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Erweiterung mit Wechselsystem
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Erweiterung mit Wechselsystem
Ein Bekannter, der seit 10 Jahren eine WBK besitzt, möchte diese gerne von zwei auf fünf Plätze erweitern. Zurzeit sind auf seiner Karte eine CZ Shadow, ein 686er und ein Glock Wechselsystem eingetragen. Er macht sich Gedanken wegen des Wechselsystems und hat Angst, dass ihm die WBK beim Antrag auf Erweiterung entzogen werden könnte. Bitte um Tipps und Ratschläge, wie er am besten vorgehen soll.
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- .50 BMG
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- Registriert: Mi 12. Jan 2011, 09:22
Re: Erweiterung mit Wechselsystem
Ich denke man muss die Schritte richtig setzen und dann ist es kein Problem.
1. Erweitern auf 5 Plätze.
2. DANACH bei der Behörde melden, dass er jetzt ein Griffstück erworben hat und das Glock Wechselsystem als "ganze" Waffe eintragen möchte.
Wenn er den Wechsel vom Glock Wechselsystem auf "ganze" Glock gleich im Erweiterungsantrag reinschreibt hat er eine Stückzahlüberschreitung (da er dann 3 Waffen auf einer WBK mit 2 Plätzen hat) und dann kann die WBK wirklich weg sein.
1. Erweitern auf 5 Plätze.
2. DANACH bei der Behörde melden, dass er jetzt ein Griffstück erworben hat und das Glock Wechselsystem als "ganze" Waffe eintragen möchte.
Wenn er den Wechsel vom Glock Wechselsystem auf "ganze" Glock gleich im Erweiterungsantrag reinschreibt hat er eine Stückzahlüberschreitung (da er dann 3 Waffen auf einer WBK mit 2 Plätzen hat) und dann kann die WBK wirklich weg sein.
Re: Erweiterung mit Wechselsystem
Sicherste Lösung wäre wenn er einen Freund (etc) mit freiem Platz für Waffe oder WS hat diesem 1es überträgt und nach der erfolgten
Erweiterung es wieder zurück kauft.
Wahrscheinlich nicht nötig aber wenn er eventuelle Probleme vermeiden will die sicherste Lösung.
LG Wolfgang
Erweiterung es wieder zurück kauft.
Wahrscheinlich nicht nötig aber wenn er eventuelle Probleme vermeiden will die sicherste Lösung.
LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,454Casull,500 S&W,
31,36,44VL,12/70
6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .264 Win Mag

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Re: Erweiterung mit Wechselsystem
Das Wechselsystem bei einem Kollegen auslagern.
Und dann erst erweitern.
Und dann erst erweitern.
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"
Re: Erweiterung mit Wechselsystem
Die Erweiterung auf 5 Plätze ist ohne Probleme oder anderen Abhängigkeiten möglich.kawaz hat geschrieben: ↑Do 15. Mai 2025, 08:23Ein Bekannter, der seit 10 Jahren eine WBK besitzt, möchte diese gerne von zwei auf fünf Plätze erweitern. Zurzeit sind auf seiner Karte eine CZ Shadow, ein 686er und ein Glock Wechselsystem eingetragen. Er macht sich Gedanken wegen des Wechselsystems und hat Angst, dass ihm die WBK beim Antrag auf Erweiterung entzogen werden könnte. Bitte um Tipps und Ratschläge, wie er am besten vorgehen soll.
Erweiterung nach § 23 Abs.2 WaffG
Vorraussetzungen:
(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind. Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gelten insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports im Sinne des § 11b sowie das Sammeln von Schusswaffen. Bei der Festsetzung der Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B gemäß dem zweiten Satz ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18, die der Betroffene besitzen darf, einzurechnen.
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- .50 BMG
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- Registriert: Mi 12. Jan 2011, 09:22
Re: Erweiterung mit Wechselsystem
Ich denke die einzige "Gefahr" ist, das die Behörde die Polizei vor einer Erweiterung vorbei schickt. Wenn das Wechselsystem ohne Griffstück (auch NICHT daneben liegend ! ! ! und vor allem NICHT zusammengebaut ! ! !) präsentiert wird sehe ich keinen Grund das Wechselsystem zusätzlich einem anderen Legalwaffenbesitzer kurzfristig zu überschreiben. Registriert ist es ja. Übertragen und dann wieder zurückholen wird wohl mehr auffallen als ein "sauberes Wechselsystem" bei einer Überprüfung zu präsentieren.
Re: Erweiterung mit Wechselsystem
Absolut richtig!Mr. Danger hat geschrieben: ↑Do 15. Mai 2025, 16:01Ich denke die einzige "Gefahr" ist, das die Behörde die Polizei vor einer Erweiterung vorbei schickt. Wenn das Wechselsystem ohne Griffstück (auch NICHT daneben liegend ! ! ! und vor allem NICHT zusammengebaut ! ! !) präsentiert wird sehe ich keinen Grund das Wechselsystem zusätzlich einem anderen Legalwaffenbesitzer kurzfristig zu überschreiben. Registriert ist es ja. Übertragen und dann wieder zurückholen wird wohl mehr auffallen als ein "sauberes Wechselsystem" bei einer Überprüfung zu präsentieren.

MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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- combatmiles
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Re: Erweiterung mit Wechselsystem
ich versteh immer noch nicht warum sich so viele wegen dem WS anschei****
Die Rechtslage dazu ist mMn EINDEUTIG!!
Wers net mit einem freien Griffstück bei eiener Korntrolle zammbaut daliegen hat ist, mit Verlaub gesagt, immer auf der safe side..
Oder kann jemand ein Urteil präsentieren wo das nicht so ist?
und ja, ichw eiß die Thematik mit Knarre als WS verkauft wo des technisch gar nicht möglich ist...
Die Rechtslage dazu ist mMn EINDEUTIG!!
Wers net mit einem freien Griffstück bei eiener Korntrolle zammbaut daliegen hat ist, mit Verlaub gesagt, immer auf der safe side..
Oder kann jemand ein Urteil präsentieren wo das nicht so ist?
und ja, ichw eiß die Thematik mit Knarre als WS verkauft wo des technisch gar nicht möglich ist...
Zuletzt geändert von combatmiles am Do 15. Mai 2025, 19:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Erweiterung mit Wechselsystem
Ich habe einige Wechselsysteme und währenddessen vier Mal erweitert und obwohl die Erweiterungsverfahren zum Teil sehr kontroversiell waren, wurde das nie zum Thema gemacht - also weder, dass ich überhaupt Wechselsysteme habe, noch, dass der behauptete Bedarf für die Erweiterung schon durch ein Wechselsystem gedeckt wäre. Stand September 2024, LPD Wien.
Re: Erweiterung mit Wechselsystem
Ich bin rechtlich zwar Deiner Meinung, aber ganz so easy ist es auch wieder nicht - während die Rechtsmeinung des BMI früher war, zerlegte Waffe getrennt ausgehändigt geht als Wechselsystem in Ordnung, gab es letztes Jahr in Verbindung mit dem Eisenstadt-Urteil einen Sinneswandel und das BMI will das nicht mehr akzeptieren.combatmiles hat geschrieben: ↑Do 15. Mai 2025, 19:32ich versteh immer noch nicht warum sich so viele wegen dem WS anschei****
Die Rechtslage dazu ist mMn EINDEUTIG!!
Wers net mit einem freien Griffstück bei eiener Korntrolle zammbaut daliegen hat ist, mit Verlaub gesagt, immer auf der safe side..
Oder kann jemand ein Urteil präsentieren wo das nicht so ist?
und ja, ichw eiß die Thematik mit Knarre als WS verkauft wo de stechnisch gar nicht möglich ist...
Praktische Konsequenz ist, dass alle Händler, die früher Waffen auf diese Art verkauft haben, das nicht mehr machen.
Und Faktum ist, dass es dazu eben aktuell eine rechtliche Unsicherheit in Form der (geänderten) Rechtsmeinung des BMI gibt. Da muss man nicht gleich sein Beinkleid beschmutzen, da gebe ich Dir recht, aber erstens ist Vorsicht mit der Handhabung des Bestands angesagt und zweitens weiß wirklich keiner, was rauskommt, wenn nur eine einzige Behörde auf Basis dieser BMI-Ansicht einen Überbestand strafrechtlich anzeigt und das vor Gericht kommt oder die WBK entzieht und der VwGH befasst wird. Da darf man sich schon ein wenig damit befassen, meine ich.
- combatmiles
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- Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18
Re: Erweiterung mit Wechselsystem
ja, das alles ist mir durchaus bewusst...
Aber ich darf dir versichern: ich bin auch in einem "Ministerium" tätig wo die oberste Instanzen Entscheidungen sowie Bescheide gefällt haben die nicht mal bis zur ersten Instanz gehalten haben..
Und wie du schreibst: die Rechtsmeinung des BMI.. i will jetzt net Oarsch klingen, aba de zählt wenns ernst kommt nix...
Das Gestz ist so und wurde NICHT geändert, a wenn sich das mancher Jurist auf da BH feucht wünscht..
Ja, beim WP gibts an Ermessenspielraum der Behörde, in der THematik WS eben net..
Ich sag da immer zu meinen "Kunden": wenn steht "hat zu bewilligen/genehmigen" is a gmahte Gaschicht.. wenn steht "ermessen oder kann, musst gut argumentieren..
Aber ich darf dir versichern: ich bin auch in einem "Ministerium" tätig wo die oberste Instanzen Entscheidungen sowie Bescheide gefällt haben die nicht mal bis zur ersten Instanz gehalten haben..
Und wie du schreibst: die Rechtsmeinung des BMI.. i will jetzt net Oarsch klingen, aba de zählt wenns ernst kommt nix...
Das Gestz ist so und wurde NICHT geändert, a wenn sich das mancher Jurist auf da BH feucht wünscht..
Ja, beim WP gibts an Ermessenspielraum der Behörde, in der THematik WS eben net..
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Re: Erweiterung mit Wechselsystem
Wir sind da eh ganz einer Meinung, scheint mir.
Ich kenne auch einen Fall zur Problematik der "Depots", da hat eine Behörde mit Riesenaufwand (interne Rechtsgutachten etc) einen Schützen wegen Überbestands angezeigt (die Waffen beim Büchsenmacher zugerechnet), polizeiliches Ermittlungsverfahren, Abschlussbericht geht an die Staatsanwaltschaft - nach ein oder zwei Tagen eingestellt.
Beim Waffenpass muss man dazu sagen, da gibt es in zweiter Stufe das Ermessen (wenn kein Bedarf dargelegt wird), aber wenn der Bedarf dargelegt wird, besteht ein Rechtsanspruch (!). Das wird gerne vergessen, auch von den Behörden, weil's jeder von der WBK-Erweiterung gewohnt ist, dass alles außerhalb der Stufenregelung im Ermessen zu beurteilen ist - da regt mich echt auf, wie zumindest der VwGH das Gesetz verbiegt. Aber das ist eine ganz andere Geschichte und sorry fürs off topic.
Aber die Wechselsysteme schein zumindest derzeit noch nicht zu eskalieren bei den Behörden, zumindest eine gute Sache.
- combatmiles
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Re: Erweiterung mit Wechselsystem
wir dürfen es einfach nicht immer hin nehmen... wenn die Behörden, quer durchs Land, mitkriegen dass es sich NICHT alle gefallen lassen wirds mMn besser... Weil da Beamte (i bin a einer) grundsätzlich ka extra Arbeit will...
zum WP schreib i drüben no was...
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Re: Erweiterung mit Wechselsystem
Also ich habe bei der LPD Wien erlebt, dass die manche Dinge konsequent ablehnen und sich überhaupt nicht scheuen, sich auch ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht anzutun.combatmiles hat geschrieben: ↑Do 15. Mai 2025, 19:54wir dürfen es einfach nicht immer hin nehmen... wenn die Behörden, quer durchs Land, mitkriegen dass es sich NICHT alle gefallen lassen wirds mMn besser... Weil da Beamte (i bin a einer) grundsätzlich ka extra Arbeit will...
zum WP schreib i drüben no was...
Und damit sitzen sie am längeren Ast – wenn ich eine Erweiterung haben will, möchte ich die ihm Regelfall eher rasch durchbekommen und mich nicht 1,5 Jahre bis zum VwGH quälen. Da ist es besser, einen Antrag auch einmal einzuschränken und ein Jahr später wieder zu kommen.
Beim Waffenpass ist es anders, da bleibt einem nur der Weg durch die Instanzen, wenn man mit dem Sachbearbeiter nicht riesiges Glück hat. Und der führt für die meisten auch nicht zum Erfolg, wenn man sich die Judikatur des VwGH der letzten Jahre so anschaut …
- combatmiles
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Re: Erweiterung mit Wechselsystem
ganz ehrlich, de Zeit nehm i ma...Snoop hat geschrieben: ↑Do 15. Mai 2025, 22:27Also ich habe bei der LPD Wien erlebt, dass die manche Dinge konsequent ablehnen und sich überhaupt nicht scheuen, sich auch ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht anzutun.
Und damit sitzen sie am längeren Ast – wenn ich eine Erweiterung haben will, möchte ich die ihm Regelfall eher rasch durchbekommen und mich nicht 1,5 Jahre bis zum VwGH quälen. Da ist es besser, einen Antrag auch einmal einzuschränken und ein Jahr später wieder zu
Konsequent ablehnen ohne rechtliche Grundlage nur weils da "Chefjurist" so mag is eben net meine Rechtsverständnis..
I kann ja mitn Finanzamt a recht wenig verhandeln was de vo mir wollen... vice versa...
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