WBK Erweiterung
Verfasst: So 29. Sep 2024, 16:20
Hi!
Im Dezember sind auch meine 5 Jahre WBK geschafft. Würde im Jänner dann dieses Mail schreiben.
Was meint ihr? Passt das oder ist das su fordernd?
Danke
Bernhard
Ich, NAME, geboren am xx.xx.19xx, wohnhaft in der xxxxx besitze eine WBK mit der Nummer XXXXX, ausgestellt am XXXXX (Waffenpaß Nr. XXX, ausgestellt am XXXXX), also seit mehr als fünf Jahren.
Auf diesem Waffendokument sind 3 Waffen der Kategorie B eingetragen. (Eine vor 1871). Diese Waffen sind derzeit in meinem Besitz.
Ich beantrage hiermit die Erweiterung meiner WBK um drei Stück auf insgesamt fünf Stück.
Zu meiner Rechtfertigung beziehe ich mich auf den § 23 WaffG, der im Absatz 2 b folgendes ausführt:
Absatz 2b: Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist ihm für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn
1. seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind
2. keine Übertretungen des Waffengesetzes vorliegen,
3. glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde.
Die Voraussetzungen des Absatzes 2b erfülle ich zur Gänze und zwar:
– Seit der letzten Festsetzung der Anzahl sind mehr als fünf Jahre vergangen
– Ich habe keinerlei Übertretungen des Waffengesetzes begangen
– Für die sichere Verwahrung habe ich Vorsorge getroffen. Ich besitze zu diesem Zweck einen Waffenschrank der Marke Rottner
Ich übe den Schießsport aus und bin bei einem Schützenverein Mitglied.
Da ich somit alle Voraussetzungen für die Erweiterung erfülle, beantrage ich, mir die beantragte Erweiterung zu genehmigen und meine WBK entsprechend zu erweitern.
Im Dezember sind auch meine 5 Jahre WBK geschafft. Würde im Jänner dann dieses Mail schreiben.
Was meint ihr? Passt das oder ist das su fordernd?

Danke
Bernhard
Ich, NAME, geboren am xx.xx.19xx, wohnhaft in der xxxxx besitze eine WBK mit der Nummer XXXXX, ausgestellt am XXXXX (Waffenpaß Nr. XXX, ausgestellt am XXXXX), also seit mehr als fünf Jahren.
Auf diesem Waffendokument sind 3 Waffen der Kategorie B eingetragen. (Eine vor 1871). Diese Waffen sind derzeit in meinem Besitz.
Ich beantrage hiermit die Erweiterung meiner WBK um drei Stück auf insgesamt fünf Stück.
Zu meiner Rechtfertigung beziehe ich mich auf den § 23 WaffG, der im Absatz 2 b folgendes ausführt:
Absatz 2b: Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist ihm für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn
1. seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind
2. keine Übertretungen des Waffengesetzes vorliegen,
3. glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde.
Die Voraussetzungen des Absatzes 2b erfülle ich zur Gänze und zwar:
– Seit der letzten Festsetzung der Anzahl sind mehr als fünf Jahre vergangen
– Ich habe keinerlei Übertretungen des Waffengesetzes begangen
– Für die sichere Verwahrung habe ich Vorsorge getroffen. Ich besitze zu diesem Zweck einen Waffenschrank der Marke Rottner
Ich übe den Schießsport aus und bin bei einem Schützenverein Mitglied.
Da ich somit alle Voraussetzungen für die Erweiterung erfülle, beantrage ich, mir die beantragte Erweiterung zu genehmigen und meine WBK entsprechend zu erweitern.