AUG-andy hat geschrieben: ↑Di 12. Nov 2024, 16:45
Achtung:
Man kann nur
einen ordentlichen Hauptwohnsitz haben,
aber einen oder mehrere Nebenwohnsitze !!!
Nach was...?
Nach Meldegesetz ist das nicht möglich, mehr als einen Hauptwohnsitz anzumelden. Gut. Man kann mehrere Nebenwohnsitze haben. Gut.
Hier kommt das Triumvirat ins Spiel, das entscheiden zu können, welche angemeldete Adresse tatsächlich der Hauptwohnsitz ist: Familie, Arbeit und Aufenthalt.
Und was ist, wenn das, wie in diesem Fall nach Arbeitsstandort und Aufenthaltsdauer, im Ausland ist?!?! Welche Wohnsitz ist dann Hauptwohnsitz? Welcher Hauptwohnsitz ist "stärker", der tatsächliche oder der meldegesetzliche...?
Das ist ja gar nicht so eindeutig. Die Gesetze und Regelungen sind bißl veraltet, trotzdem, daß EU seit lang existiert, die Gsetzte folgen die Realität nicht genau und pünktlich.
Ich kann überall in der EU gehen, wohin ich möchte, und kann da arbeiten, wohnen, leben. Aber wenn ich irgendwo im Ausland wohne und lebe, laut das Triumvirat oben ist mein Hauptwohnsitz im Ausland. Wenn ich einen nach Meldegesetz angemeldeten Hauptwohsnitz in Österreich habe, bekomme ich eine Strafe, wenn ich mit meinem ausländischen Kennzeichnen in A fahre. Auch mit nur Nebenwohnsitz in A ist die Situation dieselbe, nur die Frist ist länger. Das Auto nach A ummelden zu müssen mit Meldegesetz-Hauptwohnsitz ist 1+1 Monat, mit Meldegesetz-Nebenwohnsitz 1 Jahr+1 Monat. Es spielt keine Rolle, wie lang ich im Ausland bin, und ob da die ausländsiche (österreichische) Kennzeichen auch nicht erlaubt sind. Das ist leider keine Aussage gut genug... Ab dem Tag, wann das Auto erstes Mal (!!!) nach A gefahren wurde, 1+1 Monat oder 1J+1M, unabhängig davon, wer und warum das damals gemacht habe, ob das noch der vorherige Besitzer des Autos war.
Ein Auto anmelden zu können braucht man Hauptwohnsitz in Österreich, man muss sich erst meldegesetzlich auf Hauptwohnsitz ummelden. Und wenn das Auto nicht umgemeldet ist, kommt die Strafe. Der tatsächliche Hauptwohnsitz gegen den meldegesetzlichen spielt keine Rolle. Strafe zahlen, Ende der Geschichte.
Eine kleine Diskrepanz, würde ich sagen, was nicht wirklich die Grundgedanken der EU entspricht...
