Seite 1 von 3
Six Needler - Rechtslage in Österreich
Verfasst: Di 4. Feb 2025, 08:15
von rhodium
In Deutschland aufgrund der Tatsache, dass er < 7.5 J hat und ohne heisse Gase betrieben wird vermutlich frei ab 18, aber bei uns?
https://m.youtube.com/watch?v=MoiQoiWXAX8
Also gefährlich ist das Ding natürlich, für Personen in Ö aber natürlich einigermaßen uninteressant aufgrund der vielen Legal erhältlichen Alternativen der Kat. B und C.
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Verfasst: Di 4. Feb 2025, 08:57
von Flying Dog
Ich bekunde hiermit auch Interesse. Rechtslage wär interessant, auch wenn ich es persönlich für unbedenklich halte...
Allein schon wenns um den Spaß im Keller geht, ohne Kügelchen aufsammeln zu müssen, hats was für sich.
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Verfasst: Di 4. Feb 2025, 10:17
von bino71
Bei uns wird es nicht anders sein (ab 18, wie CO2), aber bis zum Release (Frühsommer/Sommer) kannst davon ausgehen, daß da ein Gesetzesupdate kommt, spätestens dann wenn Einer mit den Nadeln am Boden liegt.
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Verfasst: Di 4. Feb 2025, 10:22
von rhodium
Jörg Sprave ist einfach ein kreativer Typ und treibt das immer wieder auf die Spitze. Die deutschen Behörden haben ihn aber natürlich gut im Auge und reagierten in der Vergangenheit mit schnellen Gesetzesanpassungen.
Er ist natürlich bei vielen Leuten nicht so beliebt, da diese Änderungen oft nicht zielgenau sind und damit Kollateralschäden bei Legalwaffenbesitzern und Händlern verursachen.
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Verfasst: Di 4. Feb 2025, 11:16
von titan
Und was will man mit 7.5J genau? Ein Hammer hat mehr Joule..
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Verfasst: Di 4. Feb 2025, 11:37
von Joewood
titan hat geschrieben: ↑Di 4. Feb 2025, 11:16
Und was will man mit 7.5J genau? Ein Hammer hat mehr Joule..
Video angeschaut? Das Ding hat erstaunlich viel Penetration.
Und es gibt sowieso einen Export Kit aber laut seiner Aussage sind die Nadeln konstruktiv sowieso begrenzt und da ist ggf ein viel mehr an Wumms sowieso nicht sinnvoll, weil die Blasrohrnadeln eigenltich eher für 3-4J gebaut sind.
Für die private Dart-Ballerei im Keller würde ich das Ding sogar eher runter regeln
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Verfasst: Di 4. Feb 2025, 11:46
von titan
Die Eindrungtiefe ist kein Kriterium für die Gefährlichkeit. Was kann das Ding also, was ein Luftgewehr/eine Luftpistole also nicht kann? Oder eine mini Armbrust mit Metallspitze? Nur weil es neu ist, sollen wir uns jetzt fürchten?
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Verfasst: Di 4. Feb 2025, 12:10
von Skill Issue
Es fehlt im Endeffekt an dem, was einen Angreifen aufhält: Energie
Sicher will ich nicht damit getroffen werden, aber ich glaube auch nicht, dass sich ein Messermann auf Zauberpulver von 6 Nadeln im Körper aufhalten lässt.
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Verfasst: Di 4. Feb 2025, 12:32
von Grerdinger
Ich persönlich glaube zwar nicht, dass es rechtlich (derzeit) ein Problem in Österreich damit gibt (sofern 18+ und kein Waffenverbot).
Ich frage mich aber: Was will man mir dem Ding?
Zur SV ist es vollkommen ungeeignet. Die Dinger merkt man vermutlich gar nicht, wenn man genügend Adrenalin im Körper hat. Von Leuten, die vollgedröhnt ihren Substanzmissbrauch finanzieren wollen red' ich da noch gar nicht.
Und selbst wenn die Naderln irgendwann mal (nach Stunden, Tagen oder Wochen) tödlich sein sollten - das ist nicht das was man braucht oder will. Da geht es darum, so schnell wie möglich handlungsunfähig zu machen. Und das sehe ich bei diesem Trumm einfach nicht...
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Verfasst: Di 4. Feb 2025, 12:52
von Joewood
Vermutlich bei einem Körpertreffer tatsächlich relativ egal bei ausreichend Adrenalin aber - und da fehlt mir tatsächlich der Vergleich mit einem ordentlichen Ballistic Dummy - wenn ich mir ansehe, was das mit der Kokosnuss gemacht hat, will ich nicht wissen, was da bei einem Kopftreffer passiert - die Nadel ist lang genug, um im Hirn Dinge nachhaltig zu zerstören. Aber das weiß ich tatsächlich nicht, inwieweit sich das umlegen lässt...
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Verfasst: Di 4. Feb 2025, 13:15
von Skill Issue
Joewood hat geschrieben: ↑Di 4. Feb 2025, 12:52
Vermutlich bei einem Körpertreffer tatsächlich relativ egal bei ausreichend Adrenalin aber - und da fehlt mir tatsächlich der Vergleich mit einem ordentlichen Ballistic Dummy - wenn ich mir ansehe, was das mit der Kokosnuss gemacht hat, will ich nicht wissen, was da bei einem Kopftreffer passiert - die Nadel ist lang genug, um im Hirn Dinge nachhaltig zu zerstören. Aber das weiß ich tatsächlich nicht, inwieweit sich das umlegen lässt...
Dann wird der Mozambique-Drill ja wieder modern.
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Verfasst: Di 4. Feb 2025, 13:33
von Grerdinger
Joewood hat geschrieben: ↑Di 4. Feb 2025, 12:52
Vermutlich bei einem Körpertreffer tatsächlich relativ egal bei ausreichend Adrenalin aber - und da fehlt mir tatsächlich der Vergleich mit einem ordentlichen Ballistic Dummy - wenn ich mir ansehe, was das mit der Kokosnuss gemacht hat, will ich nicht wissen, was da bei einem Kopftreffer passiert - die Nadel ist lang genug, um im Hirn Dinge nachhaltig zu zerstören. Aber das weiß ich tatsächlich nicht, inwieweit sich das umlegen lässt...
Abgesehen davon, dass Kopftreffer in einer dynamischen Stresssituation quasi ein reines Glücksspiel sind: Ob winzige Nadelstiche ins Gehirn tatsächlich wirklich ein sofortiges KO hervorrufen, halte ich für zweifelhaft. Bzw. ist auch da wieder Glück im Spiel.
Von den rechtlichen Nachwirkungen (jaja, ich weiß - Better judged by twelve than carried by six. Aber für mich gilt: Lieber in Freiheit und ohne Waffenverbot, als umgekehrt.) red' ich da noch gar nicht, wenn du gezielte Kopfschüsse machst.
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Verfasst: Di 4. Feb 2025, 13:40
von Poirot
Grerdinger hat geschrieben: ↑Di 4. Feb 2025, 12:32
Ich frage mich aber: Was will man mir dem Ding?
Zur SV ist es vollkommen ungeeignet.
Beim klassischen Einbruch oder home invasion haben die Täter nie Waffen dabei.
So eine Nadel wird ziemlich weh tun, im Vergleich zu 4,5mm auch dickere Kleidung gut penetrieren, und vermutlich 99% von der Tat abhalten.
Hat die Ehefrau einen Witwenmacher engagiert sieht die Sache natürlich anders aus. Der wird sich von einer Nadel nicht abhalten lassen.
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Verfasst: Di 4. Feb 2025, 14:54
von Grerdinger
Bei einem klassischen Einbruch reicht es normalerweise, wenn man Geräusche macht. Die wenigsten Einbrecher stehen auf potenzielle Gegenwehr, per Handy verständigte Polizisten udgl.
Interessant wird es ohnehin erst, wenn etwas "motiviertere" Leute überraschend und uneingeladen zu Besuch kommen.
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Verfasst: Di 4. Feb 2025, 20:16
von 9x19
Soviel ich mitbekommen habe, arbeitet er auch an einem Modell mit erheblich mehr Energie und größeren Pfeilen.
Aber wegen dem Six Needler, unterschätzen würde ich das Ding nicht.
Und...ja, ist schon klar, wenn einer voll mit irgendwelchen Substanzen ist, den nicht mal mehrere Schuß aus einer großkalibrigen Waffe aufhalten (Stoppwirkung), wirds der Six Needler auch nicht tun.
Für den deutschen Markt aber sicher interessant.
Weil, auch mit wenig Energie, doch ordentlich Schäden an Muskeln, Knochenhaut, Blutgefässen erzielt wird...sprich...da ist schon eine Belastung für die Nerven = Schmerz da.
Und....auch wenns jetzt nicht (unmittelbar) lethal ist (was aber schon sein kann), aber im Kopf möchtest sowas nicht stecken haben.
Der Hr. Sprave kann schon auch auf fundierte medizinische Meinungen zurückgreifen, was die Wirksamkeit betrifft.