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Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Verfasst: Di 8. Apr 2025, 22:28
von Ares
Hallo

Frage im Zusammenhang mit der Abnahme der Waffe.

https://steiermark.orf.at/stories/3300480/

"Anzeige eines Hausbesitzers, der angibt in Notwehr auf einen Einbrecher geschossen zu haben. Vom Täter und seinem Komplizen fehlt aber jede Spur, auch eindeutige Blutspuren fehlen.
...
Der Notruf bei der Polizei ging Montagabend, kurz nach 22.30 Uhr ein. Ein 42 Jähriger zeigte einen Einbruchsdiebstahl in sein Haus in Wagna an, dabei seien auch Schüsse gefallen sein, schilderte er. Die Polizei stand kurz darauf mit einem Großaufgebot im Einsatz.

Hausbesitzer spricht von Schussabgabe
Am mutmaßlichen Tatort angekommen trafen die Beamten allerdings nur auf den 42-Jährigen, der alleine im besagten Haus wohnt. Er wies leichte Verletzungen am Hals und an den Händen auf. Bei seiner Befragung gab der Mann an, dass er kurz zuvor zwei Einbrecher vor seinem Haus gestellt habe. Dabei sei es zu einer Rangelei mit den männlichen Tätern gekommen. In weiterer Folge – so der 42-Jährige – habe er mit einer Pistole in Notwehr auf einen der Täter geschossen habe.

Den Angaben des Hausbesitzers zufolge sei einer der Täter im Hüft- bzw. Bauchbereich getroffen worden. Mit gegenseitiger Unterstützung seien die beiden Männer schließlich zu Fuß geflüchtet, so schilderte der 42-Jährige die Geschehnisse gegenüber die Polizei.

Keine Verdächtigen und keine Blutspuren
Eine sofort eingeleitete Fahndung nach den beiden nicht näher beschriebenen Tätern verlief ohne Erfolg, obwohl mehrere Polizeistreifen und Spezialkräfte unter Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkamera daran teilnahmen. Auch Intensivkontrollen im Grenzbereich zu Slowenien brachten keine näheren Erkenntnisse.

Die Pistole, mit der der 42-Jährige geschossen hatte und die er laut Polizei rechtmäßig besaß, wurde sichergestellt und es konnten Ohrenzeugen ausfindig gemacht werden, die zumindest die Schussabgabe bestätigen konnten. Auch wurde noch in den Nachtstunden eine leere Patronenhülse in der Wiese des Einfamilienhauses sichergestellt.

Dennoch wirft der Fall einige Fragen auf: Denn nicht nur die Täter, auch ...."

Falls sich die Sache wirklich so zugetragen hat, meine Fragen dazu:

Die legal besessene Waffe aus dem der Schussabgabe erfolgte wurde dem Besitzer ja abgenommen.

Darf die Waffenbesitzerin, der Waffenbesitzer, gesetzt den Fall er hat mehrere davon diese weiterhin zur Notwehr behalten, bereithalten (Der, oder die Einbrecher könnten aus Rache oder welchen Gründen auch immer, zurückkehren)?
---
Muss die Spurensicherung etwas finden, um den Mann Glauben schenken zu können?
---
Wann erhält der Waffenbesitzer seine Waffe(n) im Normalfall wieder?
---

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Verfasst: Di 8. Apr 2025, 22:32
von Glock1768
Es wird wahrscheinlich zu einem vorläufigen waffenverbot kommen (mit allen konsequenzen) und einer untersuchung durch den staatsanwalt in richtung notwehr ,.. erst bei bestätigung einer (angemessenen) notwehr kommen wbk und waffen wieder zurück

Finde ich auch nicht ok, auf der anderen seite … naja, schwierig … weil strenger massstab angesetzt wird

Man ist eigentlich unschuldig, bis schuld bewiesen … hier ist es umgekehrt

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Verfasst: Di 8. Apr 2025, 22:47
von nuovolemon
In dubio pro reo …

ausser bei amtlichen briefzustellungen

oder bei waffeneinsatz


früher immer gelacht bezüglich den „zustellungen“ in amerikanischen Filmen/Serien

heute eher: warum sollen wegen 10% 90% in ihren Rechten beschnitten werden


aber ja, eussr

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Verfasst: Di 8. Apr 2025, 23:09
von Ares
Erwächst dann daraus ein Anspruch auf Personenschutz bis zur Wiederausfolgung?
--
Wäre das nicht ein Thema für den Waffenführerschein?

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Verfasst: Di 8. Apr 2025, 23:25
von gewo
Was?

Was hat ein Kriminalfall mit dem Waffenführerschein zu tun?

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Verfasst: Di 8. Apr 2025, 23:26
von Poirot
Notrufbumerang

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Verfasst: Mi 9. Apr 2025, 07:24
von Ares
gewo hat geschrieben:
Di 8. Apr 2025, 23:25
Was?

Was hat ein Kriminalfall mit dem Waffenführerschein zu tun?
Als Hinweis, dass sämtliche Waffen- selbst im berechtigten Einsatzfall komplett eingezogen werden und die Rückgabe erst (wenn überhaupt) zu einem Zeitpunkt x erfolgen wird.

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Verfasst: Mi 9. Apr 2025, 07:33
von Ares
Poirot hat geschrieben:
Di 8. Apr 2025, 23:26
Notrufbumerang
Na ja, es ist doch besser ich informiere umgehend die Behörde, bzw. die Rettung über den Gebrauch der Waffe. Was passiert weiterhin, wenn der arme Teufel irgendwo hilflos verblutet? Mit "der ist ja selber Schuld" wird es dann wohl nicht getan sein.

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Verfasst: Mi 9. Apr 2025, 07:51
von Snoop
Glock1768 hat geschrieben:
Di 8. Apr 2025, 22:32
Es wird wahrscheinlich zu einem vorläufigen waffenverbot kommen (mit allen konsequenzen) und einer untersuchung durch den staatsanwalt in richtung notwehr ,.. erst bei bestätigung einer (angemessenen) notwehr kommen wbk und waffen wieder zurück

Finde ich auch nicht ok, auf der anderen seite … naja, schwierig … weil strenger massstab angesetzt wird

Man ist eigentlich unschuldig, bis schuld bewiesen … hier ist es umgekehrt
Für die Notwehr braucht es aber zuerst ein Delikt (hier: Körperverletzung), aber wenn der Verletzte fehlt, wird sich der Staatsanwalt mit der Ermittlung schwertun.

Verzwickter Fall.

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Verfasst: Mi 9. Apr 2025, 08:25
von AUG-andy
Snoop hat geschrieben:
Mi 9. Apr 2025, 07:51

Für die Notwehr braucht es aber zuerst ein Delikt (hier: Körperverletzung), aber wenn der Verletzte fehlt, wird sich der Staatsanwalt mit der Ermittlung schwertun.

Verzwickter Fall.
Er wies leichte Verletzungen am Hals und an den Händen auf.

Sollte eindeutig und ausreichend sein.
Ein für einen guten Anwalt sicherlich ein leichtes.
Den brauchst du sowieso bei einer Konfrontation mit Waffengebrauch. Es wurden schon Personen bei einer Tötung freigesprochen wenn es Notwehr ist.

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Verfasst: Mi 9. Apr 2025, 08:30
von Snoop
AUG-andy hat geschrieben:
Mi 9. Apr 2025, 08:25
Snoop hat geschrieben:
Mi 9. Apr 2025, 07:51

Für die Notwehr braucht es aber zuerst ein Delikt (hier: Körperverletzung), aber wenn der Verletzte fehlt, wird sich der Staatsanwalt mit der Ermittlung schwertun.

Verzwickter Fall.
Er wies leichte Verletzungen am Hals und an den Händen auf.


Sollte eindeutig und ausreichend sein.
Ein für einen guten Anwalt sicherlich ein leichtes.
Den brauchst du sowieso bei einer Konfrontation mit Waffengebrauch. Es wurden schon Personen bei einer Tötung freigesprochen wenn es Notwehr ist.
Gebe Dir recht, ich meinte aber den verletzten Angreifer. Wenn der nicht greifbar ist, und es keine Blutspuren gibt, fehlt es unter Umständen sogar an der Körperverletzung (am Angreifer), die ich mit Notwehr rechtfertigen muss.

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Verfasst: Mi 9. Apr 2025, 08:48
von AUG-andy
Snoop hat geschrieben:
Mi 9. Apr 2025, 08:30
AUG-andy hat geschrieben:
Mi 9. Apr 2025, 08:25
Snoop hat geschrieben:
Mi 9. Apr 2025, 07:51

Für die Notwehr braucht es aber zuerst ein Delikt (hier: Körperverletzung), aber wenn der Verletzte fehlt, wird sich der Staatsanwalt mit der Ermittlung schwertun.

Verzwickter Fall.
Er wies leichte Verletzungen am Hals und an den Händen auf.


Sollte eindeutig und ausreichend sein.
Ein für einen guten Anwalt sicherlich ein leichtes.
Den brauchst du sowieso bei einer Konfrontation mit Waffengebrauch. Es wurden schon Personen bei einer Tötung freigesprochen wenn es Notwehr ist.
Gebe Dir recht, ich meinte aber den verletzten Angreifer. Wenn der nicht greifbar ist, und es keine Blutspuren gibt, fehlt es unter Umständen sogar an der Körperverletzung (am Angreifer), die ich mit Notwehr rechtfertigen muss.
Er war doch so ehrlich und hat Anzeige erstattet.
Was soll er denn noch tun?
Alles andere liegt nicht in seinem Ermessen.
Er hat alles richtig gemacht.
Da kann man ihm sicherlich keinen Strick daraus drehen. Ein Anwalt ist immer zu zuziehen, auch wenn es eindeutig erscheint.

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Verfasst: Mi 9. Apr 2025, 09:07
von balahu
Poirot hat geschrieben:
Di 8. Apr 2025, 23:26
Notrufbumerang
Absolut.

Die waren zu Zweit.
Für den Fall, dass tatsächlich wer getroffen wurde hätte sein Kollege ihm helfen können.

Es war ein Warnschuss.
Es wurde wohl niemand getroffen.
Kein Grund die Exekutive zu verständigen.

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Verfasst: Mi 9. Apr 2025, 09:16
von titan
Irgendwo, ...ich glaube mich zu erinnern, etwas hier im Forum gelesen zu haben, könnte mich aber auch irren... hab ich einmal gelesen, dass jemand bei einem vorläufigen Waffenverbot eine Schusswaffe wegen "Verteidigungsnotstand" bis zum endgültigen Urteil einbehalten hat und das rechtes war. Dazu gab es ein Urteil. Vielleicht erinnert sich jemand daran oder kennt die Quelle aus dem RIS.

Re: Notwehr, Waffe abgenommen, wie geht es weiter ....

Verfasst: Mi 9. Apr 2025, 09:17
von Snoop
balahu hat geschrieben:
Mi 9. Apr 2025, 09:07
Poirot hat geschrieben:
Di 8. Apr 2025, 23:26
Notrufbumerang
Absolut.

Die waren zu Zweit.
Für den Fall, dass tatsächlich wer getroffen wurde hätte sein Kollege ihm helfen können.

Es war ein Warnschuss.
Es wurde wohl niemand getroffen.
Kein Grund die Exekutive zu verständigen.
Nach einer solchen Schussabgabe würde ich immer die Exekutive verständigen.

Es wurde eine Straftat verübt/versucht, er Betroffene muss zwar nicht, kann aber jedenfalls Anzeige erstatten.

Und wenn ein Dritter den Schuss hört und die Exekutive verständigt und diese nachschaut, erzeugt das ein komisches Licht, in dem ich als Waffenbesitzer nicht stehen möchte (wie jemand, der beim Putzen in die Wand schießt und dessen Zuverlässigkeit dann in Frage steht).

Ich bin ganz bei @AUG-Andy - der Mann hat alles richtig gemacht.