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Hohlspitzmunition

Verfasst: Do 28. Jul 2011, 10:19
von Austriangun
Hallo Leute, ich war heute einigermaßen erstaunt, als mir ein Jagdkollege mitgeteilt hat, dass seit ca. 2 Jahren wieder Holspitzmunition für Faustfeuerwaffen erhältlich ist (so man berechtigt ist). Angeblich hat er ein Packerl Hydra-Shok bem Waffenhändler erstanden. Ich habe vor 20 Jahren recht viel damit geschossen, bin aber seit Jahren was Kurzwaffen anbelangt, nicht mehr am neuesten Stand. Mein letzter Stand der Dinge ist, dass die Hohlspitzmunition vor Jahren verboten wurde. Wie schaut es jetzt wirklich aus?

Re: Hohlspitzmunition

Verfasst: Do 28. Jul 2011, 10:22
von Floody
Hohlspitz bekommst du mit WBK immer, Teilmantelhohlspitz jedoch nur mit Jagdkarte oder Schützenpass.

Re: Hohlspitzmunition

Verfasst: Do 28. Jul 2011, 10:31
von Austriangun
Floody hat geschrieben:Hohlspitz bekommst du mit WBK immer, Teilmantelhohlspitz jedoch nur mit Jagdkarte oder Schützenpass.
Interssant. Ich habe einen Waffenpass und eine Jagdkarte. Darf ich nun die Teilmantel-Hohlspitz (Hydra-Shok) privat führen oder ist das dann nur im Jagdbetrieb erlaubt?

Re: Hohlspitzmunition

Verfasst: Do 28. Jul 2011, 11:08
von Warnschuss
Es gibt keine Bestimmung, die es Dir vorschreibt, solche Munition, die Du besitzen darfst, nur zu einem bestimmten Zweck zu führen. Genauso darf ein einfacher Jagdkarteninhaber auch seine Kat.C- und Kat.D-Jagdwaffen führen, auch wenn er nicht auf der Jagd ist.

Re: Hohlspitzmunition

Verfasst: Do 28. Jul 2011, 11:27
von Austriangun
Danke, da habe ich einiges verschlafen. Mal schauen, ob dass unsere Dorfpolizisten bei der nächsten Kontrolle auch wissen ;-)

Re: Hohlspitzmunition

Verfasst: Fr 29. Jul 2011, 17:55
von Vintageologist
Wenn nicht, dann legst du ihnen dieses hier vor... (Punkt 2)

http://iwoe.org/img/Erlass_Expansivmunition.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;

Vielen Dank an dieser Stelle an die Verband für die hilfreiche Bereitstellung diverser Rechtsdokumente.

Re: Hohlspitzmunition

Verfasst: Fr 29. Jul 2011, 19:38
von BigBen
Dem Dank schließe ich mich auch an...im rechtlichen Bereich ist die Verband sehr hilfreich!

Re: Hohlspitzmunition

Verfasst: Sa 30. Jul 2011, 15:49
von Centershot
Schließe mich gerne an :text-bravo:
Centershot

Re: Hohlspitzmunition

Verfasst: Mi 16. Mär 2016, 03:14
von no0ne
Warnschuss hat geschrieben:Es gibt keine Bestimmung, die es Dir vorschreibt, solche Munition, die Du besitzen darfst, nur zu einem bestimmten Zweck zu führen. Genauso darf ein einfacher Jagdkarteninhaber auch seine Kat.C- und Kat.D-Jagdwaffen führen, auch wenn er nicht auf der Jagd ist.
Ich widerspreche dir ja ungern, ABER HOHLSPITZMUNITION MIT WAFFENPASS ZU FÜHREN führt bei einer Kontrolle unmittelbar zu einem Problem!

Immer wieder stelle ich fest, dass diese Meinung weit verbreitet aber eben leider auch ebenso falsch ist!
für den Fangschuss oder am Schiessstand - JA
für die SV im öffentlichen Bereich - klares NEIN
SV im privaten Bereich - bin ich mir nicht sicher
Warum kennt kaum jemand die "1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung" und darin den §5 Abs. (1) ?

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006017" onclick="window.open(this.href);return false;

Re: Hohlspitzmunition

Verfasst: Mi 16. Mär 2016, 05:23
von Kapselpracker
no0ne hat geschrieben:...

Ich widerspreche dir ja ungern, ABER HOHLSPITZMUNITION MIT WAFFENPASS ZU FÜHREN führt bei einer Kontrolle unmittelbar zu einem Problem!
....
Deine Antworten auf Beiträge fallen reichlich spät aus, aber Bitte.

viewtopic.php?f=20&t=27193" onclick="window.open(this.href);return false;

Re: Hohlspitzmunition

Verfasst: Mi 16. Mär 2016, 07:26
von BigBen
no0ne hat geschrieben:
Warnschuss hat geschrieben:Es gibt keine Bestimmung, die es Dir vorschreibt, solche Munition, die Du besitzen darfst, nur zu einem bestimmten Zweck zu führen. Genauso darf ein einfacher Jagdkarteninhaber auch seine Kat.C- und Kat.D-Jagdwaffen führen, auch wenn er nicht auf der Jagd ist.
Ich widerspreche dir ja ungern, ABER HOHLSPITZMUNITION MIT WAFFENPASS ZU FÜHREN führt bei einer Kontrolle unmittelbar zu einem Problem!

Immer wieder stelle ich fest, dass diese Meinung weit verbreitet aber eben leider auch ebenso falsch ist!
für den Fangschuss oder am Schiessstand - JA
für die SV im öffentlichen Bereich - klares NEIN
SV im privaten Bereich - bin ich mir nicht sicher
Warum kennt kaum jemand die "1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung" und darin den §5 Abs. (1) ?

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006017" onclick="window.open(this.href);return false;
Es gibt aber zusätzlich noch diesen Erlass

http://iwoe.at/wp-content/uploads/2013/ ... nition.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;
Im Ergebnis bedeutet dies, dass nach ho. Rechtsansicht Personen, die nachweisen, dass sie
die Jagd durch eine gültige Jagdkarte oder den Schießsport durch einen gültigen
Schützenpass eines Landesschützenverbandes die Mitgliedschaft in einem
Schießsportverein) ausüben, dem § 5 der 1.WaffV waffentechnisch entsprechende Munition
für ihre Jagd- und Sportwaffen erwerben oder besitzen dürfen.

Re: Hohlspitzmunition

Verfasst: Mi 16. Mär 2016, 08:48
von cas81
Da gibt's doch einen Erlass von 2014, da steht nichts mehr von LSV, seit 2012 ist das eigentlich futsch.

https://www.wko.at/Content.Node/branche ... xtern).pdf

ps: der Link ist über Tapatalk anscheinend nicht korrekt einzufügen, egal wie oft ich's versuch.
Gesendet von meinem LG-D320 mit Tapatalk

Re: Hohlspitzmunition

Verfasst: Mi 16. Mär 2016, 09:26
von gewo
no0ne hat geschrieben:
Warnschuss hat geschrieben:Es gibt keine Bestimmung, die es Dir vorschreibt, solche Munition, die Du besitzen darfst, nur zu einem bestimmten Zweck zu führen. Genauso darf ein einfacher Jagdkarteninhaber auch seine Kat.C- und Kat.D-Jagdwaffen führen, auch wenn er nicht auf der Jagd ist.
Ich widerspreche dir ja ungern, ABER HOHLSPITZMUNITION MIT WAFFENPASS ZU FÜHREN führt bei einer Kontrolle unmittelbar zu einem Problem
bullshit

Re: Hohlspitzmunition

Verfasst: Mi 16. Mär 2016, 11:58
von no0ne
Kapselpracker hat geschrieben:
no0ne hat geschrieben:...

Ich widerspreche dir ja ungern, ABER HOHLSPITZMUNITION MIT WAFFENPASS ZU FÜHREN führt bei einer Kontrolle unmittelbar zu einem Problem!
....
Deine Antworten auf Beiträge fallen reichlich spät aus, aber Bitte.

viewtopic.php?f=20&t=27193" onclick="window.open(this.href);return false;
"Deine Antwort auf meinen Beitrag ist reichlich unproduktiv, aber Bitte!" :D

Gratuliere, wenn deine sinnbefreite Kritik auf meine verspätete Antwort auf einen Kommentar deine einzige Sorge ist. :D
Vielleicht gelingt es dir einmal folgendes Szenario vorzustellen:
Die Suchfunktion betreff Hohlspitzmunition ergibt einen jahrealten Kommentar der im kompletten Gegensatz zur Rechtsauffassung eines renommierten RAs steht, welcher selbst Waffenpassinhaber ist.
Du würdest diese Meinung zum Schutze und zur Info aller Mitlesenden die u.U. davon betroffen sind dann ganz sicher nicht veröffentlichen - oder?