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Kurzwaffen ohne WBK-Platz

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Kurzwaffen ohne WBK-Platz

Beitrag von Laokoon » Fr 22. Jul 2011, 22:49

Hallo Allerseits,

Da doch demnächst die Waffenrechtsnovelle in Kraft treten soll, können wir hier mal diskutieren, welche Kurzwaffen dann ohne einen WBK-Platz zu benötigen erworben werden können.

Soweit ich weiß ist das ja an den Zeitraum der Entwicklung gebunden.
Allerdings kenne ich mich diesbezüglich waffenhistorisch nicht genug aus.

Von daher: Was gibt es da konkret für Modelle, die in Frage kommen?
Sind das Vorderladerwaffen oder auch Revolver mit gängiger Patronenmunition?

Habt ihr schon Anschaffungen geplant?
Wo liegen diese Waffen preislich?

beste Grüße und ein schönes Wochenende wünscht,
Laokoon
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Re: Kurzwaffen ohne WBK-Platz

Beitrag von 454casull » Sa 23. Jul 2011, 08:53

soviel ich gelesen habe sind das ohne WBK o.WP einschüssige vorderlader-pistolen
model und preiß bleibt dir überlassen.

mit WBK o.WP kannst du dir auch vorderlader-revolver kaufen die aber eine WBK o.WP erfordern die aber nicht eingetragen werden,ich habe eine WBK und die ist voll
daher freue ich mich schon wenn es soweit ist,da ich vorhabe mir einige stücke zu kaufen. einen 31.er 36.e 44.er 45.er ach freu ich mich schon drauf :dance:

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Re: Kurzwaffen ohne WBK-Platz

Beitrag von Vintageologist » Sa 23. Jul 2011, 15:12

Laokoon hat geschrieben:Hallo Allerseits,

Da doch demnächst die Waffenrechtsnovelle in Kraft treten soll, können wir hier mal diskutieren, welche Kurzwaffen dann ohne einen WBK-Platz zu benötigen erworben werden können.

Soweit ich weiß ist das ja an den Zeitraum der Entwicklung gebunden.
Allerdings kenne ich mich diesbezüglich waffenhistorisch nicht genug aus.

Von daher: Was gibt es da konkret für Modelle, die in Frage kommen?
Sind das Vorderladerwaffen oder auch Revolver mit gängiger Patronenmunition?

Habt ihr schon Anschaffungen geplant?
Wo liegen diese Waffen preislich?

beste Grüße und ein schönes Wochenende wünscht,
Laokoon


Grundsätzlich mal alles, dessen Modell vor 1871 entwickelt wurde, was im Klartext (mit einigen, theoretischen Ausnahmen in form von Randfeuerpatronen) bedeutet: Alles das, was keine "Hülsenmuni" verwendet (sprich: Voderlader). Denn die "Conversions" gabs zwar auch schon vor 1971, aber eben nicht in den typischen Kalibern, die du gerne hättest.

Beispiele:

http://www.uberti.com/firearms/new_army ... police.php

Nicht jedoch:

http://www.uberti.com/firearms/army_nav ... en_top.php

Auch wenn die Namen darauf schließen lassen würden, die Geschichte rechts daneben macht klar, warum diese nicht unter die Bestimmung fallen.


Preislich gibt es die Revolver von ca. 270€ aufwärts.

Geplant ist von mir alles, was geht. :)

454casull hat geschrieben:soviel ich gelesen habe sind das ohne WBK o.WP einschüssige vorderlader-pistolen
model und preiß bleibt dir überlassen.

So eine Bestimmung kommt auch?
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Re: Kurzwaffen ohne WBK-Platz

Beitrag von 454casull » Sa 23. Jul 2011, 21:55

So eine Bestimmung kommt auch?

jo habe ich im Verband heft gelesen.

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Re: Kurzwaffen ohne WBK-Platz

Beitrag von Stickhead » Mo 25. Jul 2011, 13:09

§ 23 Abs. 2a WaffG
Schusswaffen der Kategorie B, deren Modell vor 1871 entwickelt wurde, sind in die von der Behörde festgelegte Anzahl nicht einzurechnen.

(gilt ab Inkrafttreten der Novelle)
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Kurzwaffen ohne WBK-Platz

Beitrag von Vintageologist » Di 26. Jul 2011, 18:38

Stickhead hat geschrieben:§ 23 Abs. 2a WaffG
Schusswaffen der Kategorie B, deren Modell vor 1871 entwickelt wurde, sind in die von der Behörde festgelegte Anzahl nicht einzurechnen.

(gilt ab Inkrafttreten der Novelle)


Ja, das eh, aber wo steht, dass einschüssige old skool WAffen WBK-FREI sein sollen?
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Re: Kurzwaffen ohne WBK-Platz

Beitrag von Stickhead » Di 26. Jul 2011, 20:33

Die einschüssigen pre1871-Schusswaffen sind ja eh schon minderwirksam :arrow: Par 45 WaffG :arrow: keine WBK erforderlich.

§  45. Auf
1. Schußwaffen mit Luntenschloß-, Radschloß- und Steinschloßzündung
2. andere Schußwaffen, sofern sie vor dem Jahre 1871 erzeugt worden sind
3. Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwen von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber n mm oder mehr beträgt
4. Zimmerstutzen und
5. andere Arten minderwirksamer Waffen, die der Bundesminister für Inneres durch Verordnung als s bezeichnet sind lediglich die §§ 1, 2, 6 bis 17, 35 bis 38, 40, 44 bis 49, 50 Abs. 1 Z 2, 3, 5, Abs. 2 und 3, 51 mit Ausnahme von Abs. 1 Z 2 und 4 bis 8 sowie 52 bis 57 dieses Bundesgesetzes anzuwenden
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Kurzwaffen ohne WBK-Platz

Beitrag von Marc » Di 26. Jul 2011, 20:58

Hallo!

Stickhead hat geschrieben:Die einschüssigen pre1871-Schusswaffen sind ja eh schon minderwirksam :arrow: Par 45 WaffG :arrow: keine WBK erforderlich.


Doch, für einschüssige Perkussionskurzwaffen wird - soweit ich weiss - immer noch eine WBK benötigt!

Diese sollen aber wohl mit der Novelle von der WBK befreit werden...


Stickhead hat geschrieben:§  45. Auf
1. Schußwaffen mit Luntenschloß-, Radschloß- und Steinschloßzündung
2. andere Schußwaffen, sofern sie vor dem Jahre 1871 erzeugt worden sind
3. Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwen von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber n mm oder mehr beträgt
4. Zimmerstutzen und
5. andere Arten minderwirksamer Waffen, die der Bundesminister für Inneres durch Verordnung als s bezeichnet sind lediglich die §§ 1, 2, 6 bis 17, 35 bis 38, 40, 44 bis 49, 50 Abs. 1 Z 2, 3, 5, Abs. 2 und 3, 51 mit Ausnahme von Abs. 1 Z 2 und 4 bis 8 sowie 52 bis 57 dieses Bundesgesetzes anzuwenden



Lasse mich aber gerne belehren, wenn dem nicht so ist.


Grüsse,

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Re: Kurzwaffen ohne WBK-Platz

Beitrag von 454casull » Di 26. Jul 2011, 22:40

wie sieht es mit dieser waffe aus..
http://www.egun.de/market/item.php?id=3409965
ist die in österreich frei oder mit wbk erhältlich da
ein luftgewehr stamperl 4,5mm hat.

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Re: Kurzwaffen ohne WBK-Platz

Beitrag von Floody » Di 26. Jul 2011, 23:33

ist Kat B!

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Re: Kurzwaffen ohne WBK-Platz

Beitrag von Stickhead » Mi 27. Jul 2011, 08:46

Marc hat geschrieben:Perkussionskurzwaffen

Ich würde sagen, hier kommt § 45 Abs. 2 WaffG ins Spiel:

Bis 1870: Frei ab 18
Ab 1871: mit WBK

Wäre zumindest einleuchtend :think:
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Re: Kurzwaffen ohne WBK-Platz

Beitrag von Marc » Mi 27. Jul 2011, 10:49

Hallo!


Stickhead hat geschrieben:
Marc hat geschrieben:Perkussionskurzwaffen

Ich würde sagen, hier kommt § 45 Abs. 2 WaffG ins Spiel:

Bis 1870: Frei ab 18
Ab 1871: mit WBK

Wäre zumindest einleuchtend :think:



Ja, wenn du ORIGINAL ALTE Waffen dein eigen nennst dann gilt die 1870/71 Grenze für die WBK Pflicht, egal was für ein Zündssystem.

Aber Perkussionskurzwaffen, welche nicht for 1871 hergestellt worden sind, wie z.B. diverse schussfähige Replikas derselben, sind z.Z. WBK pflichtig. Zumindest die einschüssigen (Kurzwaffen)Varianten davon (leider keine Perkussions-Trommelrevolver) sollen nach dem Inkrafttreten der Novelle - soweit ich weiss - nicht nur keinen WBK Platz mehr verbrauchen, sonder man benötigt dann eben auch keinen WBK zum Besitz mehr.


Grüsse,

Marc
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Re: Kurzwaffen ohne WBK-Platz

Beitrag von Stickhead » Mi 27. Jul 2011, 11:07

Was ich rauslesen kann (§45 und §23 Abs. 2a), verbrauchen sie nach Inkrafttreten der Novelle lediglich keinen WBK-Platz mehr. WBK-Pflicht besteht weiterhin.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Kurzwaffen ohne WBK-Platz

Beitrag von Bindabei » Mo 2. Sep 2019, 17:32

Ich grab den Beitrag mal aus...

Wie ist jetzt die Gesetzeslage bzgl. eines Revolvers dieser Art

https://www.theduke.de/produkt/kurzwaff ... 47-walker/

Braucht der einen Platz auf der WBK oder ist nur der Besitz der WBK erforderlich?
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Re: Kurzwaffen ohne WBK-Platz

Beitrag von rupi » Mo 2. Sep 2019, 17:33

Bindabei hat geschrieben:
Mo 2. Sep 2019, 17:32
Ich grab den Beitrag mal aus...

Wie ist jetzt die Gesetzeslage bzgl. eines Revolvers dieser Art

https://www.theduke.de/produkt/kurzwaff ... 47-walker/

Braucht der einen Platz auf der WBK oder ist nur der Besitz der WBK erforderlich?
WBK pflichtig aber braucht keinen Platz
member the old PD design ? oh I member

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