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Meldefrist verpasst

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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steveolino
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Meldefrist verpasst

Beitrag von steveolino » So 5. Jan 2025, 15:23

Hallo Zusammen,

ein Bekannter kam mit einer Frage auf mich zu, auf die ich keine Antwort wusste.
Daher möchte ich mal Euer Schwarmwissen fragen.

Die Geschichte ist wie folgt:

Der Mann von Elisabeth ist begnadeter Jäger und verstirbt 2021 plötzlich bei einem Forstunfall. Er hinterlässt ihr mehrere Kat. C Waffen, welche er zur Jagd benutzt hat.
Elisabeth hat kein Interesse daran und vermacht diese fristgerecht innerhalb der 6 Monate an befreundete Jäger / Interessenten.
Einer davon ist Maximilian.
Leider ging er davon aus, dass das mit dem schriftlichen Vermächtnis „erledigt“ sei und er nichts weiter unternehmen müsse.
Durch ein Gespräch mit Kollegen, kam er aber drauf, dass er die Waffe melden hätte müssen.
Nun sind die Fristen alle lange verstrichen und er weiß nicht, wo er wie ansetzten solle.

Wie würdet ihr hier vorgehen?

Danke und Viele Grüße!

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Steppenwolf
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Re: Meldefrist verpasst

Beitrag von Steppenwolf » So 5. Jan 2025, 16:00

Blöde Sache und absolut unglücklich verlaufen. Frei nach dem Spruch - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, wird er um die Meldung nicht drum rum kommen, mit all seinen Konsequenzen. :(
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Michl9mm
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Re: Meldefrist verpasst

Beitrag von Michl9mm » So 5. Jan 2025, 16:07

Er soll zum Händler gehen und melden lassen.
Wenn er Pech hat bekommt er eine Verwaltungsstrafe.
Mir laungts, dass i woas
dass i kunnt waun i mechat

HD1903
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Re: Meldefrist verpasst

Beitrag von HD1903 » So 5. Jan 2025, 16:47

Nachmelden und gut ist. Siehe § 51 WaffG
§ 51.
(1)
Sofern das Verhalten nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 3 600 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen, wer entgegen diesem Bundesgesetz oder einer auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnung
1.
Schußwaffen führt;
2.
verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 oder 10 besitzt oder verbotene Waffen (§ 17), die er besitzen darf, führt;
3.
Waffen oder Munition besitzt, obwohl ihm dies gemäß § 13 Abs. 4 verboten ist;
4.
Waffen (ausgenommen Kriegsmaterial) einführt oder anderen Menschen überläßt;
5.
Munition anderen Menschen überläßt;
5a.
Schusswaffen oder Munition jemandem wissentlich überlässt, dem der Erwerb, der Besitz und das Führen von Schusswaffen oder Munition gemäß § 11a nicht erlaubt ist,
6.
gegen Auflagen verstößt, die gemäß §§ 17 Abs. 3 oder 18 Abs. 3 erteilt worden sind;
7.
eine gemäß § 33 erforderliche Registrierung unterlässt
;
8.
eine gemäß § 41 Abs. 1 erforderliche Meldung unterlässt oder einem mit Bescheid erlassenen Verwahrungsverbot (§ 41 Abs. 3) zuwiderhandelt;
9.
Schusswaffen oder Munition nicht gemäß § 16b sicher verwahrt;
10.
es unterlässt, eine Kennzeichnung gemäß § 58 Abs. 6 durchführen zu lassen,
11.
entgegen einer gemäß § 42 Abs. 5a mit Verordnung getroffenen Anordnung einen Gefahrenbereich nicht verlässt oder entgegen der Untersagung betritt.
Der Versuch ist strafbar.
(2)
Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 360 Euro zu bestrafen, wer gegen dieses Bundesgesetz verstößt, sofern das Verhalten nicht nach den §§ 50 oder 51 Abs. 1 zu ahnden oder § 32 Abs. 3 anzuwenden ist.
(3)
Wegen Abs. 1 Z 7 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig und bevor die Behörde von seinem Verschulden erfahren hat, die gemäß § 33 erforderliche Registrierung durchführt.
(4)
Eine Bestrafung gemäß Abs. 1 Z 5a schließt eine solche wegen der zugleich gemäß Abs. 1 Z 4 oder 5 begangenen Verwaltungsübertretung aus.

steveolino
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Re: Meldefrist verpasst

Beitrag von steveolino » So 5. Jan 2025, 17:11

HD1903 hat geschrieben:
So 5. Jan 2025, 16:47
Nachmelden und gut ist. Siehe § 51 WaffG
§ 51.
(1)
Sofern das Verhalten nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 3 600 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen, wer entgegen diesem Bundesgesetz oder einer auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnung
1.
Schußwaffen führt;
2.
verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 oder 10 besitzt oder verbotene Waffen (§ 17), die er besitzen darf, führt;
3.
Waffen oder Munition besitzt, obwohl ihm dies gemäß § 13 Abs. 4 verboten ist;
4.
Waffen (ausgenommen Kriegsmaterial) einführt oder anderen Menschen überläßt;
5.
Munition anderen Menschen überläßt;
5a.
Schusswaffen oder Munition jemandem wissentlich überlässt, dem der Erwerb, der Besitz und das Führen von Schusswaffen oder Munition gemäß § 11a nicht erlaubt ist,
6.
gegen Auflagen verstößt, die gemäß §§ 17 Abs. 3 oder 18 Abs. 3 erteilt worden sind;
7.
eine gemäß § 33 erforderliche Registrierung unterlässt
;
8.
eine gemäß § 41 Abs. 1 erforderliche Meldung unterlässt oder einem mit Bescheid erlassenen Verwahrungsverbot (§ 41 Abs. 3) zuwiderhandelt;
9.
Schusswaffen oder Munition nicht gemäß § 16b sicher verwahrt;
10.
es unterlässt, eine Kennzeichnung gemäß § 58 Abs. 6 durchführen zu lassen,
11.
entgegen einer gemäß § 42 Abs. 5a mit Verordnung getroffenen Anordnung einen Gefahrenbereich nicht verlässt oder entgegen der Untersagung betritt.
Der Versuch ist strafbar.
(2)
Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 360 Euro zu bestrafen, wer gegen dieses Bundesgesetz verstößt, sofern das Verhalten nicht nach den §§ 50 oder 51 Abs. 1 zu ahnden oder § 32 Abs. 3 anzuwenden ist.
(3)
Wegen Abs. 1 Z 7 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig und bevor die Behörde von seinem Verschulden erfahren hat, die gemäß § 33 erforderliche Registrierung durchführt.
(4)
Eine Bestrafung gemäß Abs. 1 Z 5a schließt eine solche wegen der zugleich gemäß Abs. 1 Z 4 oder 5 begangenen Verwaltungsübertretung aus.
Das klingt schonmal super. Danke Dir!

Einfach zum Gewo gehen und mit dem Vermächtnisdokument melden lassen?

Viele Grüße!

masterman04
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Re: Meldefrist verpasst

Beitrag von masterman04 » So 5. Jan 2025, 17:55

Einfach schleunigst nachmelden. Wenn man sonst nicht irgendwie negativ auffällig war, wird der Sachbearbeiter auch keinen Finger krumm machen, auch wenn eine Verwaltungsstrafe möglich wäre.

Hatte mal einen Käufer, der die Meldung nicht innerhalb der 6 Wochen Frist durchgeführt hat (hab sogar 8 Wochen gewartet). Ein Anruf von mir bei der zuständigen Behörde des Erwerbers hat den für mich nicht erreichbaren Käufer sehr schnell zur Meldung veranlasst.

phaesun
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Re: Meldefrist verpasst

Beitrag von phaesun » So 5. Jan 2025, 19:11

Ein Jäger der nicht weiß, dass eine Kat C Waffe meldepflichtig ist und er sich im Sinne einer verantwortungsvollen Vorgehensweise darum kümmern sollte, dass die Meldung durchgeführt wurde?

Seriously Rebecca?

Vielleicht sollte Maximilian keinen Jagdschein besitzen? :D

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Re: Meldefrist verpasst

Beitrag von Exitus » So 5. Jan 2025, 20:44

phaesun hat geschrieben:
So 5. Jan 2025, 19:11
Ein Jäger der nicht weiß, dass eine Kat C Waffe meldepflichtig ist und er sich im Sinne einer verantwortungsvollen Vorgehensweise darum kümmern sollte, dass die Meldung durchgeführt wurde?

Seriously Rebecca?

Vielleicht sollte Maximilian keinen Jagdschein besitzen? :D
Die meisten Waffenbestizer haben keine Ahnung vom Waffengesetz.
Woher auch, ORF, Krone, Heute….?
Genau aus dem Grund gibt es den Par51/11/3
Du möchtest gar nicht glauben wie viele Waffenhändler keinerlei Ahnung haben.

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Re: Meldefrist verpasst

Beitrag von gewo » Mo 6. Jan 2025, 10:11

Wie schon richtig geschrieben: einfach nachmelden.

Wenn noch kein verfahren läuft dann passiert normal nichts.

Keine dokumente erforderlich

Personendaten
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Vorbesitzerdaten

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Re: Meldefrist verpasst

Beitrag von gewo » Mo 6. Jan 2025, 10:15

Exitus hat geschrieben:
So 5. Jan 2025, 20:44
phaesun hat geschrieben:
So 5. Jan 2025, 19:11
Ein Jäger der nicht weiß, dass eine Kat C Waffe meldepflichtig ist und er sich im Sinne einer verantwortungsvollen Vorgehensweise darum kümmern sollte, dass die Meldung durchgeführt wurde?

Seriously Rebecca?

Vielleicht sollte Maximilian keinen Jagdschein besitzen? :D
Die meisten Waffenbestizer haben keine Ahnung vom Waffengesetz.
Woher auch, ORF, Krone, Heute….?
Genau aus dem Grund gibt es den Par51/11/3
Eigentlich gibts genau aus dem grund den waffenführerschein und die auffrischungen dazu alle 5 jahre…
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Re: Meldefrist verpasst

Beitrag von Glock1768 » Mo 6. Jan 2025, 10:24

gewo hat geschrieben:
Mo 6. Jan 2025, 10:15
Exitus hat geschrieben:
So 5. Jan 2025, 20:44
phaesun hat geschrieben:
So 5. Jan 2025, 19:11
Ein Jäger der nicht weiß, dass eine Kat C Waffe meldepflichtig ist und er sich im Sinne einer verantwortungsvollen Vorgehensweise darum kümmern sollte, dass die Meldung durchgeführt wurde?

Seriously Rebecca?

Vielleicht sollte Maximilian keinen Jagdschein besitzen? :D
Die meisten Waffenbestizer haben keine Ahnung vom Waffengesetz.
Woher auch, ORF, Krone, Heute….?
Genau aus dem Grund gibt es den Par51/11/3
Eigentlich gibts genau aus dem grund den waffenführerschein und die auffrischungen dazu alle 5 jahre…
Bei Kat C?

Und, ganz ehrlich, manche Waffenführerschein-Kurse sind qualitativ eine Frechheit und die Vortragenden ahnungslos

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Re: Meldefrist verpasst

Beitrag von Exitus » Mo 6. Jan 2025, 11:40

gewo hat geschrieben:
Mo 6. Jan 2025, 10:15
Exitus hat geschrieben:
So 5. Jan 2025, 20:44
phaesun hat geschrieben:
So 5. Jan 2025, 19:11
Ein Jäger der nicht weiß, dass eine Kat C Waffe meldepflichtig ist und er sich im Sinne einer verantwortungsvollen Vorgehensweise darum kümmern sollte, dass die Meldung durchgeführt wurde?

Seriously Rebecca?

Vielleicht sollte Maximilian keinen Jagdschein besitzen? :D
Die meisten Waffenbestizer haben keine Ahnung vom Waffengesetz.
Woher auch, ORF, Krone, Heute….?
Genau aus dem Grund gibt es den Par51/11/3
Eigentlich gibts genau aus dem grund den waffenführerschein und die auffrischungen dazu alle 5 jahre…
Ich habe zwei mal den Waffenführerschein bei einem Ortsansässigen Händler gemacht……
Der Wissensstand, der mir dabei vermittelt wurde war ca 1997.
Was auch die vergilbten Blätter der Unterlagen bestätigten.
Der letzte war 2020 und der Händler hat zb noch nie was davon gehört das es die Kat D nicht mehr gibt.
Außerdem ging’s in der Eingangsfrage um Kat C

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Re: Meldefrist verpasst

Beitrag von Promo » Mo 6. Jan 2025, 12:42

gewo hat geschrieben:
Mo 6. Jan 2025, 10:15
Eigentlich gibts genau aus dem grund den waffenführerschein und die auffrischungen dazu alle 5 jahre…
.. und genau den müssen Jäger eben nicht machen ;) .
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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Re: Meldefrist verpasst

Beitrag von karl255 » Mo 6. Jan 2025, 13:18

Exitus hat geschrieben:
So 5. Jan 2025, 20:44
phaesun hat geschrieben:
So 5. Jan 2025, 19:11
Ein Jäger der nicht weiß, dass eine Kat C Waffe meldepflichtig ist und er sich im Sinne einer verantwortungsvollen Vorgehensweise darum kümmern sollte, dass die Meldung durchgeführt wurde?

Seriously Rebecca?

Vielleicht sollte Maximilian keinen Jagdschein besitzen? :D
Die meisten Waffenbestizer haben keine Ahnung vom Waffengesetz.
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Genau aus dem Grund gibt es den Par51/11/3
Du möchtest gar nicht glauben wie viele Waffenhändler keinerlei Ahnung haben.
dafür gibts das ris und gesetzestexte können auch gedruckt erworben werden.
es ist jeder dafür verantwortlich die informationen zu beschaffen die sein tun erfordern
das ist keine bringschuld sondern eine holschuld.

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Re: Meldefrist verpasst

Beitrag von Glock1768 » Mo 6. Jan 2025, 13:55

Ganz genau …

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