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Wechselsystem auf ganze Waffe ummelden?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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MK188
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Wechselsystem auf ganze Waffe ummelden?

Beitrag von MK188 » Mi 25. Jun 2025, 09:00

Hallo!
Hatte schon einmal jemand den Fall, dass ein Wechselsystem auf eine ganze Waffe umgemeldet werden soll?
Ich hätte angenommen, dass ein solcher Vorgang ganz im Sinne der Behörde wäre, habe aber die Auskunft bekommen, dass das nicht (mehr?) möglich/erlaubt ist.
Kann das jemand eventuell bestätigen?
Danke!

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Re: Wechselsystem auf ganze Waffe ummelden?

Beitrag von gewo » Mi 25. Jun 2025, 09:14

Ist möglich
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Re: Wechselsystem auf ganze Waffe ummelden?

Beitrag von MK188 » Mi 25. Jun 2025, 09:20

:) Denke ich mir auch. Aber die für mich zuständige Behörde sagt eben Nein. Und das gilt angeblich auch für Händler.

Um das zu diskutieren wäre irgendeine Art (Gesetzes-)Grundlage ein Hit. Weil ich fürchte, dass sich die Behördenantwort nicht ändert, wenn ich lediglich "Doch, geht!" antworte... :lol:

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Re: Wechselsystem auf ganze Waffe ummelden?

Beitrag von Promo » Mi 25. Jun 2025, 09:41

Ich würde der Behörde eine schriftliche Notiz senden, dass du zu deinem Wechselsystem am Tag XX.XX.2025 zusätzlich ein dazu passendes Griffstück gekauft hast und seither das Wechselsystem als komplette Waffe zusammengebaut ist und entsprechend als vollständige Waffe zu qualifizieren sei. Infolge dessen ersuchst du um Abänderung des Wechselsystems zu einer vollständigen Waffe.

Insoweit zwingst du die Behörde zu handeln. Sie kann das Schreiben nicht ignorieren. Im Zweifelsfall wird sie bei der jeweiligen LPD oder im BMI hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise nachfragen - spätestens diese sollte bestätigen, dass dann das Wechselsystem in eine vollständige Waffe "umzuwandeln" ist.
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Re: Wechselsystem auf ganze Waffe ummelden?

Beitrag von MK188 » Mi 25. Jun 2025, 09:45

Tja - die Aussage stammt direkt von der LPD...

Aber ich werde beim BMI pauschal nachfragen, weshalb das nicht möglich sein sollte.

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Re: Wechselsystem auf ganze Waffe ummelden?

Beitrag von Promo » Mi 25. Jun 2025, 09:47

Nochmal: sende eine derartige schriftliche Mitteilung an die zuständige Waffenbehörde und bewahre dir eine Kopie der entsprechenden Mitteilung auf. Dann hast du deine Schuldigkeit getan und kannst es im Zweifelsfall bei der nächsten Verwahrungskontrolle auch vorlegen. Wenn die Behörde deinem Ansuchen nicht entspricht, dann müsste sie dies schriftlich begründen. Ich sehe es nicht als deine Verpflichtung an, das BMI zu kontaktieren - das ist Aufgabe deiner Behörde.
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Re: Wechselsystem auf ganze Waffe ummelden?

Beitrag von Mag Dump » Mi 25. Jun 2025, 11:09

Promo hat geschrieben:
Mi 25. Jun 2025, 09:47
Nochmal: sende eine derartige schriftliche Mitteilung an die zuständige Waffenbehörde und bewahre dir eine Kopie der entsprechenden Mitteilung auf. Dann hast du deine Schuldigkeit getan und kannst es im Zweifelsfall bei der nächsten Verwahrungskontrolle auch vorlegen. Wenn die Behörde deinem Ansuchen nicht entspricht, dann müsste sie dies schriftlich begründen. Ich sehe es nicht als deine Verpflichtung an, das BMI zu kontaktieren - das ist Aufgabe deiner Behörde.
Ansuchen per Mail (unterschrieben und eingescannt als pdf) erhalten üblicherweise eine automatisch generierte Empfangsbestätigung. Und ab diesem Zeitprunkt greift der übliche Behördenweg so, wie Du es beschreibts (schriftliche Begründung zur Ablehnung des Ansuchens).

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Re: Wechselsystem auf ganze Waffe ummelden?

Beitrag von MK188 » Mi 25. Jun 2025, 11:23

Im Prinzip ist das passiert. Es wird schriftlich begründet, dass ein Erlass des BMI vom 20.08.24 vorliegt, der das Vorgehen untersagt.

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Re: Wechselsystem auf ganze Waffe ummelden?

Beitrag von Snoop » Mi 25. Jun 2025, 11:59

Promo hat geschrieben:
Mi 25. Jun 2025, 09:41
Ich würde der Behörde eine schriftliche Notiz senden, dass du zu deinem Wechselsystem am Tag XX.XX.2025 zusätzlich ein dazu passendes Griffstück gekauft hast und seither das Wechselsystem als komplette Waffe zusammengebaut ist und entsprechend als vollständige Waffe zu qualifizieren sei. Infolge dessen ersuchst du um Abänderung des Wechselsystems zu einer vollständigen Waffe.

Insoweit zwingst du die Behörde zu handeln. Sie kann das Schreiben nicht ignorieren. Im Zweifelsfall wird sie bei der jeweiligen LPD oder im BMI hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise nachfragen - spätestens diese sollte bestätigen, dass dann das Wechselsystem in eine vollständige Waffe "umzuwandeln" ist.
Ich habe das vor circa einem Jahr genau so gemacht, wie Promo es vorschlägt, und es hat funktioniert; war allerdings mit der Behörde vorgesprochen (LPD Wien).

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Re: Wechselsystem auf ganze Waffe ummelden?

Beitrag von DumbDummy » Mi 25. Jun 2025, 12:11

MK188 hat geschrieben:
Mi 25. Jun 2025, 11:23
Im Prinzip ist das passiert. Es wird schriftlich begründet, dass ein Erlass des BMI vom 20.08.24 vorliegt, der das Vorgehen untersagt.
Ich kenne weitaus nicht alle Schreiben - das Schreiben vom BMI an alle LPDs, dass komplette Waffen, auch wenn getrennt, nicht mehr als Wechselsysteme übergeben werden dürfen, stammt vom 20.08.2024 - da steht jedoch nichts dass eine Ummeldung von einem Wechselsystem auf Komplettwaffe nicht möglich sei. Vielleicht gibt es jedoch ein weiteres Schreiben... :think:

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Re: Wechselsystem auf ganze Waffe ummelden?

Beitrag von gewo » Mi 25. Jun 2025, 12:47

MK188 hat geschrieben:
Mi 25. Jun 2025, 09:20
:) Denke ich mir auch. Aber die für mich zuständige Behörde sagt eben Nein. Und das gilt angeblich auch für Händler.

Um das zu diskutieren wäre irgendeine Art (Gesetzes-)Grundlage ein Hit. Weil ich fürchte, dass sich die Behördenantwort nicht ändert, wenn ich lediglich "Doch, geht!" antworte... :lol:

wofuer willst du eine gesetzesgrundlage?
die gesetzsgrundlage ist das WaffG

ich melde regelmässig wechselsysteme auf waffen um
praktisch jeder der bei mir ein griffstueck kauft will im anschluss dazu sein wechselsystem und dieses neue griffstueck als waffe im ZWR sehen.

ich habe keine ahnung was jemand reitet sowas wo anzufragen....
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Re: Wechselsystem auf ganze Waffe ummelden?

Beitrag von gewo » Mi 25. Jun 2025, 12:52

MK188 hat geschrieben:
Mi 25. Jun 2025, 11:23
Im Prinzip ist das passiert. Es wird schriftlich begründet, dass ein Erlass des BMI vom 20.08.24 vorliegt, der das Vorgehen untersagt.
untersagt wurde in diesem erlass das gegenteil.

naemlich das eintragen "nur" eines wechselsystems wenn in wirklichkeit nicht nur ein wechselsystem sondern auch ein griffstueck ausgefolgt werden (macht übrigens seit einiger zeit einer der "jagdlichen traditionshaendler" in zentraloesterreich trotzdem wieder)

ueber die zulaessigkeit ein Griffstueck mit einem Wechselsystem zusammenzumelden sagt der erlass garnichts.
und aus den bestimmungen des gegenstaendlichen erlasses und den anderen regelungen in WaffG ist die rechtsansicht des BMI zu entnehmen, dass der buerger im gegenteil VERPFLICHTET ist ein wechselsystem auf eine schusswaffe ummelden zu lassen, sobald er ein passendes griffstueck dazu besitzt.
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Re: Wechselsystem auf ganze Waffe ummelden?

Beitrag von MK188 » Mi 25. Jun 2025, 13:11

gewo hat geschrieben:
Mi 25. Jun 2025, 12:47
MK188 hat geschrieben:
Mi 25. Jun 2025, 09:20
:) Denke ich mir auch. Aber die für mich zuständige Behörde sagt eben Nein. Und das gilt angeblich auch für Händler.

Um das zu diskutieren wäre irgendeine Art (Gesetzes-)Grundlage ein Hit. Weil ich fürchte, dass sich die Behördenantwort nicht ändert, wenn ich lediglich "Doch, geht!" antworte... :lol:


wofuer willst du eine gesetzesgrundlage?
die gesetzsgrundlage ist das WaffG

ich melde regelmässig wechselsysteme auf waffen um
praktisch jeder der bei mir ein griffstueck kauft will im anschluss dazu sein wechselsystem und dieses neue griffstueck als waffe im ZWR sehen.

ich habe keine ahnung was jemand reitet sowas wo anzufragen....

Nau! Also "reiten" tut mich gar nichts.

Ich habe das bei der für mich zuständigen Behörde so angefragt, weil die für mich zuständige Behörde mein primärer Ansprechpartner ist. Deshalb.

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Re: Wechselsystem auf ganze Waffe ummelden?

Beitrag von Promo » Mi 25. Jun 2025, 14:03

MK188 hat geschrieben:
Mi 25. Jun 2025, 11:23
Im Prinzip ist das passiert. Es wird schriftlich begründet, dass ein Erlass des BMI vom 20.08.24 vorliegt, der das Vorgehen untersagt.
Wenn ich diese Antwort bekommen würde, dann würde ich um Übermittlung des betreffenden Erlasses ersuchen. Sobald mir dieser vorliegt, dann darauf reagieren.
Eine mögliche Antwort deinerseits könnte sein:
Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Rücksprache mit anderen Personen die unter den Zuständigkeit anderer österreichischer Waffenbehörden fallen, ist Ihre Vorgangsweise abweichend von deren zuständigen Behörden. Ich ersuche nach Möglichkeit mir den genannten Erlass, gerne auch nur auszugsweise, zu übermitteln, damit ich Ihre Sichtweise nachvollziehen kann und eine Lösung für meinen Antrag gefunden werden kann.

Vielen Dank im Voraus!


Mit freundlichen Grüßen,

MK188
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Re: Wechselsystem auf ganze Waffe ummelden?

Beitrag von MK188 » Mi 25. Jun 2025, 14:40

Danke - ein durchaus gangbarer Ansatz.
Ich überlege aber noch, ob ich nicht persönlich vorbeischaue. :)
Red' sich's dann doch irgendwie leichter...

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