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Meldung bei 20 Waffen. Zählen auch Wechselsysteme und wann ist zu melden?

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Master-chief1000
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Meldung bei 20 Waffen. Zählen auch Wechselsysteme und wann ist zu melden?

Beitrag von Master-chief1000 » Do 8. Mai 2025, 14:58

§ 41 WaffG Besondere Bestimmungen für die Verwahrung einer großen Anzahl von Schußwaffen

Mich würde interessieren ob Wechselsysteme auch zu dieser Anzahl dazugerechnet werden und wie es sich mit minderwirksamen Waffen wie Luftdruck oder auch mit Leuchtpistolen verhält. Dies würde davon abhängen ob ich eben über oder unter 20 an einem Standort hätte.

Außerdem würde mich interessieren ob ihr schon bei 19 präventiv gemeldet habt, wenn man in Zukunft 20 anstrebt oder eben erst ab den 20Stk.

vielen Dank schon einmal für die Antworten.

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titan
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Re: Meldung bei 20 Waffen. Zählen auch Wechselsysteme und wann ist zu melden?

Beitrag von titan » Do 8. Mai 2025, 15:39

Das Gesetz spricht von Schusswaffen, nicht um minderwirksame Waffen. Weiters sind Leuchtpistolen in AT Signalmittel (Pyrotechnik) und keine Waffen. Vorbeugend melden bringt streng genommen nichts außer die Behörde ist nimmt es zur Kenntnis (per Rückmeldung). Wichtig ist, dass du vorsorgst (pkatz im Schrank oder neuer Schrank und wie er verankert ist) und dass du das kommunizierst. Der Rest ist Formsache. Bei C Waffen darf auch bei 20 Stk nicht kontrolliert werden, außer der Standort des Schrankes ev.

dvbt
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Re: Meldung bei 20 Waffen. Zählen auch Wechselsysteme und wann ist zu melden?

Beitrag von dvbt » Do 8. Mai 2025, 16:13

Hallo,

ich habe genau diese Frage kürzlich meiner BH gestellt - lt. dieser sind keine Wechselsysteme oder Wechselläufe zu melden, nur vollständige Schusswaffen.

E: würde im Zweifel bei der eigenen zuständigen Behörde schriftlich anfragen und die Antwort aufbewahren. Dann hat man bei einer Kontrolle auch was in der Hand, was man den ausführenden Beamten vorlegen kann.

doorman
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Re: Meldung bei 20 Waffen. Zählen auch Wechselsysteme und wann ist zu melden?

Beitrag von doorman » Do 8. Mai 2025, 20:21

Also Kat C zählt zur Gesamtanzahl dazu. Diese sehen sie auch im ZWR und bei Verdacht auf Unzuverlässigkeit dürfen sie die sehr wohl kontrollieren.
Wennst die Meldung macht solltest unbedingt Fotos vom Tresor (geschlossen) mitschicken, sonst kommen sie sicher vorbei und kontrollieren. Eventuell gleich die Meldung mit über 5000 Schuss machen, wennst die nicht schon gemacht hast. War die erste Frage die ich bekommen habe (LPD Wien) ob ich bei so vielen Waffen nicht auch mehr Munition als 5000 habe.

Aber ganz wichtig, es zählen alle Waffen im Haushalt! Also wenn deine Frau auch welche hat, bist du vermutlich schon drüber. Dann musst du und deine Frau die Meldung machen, unabhängig von einander.

Bzgl. WS würde ich bei deiner SB nachfragen, es zählt zwar letztendlich nicht, aber immer gut wennst was schriftliches hast.
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Incite
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Re: Meldung bei 20 Waffen. Zählen auch Wechselsysteme und wann ist zu melden?

Beitrag von Incite » Fr 9. Mai 2025, 11:52

WaffG §45 (3)
Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt,

Also wenn das Luftdruckgewehr Kaliber 6mm oder größer ist, ist es Kat C und zählt dazu. darunter wäre es minderwirksam
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Re: Meldung bei 20 Waffen. Zählen auch Wechselsysteme und wann ist zu melden?

Beitrag von Master-chief1000 » Fr 9. Mai 2025, 19:20

danke für die Antworten

spareribs
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Re: Meldung bei 20 Waffen. Zählen auch Wechselsysteme und wann ist zu melden?

Beitrag von spareribs » Sa 10. Mai 2025, 18:04

Nix kaufen im Piefkeland was bei Co2 oder Luftdruck über 5,5 Millimeter ist....obwohl es da viel geiles Zeug gibt ...
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Re: Meldung bei 20 Waffen. Zählen auch Wechselsysteme und wann ist zu melden?

Beitrag von Red6 » Sa 10. Mai 2025, 22:24

Natürlich hat am Ende die BH das letzte Wort (oder ein Gericht, was aber nicht zu hoffen ist), aber laut § 2(2) WaffG:

Die Bestimmungen über Schusswaffen gelten auch für wesentliche Bestandteile von Schusswaffen. Dabei handelt es sich um Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse und andere diesen entsprechenden wesentliche Bestandteile von Schusswaffen – auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind –, sofern sie bei der Schussabgabe gasdruckbelastet, verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm.

Und der § 41(1) WaffG sieht keine Ausnahme für wesentliche Bestandteile (Wechsellauf, Wechselverschuss, Wechselsystem, ...) vor:
Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schußwaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat darüber die für den Verwahrungsort zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge getragen ist. Eine weitere derartige Meldung ist erforderlich, wenn sich die Anzahl der verwahrten Waffen seit der letzten Mitteilung an die Behörde verdoppelt hat

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Re: Meldung bei 20 Waffen. Zählen auch Wechselsysteme und wann ist zu melden?

Beitrag von gewo » So 11. Mai 2025, 08:23

Danke herr red6

Genauso is es.

Und zudem: an keiner stelle des waffg sind minderwirksame schusswaffen von der gruppe der schusswaffen ausgenommen.

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Re: Meldung bei 20 Waffen. Zählen auch Wechselsysteme und wann ist zu melden?

Beitrag von Master-chief1000 » So 11. Mai 2025, 17:00

spannend also sollte ich Luftgewehre genauso wie Wechselsysteme in meine Berechnung mit aufnehmen.

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Re: Meldung bei 20 Waffen. Zählen auch Wechselsysteme und wann ist zu melden?

Beitrag von spareribs » So 11. Mai 2025, 19:09

Luftpumperer ist nicht registriert ....
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Re: Meldung bei 20 Waffen. Zählen auch Wechselsysteme und wann ist zu melden?

Beitrag von Master-chief1000 » So 11. Mai 2025, 19:32

klar. Aber wenn ich sie im selben Waffenraum lagere zum Zugriffsschutz vor Kindern könnts bei einer Kontrolle kritisch werden

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Re: Meldung bei 20 Waffen. Zählen auch Wechselsysteme und wann ist zu melden?

Beitrag von gewo » So 11. Mai 2025, 20:17

Der paragraph 41 ( meldung bei der verwahrung einer groesseren stückzahl), ist tatsaechlich fuer waffen die dem paragraph 45 unterliegen (minderwirksame) nicht anwendbar.

Hab jetzt selber nachsehen muessen
Sorry

Ps:
Ich konnte aber nichts finden was darauf hindeutet dass wechselsysteme nicht dem par 41 unterliegen
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Re: Meldung bei 20 Waffen. Zählen auch Wechselsysteme und wann ist zu melden?

Beitrag von titan » So 11. Mai 2025, 22:00

Ea war 2012 so, dass nicht registrierte Flinten (die Erfassung war da noch freiwillig) zwar nicht zu registrieren waren, aber die Meldung über 20stk trotzdem durchzuführen war.

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Re: Meldung bei 20 Waffen. Zählen auch Wechselsysteme und wann ist zu melden?

Beitrag von Master-chief1000 » Mo 12. Mai 2025, 14:01

vielen Dank Gewo fürs Recherchieren.

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