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Beschränkung WP loswerden als OdöSd
Verfasst: Di 12. Nov 2024, 21:32
von M95
Servus!
Meine Situation:
Ich habe meinen Waffenpass vor zwei Jahren noch als Polizeischüler beantragt und folglich mit der Beschränkung für die Dauer der Tätigkeit als Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes ausgestellt bekommen. Das örtlich zuständige Wiener Polizeikommisariat hat mir damals erklärt, dass das vor der bestandenen Dienstprüfung so gehandhabt werde.
Ich liebe meinen Beruf und kann mir nicht vorstellen in den nächsten Jahren zu kündigen. Ich mache mir jedoch Gedanken, da ein Ausscheiden durch Verletzung oder Krankheit, bzw. die noch sehr ferne Pension mich das Führen kosten würden. Daher möchte ich die Beschränkung zeitnah loswerden. Auch eine ausgiebige Recherche hat mir dazu leider keine näheren Informationen gebracht. Beantrage ich das einfach beim PK und entrichte nochmal die Gebühr für die Ausstellung eines neuen WP, wenn dem stattgegeben werden sollte? Auch eine ausgiebige Recherche hat mir dazu leider keine näheren Informationen gebracht.
Ich bitte euch um eure Einschätzung, oder im Idealfall um persönliche Erfahrungen!
Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd
Verfasst: Mi 13. Nov 2024, 11:55
von bino71
Wirst wahrscheinlich nicht hören wollen. Vor einigen Jahren kein Problem, heutzutage keine Chance.
Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd
Verfasst: Mi 13. Nov 2024, 12:10
von Skill Issue
bino71 hat geschrieben: ↑Mi 13. Nov 2024, 11:55
Wirst wahrscheinlich nicht hören wollen. Vor einigen Jahren kein Problem, heutzutage keine Chance.
Was ja auch irgendwo in Ordnung ist.
Wenn der Normalsterbliche keine WP haben darf, dann auch kein Ex-Radarpistolenschütze.
WP für alle wäre natürlich besser.
Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd
Verfasst: Mi 13. Nov 2024, 12:18
von Coolhand1980
So sich da nicht vor Kurzem was geändert hat, hast du ein Recht auf den WP OHNE Einschränkungen nach der DP. Steht so im WaffG.
Der normale Weg wäre, du lässt dir einen neuen WP ausstellen.
Ich bin genau diesen Weg selbst gegangen, als wir EB noch nicht mal explizit im Gesetz erwähnt worden sind.
Ruf bei der Behörde an, deine SB wirst ja wissen, und erklär ihr was du willst. Sie wird dir sagen, was zu tun ist.
Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd
Verfasst: Mi 13. Nov 2024, 12:47
von Donau
M95 hat geschrieben: ↑Di 12. Nov 2024, 21:32
Ich liebe meinen Beruf und kann mir nicht vorstellen in den nächsten Jahren zu kündigen. Ich mache mir jedoch Gedanken, da ein Ausscheiden durch Verletzung oder Krankheit, bzw. die noch sehr ferne Pension mich das Führen kosten würden.
Servus!
Als Polizist stehst Du in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, und hier gilt das Beamtendienstrecht (BDG 1979), egal ob Du schon definitiv pragmatisiert wurdest oder noch nicht. Und ein Beamter geht nicht in "Pension", sondern wird in den Ruhestand versetzt, dann ist er in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis. Du bleibst Beamter auf Lebenszeit, hast eine günstige Berechnung des Ruhebezugs, bist aber weiterhin dem Disziplinarrecht unterworfen. Bei einem Beamten spricht man auch nicht von einer "Kündigung", sondern von Austritt.
Solltest Du durch einen Dienstunfall dauernd dienstunfähig werden, hast Du Zusatzjahre in der Bemessung des Ruhebezugs. Auch bei dauernder Dienstunfähigkeit durch einen Freizeitunfall oder Erkrankung bleibst Du Beamter, egal wie alt Du bist.
Zu Deiner konkreten Frage zum Waffenpass kann ich Dir keine Antwort geben. Aber:
Du solltest die Rechtsabteilung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst kontaktieren. Wenn möglich, eine
schriftliche Antwort, die Du Dir dann für später aufheben kannst um das samt der enthaltenen Begründung vorzuweisen.
Solltest Du keine zufriedenstellende Antwort bekommen, könnte ich Dir den auf das Beamtendienstrecht spezialisierten Rechtsanwalt Dr. Peter RINGHOFER, 1010 Wien, Franz Josefs Kai 5
empfehlen. Das kostet Dich ein Beratungsgespräch, das musst Du selbst zahlen, aber dann weißt Du mehr.
Allerdings weiß heute niemand, wie sich die Regelungen zum Waffenpass in futuro ändern werden. Niemand weiß, wie es in fünf Jahren aussehen wird. Da werden immer wieder Gesetze und Durchführungsbestimmungen geändert. Prophet ist keiner!
Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd
Verfasst: Mi 13. Nov 2024, 12:49
von M95
Coolhand1980 hat geschrieben: ↑Mi 13. Nov 2024, 12:18
So sich da nicht vor Kurzem was geändert hat, hast du ein Recht auf den WP OHNE Einschränkungen nach der DP. Steht so im WaffG.
Der normale Weg wäre, du lässt dir einen neuen WP ausstellen.
Ich bin genau diesen Weg selbst gegangen, als wir EB noch nicht mal explizit im Gesetz erwähnt worden sind.
Ruf bei der Behörde an, deine SB wirst ja wissen, und erklär ihr was du willst. Sie wird dir sagen, was zu tun ist.
Vielen Dank! Das werde ich demnächst machen und anschließend dazu ein kurzes Update posten.
Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd
Verfasst: Mi 13. Nov 2024, 15:24
von Promo
In Unwissen darüber, ob das geht - falls die Behörde nicht mitspielt, könntest du schlimmstenfalls androhen den WP zurückzulegen, nur um am Folgetag erneut einen WP (dann ohne Einschränkungen) zu beantragen. Die Kosten für die Neuausstellung des WP ist jedenfalls zu tragen.
Im Übrigen bin ich mir nicht sicher, ob die Ausstellung von einem WP mit dieser Einschränkung für Polizeischüler überhaupt zulässig ist. Im WaffG ist dies nicht vorgesehen; möglicherweise ist aber der Querverweis auf § 5 Abs. 2 SPG zu prüfen, ob auch Polizeischüler hierunter fallen.
Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd
Verfasst: Do 14. Nov 2024, 01:41
von Zastava5
Promo hat geschrieben: ↑Mi 13. Nov 2024, 15:24
Im Übrigen bin ich mir nicht sicher, ob die Ausstellung von einem WP mit dieser Einschränkung für Polizeischüler überhaupt zulässig ist. Im WaffG ist dies nicht vorgesehen; möglicherweise ist aber der Querverweis auf § 5 Abs. 2 SPG zu prüfen, ob auch Polizeischüler hierunter fallen.
Für Polizeischüler gibt es seit 2023 gar keinen Waffenpass mehr.
Der Verwaltungsgerichtshof hat dazu entschieden dass Polizeischüler zwar unbestritten Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes nach §5 Abs. 2 SPG sind (und somit dem Wortlaut des §22 Abs. 2 Z2 WaffG nach eigentlich Rechtsanspruch auf einen WP hätten), das Waffengesetz aber aus Gründen (?) besonders streng zu interpretieren ist und diese Bestimmung daher erst nach bestandener Dienstprüfung anzuwenden ist.
https://www.vwgh.gv.at/rechtsprechung/a ... 30021.html
Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd
Verfasst: Do 14. Nov 2024, 14:22
von Promo
Noch kurioser also .. steht eindeutig im Gesetz, aber der VwGH sagt stimmt zwar, aber das Gesetz ist dadurch nicht so streng wie wir es gerne hätten ("wie es der Gesetzgeber gemeint hätte" - man trifft hier Annahme), und daher für diesen Fall nicht anwendbar. Für den vorliegenden Fall also eh egal, aber gut zu wissen.
Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd
Verfasst: Do 14. Nov 2024, 14:53
von titan
Es gab glaub ich ein paar wenige Polizeischüler (einstellige Zahl), die sich nach dem Erhalt des WP gleich wieder abgemeldet haben. Am Anfang war die Ausstellung durchaus möglich.
Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd
Verfasst: Do 14. Nov 2024, 15:37
von Skill Issue
titan hat geschrieben: ↑Do 14. Nov 2024, 14:53
Es gab glaub ich ein paar wenige Polizeischüler (einstellige Zahl), die sich nach dem Erhalt des WP gleich wieder abgemeldet haben. Am Anfang war die Ausstellung durchaus möglich.
Den Staat beim eigenen Spiel geschlagen.
Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd
Verfasst: Do 14. Nov 2024, 15:42
von spareribs
Traurig, das der Staat nicht mal seinen Gesetzeshütern traut ....aber verzweifelt nach Nachwuchs sucht....kranke Welt heutzutage ....
Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd
Verfasst: Do 14. Nov 2024, 16:03
von titan
In den konkreten Fällen war das zu Beginn der Polizeiausbildung.
Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd
Verfasst: Do 14. Nov 2024, 17:30
von combatmiles
spareribs hat geschrieben: ↑Do 14. Nov 2024, 15:42
Traurig, das der Staat nicht mal seinen Gesetzeshütern traut ....aber verzweifelt nach Nachwuchs sucht....kranke Welt heutzutage ....
er traut ja nichtmal seinen Soldaten die mit Full-Auto dienstlich unterwges sind...
Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd
Verfasst: Do 14. Nov 2024, 19:36
von FdH22
combatmiles hat geschrieben: ↑Do 14. Nov 2024, 17:30
spareribs hat geschrieben: ↑Do 14. Nov 2024, 15:42
Traurig, das der Staat nicht mal seinen Gesetzeshütern traut ....aber verzweifelt nach Nachwuchs sucht....kranke Welt heutzutage ....
er traut ja nichtmal seinen Soldaten die mit Full-Auto dienstlich unterwges sind...
Was nicht verwundert. Eine typisch österreichische Sauerei. Seh´ma eh täglich bei unseren Politschauspielern
