Ich habe eine Frage, und leider habe ich nichts im Forum gefunden, vielleicht kann mir jemand helfen:
Ich werde nächste Woche die Erweiterung meiner WBK beantragen. Termin am Kommissariat ist gebucht.
Ich habe bisher 2 Plätze.
Brauche ich dazu eine Sportschützenbestätigung meines Vereins?
Danke für Hilfe!
Hinweis zur Formulierung Eurer Beiträge betreffend der geplanten Waffenrechtsänderung: viewtopic.php?f=20&t=60130
Erweiterung der WBK
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Erweiterung der WBK
Wenn wbk schon länger als 5 jahre: Nichts notwendig, ein reiner antrag auf erweiterung reicht.
Re: Erweiterung der WBK
War bei mir letzte Woche genau das gleiche und ist auch im (derzeitigen) WaffG §23/2 so verankert.
Glock 19
OA 15 BL
OA 15 BL
Re: Erweiterung der WBK
Same - ich habe selbst einen 2Zeiler verfasst mit 5 B Plätzen. War kein Problem
Re: Erweiterung der WBK
Müssen die 2 Plätze belegt sein um um auf 5 Plätze nach §23/2 zu erweitern?
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.
Re: Erweiterung der WBK
Nicht unbedingt.