plätzen Frei = 4 Wechselsysteme erwerbbar?
ja

3. Muss ein Wechselsysten (oder Mehrere) zu einer eingetragenen Kat.B Waffe Passen, oder ist das komplett egal?
Zb.: Basiswaffe Glock 17 und dazu ein Wechselsystem einer CZ und/oder eines AUG im Kaliber .223?
egal, denn die bindung zwischen wechselsystem und basiswaffe wurde mit der waffenrechtsnovelle 2019 ausdruecklich aufgehoben

4. Was passiert beim Verkauf der Basiswaffe ohne das Wechselsystem mitzuverkaufen ?
nix

5. Was passiert wie im oben genannten Punkt 4, wenn Basiswaffe ohne WS verkauft wurde und ich auf diesen Platz dann eine Waffe XY lege? Dann passt das Wechselsystem ja wieder nicht zur Basiswaffe!? Legal? Egal?
egal

6. Wird der Verkauf eines Wechselsystems (Meldung an die Behörde des Erwerbers) genauso gehandhabt wie eine Kat.B Waffe?
ja

Re: Ein Paar Fragen zum "Wechselsystem" Erwerb/Verkauf

Verfasst: Sa 8. Jun 2024, 22:05
von Carl_Gustaf_M96
Herzlichen Dank @twin2000 für die Beantwortung meiner Fragen👍

Da hat sich ja seit der letzten Waff.Gesetz Änderung einiges in Richtung positiv Verändert, obwohl man bei manchen Themen wirklich nur den Kopf schütteln kann...🙈

Hoffe halt dass das Jede Behörde und Bezirkshauptmannschaft das Thema Wechselsysteme Einheitlich! auch so sieht🤔

Schon mal jemand negative Erfahrungen gemacht wo die Behörde Probleme gemacht hat?

Re: Ein Paar Fragen zum "Wechselsystem" Erwerb/Verkauf

Verfasst: Mo 10. Jun 2024, 16:13
von rider650
Da gibts keine Probleme. Ein Pistolenverschluss + Lauf sowie ein AR15 Upper komplett mit Lauf und Verschluss sind Wechselsysteme, werden problemlos von allen Behörden als solche eingetragen, und du darfst doppelt soviele davon besitzen wie du A + B Plätze hast.

Uneinheitlicher was die Behandlung durch Behörden angeht wird es, wenn du Komplettwaffen zu Wechselsysteme 'aufspalten' willst bzw. umgekehrt Wechselsysteme zu Kompettwaffen zusammenführen willst. Auch Wechselsysteme + die entsprechenden Griffstücke sind ein gerne diskutiertes Thema hier.

Re: Ein Paar Fragen zum "Wechselsystem" Erwerb/Verkauf

Verfasst: So 16. Jun 2024, 22:20
von Carl_Gustaf_M96
rider650 hat geschrieben:
Mo 10. Jun 2024, 16:13
Da gibts keine Probleme. Ein Pistolenverschluss + Lauf sowie ein AR15 Upper komplett mit Lauf und Verschluss sind Wechselsysteme, werden problemlos von allen Behörden als solche eingetragen, und du darfst doppelt soviele davon besitzen wie du A + B Plätze hast.

Uneinheitlicher was die Behandlung durch Behörden angeht wird es, wenn du Komplettwaffen zu Wechselsysteme 'aufspalten' willst bzw. umgekehrt Wechselsysteme zu Kompettwaffen zusammenführen willst. Auch Wechselsysteme + die entsprechenden Griffstücke sind ein gerne diskutiertes Thema hier.

Wobei ja lt. meiner Info ein "Aufspalten"/"Splitten" oder "Zusammenführen" durch jeden Büchsenmacher durchgeführt werden darf🤔

Die Behörde musste es genauso können...

Ob jedoch beide wollen ist eine andere Sache

Re: Ein Paar Fragen zum "Wechselsystem" Erwerb/Verkauf

Verfasst: So 16. Jun 2024, 22:36
von Grimar
Carl_Gustaf_M96 hat geschrieben:
So 16. Jun 2024, 22:20
Die Behörde musste es genauso können...
Das machen sie auch. Am besten höflich anrufen und dann das ganze per Mail abwickeln. Je nach Behörde geht das ziemlich flott. Für eine mögliche Erweiterung kann es aber auch von Vorteil sein, wenn möglichst viele Zubehörplätze frei sind und dafür alle Plätze belegt ;)