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Meldefrist verpasst
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- .357 Magnum
- Beiträge: 113
- Registriert: Di 18. Mär 2014, 22:01
Meldefrist verpasst
Hallo Zusammen,
ein Bekannter kam mit einer Frage auf mich zu, auf die ich keine Antwort wusste.
Daher möchte ich mal Euer Schwarmwissen fragen.
Die Geschichte ist wie folgt:
Der Mann von Elisabeth ist begnadeter Jäger und verstirbt 2021 plötzlich bei einem Forstunfall. Er hinterlässt ihr mehrere Kat. C Waffen, welche er zur Jagd benutzt hat.
Elisabeth hat kein Interesse daran und vermacht diese fristgerecht innerhalb der 6 Monate an befreundete Jäger / Interessenten.
Einer davon ist Maximilian.
Leider ging er davon aus, dass das mit dem schriftlichen Vermächtnis „erledigt“ sei und er nichts weiter unternehmen müsse.
Durch ein Gespräch mit Kollegen, kam er aber drauf, dass er die Waffe melden hätte müssen.
Nun sind die Fristen alle lange verstrichen und er weiß nicht, wo er wie ansetzten solle.
Wie würdet ihr hier vorgehen?
Danke und Viele Grüße!
ein Bekannter kam mit einer Frage auf mich zu, auf die ich keine Antwort wusste.
Daher möchte ich mal Euer Schwarmwissen fragen.
Die Geschichte ist wie folgt:
Der Mann von Elisabeth ist begnadeter Jäger und verstirbt 2021 plötzlich bei einem Forstunfall. Er hinterlässt ihr mehrere Kat. C Waffen, welche er zur Jagd benutzt hat.
Elisabeth hat kein Interesse daran und vermacht diese fristgerecht innerhalb der 6 Monate an befreundete Jäger / Interessenten.
Einer davon ist Maximilian.
Leider ging er davon aus, dass das mit dem schriftlichen Vermächtnis „erledigt“ sei und er nichts weiter unternehmen müsse.
Durch ein Gespräch mit Kollegen, kam er aber drauf, dass er die Waffe melden hätte müssen.
Nun sind die Fristen alle lange verstrichen und er weiß nicht, wo er wie ansetzten solle.
Wie würdet ihr hier vorgehen?
Danke und Viele Grüße!
- Steppenwolf
- .50 BMG
- Beiträge: 2621
- Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
- Wohnort: Nö
Re: Meldefrist verpasst
Blöde Sache und absolut unglücklich verlaufen. Frei nach dem Spruch - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, wird er um die Meldung nicht drum rum kommen, mit all seinen Konsequenzen. 

Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: Meldefrist verpasst
Er soll zum Händler gehen und melden lassen.
Wenn er Pech hat bekommt er eine Verwaltungsstrafe.
Wenn er Pech hat bekommt er eine Verwaltungsstrafe.
Mir laungts, dass i woas
dass i kunnt waun i mechat
dass i kunnt waun i mechat
Re: Meldefrist verpasst
Nachmelden und gut ist. Siehe § 51 WaffG
§ 51.
(1)
Sofern das Verhalten nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 3 600 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen, wer entgegen diesem Bundesgesetz oder einer auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnung
1.
Schußwaffen führt;
2.
verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 oder 10 besitzt oder verbotene Waffen (§ 17), die er besitzen darf, führt;
3.
Waffen oder Munition besitzt, obwohl ihm dies gemäß § 13 Abs. 4 verboten ist;
4.
Waffen (ausgenommen Kriegsmaterial) einführt oder anderen Menschen überläßt;
5.
Munition anderen Menschen überläßt;
5a.
Schusswaffen oder Munition jemandem wissentlich überlässt, dem der Erwerb, der Besitz und das Führen von Schusswaffen oder Munition gemäß § 11a nicht erlaubt ist,
6.
gegen Auflagen verstößt, die gemäß §§ 17 Abs. 3 oder 18 Abs. 3 erteilt worden sind;
7.
eine gemäß § 33 erforderliche Registrierung unterlässt;
8.
eine gemäß § 41 Abs. 1 erforderliche Meldung unterlässt oder einem mit Bescheid erlassenen Verwahrungsverbot (§ 41 Abs. 3) zuwiderhandelt;
9.
Schusswaffen oder Munition nicht gemäß § 16b sicher verwahrt;
10.
es unterlässt, eine Kennzeichnung gemäß § 58 Abs. 6 durchführen zu lassen,
11.
entgegen einer gemäß § 42 Abs. 5a mit Verordnung getroffenen Anordnung einen Gefahrenbereich nicht verlässt oder entgegen der Untersagung betritt.
Der Versuch ist strafbar.
(2)
Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 360 Euro zu bestrafen, wer gegen dieses Bundesgesetz verstößt, sofern das Verhalten nicht nach den §§ 50 oder 51 Abs. 1 zu ahnden oder § 32 Abs. 3 anzuwenden ist.
(3)
Wegen Abs. 1 Z 7 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig und bevor die Behörde von seinem Verschulden erfahren hat, die gemäß § 33 erforderliche Registrierung durchführt.
(4)
Eine Bestrafung gemäß Abs. 1 Z 5a schließt eine solche wegen der zugleich gemäß Abs. 1 Z 4 oder 5 begangenen Verwaltungsübertretung aus.
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- .357 Magnum
- Beiträge: 113
- Registriert: Di 18. Mär 2014, 22:01
Re: Meldefrist verpasst
Das klingt schonmal super. Danke Dir!HD1903 hat geschrieben: ↑So 5. Jan 2025, 16:47Nachmelden und gut ist. Siehe § 51 WaffG
§ 51.
(1)
Sofern das Verhalten nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 3 600 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen, wer entgegen diesem Bundesgesetz oder einer auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnung
1.
Schußwaffen führt;
2.
verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 oder 10 besitzt oder verbotene Waffen (§ 17), die er besitzen darf, führt;
3.
Waffen oder Munition besitzt, obwohl ihm dies gemäß § 13 Abs. 4 verboten ist;
4.
Waffen (ausgenommen Kriegsmaterial) einführt oder anderen Menschen überläßt;
5.
Munition anderen Menschen überläßt;
5a.
Schusswaffen oder Munition jemandem wissentlich überlässt, dem der Erwerb, der Besitz und das Führen von Schusswaffen oder Munition gemäß § 11a nicht erlaubt ist,
6.
gegen Auflagen verstößt, die gemäß §§ 17 Abs. 3 oder 18 Abs. 3 erteilt worden sind;
7.
eine gemäß § 33 erforderliche Registrierung unterlässt;
8.
eine gemäß § 41 Abs. 1 erforderliche Meldung unterlässt oder einem mit Bescheid erlassenen Verwahrungsverbot (§ 41 Abs. 3) zuwiderhandelt;
9.
Schusswaffen oder Munition nicht gemäß § 16b sicher verwahrt;
10.
es unterlässt, eine Kennzeichnung gemäß § 58 Abs. 6 durchführen zu lassen,
11.
entgegen einer gemäß § 42 Abs. 5a mit Verordnung getroffenen Anordnung einen Gefahrenbereich nicht verlässt oder entgegen der Untersagung betritt.
Der Versuch ist strafbar.
(2)
Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 360 Euro zu bestrafen, wer gegen dieses Bundesgesetz verstößt, sofern das Verhalten nicht nach den §§ 50 oder 51 Abs. 1 zu ahnden oder § 32 Abs. 3 anzuwenden ist.
(3)
Wegen Abs. 1 Z 7 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig und bevor die Behörde von seinem Verschulden erfahren hat, die gemäß § 33 erforderliche Registrierung durchführt.
(4)
Eine Bestrafung gemäß Abs. 1 Z 5a schließt eine solche wegen der zugleich gemäß Abs. 1 Z 4 oder 5 begangenen Verwaltungsübertretung aus.
Einfach zum Gewo gehen und mit dem Vermächtnisdokument melden lassen?
Viele Grüße!
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- .223 Rem
- Beiträge: 165
- Registriert: Di 3. Jun 2014, 00:20
Re: Meldefrist verpasst
Einfach schleunigst nachmelden. Wenn man sonst nicht irgendwie negativ auffällig war, wird der Sachbearbeiter auch keinen Finger krumm machen, auch wenn eine Verwaltungsstrafe möglich wäre.
Hatte mal einen Käufer, der die Meldung nicht innerhalb der 6 Wochen Frist durchgeführt hat (hab sogar 8 Wochen gewartet). Ein Anruf von mir bei der zuständigen Behörde des Erwerbers hat den für mich nicht erreichbaren Käufer sehr schnell zur Meldung veranlasst.
Hatte mal einen Käufer, der die Meldung nicht innerhalb der 6 Wochen Frist durchgeführt hat (hab sogar 8 Wochen gewartet). Ein Anruf von mir bei der zuständigen Behörde des Erwerbers hat den für mich nicht erreichbaren Käufer sehr schnell zur Meldung veranlasst.
Re: Meldefrist verpasst
Ein Jäger der nicht weiß, dass eine Kat C Waffe meldepflichtig ist und er sich im Sinne einer verantwortungsvollen Vorgehensweise darum kümmern sollte, dass die Meldung durchgeführt wurde?
Seriously Rebecca?
Vielleicht sollte Maximilian keinen Jagdschein besitzen?
Seriously Rebecca?
Vielleicht sollte Maximilian keinen Jagdschein besitzen?

Re: Meldefrist verpasst
Die meisten Waffenbestizer haben keine Ahnung vom Waffengesetz.phaesun hat geschrieben: ↑So 5. Jan 2025, 19:11Ein Jäger der nicht weiß, dass eine Kat C Waffe meldepflichtig ist und er sich im Sinne einer verantwortungsvollen Vorgehensweise darum kümmern sollte, dass die Meldung durchgeführt wurde?
Seriously Rebecca?
Vielleicht sollte Maximilian keinen Jagdschein besitzen?![]()
Woher auch, ORF, Krone, Heute….?
Genau aus dem Grund gibt es den Par51/11/3
Du möchtest gar nicht glauben wie viele Waffenhändler keinerlei Ahnung haben.
Re: Meldefrist verpasst
Wie schon richtig geschrieben: einfach nachmelden.
Wenn noch kein verfahren läuft dann passiert normal nichts.
Keine dokumente erforderlich
Personendaten
Waffendaten
Vorbesitzerdaten
Voila
Wenn noch kein verfahren läuft dann passiert normal nichts.
Keine dokumente erforderlich
Personendaten
Waffendaten
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doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Meldefrist verpasst
Eigentlich gibts genau aus dem grund den waffenführerschein und die auffrischungen dazu alle 5 jahre…Exitus hat geschrieben: ↑So 5. Jan 2025, 20:44Die meisten Waffenbestizer haben keine Ahnung vom Waffengesetz.phaesun hat geschrieben: ↑So 5. Jan 2025, 19:11Ein Jäger der nicht weiß, dass eine Kat C Waffe meldepflichtig ist und er sich im Sinne einer verantwortungsvollen Vorgehensweise darum kümmern sollte, dass die Meldung durchgeführt wurde?
Seriously Rebecca?
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Genau aus dem Grund gibt es den Par51/11/3
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Re: Meldefrist verpasst
Bei Kat C?gewo hat geschrieben: ↑Mo 6. Jan 2025, 10:15Eigentlich gibts genau aus dem grund den waffenführerschein und die auffrischungen dazu alle 5 jahre…Exitus hat geschrieben: ↑So 5. Jan 2025, 20:44Die meisten Waffenbestizer haben keine Ahnung vom Waffengesetz.phaesun hat geschrieben: ↑So 5. Jan 2025, 19:11Ein Jäger der nicht weiß, dass eine Kat C Waffe meldepflichtig ist und er sich im Sinne einer verantwortungsvollen Vorgehensweise darum kümmern sollte, dass die Meldung durchgeführt wurde?
Seriously Rebecca?
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Woher auch, ORF, Krone, Heute….?
Genau aus dem Grund gibt es den Par51/11/3
Und, ganz ehrlich, manche Waffenführerschein-Kurse sind qualitativ eine Frechheit und die Vortragenden ahnungslos
Re: Meldefrist verpasst
Ich habe zwei mal den Waffenführerschein bei einem Ortsansässigen Händler gemacht……gewo hat geschrieben: ↑Mo 6. Jan 2025, 10:15Eigentlich gibts genau aus dem grund den waffenführerschein und die auffrischungen dazu alle 5 jahre…Exitus hat geschrieben: ↑So 5. Jan 2025, 20:44Die meisten Waffenbestizer haben keine Ahnung vom Waffengesetz.phaesun hat geschrieben: ↑So 5. Jan 2025, 19:11Ein Jäger der nicht weiß, dass eine Kat C Waffe meldepflichtig ist und er sich im Sinne einer verantwortungsvollen Vorgehensweise darum kümmern sollte, dass die Meldung durchgeführt wurde?
Seriously Rebecca?
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Woher auch, ORF, Krone, Heute….?
Genau aus dem Grund gibt es den Par51/11/3
Der Wissensstand, der mir dabei vermittelt wurde war ca 1997.
Was auch die vergilbten Blätter der Unterlagen bestätigten.
Der letzte war 2020 und der Händler hat zb noch nie was davon gehört das es die Kat D nicht mehr gibt.
Außerdem ging’s in der Eingangsfrage um Kat C
Re: Meldefrist verpasst
.. und genau den müssen Jäger eben nicht machen

A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Meldefrist verpasst
dafür gibts das ris und gesetzestexte können auch gedruckt erworben werden.Exitus hat geschrieben: ↑So 5. Jan 2025, 20:44Die meisten Waffenbestizer haben keine Ahnung vom Waffengesetz.phaesun hat geschrieben: ↑So 5. Jan 2025, 19:11Ein Jäger der nicht weiß, dass eine Kat C Waffe meldepflichtig ist und er sich im Sinne einer verantwortungsvollen Vorgehensweise darum kümmern sollte, dass die Meldung durchgeführt wurde?
Seriously Rebecca?
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Woher auch, ORF, Krone, Heute….?
Genau aus dem Grund gibt es den Par51/11/3
Du möchtest gar nicht glauben wie viele Waffenhändler keinerlei Ahnung haben.
es ist jeder dafür verantwortlich die informationen zu beschaffen die sein tun erfordern
das ist keine bringschuld sondern eine holschuld.
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Re: Meldefrist verpasst
Ganz genau …