oe6odd hat geschrieben:Grüß euch.
Ich sage es mal so-Wer nach den Schießen noch auf ein Getränk in das Lokal geht ,und seine Waffe im Koffer nicht mitnimmt.Sondern im Auto läßt macht einen Fehler?
Frage :auch am Schießplatz ???zum Beispiel Wiener Neustad
Ich kenne keinen der seinen Koffer oder Tasche ins Lokal mitschleppt.
hallo
die gesetzeslage ist da leider zu 100% eindeutig
kat B waffe im auto (egal wo) -> verwahrungsverstoss -> entzug der waffenrechtlichen genehmigung
kat C oder D waffe mehr als 6 stunden tagsueber oder 3 stunden waehrend der nacht im auto -> verwahrungsverstoss -> entzug der waffenrechtlichen genehmigung
kat C oder D waffe (egal wann) an einem ort im auto an welchem davon ausgegangen werden kann dass sich waffen im fahrzeug befinden (schiessplatz, gasthaus nach der treibjagd ect) -> verwahrungsverstoss -> entzug der waffenrechtlichen genehmigung
die bestimmung von wegen "geringfuegiger verwahrungsmangel" ist erst ab inkrafttreten der novelle gesetz. er wird - so ist nach meinen infos geplant - nicht fuer sportschuetzen zutreffen, die regelung wurde fuer die jagdliche ecke geschaffen ...