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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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mr_gjet
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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von mr_gjet » Di 17. Jun 2025, 08:43

Hi,
ich weiß es ist keine Diskussion vorab gewünscht, deswegen hier nur für alle die es nicht mitbekommen haben:

Im gestrigen Plenum (16.06.2025) wurde folgender Entschließungsantrag vorgebracht und auch von allen Parteien außer der FPÖ zugestimmt:
https://www.parlament.gv.at/dokument/XX ... 692757.pdf

Die Punkte zur Änderung des Waffengesetzes sind dort wie folgt formuliert:
Waffenrecht und Behördenkoordination
  • Deutliche Verschärfung des Waffengesetzes durch strengere Eignungsvoraussetzungen zum Waffenbesitz und Einschränkungen zum Zugang von Waffen bei bestimmten Personengruppen . Die Verlässlichkeit zum Waffenbesitz berechtigter Personen ist in geeigneter Weise sicherzustellen
  • Besserer Datenaustausch zwischen den Behörden und Waffenbesitzeinschränkungen bei individueller Gefährdungslage
  • Anhebung der Alterslimits und Abkühlphasen bei Ersterwerb von Schusswaffen
Für morgen Mittwoch 18.06.2025 wurde die Vorlage des Gesetzesentwurfes angekündigt.

LG
Markus
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Bulletmonk
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Bulletmonk » Mi 18. Jun 2025, 10:06

So ganz werde ich aus den Änderungen nicht schlau?

Heißt jetzt also erst ab 25 WBK und Kat C. Waffen kaufen dürfen und 4 Wochen cool down...

Psychotest werden jetzt auch verschärft oder?

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Glock1768 » Mi 18. Jun 2025, 10:11

Und laut teletext wbk befristet auf 8 Jahre???

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Glock1768 » Mi 18. Jun 2025, 10:12

Bulletmonk hat geschrieben:
Mi 18. Jun 2025, 10:06
So ganz werde ich aus den Änderungen nicht schlau?

Heißt jetzt also erst ab 25 WBK und Kat C. Waffen kaufen dürfen und 4 Wochen cool down...

Psychotest werden jetzt auch verschärft oder?
Ich vermute auch kat c künftig ab 25 …

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Michl9mm » Mi 18. Jun 2025, 10:14

Änderungen soweit ich sie verstanden habe:

Das Mindestalter für den Erwerb von Faustfeuerwaffen (Kategorie B) wurde von 21 auf 25 Jahre erhöht.

Bei Neu Ausstellung (WBK) Befristung auf 8 Jahre.

Für Langwaffen (Gewehre, Flinten, Kategorie C) bleibt das Mindestalter bei 18 Jahren.(Da bin ich mir nicht ganz sicher, der Babler wusste es auch nicht genau und hat irgendwas daher gestottert)

Die bisherige Wartefrist (Abkühlphase) von 3 Tagen zwischen Kauf und Aushändigung der ersten Waffe wurde auf 4 Wochen ausgedehnt.

Psychotests für den Erwerb von Waffenbesitzkarten sollen deutlich anspruchsvoller werden – Ziel ist eine verbindlichere und aussagekräftigere Beurteilung der Eignung.

Kein Privater Waffenverkauf mehr möglich – ausschließlich über Händler.

Künftig ein gezielter Informationsaustausch zwischen Militärärzten (Musterung) und Waffenbehörden.

Alle Angaben ohne Gewähr, vielleicht habe ich was überhört od. falsch verstanden.
Mir laungts, dass i woas
dass i kunnt waun i mechat

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Bulletmonk » Mi 18. Jun 2025, 10:20

Aber die WBK ist doch jetzt schon auf 5 Jahre befristet? Ergibt doch keinen Sinn.... oder meinen die den Waffe Pass?


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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Amorphous » Mi 18. Jun 2025, 10:21

Ich habe die Pressekonferenz verfolgt und konnte folgendes heraushören:

- WBK bei Erstausstellung auf 8 Jahre befristet
- Kein privater Waffenverkauf mehr ohne Händlermitwirkung
- Mindestalter für die WBK wird auf 25 erhöht
- Waffenkategorien bleiben gleich, Abkühlphase bei Kat C. auf 4 Wochen erhöht; Unklar, ob diese 4 Wochen auch für erste B-Waffe gilt
Änderungen der Zuordnungen hinsichtlich Kategorien zukünftig aber möglich
- Verbesserte psychologische Tests bei Erstantrag. Fraglich, ob bei Neuausstellungen der WBK (Ablauf 8 Jahre) jener Test wiederholt werden muss
- Zukünftige Weitergabe der Stellungsdaten bei psych. Untauglichkeit (Umsetzbarkeit wird interessant, verfassungsrechtlich bedenklich, wenn einfache Waffenbehörden Komplettzugriff auf Tests + Gutachten hätten)
- Für Jäger bleibt alles wie gehabt

Bin gespannt auf die Gesetzesentwürfe..

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Mi 18. Jun 2025, 10:21

Bulletmonk hat geschrieben:
Mi 18. Jun 2025, 10:20
Aber die WBK ist doch jetzt schon auf 5 Jahre befristet? Ergibt doch keinen Sinn.... oder meinen die den Waffe Pass?
Die WBK ist nicht auf 5 Jahre befristet sondern auf alle 5 Jahre Kontrolle (sichere Verwahrung/ Befähigungsnachweis) durch die Behörde/ Polizei auferlegt.

RIESEN Unterschied!
Zuletzt geändert von Steppenwolf am Mi 18. Jun 2025, 10:24, insgesamt 1-mal geändert.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Glock1768 » Mi 18. Jun 2025, 10:21

die wbk ist nicht auf 5 jahre befristet ... woher hast du das???

Das ist absoluter Unsinn!

alle 5 Jahre Kontrolle auf ordentliche verwahrung sowie den Umgang mit der Waffe (Nachweis durch aktuellen Waffenführerschein, regelmässige Training, Bewerbe, ...)

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Jiggler » Mi 18. Jun 2025, 10:32

Amorphous hat geschrieben:
Mi 18. Jun 2025, 10:21
Ich habe die Pressekonferenz verfolgt und konnte folgendes heraushören:
Gibt es die PK irgendwo zum nachhören? Im ORF läuft ja die NR-Sitzung.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von MarkM » Mi 18. Jun 2025, 10:33

Jetzt neu, die WBK ist befristet auf 8 Jahre, dann erneut psychologisches Gutachten. Ich nehme an daa ist gemeint.
Beiträge können Spuren von Sarkasmus enthalten.
Bei Fragen - einfach fragen.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Bulletmonk » Mi 18. Jun 2025, 10:35

Ok Mia culpa, dann hab ich das falsch verstanden bisher bzw. Verwechselt.

Gut aber was ist nach den 8 Jahren? Muss Mann nochmal Ran und alles neu machen?

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