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Waffenverkauf Kat B

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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steini345
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Waffenverkauf Kat B

Beitrag von steini345 » So 17. Jul 2011, 11:58

Hallo
Wie geht ein Waffenverkauf bei Kat B
Bei C ist es einfach, aber wie ist es bei Kategorie B?
Danke Mfg
Florian

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spareribs
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Re: Waffenverkauf Kat B

Beitrag von spareribs » So 17. Jul 2011, 16:08

Sommer-hitze-Scherz oder was :tipphead: :clap:
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder :-)
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind ! :mrgreen:

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Abbath
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Re: Waffenverkauf Kat B

Beitrag von Abbath » So 17. Jul 2011, 16:19

bild.de: "Talibankämpfer von US Marines angel*delt."

steini345
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Re: Waffenverkauf Kat B

Beitrag von steini345 » So 17. Jul 2011, 16:55

Sorry habe nach Waffenverkauf gesucht!!
Mfg

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Stickhead
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Re: Waffenverkauf Kat B

Beitrag von Stickhead » Mo 18. Jul 2011, 08:16

Überlassen genehmigungspflichtiger Schusswaffen

§ 28. (2) Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der
genehmigungspflichtigen Schusswaffen binnen sechs Wochen jener Behörde schriftlich
anzuzeigen, die den Waffenpass oder die Waffenbesitzkarte des Erwerbers ausgestellt hat. In
der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der
überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die
Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. Mit
der Anzeige ist der Behörde gegebenenfalls auch die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates
nachzuweisen oder die schriftliche Erklärung, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen
zu wollen, zu übermitteln. Die Behörde ist ermächtigt, die Veräußerung jener Behörde
mitzuteilen, die den Waffenpass oder die Waffenbesitzkarte des Überlassers ausgestellt hat.

(3) Wird das für die Veräußerung maßgebliche Rechtsgeschäft mit einem Gewerbetreibenden
abgeschlossen, so hat nur dieser die Überlassung anzuzeigen und zwar jener Behörde, die den
Waffenpass oder die Waffenbesitzkarte des Zweitbeteiligten ausgestellt hat. Abs. 2 vorletzter
Satz gilt.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

Dandy
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Re: Waffenverkauf Kat B

Beitrag von Dandy » So 28. Aug 2011, 17:29

Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der
genehmigungspflichtigen Schusswaffen binnen sechs Wochen jener Behörde schriftlich
anzuzeigen, die den Waffenpass oder die Waffenbesitzkarte des Erwerbers ausgestellt hat. In
der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der
überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die
Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. Mit
der Anzeige ist der Behörde gegebenenfalls auch die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates
nachzuweisen oder die schriftliche Erklärung, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen
zu wollen, zu übermitteln. Die Behörde ist ermächtigt, die Veräußerung jener Behörde
mitzuteilen, die den Waffenpass oder die Waffenbesitzkarte des Überlassers ausgestellt hat.


Hallo,

das ist ja schon öfter durchgekaut worden, aber:


Das heißt wenn ich eine Kat B Waffe verkaufe, muss ich auch die Behörde informieren die das waffenrechtliche Dokument des Käufers ausgestellt hat?
Habe bisher nur gehört, das jeder bei der ausstellenden Behörde seinen eigenen waffenrechtlichen Dokumentes dieses Formular abgeben muss.

Vielen Dank für euer Verständnis das nun schon wieder dieses Thema aufkommt, nur mache meinen dies und manche das.....


mfg
Dandy

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Re: Waffenverkauf Kat B

Beitrag von gewo » So 28. Aug 2011, 17:36

Dandy hat geschrieben:Das heißt wenn ich eine Kat B Waffe verkaufe, muss ich auch die Behörde informieren die das waffenrechtliche Dokument des Käufers ausgestellt hat?


hallo

nicht auch sondern nur
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Re: Waffenverkauf Kat B

Beitrag von 454casull » So 28. Aug 2011, 19:35

Abbath hat geschrieben:Suchfunktion:
http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=1299&hilit=verkauf+kat+b








Und jetz wieder relaxen...
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relaxen...kann ich gut nur auf bier und pizza schaun geht schwer da mittendrin a wos is.

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Re: Waffenverkauf Kat B

Beitrag von haunclesam » So 28. Aug 2011, 20:15

gewo hat geschrieben:
Dandy hat geschrieben:Das heißt wenn ich eine Kat B Waffe verkaufe, muss ich auch die Behörde informieren die das waffenrechtliche Dokument des Käufers ausgestellt hat?


hallo

nicht auch sondern nur

aber das macht doch ohnedies der Käufer!?

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Re: Waffenverkauf Kat B

Beitrag von gewo » So 28. Aug 2011, 20:18

haunclesam hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Dandy hat geschrieben:Das heißt wenn ich eine Kat B Waffe verkaufe, muss ich auch die Behörde informieren die das waffenrechtliche Dokument des Käufers ausgestellt hat?


hallo

nicht auch sondern nur

aber das macht doch ohnedies der Käufer!?


hallo

naja, WENN er es macht
das kannst du als verkaeufer ja ned wissen

daher senden BEIDE die kaufsmeldung an die waffenbehoerde des KAEUFERS

wenn BEIDE meldungen eingelangt sind informiert die behoerde des kaeufers die behoerde des verkaeufers und diese "entlastet " dann "ihren" verkaeufer ...
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Re: Waffenverkauf Kat B

Beitrag von Nudnik » So 28. Aug 2011, 21:23

454casull hat geschrieben:nur auf bier und pizza schaun geht schwer da mittendrin a wos is.


Bier, Pizza?? :mrgreen:
Speak softly and carry a big stick.

Wer zieht bloß den Wecker im Krokodil immer wieder auf?
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