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waffe verschrotten Griffstück?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Trijikon
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waffe verschrotten Griffstück?

Beitrag von Trijikon » Do 26. Dez 2024, 17:19

Wenn ich eine abgeranzte Pistole verschrotten lasse kann ich das Griffstück dann behalten?

LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,454Casull,500 S&W,
31,36,44VL,12/70
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Wolf1971
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Re: waffe verschrotten Griffstück?

Beitrag von Wolf1971 » Do 26. Dez 2024, 19:37

Sollte möglich sein. Müsste normalerweise auch die Behörde machen. Alle relevanten Teile vernichten und die Kleinteile ausfolgen.
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"

MrRiesa
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Re: waffe verschrotten Griffstück?

Beitrag von MrRiesa » Do 26. Dez 2024, 20:09

Ich hab bei einer 22er voere damals schaft vom System getrennt und eine Überlassung zugunsten der Republik Österreich geschrieben.. die relevanten Teile bei der Behörde abgegeben und den Schaft behalten.. ist ja im Prinzip das gleiche wie bei dir..

yoda
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Re: waffe verschrotten Griffstück?

Beitrag von yoda » Do 26. Dez 2024, 20:42

Trijikon hat geschrieben:
Do 26. Dez 2024, 17:19
Wenn ich eine abgeranzte Pistole verschrotten lasse kann ich das Griffstück dann behalten?

LG Wolfgang
Waffen oder Waffenteile kann man sogar bei der Polizei abgeben, man muss nur einer Überlassungserklärung unterfertigen die man sich auch kopieren lassen sollte für die Behörde.

Carl_Gustaf_M96
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Re: waffe verschrotten Griffstück?

Beitrag von Carl_Gustaf_M96 » So 29. Dez 2024, 21:39

MrRiesa hat geschrieben:
Do 26. Dez 2024, 20:09
Ich hab bei einer 22er voere damals schaft vom System getrennt und eine Überlassung zugunsten der Republik Österreich geschrieben.. die relevanten Teile bei der Behörde abgegeben und den Schaft behalten.. ist ja im Prinzip das gleiche wie bei dir..
Zugunsten der Republik Österreich heisst eigentlich ja dass diese dann machen können damit was sie wollen... :lol:
Vl. Tauchen die abgegebenen Teile dann nach eventuellen Kriminaltechnischen Untersuchungen ja auf diversen Versteigerungsplattformen auf :think: oder eher unwarscheinlich, und ab in die Schrottpresse damit?

Da würd ich vorher noch ein Schnittmodell mit dem Winkelschleifer daraus basteln. Mit meinem Eigentum ist dass ja möglich sofern ich glaube? :think:

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Wolf1971
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Re: waffe verschrotten Griffstück?

Beitrag von Wolf1971 » Mo 30. Dez 2024, 09:35

Carl_Gustaf_M96 hat geschrieben:
So 29. Dez 2024, 21:39
MrRiesa hat geschrieben:
Do 26. Dez 2024, 20:09
Ich hab bei einer 22er voere damals schaft vom System getrennt und eine Überlassung zugunsten der Republik Österreich geschrieben.. die relevanten Teile bei der Behörde abgegeben und den Schaft behalten.. ist ja im Prinzip das gleiche wie bei dir..
Zugunsten der Republik Österreich heisst eigentlich ja dass diese dann machen können damit was sie wollen... :lol:
Vl. Tauchen die abgegebenen Teile dann nach eventuellen Kriminaltechnischen Untersuchungen ja auf diversen Versteigerungsplattformen auf :think: oder eher unwarscheinlich, und ab in die Schrottpresse damit?

Da würd ich vorher noch ein Schnittmodell mit dem Winkelschleifer daraus basteln. Mit meinem Eigentum ist dass ja möglich sofern ich glaube? :think:
Belegt aber offiziell dann immer noch einen Platz - solange die nicht ausgetragen wird ist sie existent.
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Re: waffe verschrotten Griffstück?

Beitrag von 454casull » Mo 30. Dez 2024, 09:40

MrRiesa hat geschrieben:
Do 26. Dez 2024, 20:09
Ich hab bei einer 22er voere damals schaft vom System getrennt und eine Überlassung zugunsten der Republik Österreich geschrieben.. die relevanten Teile bei der Behörde abgegeben und den Schaft behalten.. ist ja im Prinzip das gleiche wie bei dir..
Genau so is es

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Promo
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Re: waffe verschrotten Griffstück?

Beitrag von Promo » Mi 1. Jan 2025, 18:52

Du kannst eine Waffe zerlegen und lediglich die waffenrechtlich relevanten Teile bei der Behörde zur Vernichtung abgeben. Dabei kannst du etwa auch den Lauf vor dem Patronenlager absägen, dann hast du immer noch einen freien Laufrohling, der als solcher auch einen gewissen Wert besitzt (wobei das auf Langwaffen eingeschränkt zu betrachten ist).
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

FdH22
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Re: waffe verschrotten Griffstück?

Beitrag von FdH22 » Do 2. Jan 2025, 01:47

Promo hat geschrieben:
Mi 1. Jan 2025, 18:52
Du kannst eine Waffe zerlegen und lediglich die waffenrechtlich relevanten Teile bei der Behörde zur Vernichtung abgeben. Dabei kannst du etwa auch den Lauf vor dem Patronenlager absägen, dann hast du immer noch einen freien Laufrohling, der als solcher auch einen gewissen Wert besitzt (wobei das auf Langwaffen eingeschränkt zu betrachten ist).
Verstehe ich das richtig, du kannst/darfst den gezogenen Teil (= jener mit Zug/Feld Profil) behalten u. nur das Stückerl wo sich das Patronenlager befindet abgeben? :?:
Wieso ist das bei Langwaffen eingeschränkt zu betrachten? :?:

Steyrer
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Re: waffe verschrotten Griffstück?

Beitrag von Steyrer » Do 2. Jan 2025, 08:41

Ja, wie Promo schreibt ist ein Laufrohling ohne Patronenlager, auch wenn er Züge hat, kein waffenrelevanter Teil und kann frei besessen werden.
Zur Einschränkung auf Langwaffen als Teil mit gewissem Wert: Bei einem Langwaffenlauf kann man wieder ein Patronenlager und die Aufnahme in's System reinschneiden und einbauen. Bei einem Kurzwaffenlauf geht das in der Regel nicht.
Wie oben geschrieben, sobald man ein Patronenlager reinschneidet muss gemeldet werden...

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Re: waffe verschrotten Griffstück?

Beitrag von AUG-andy » Do 2. Jan 2025, 10:23

Steyrer hat geschrieben:
Do 2. Jan 2025, 08:41
Ja, wie Promo schreibt ist ein Laufrohling ohne Patronenlager, auch wenn er Züge hat, kein waffenrelevanter Teil und kann frei besessen werden.
Zur Einschränkung auf Langwaffen als Teil mit gewissem Wert: Bei einem Langwaffenlauf kann man wieder ein Patronenlager und die Aufnahme in's System reinschneiden und einbauen. Bei einem Kurzwaffenlauf geht das in der Regel nicht.
Wie oben geschrieben, sobald man ein Patronenlager reinschneidet muss gemeldet werden...
Absolut richtig :clap:
Diesmal war ich zu langsam mit meiner Antwort.
MfG
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Re: waffe verschrotten Griffstück?

Beitrag von Promo » So 5. Jan 2025, 21:54

FdH22 hat geschrieben:
Do 2. Jan 2025, 01:47
Wieso ist das bei Langwaffen eingeschränkt zu betrachten? :?:
Mein Post war auch rein auf den Wert bezogen, der sodann bei abgesägten Kurzwaffen-Läufen nicht mehr gegeben ist. Es ist ausdrücklich nicht auf LW eingeschränkt, nur wenn du bei der Glock den dünnen Teil vorne abschneidest, dann ist halt kein Fleisch mehr drauf um ein Patronenlager reinzuschneiden. Von daher wär das dann ein nutzloses Stück Altmetall.
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Re: waffe verschrotten Griffstück?

Beitrag von gewo » Mo 6. Jan 2025, 10:06

Ich würde das nicht machen mit dem lauf abschneiden.

1. ist die herstellernummer nicht am patronenlager angebracht, daher ist die zuordnung zum rest der waffe nicht überprüfbar. Die meisten polizisten werden das nicht annehmen weil sie etwas bestätigen müssten dass sie nicht überprüfen können.

2. ist eine büchse deren lauf nur mehr das patronenlager + X umfasst sicher unter 60cm. Damit Kat B und nicht mehr Kat C

3. ist eine flinte deren lauf nur mehr das patronenlager + X umfasst sicher unter 90cm. Damit Kat A und nicht mehr Kat C

Einfach nicht machen

Übrigens: in wien wurde mir schon von kunden mehrfach mitgeteilt dass die polizei verpflichtet ist WAFFEN zu übernehmen, niczt jedoch WAFFENTEILE oder andere gegenstände wie HiCap Magazine usw
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

yoda
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Re: waffe verschrotten Griffstück?

Beitrag von yoda » Mo 6. Jan 2025, 10:37

gewo hat geschrieben:
Mo 6. Jan 2025, 10:06
Übrigens: in wien wurde mir schon von kunden mehrfach mitgeteilt dass die polizei verpflichtet ist WAFFEN zu übernehmen, niczt jedoch WAFFENTEILE oder andere gegenstände wie HiCap Magazine usw
Kurze Anfrage ans BMI dann hat sich das sehr schnell erledigt...

Es ist schon im §50 Waffengesetz festgelegt wo z.b. illegale Waffen ODER sonstige Gegenstände abzugeben sind, nämlich bei der Behörde §48 - in Wien die Polizei.

Meine persönliche Erfahrung ist dass man in NÖ bei der Polizei alles abgeben kann, wird anstandslos entgegen genommen. Wie soll man sowas sonst entsorgen ?

spareribs
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Re: waffe verschrotten Griffstück?

Beitrag von spareribs » Di 7. Jan 2025, 15:32

Manche Polizisten wollen halt keinen zusätzlichen Papierkram ....
Ohne Hirn ist gut marschieren :mrgreen:

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