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Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Paris
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Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Beitrag von Paris » Do 4. Aug 2011, 10:29

Hallo!

Ich würde gerne eine Waffenbesitzkarte beantragen und wüßte aber gerne im vorhinein, ob eine Ablehnung gleichzeitig ein Waffenverbot bedeutet und ich dadurch auch keine Waffen der Kategorie C und D erwerben kann, für die man ja gar keine WBK benötigt.

Stimmt es, das die Polizei im Zuge der Überprüfung der Person auf alle Daten über diese Person zugreifen kann? Ich habe vor ein paar Jahren für die Dauer ca. eines Jahres Antidepressiva vom Arzt verschrieben bekommen. Kann die Polizei auf diese Gesundheitsdaten zugreifen? Könnte das ein Problem bei der Genehmigung der WBK sein?

Vielen Dank!

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Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Beitrag von Expat » Do 4. Aug 2011, 10:34

(Vergangene) Depression ist in heikles Thema, das du mit dem Psycho durchsprechen solltest (nicht verbergen, normalerweise wittern die das sofort und dann kommst du erst recht in Erklärungsnotstand). Ein automatisches Waffenverbot durch die Ablehnung des WBK Antrags gibt es nicht.
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Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Beitrag von Paris » Do 4. Aug 2011, 10:40

Danke für Deine Antwort! Ich habe schon das Psychologische Gutachten und den Waffenführerschein bestanden. Mich würde interessieren, ob die Polizei auf diese Medizinischen Daten zugreifen kann. Danke.

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Maggo
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Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Beitrag von Maggo » Do 4. Aug 2011, 10:43

Paris hat geschrieben:Hallo!

Ich würde gerne eine Waffenbesitzkarte beantragen und wüßte aber gerne im vorhinein, ob eine Ablehnung gleichzeitig ein Waffenverbot bedeutet und ich dadurch auch keine Waffen der Kategorie C und D erwerben kann, für die man ja gar keine WBK benötigt.

Stimmt es, das die Polizei im Zuge der Überprüfung der Person auf alle Daten über diese Person zugreifen kann? Ich habe vor ein paar Jahren für die Dauer ca. eines Jahres Antidepressiva vom Arzt verschrieben bekommen. Kann die Polizei auf diese Gesundheitsdaten zugreifen? Könnte das ein Problem bei der Genehmigung der WBK sein?



Servus und Willkommen im Forum

Zu deine Fragen,nein,eine Ablehnung der WBK führt nicht automatisch zu einen Waffenverbot.
Waffenverbot bekommst du meist wenn du entweder mal etwas ausgefressen hast,irgendwelche Vorfälle mit Schusswaffen in deinen Vergangenen Leben hattest.Aber auch dort muss die zuständige Behörde entscheiden und es liegt in ihrem Ermessen.Ein Bescheid für ein Waffenverbot musst du aber bei der erteilung eines Waffenverbotes bekommen,ausgenommen du warst Zivildienst,dann gilt aber das Waffenverbot nur für Kat.B Waffen.
Ein Waffenverbot kann auch aufgehoben werden.

Die Polizei hat keinen Zugang zu deinen Krankendaten,Wär ja noch schöner.Die Amtsverschwiegenheit giltet (Theoretisch) auch innerhalb einer Behörde innerhalb der Jeweiligen Abteilungen.Die zuständige Waffenbehörde wird aber abfragen ob dein Leumund i.o ist,oder du Vorstrafen hast die für die Erteilung der WBK relevant sind.
Psychotest,Waffenführerschein und Meldezettel sind bei der Beantragung der WBK am besten gleich mitzunehmen. Einen Gesetzlichen Anspruch auch die WBK hast du wenn du dich auf den §22 Waffg. berufst,dann hast du 2 Stück Plätze für Waffen zur Selbstverteidigung innerhalb deiner eigenen vier Wände.
Kat C und D kannst du auch jetzt und sofort kaufen,mit einer 3tägigen Wartefrist,da wird dein Waffenverbot abgefragt wenn du keine WBK hast.
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Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Beitrag von Expat » Do 4. Aug 2011, 10:45

Ich weiß nicht genau, welche "medizinischen Daten" du meinst, aber Patientengeheimnis usw. schützt dich natürlich schon - es sei denn du wurdest zwangseingewiesen oder ähnliches.
Wenn du bei der Polizei in Erscheinung getreten bist (ständig zu schnell fahren/falsch parken/was weiß ich), dann fällt das natürlich auf, aber ansonsten sollte das kein Thema sein.

Da du den Psycho schon hinter dir hast, solltest du auf der sicheren Seite sein, denn immerhin ist dies eine aktuelle Beurteilung deiner Zurechnungsfähigkeit und zu erwartenden Zuverlässigkeit - was irgendwann mal war, würde ich durch dieses Gutachten als "hinfällig" betrachten in dem Zusammenhang.
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Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Beitrag von rubylaser694 » Do 4. Aug 2011, 10:46

Ich habe schon das Psychologische Gutachten und den Waffenführerschein bestanden. Mich würde interessieren, ob die Polizei auf diese Medizinischen Daten zugreifen kann.

Nur mit richterlicher Genehmigung und Gefahr im Verzug dürfte die Polizei drauf zugreifen. Sonst nicht.

Wenn du den psychologischen Test bestanden hast, stehen dir laut Waffengesetz bis zu 2 Plätze auf der WBK zu!
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Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Beitrag von Paris » Do 4. Aug 2011, 10:46

DANKE

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Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Beitrag von Maggo » Do 4. Aug 2011, 10:49

Paris hat geschrieben:Danke für Deine Antwort! Ich habe schon das Psychologische Gutachten und den Waffenführerschein bestanden. Mich würde interessieren, ob die Polizei auf diese Medizinischen Daten zugreifen kann. Danke.


Dann Gratulation! Dein Psychodoktor hat dir eine Einwandfreie Psychische Gesundheit attestiert.
Jeder hat mal mit Psychischen Problemen zu kämpfen,davor ist keiner
Geschützt.
Und nochmals,NEIN! Sie darf es nicht,alles andere wäre Amtsmissbrauch und wird in Österreich gott sei dank Scharf bestraft!
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

Varminter

Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Beitrag von Varminter » Do 4. Aug 2011, 10:52

Paris hat geschrieben:Hallo!

Ich würde gerne eine Waffenbesitzkarte beantragen und wüßte aber gerne im vorhinein, ob eine Ablehnung gleichzeitig ein Waffenverbot bedeutet und ich dadurch auch keine Waffen der Kategorie C und D erwerben kann, für die man ja gar keine WBK benötigt.

Stimmt es, das die Polizei im Zuge der Überprüfung der Person auf alle Daten über diese Person zugreifen kann? Ich habe vor ein paar Jahren für die Dauer ca. eines Jahres Antidepressiva vom Arzt verschrieben bekommen. Kann die Polizei auf diese Gesundheitsdaten zugreifen? Könnte das ein Problem bei der Genehmigung der WBK sein?

Vielen Dank!



Persönliche Meinung: wenn du zur Zeit noch Probleme mit Depression hast, solltest du freiwillig die Finger von Waffen lassen.

Da solltest du dir selber gegenüber ehrlich sein.

Wenn das jahrelang in der Vergangenheit liegt und du erfolgreich behandelt wurdest, sehe ich allerdings auch keinen Grund, es an die grosse Glocke zu hängen.

Du musst auf jeden Fall zum Psychotest.

Kommst du durch, ok. Fällst du durch, brauchst du eh keinen WBK - Antrag mehr stellen.

Den Schilderungen meiner Lebensgefährtin nach drehen sich sehr viele Fragen übrigens um den Alkoholkonsum bzw. Drogen, wenn du also zufällig Abstinenzler bist, schadet´s net... :whistle:

Ein Durchfall beim Psychotest wird meines Wissen nach nicht weitergemeldet, du kannst also trotzdem (noch!!!) Waffen Gruppe C + D kaufen.

Aber wie gesagt: schätz dich selber ehrlich ein... es ist dein Leben und es gibt auch andere schöne Hobbys und Sportarten.

Varminter

Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Beitrag von Varminter » Do 4. Aug 2011, 10:55

Mein Posting hat sich überholt, da du schon den Psychotest bestanden hast!

Also ab zur Polizei und WBK mit Berufung auf den genannten § beantragen.

Ich wünsche dir viel Glück und FREUDE mit den Waffen, Schiessen ist ein schöner Sport und führt zu einer merklichen mentalen Verbesserung.

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Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Beitrag von pointi2009 » Do 4. Aug 2011, 11:45

Varminter hat geschrieben:....Schiessen ist ein schöner Sport und führt zu einer merklichen mentalen Verbesserung


...und zu einer merklich finanziellen Verschlechterung :lol:

gratuliere zur WBK und have fun.... :clap:
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Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Beitrag von Stickhead » Do 4. Aug 2011, 12:02

tolles Schlusswort pointi :lol:
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Beitrag von sandman » Do 4. Aug 2011, 16:07

Wie schon oben erwähnt hat die Polizei KEINEN Zugriff auf medizinische Daten.

Zur Präzisierung:

"Medizinische Daten" schwirren ja nicht einfach so im Netz herum (noch nicht, so etwas ist aber geplant), sondern sind entweder in einem Spital, oder einem niedergelassenen Arzt gespeichert. Sie unterliegen dem Arzt-Patientengeheimnis und es darf nur der Patient, oder von ihm autorisierte Personen Einsicht nehmen. Die einzige Ausnahme, die es gibt, ist, wenn ein Richter die Genehmigung dazu erteilt, was aber nur im Rahmen eines Prozesses stattfinden kann, zB für ein Gutachten. Die Polizei selber darf keine Einsicht nehmen! Und "Gefahr in Verzug" gibt es bei Krankenakten nicht.

Das geht so weit, dass Wiener Spitäler nicht auf Krankenakten aus den Bundesländern zugreifen können (auch umgekehrt nicht), und auch nicht auf Daten aus den Privatspitälern.

Grüße

Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89

Wyvern
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Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Beitrag von Wyvern » Fr 5. Aug 2011, 21:59

WBK beantragen!!!!

1. Der Zugriff auf medizinische Daten unterliegt strengsten Regeln. Ein einfaches routinemäßiges Abchecken ist diesbezüglich ein klares No- Go !!! (Siehe Sandman)

2. Nicht jeder Depressive ist von Haus aus eigen - (oder gar fremdgefährdend). Da müsste man ja beinahe halb Österreich mit einem Waffen- oder gar Fahrverbot belegen. "Könnte ja mal sein"

3. Eine einmalige Depressive Episode (schon gar ohne Rezidiv) lässt keine Rückschlüsse auf Deinen jetzigen psychischen Zustand zu.

4. "Psychologen riechen Depressive meilenweit" klingt etwas paranoid und das würd den Job ja wirklich auch einfach machen... Ein Problem für den Psychologen wäre es wohl auch eher, ein positives Attest für einen impulshaften und "unbesorgten" Charakter mit Gewalttätigkeit in der Vorgeschichte zu vertreten, statt für einen im Antrieb gehemmten und grübelnden Subdepressiven.
(Wenngleich eine ausgelichene Stimmungslage und ein normaler Antrieb sicher die besten Voraussetzungen sind, klar)
Provokant ausgedrückt, : Eine gewisse Zwänglichkeit würde sogar die Sicherheit im Schießsport erhöhen (Stichwort Kontrollzwang). Ob der Zwängliche dann überhaupt noch zum Schießen kommt, weil er wieder heimfahren muss, um seine Patronen zu delaborieren , um dann noch 3x die Pulverchargen abzuwiegen lass ich jetzt mal offen.

Viel Spass mit Deinem Neuen Hobby!

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Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Beitrag von Teal'c » Fr 4. Jan 2019, 13:11

muss den Thread hier wiederbeleben.

Hab letztens mit nem Schützenkollegen diskutiert. Seine, wie auch meine Frau hatten nach der Schwangerschaft ne Wochenbettdepression. Wer nicht weiss was das ist, bitte googeln.
Das dürfte, was man so mitbekommt, sehr viele Frauen erwischen.

Nun, bei seiner Frau ist das schon knapp 3 Jahre her, war in Behandlung. Sie überlegen ob sie die WBK machen soll/darf.

Bei meiner ists noch nicht solange her, und war ebenfalls in Behandlung. Haben aber auch überlegt, ob sie auch die WBK macht, aus vielerlei Gründen.

Jetzt die Frage, sollen wir uns an das psych. Gutachten wagen oder warten (auf was eigentlich)? Sie will nix herumlügen, sondern die Fakten auf den Tisch legen, was ich eh auch begrüsse. Es geht mir nur darum, dass das ja net so billig ist. Und mal einfach so knappe 300 Euro in den Sand setzen ist nicht...
Hat man da überhaupt ne Chance auf ein positives Ergebnis, oder sollen wir es lieber bleiben lassen?
Magnum mag man eben! :violence-sniperprone:

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