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Waffe im Auto liegen gelassen - Konsequenzen?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Barium
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Waffe im Auto liegen gelassen - Konsequenzen?

Beitrag von Barium » Sa 30. Jul 2011, 11:38

Ich arbeite bei einer Sicherheitsfirma und hatte gestern Dienst bei einem Fußballspiel.
Mein Auto war zu diesem Zeitpunkt ca 30 m von unserem Arbeitsbereich geparkt und
jetzt kommst " da ich am Fußballspiel keine Waffe tragen darf habe ich sie unter einigen
Kleidungsstücken liegend im Auto gelassen. Fensterscheiben sind dunkel und Alarmanlage
eingeschalten. Ich ( wir ) konnten jederzeit zum KFZ dazusehen.

Nach einer Fahndung der Polizei wurde ich von den Herren gefragt ob sie auch in meinem
Fahrzeug kurz nachsehen dürfen. Das was sie suchten haben sie nicht gefunden aber
meine Waffe gesehen die ich auch vorher angekündigt habe. Sie meinten eine Sachverhaltsdarstellung
bei der BH durchführen zu müssen

Meine Frage : Ist dies jetzt ein geringfügiger Verstoß der eventuell noch tolleriert wird oder
ist mein Waffenpaß jetzt weg und dadurch auch mein Job oder komme ich mit einer
Verwaltungsstrafe davon . Was meint Ihr vieleicht ist ein Rechtsanwalt online der mir einen Tipp geben kann ??

mfg
Ivo
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Grund: Thread-titel aussagekräftiger gemacht - FY

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Re: Mir ist es passiert

Beitrag von Musashi » Sa 30. Jul 2011, 11:44

der fehler war die exekutive im pkw nachsehen zu lassen...
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Re: Mir ist es passiert

Beitrag von sandman » Sa 30. Jul 2011, 12:35

Auf jeden Fall einen Anwalt mit Erfahrung im Waffenrecht aufsuchen, selbst wenn Du keine Rechtsschutzversicherung haben solltest, ist das Geld gut investiert (kostet Dich weniger, als wenn Du den Job verlierst).

Fehler 1:
Kat. B. Waffen dürfen NIE im Auto gelassen werden, dies ist ausjudiziert und wird extra erwähnt (Kat C & D tagsüber max 6h, nachts max 3h). War die Waffe wenigstens in einem geschlossenen Behältnis?

Fehler 2:
wenn Du vorher weisst, dass Du keine Waffe tragen darfst, warum nimmst Du sie dann mit?

Es ist ein sehr heikles Thema und ich würde nicht zögern Kontakt mit einem Anwalt aufzunehmen!

Grüße

Sandman
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Re: Mir ist es passiert

Beitrag von Thule » Sa 30. Jul 2011, 13:09

Kat B Waffe im Auto was sandman geschrieben hat. Geht einfach nicht.
Zu deinem Problem.
Diese Fahndung bei der man in deinem Wagen nachsehen wollte? Bist du da schon wieder drin gesessen oder hast dich im unmittelbaren Bereich aufgehalten? Hätte es sein können dass du gerade ein-oder ausgestiegen bist? Alleine? Dann ist es als Waffenpassinhaber nämlich egal. Nur Waffenbesitzkarteninhaber müssten sich da Gedanken wegen dem geschlossenen Behältnis machen.
Wie hat sich diese Amtshandlung gestaltet? Was hast du wann auf welche Frage geantwortet? Wann und wie hast du deine Waffe angekündigt?
Wie ist die Gesprächsbasis mit deiner BH?

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Re: Mir ist es passiert

Beitrag von trenck » Sa 30. Jul 2011, 13:20

Musashi hat geschrieben:der fehler war die exekutive im pkw nachsehen zu lassen...


Ich denke nicht, dass man das in .at verweigern kann. In den USA schon, hierzulande nicht. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Trenck
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Re: Mir ist es passiert

Beitrag von Thule » Sa 30. Jul 2011, 13:36

Es gibt in verschiedenen Gesetzen unterschiedliche Durchsuchungsermächtigungen auch für Fahrzeuge. Verdachtsunabhängig sind aber auch die nicht.

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Re: Mir ist es passiert

Beitrag von Barium » Sa 30. Jul 2011, 18:52

Also ganz einfach .
1. Die Polzei hat mich kurzfristig bei der Arbeit als Eingangskontrolleur eines Stadions verhaftet da ich nach einem
Auslandsbesuch Dollar in € umgetauscht habe und die haben vermutet ich hätte in der Nacht zuvor einen Safe ausgeräumt der
auf unserer Kontrollstrecke liegt.
Da musste ich zuerst mal nachweisen dass im Fahrzeug keine Einbruchswerkzeuge sind und dann haben sie
die Waffe gefunden und mich zum Posten geschleppt aber alles wieder zurückgegeben.
Zum Glück hatte ich den Stempel im Reisepass, das Flugticket noch, den Bankbeleg fürs umwechseln also alles
nur ein Irrtum aber so schnell ist man in den Klauen der Justiz.
2. Bei uns auf der BH ist eine Frau die nach den Buchstaben des Gesetzes arbeitet.
3. Das Fahrzeug war ca 30 m neben meinen Arbeitsplatz ( 4 Securitys , auch Polizei anwesend) abgestellt und
jederzeit von uns im Blick da hätte gar kein Dritter ran gehen können.
4. Die Waffe habe ich vor der Durchsuchung als im KFZ liegend verdeckt nicht sichtbar angekündigt.

Bitte nur verbindliche Kommentare. Die Vorfürfe mach ich mir schon selber.

In den neuen Bestimmungen steht doch drin das wenn es sich nur um geringfügige Verletzung der Verwahrung handelt , keine Folgen daraus entstanden sind, und der Zustand wieder in Ordnung gebracht wurde keine Entziehung erfolgen muss ?
Wenn also das KFZ dauernd in Beobachtung war ist es das selbe wie wenn ich im Lokal aufs Klo gehe und mein Kollege passt darauf auf und das darf man doch auch. NICHT ????

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Re: Mir ist es passiert

Beitrag von Promo » Sa 30. Jul 2011, 19:11

Verbindliche Auskünfte wird dir nur ein Jurist erteilen können, alle anderen würden sich strafbar machen wenn sie dir Auskünfte erteilen die eventuell dann so nicht eintreffen.
Das neue WaffG ist zwar vom Parlament beschlossen worden, allerdings ist es noch nicht in Kraft. Das heißt es wird rechtlich nach dem aktuellen Gesetz abgehandelt.

In diesem Fall empfehle ich dir wie von den anderen Kollegen bereits geschildert dich an einen Rechtsanwalt zu wenden, da es auch um deinen Arbeitsplatz geht.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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Re: Mir ist es passiert

Beitrag von Barium » Sa 30. Jul 2011, 19:20

Gibts keinen Fall von dem ihr schon gehört habt oder wo es ein rechtsanwalt verhindert konnte ?.

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Re: Mir ist es passiert

Beitrag von eXistenZ » Sa 30. Jul 2011, 19:42

Zur Definition der sicheren Verwahrung von Schusswaffen in KFZ weist das BMI ausdrücklich darauf hin das es sich bei der Waffe keinesfalls um eine Kat. B Waffe handeln darf.

Es liegt also in deinem Interesse so schnell wie möglich DIREKTEN Kontakt mit einem Anwalt, der auf Waffenrecht spezialisiert ist, aufzunehmen.

http://www.iwoe.at/inc/nav.php3?cat1=IW ... ;lte&mehr=

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Re: Mir ist es passiert

Beitrag von mgritsch » Sa 30. Jul 2011, 19:54

meine laienmeiung dazu:

als WP-inhaber hast du dich mal nicht des unerlaubten führens strafbar gemacht, das ist gut.
die beamten haben auch nicht so ein großes problem gesehen (gefahr in verzug), dass sie deine waffe(n?) sofort beschlagnahmt hätten, das ist gut.
es ist auch nix "passiert", zB dass jemand ins auto einbricht und sie stiehlt, das ist gut.

einen verstoß könnte man nur wegen §8(1)lit.2 konstruieren:
§ 8. (1) Ein Mensch ist verläßlich, wenn er voraussichtlich mit Waffen sachgemäß umgehen
wird und keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß er
....
2. mit Waffen unvorsichtig umgehen oder diese nicht sorgfältig verwahren wird;

dazu könntest du tendenziell sehr schlechte karten haben, denn es ist klargestellt:

Der VwGH hat judiziert (vgl. Erkenntnis vom 5.6.1996, Zl. 95/20/0156), dass Behältnisse, in die der Besitzer eine Faustfeuerwaffe einschließt, wenn sie allgemein zugänglich sind, je nach Art des Behältnisses einer entsprechenden Bewachung bedürfen, um Unbefugten die Möglichkeit zu nehmen, diese Behältnisse aufzubrechen und sich die Waffe anzueignen. In einem solchen Fall kann der Besitzer der Faustfeuerwaffe zwar die Bewachung auch anderen Personen, und zwar auch solchen, die über keine waffenrechtliche Urkunde verfügen (Bewacher eines Parkplatzes, Safe im Büro), überlassen, wobei aber die notwendige Intensität der Bewachung von der Sicherheit des Behältnisses abhängt.

Ausgehend von dieser Judikatur erscheint es vertretbar, dass der Urkundeninhaber die entladene genehmigungspflichtige Schusswaffe kurzfristig im Fahrzeug zurücklässt, wenn sie in einem massiven versperrten Transportbehälter (z.B. Pistolenkoffer) verwahrt ist und eine erwachsene Person (z.B. Ehefrau), die keine Gelegenheitsperson ist (z.B. Autostopper), sich im Fahrzeug befindet.


als nicht in massivem versperrtem transportbehälter, niemand im auto. oije.

nu ist die frage wie zu werten ist dass du
a) in 30m in sichtweite vom auto warst und es somit ständig bewacht hast
b) die waffe ja nur kurz und aus einer unmittelbaren not heraus (die du natürlich genau beschreiben kannst, da musste doch vorher noch etwas anderes... und dann damit noch rechtzeitig...) im auto war - das ist keine angewohnheit von dir. (oder etwa nicht?!?)
c) du einen vertrauenswürdigen kollegen - wohl wissend dass die verwahrung problematisch ist - gebeten hast das auto ebenfalls zu bewachen. (hast du doch, das kann er sicher bezeugen, oder!?!?)

so schauts aus.
letztendlich: auf hoher see und vor gericht bist du in gottes hand.
der einzige unterschied ist, dass du vor gericht mit genügend geld einen guten anwalt bezahlen kannst der das beste rausholt.

in deinem eigenen interesse würde ich sagen: der thread hier sollte gelöscht werden bevor jemand falscher hier etwas falsches liest was gegen dich verwendet werden könnte.

und dann warte mal ab ob/was von der behörde kommt, die wartezeit kannst du ja mit recherche nach anwälten verkürzen. wenn nix kommt: schwein gehabt! wenn was kommt: SOFORT damit zum anwalt, und dabei nicht sparen. denn die karte ist schnell weg und nur schwer wieder herzauberbar.
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Re: Mir ist es passiert

Beitrag von sandman » Sa 30. Jul 2011, 22:52

Bitte nicht falsch verstehen, das war nicht als Vorwurf gedacht, sondern eine Aufzählung der relevanten Punkte.

Dass Du 30m vom Fahrzeug entfernt warst, spielt übrigens keine Rolle.

Grüße

Sandman
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Re: Waffe im Auto liegen gelassen - Konsequenzen?

Beitrag von gewo » So 31. Jul 2011, 00:13

hallo

waffe im auto -> absolutes no-no
ist definitiv eine nicht ordnungsgemaesse verwahrung
und fuehrt normal immer zu einem entzug der berechtigung und fuer einige jahre zu einem status als "nicht zuverlaessig" betreffend waffenbesitz

du solltest nochmal sehr genau darueber nachdenken wie die situation wirklich war und ob dein auto denn nicht eh - wie auch immer - in einer vergleichbaren weise bewacht war wie in jenen faellen die im erlass zuvor definiert worden sind
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Re: Waffe im Auto liegen gelassen - Konsequenzen?

Beitrag von oe6odd » So 31. Jul 2011, 08:31

Grüß euch.
Ich sage es mal so-Wer nach den Schießen noch auf ein Getränk in das Lokal geht ,und seine Waffe im Koffer nicht mitnimmt.Sondern im Auto läßt macht einen Fehler?
Frage :auch am Schießplatz ???zum Beispiel Wiener Neustad :?: :?: :?:
Ich kenne keinen der seinen Koffer oder Tasche ins Lokal mitschleppt.

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