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Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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BigBen
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Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Beitrag von BigBen » Di 26. Feb 2019, 14:42

raptor hat geschrieben:
Di 26. Feb 2019, 14:36
Alaskan454 hat geschrieben:
Sa 23. Feb 2019, 16:02
Das mit der Bewerbung tut mir leid für dich.Mich würde bis heute nur interessieren wie der Polizist der seine Frau erschossen hat und seinen kleinen Sohn erwürgt hat durch den Test gekommen ist?
Die Polizisten machen keinen waffenbezogenen Verlässlichkeitstest. Wurde von der Gewerkschaft als "unzumutbar" verhindert.
Abgesehen davon ist so ein Test auch nur eine Momentaufnahme....
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Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Beitrag von Hellprayer » Di 26. Feb 2019, 14:48

Alaskan454 hat geschrieben:
Sa 23. Feb 2019, 16:02
Das mit der Bewerbung tut mir leid für dich.Mich würde bis heute nur interessieren wie der Polizist der seine Frau erschossen hat und seinen kleinen Sohn erwürgt hat durch den Test gekommen ist?
Menschen ändern sich und auch die Psyche ist nicht in Stein gemeißelt.
Jeder kann in Situationen kommen mit denen man überfordert wird und wennst dann noch kein "Ventil" findest wird aus dem sinnbildlichen Teekessel schnell a Ro***ombe...
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Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Beitrag von raptor » Di 26. Feb 2019, 15:08

Abgesehen davon, dass es keine Tests sind, sondern Fragebögen, die einen Persönlichkeitstyp ergeben sollen.

Und in sich fraglich. So ist der häufig verwendete deutsche Stressverarbeitungsfragebogen, so wie ich die Kritik daran als Laie verstehe, ungefähr so, als würde an die Matura rein auf Basis eines IQ-Tests vergeben und ignorieren, was die Schüler tatsächlich können.

Dass so etwas wie die Doskozil-Sicherheitshaft auf Psychologenanweisung (anscheinend ohne Richter?) überhaupt geäußert werden kann, lässt mich Angst und Bange werden. Und bestätigt meine Kritik an der Waffenpsychologischen Untersuchung seit deren Einführung. Dass die Dilettanten vom NFVOe kürzlich eine Verschärfung in dem Bereich ausdrücklich begrüßt haben, lässt befürchten, dass auch in anderen Bereichen Vertreter intellektuell nicht gut gegen eine Ausweitung der Testerei gewappnet wären. Ist ja wissenschaftlich, oder?

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Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Beitrag von Alaskan454 » Di 26. Feb 2019, 18:07

Lieber Big Ben und Hellprayer.
Wenn ihr so wie ich aufgewachsen wärt und so eine nette Verwandtschaft habt wie meine Frau würdet ihr mich verstehen.Die wenigsten Schwerverbrecher fangen mit Mord an, da sind wir uns glaub ich einig und das bei vielen der weg vorgezeichnet ist,meine Frau kennt jemanden der bei ihr im Bau gewohnt hat wo die Familie in der 3.Generation im Häfen sitzt. Aber das mit der Momentaufnahme ist in meinen Augen eine reine Schutzbehauptung der Psychologen um Schadenersatzansprüche abzuwenden.Wie viele Mörder bringen innerhalb weniger Tage nach der Entlassung wenn um und das konnte dann leider keiner wissen.

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Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Beitrag von Alaskan454 » Di 26. Feb 2019, 18:19

Weil wenn ein Psychologe wen als geheilt entlässt gilt das dann nur für den Tag der Entlassung?ich will ja auch nicht bestreiten das jemandem ein Fehler unterlaufen kann,aber ich kann mir nicht erklären wie kaputt man sein muss das man seine Freundin erschießt und seinen 2jaehrigen Sohn erwürgt am Tag darauf und das keiner mitbekommt das mit dem schon länger was nicht stimmt.
@Raptor Sieh dir Mal den Landfriedensbruch Paragraph an. Da würdest dich erschrecken was jetzt schon möglich ist.
Gruß Markus

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Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Beitrag von Peanut » Di 26. Feb 2019, 18:48

Naja man muss auch die Pychologen verstehen , sie können nur das auswerten was der gegenüber von sich Preisgibt gibt . Also einen Psychologen die Schuld für die Taten anderer zu geben wäre zu einfach :)

Aber ein zwei jährigem Kind zu erwürgen da gehört einiges dazu 😳😳😳
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Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Beitrag von cas81 » Di 26. Feb 2019, 18:57

Interessant, wie viele Mörder sind es denn, die nach der Entlassung gleich weiter morden? Bitte keine einzelnen Beispiele, sondern Zahlen, Prozentsätze, irgendetwas, das auch Schlüsse zulässt.

Das Motiv und die Umstände, die jemanden zum Mörder machen, spielen auch noch eine Rolle. Jemand der nach jahrelanger Peinigung seinen Peiniger umbringt steht was das Gefährdungspotential betrifft auf völlig anderer Stufe als der gemeine Raubmörder, der nix anderes kennt und will. Der Unwert einer Tat ist nicht absolut und nicht jeder Mörder ist von Grund auf böse und eine Gefahr für die Allgemeinheit (ich höre schon das wütenede Tippen auf mehreren Tastaturen). Das kann man nicht wegdiskutieren und jegliche persönliche iaR unfundierte Meinung sollte keinesfalls Überhand gewinnen, die Emotion steht dem Verstand meist im Weg. Dafür und deswegen gibt es die Gutachten (deren tatsächlichen Wert im Schnitt ich mich nicht traue zu beurteilen, da ich nicht vom Fach bin und bezüglich unfundierter Meinung: s. o.).

Schadenersatz wegen psychologischem Gutachten ist sowieso utopisch, ua gerade wegen der "Schwammwissenschaft" dahinter.

Dass jemand ein kleines Kind tötet ist schon eine ganz eigene Stufe. Doch soll man jede bekanntermaßen überlastete Mutter gleich mal zum Psychologen schicken, ggf wegsperren, weil sie theoretisch etwas derartiges machen könnte? Und soll man jedem LWB, der seinen Job verliert und chronisch grantig wird, gleich mal die Waffen abnehmen, denn er könnte ggf Amok laufen oder seine Freundin töten? Wo beginnt es, wo hört es auf, wer soll das bestimmen? IdS kann jedes psychologische Gutachten nur eine Momentaufnahme sein, solange man nicht viel Zeit und Arbeit in eine ordentliche Psychoanalyse steckt. Und selbst dann, einen ordentlichen Soziopathen mit entsprechenden Fertigkeiten und gut gespielten Softskills erkennt man scheinbar nicht so leicht, schon gar nicht der gesichtslose Nachbar.

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Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Beitrag von spareribs » Di 26. Feb 2019, 18:58

Na ja ...manchen Psychologen würde ich auch keine Waffe in die Hand geben ....
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder :-)
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind ! :mrgreen:

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Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Beitrag von Alaskan454 » Di 26. Feb 2019, 19:38

Lieber Cas81 da gebe ich dir schon Recht. Nur meine persönliche Meinung ist das der "Polizist" nicht über Nacht zum Mörder wurde.Und so wie du sagst ist die Psychologie in meinen Augen auch eine Schwammwissenschaft und damit habe ich ein Problem.Mathematik oder Physikalische Ergebnisse kann man messen oder beweisen aber der Psychologe kann dann wen er von einer Momentaufnahme spricht eigentlich nur sagen,er glaubt bzw ratet aber mit Sicherheit sagen kann er offenbar nichts.Und sagen wollte ich damit eigentlich nur das Bewerber bei der Polizei offenbar wegen einer Schlafstörung abgelehnt werden aber andere einfach durchschlüpfen sonst nichts.
Gruß Markus

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Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Beitrag von cas81 » Di 26. Feb 2019, 20:18

Ich möchte bitte trotzdem gerne wissen, wie viele Mörder nach der Entlassung rückfällig werden. Du hast das Thema angeschnitten und es war als rhetorische Frage formuliert.

Über Nacht wird kaum jemand zum Mörder, schon klar. Nur darauf zielt ja mein letzter Absatz mit den ganzen Fragen ab. Was also tun und va wie?

Wissenschaft verlangt Reproduzierbarkeit und auch die gibt es in der Psychologie. Es lässt sich halt schwer darstellen. Dass die Psychologie mit keiner "richtigen" Wissenschaft mithalten kann, mag sein. Doch gerade das Paradebeispiel der Medizin ist ebenfalls in vielen Bereichen eine Schwammwissenschaft, bei der das vorgestern neu entdeckte Wissen heute schon widerlegter Stoff von gestern ist. Gerade Naturwissenschaften strotzen nur so davor, denn da muss man zT nehmen was kommt und damit leben, bis man endlich weiß, bzw temporär glaubt zu wissen, was dahinter steckt. Heute brauchen wir Epinephrin, morgen Vasopressin und übermorgen doch wieder nur Epinephrin. Spinat ist gesund, ups, doch nicht. Bei Beinvenenthrombose muss kräftig gesportelt werden, hoppalla, Lungenembolie, na vielleicht doch lieber ruhig stellen... außer der Hausarzt verordnet doch wieder Bewegung. Etc. Da ist sehr viel nicht eindeutig. Solange sich Wissenschaftler darüber streiten handelt es sich um einen Schwamm. Und wenn wir schon dabei sind; die wirklich "tiefwissenschaftliche" Komponente, also abseits klinischer Studien, erledigen idR nicht die Ärzte. Die arbeiten häufig bloß mit den Ergebnissen. Darum halte ich es für ein Vorurteil, wenn man einer Wissenschaft den wissenschaftlichen Charakter abspricht, ohne selbst richtig Ahnung davon zu haben. Das und womöglich vorschnelle Äußerungen, wie bspw die Rückfälligkeit vieler Mörder, die aufgrund eines falschen Gutachtens wieder morden können, die - so vermute ich - eher dem persönlichen Empfinden entspringen als Tatsachen.

Nichts für ungut bitte, ich verstehe dein hier geäußertes Empfinden. Ich bin nur der Ansicht, dass man daraus keine allgemeinen Schlüsse ziehen und diese verbreiten soll. Denn genau das macht idR der vorurteilsbeladene AWN und zwar aus demselben Grund. Und da stört es uns ja auch. Same here, auch wenns mich nicht betrifft und ich Psychologen sogar extrem kritisch gegenüber stehe.
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Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Beitrag von DerDaniel » Di 26. Feb 2019, 21:21

cas81 hat geschrieben:
Di 26. Feb 2019, 20:18
Ich möchte bitte trotzdem gerne wissen, wie viele Mörder nach der Entlassung rückfällig werden. Du hast das Thema angeschnitten und es war als rhetorische Frage formuliert.
Ich hab vor ewigen Zeiten mal einige Studien dazu gelesen und müsste mal schauen ob ich sie wieder zusammen bekomme.

Ergebnis war im Endeffekt folgendes:
Es gibt zwei Hauptkategorien an Mördern (wobei die zweite in zwei Unterkategorien aufgeteilt werden kann).

Hauptkategorie eins ist der Mörder aus Lust/Verlangen. Rückfallquote ist sehr hoch (ich glaube über 30%) selbst bei enger psychologischer/sozialer Betreuung und wesentlich höher bei unbetreuten (75%+). Das ist ungefähr gleich wie ein Entzugspatient, das Verlangen ist immer da, man kann nur versuchen den Willen der Person so weit zu stärken, dass sie dem Verlangen nicht nachgibt.

Zweite Kategorie ist der Mörder aus Notwendigkeit. Wie der Name es schon sagt, bringt diese Person niemandem um, weil sie Spaß dran hat, sondern weil sie eine Notwendigkeit dafür sieht. Den Typ kann man nochmal aufteilen in die eine die den Auslöser von sich aus meiden würden und solche die den Auslöser billigend in Kauf nehmen.
Erstere sind Affektmorde und Mord des eigenes Peinigers. Die Rückfallquote ist quasi Null und die Personen selbst sind meistens zutiefst verstört von der eigenen Tat und tun in Zukunft alles derartige Situationen zu meiden.
Der Zweite ist der Typische Mord zur Verdunkelung, also z.B. der Raubmord etc. Die Rückfallquote ist hier eher mittelmäßig und hängt stark davon ab ob man den Auslöser abstellen kann. Außerdem waren sich die Studien nicht einig, inwiefern bei einigen eventuell eine Selbsttäuschung vorliegt, weil die Person eigentlich ein Mord aus Verlangen begangen hat, aber aufgrund kognitiver Dissonanz versucht den Mord als Notwendigkeit darzustellen und daher in die erste Kategorie einzuordnen ist (mit der dementsprechenden Rückfallquote).

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Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Beitrag von Alaskan454 » Mi 27. Feb 2019, 00:49

Cas 81ich tue mir das jetzt nicht an und suche dir die alle raus nicht böse sein aber irgendwer hat den Mörder der die Frau da in der Fischerhütte zerstückelt hat auch als unbedenklich eingestuft oder was war mit dem Paradebeispiel der Resozialisierung dem Herrn Unterweger um nur 2 zu nennen.Aber wenn's dich interessiert im Wikipedia kannst ja so einiges über ein paar so Helden und deren Werdegang nachlesen. Und die waren dazwischen nicht nur einmal in Haft.Aber aufgefallen ist keinem Studierten wie die ticken und das über Jahre.Da uns diese Diskussion aber nicht weiter bringt bin ich für meinen Teil raus aus diesem Thread.Nichts für Ungut und wie du sagst ist das meine Meinung nur ich habe in meinem Job der einer der gefährlichsten ist in Österreich extrem viel Verantwortung für Menschen und Material und wenn ich eine Situation falsch einschätze ziehen sie mich durch den Kakao das die Hälfte reichen würde.Und das selbe muss für einen Gutachter dann auch gelten oder nicht und um nichts anderes geht es mir weil man kann nicht nur der tolle sein wenn's klappt und wenn's daneben geht sich ahnungslos stellen und damit durch kommen.
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Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Beitrag von cas81 » Mi 27. Feb 2019, 07:50

Du sollst mir nicht jeden einzeln raussuchen sondern deine Verallgemeinerung belegen. Bspw mit einer Quelle bezüglich Rückfallsquote, irgendwoher hast du doch dein "Wissen", oder worauf stützt du sonst diese Aussage? Emotion?

Das Thema mit der Haftung ist nicht so einfach und oft nicht fair. Wieviele (Haus)Ärzte haften für schlechte, falsche, suboptimale Medikation? IdR keiner, der vom Jacko ausgenommen. Und das ist einer von wenigen Einzelfällen, genau wie Unterweger. Andererseits ist jeder Mensch nur Mensch und jeder macht Fehler. In manchen Jobs wirken die sich fatal aus, aber Verschulden ist kein leichtes Thema und wenn man damit leichtfertig umgeht, dann landet jeder Arzt früher oder später im Häfen und wir brauchen ein vielfaches an Gerichten. Wenn ich dem Meinungsstandard vieler "nur persönlichen Meinungen" folge, dann wäre das aber nicht so schlimm, denn man spart sich dank Inquisitionsgerichtsbarkeit die Staatsanwaltschaft und lange, teure Prozessführung. Außer natürlich die wären selbst betroffen.

Ohne etwas zu verstehen - bzw verstehen zu wollen! - bildet man
sich eine Meinung und fällt vorschnelle, harte Urteile, denen mit einem Funken Wahrheit schon genüge getan wird. Ich glaub, das passiert hier gerade und auf dem Standpunkt bleibst du stehen wie der Fels in der Brandung. Das passiert, wenn die Emotion Überhand gewinnt. Ich erlaube mir dagegen anzukämpfen, denn das ist jenes allgegenwärtige Mindset, dessen Auswüchse sich in Meinungsmache und letztendlich Wahlen wiederspiegelt. Es ist ja immerhin nicht so, dass du darüber nachzudenken scheinst, es ist halt deine Meinung, Argumente werden ignoriert und es bleibt halt dabei. Mit einem Schulterzucken. Tatsachen interessierten sich aber nicht für Gefühle.

Um das klarzustellen: das sind meine Eindrücke bezüglich des Diskussionsverlaufs und natürlich kann ich mich irren. Ich kann nur das als Basis nehmen. Doch eine Diskussion lebt von Anhören, auf Argumente eingehen und nachfolgend umgekehrt. "Ich bin raus" zeigt schon in die o. g. Richtung und da möchte ich nicht kuschen. Niemand weiß alles und ist fehlerfrei, man sollte mMn jedoch offen sein für das, was man eben nicht weiß. Weshalb das alles trotz direkter Worte bitte nicht als Angriff zu deuten ist.
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Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Beitrag von Alaskan454 » Mi 27. Feb 2019, 18:26

Gut ich schreibe doch noch was.Es ist halt ein Unterschied ob man in Favoriten oder am Wilheminenberg aufwächst,oder wie ich aus einer netten Familie kommt wo deinen Eltern 4 Kinder abgenommen wurden.Und wenn dein Schwiegervater in einem Ort nähe Krems gewohnt hat können wir uns gerne über deine persönlichen Erfahrungen mit solchen Leuten unterhalten die du zum Glück sicher nicht machen musstest weil sonst würdest du nicht so schreiben.Und meine Frau und ich haben uns das nicht ausgesucht aber wir haben aus uns das beste gemacht und geschaut das wir aus diesem Umfeld weg kommen damit es unsere Kinder besser haben.
Ich wollte das eigentlich nicht schreiben aber ich lasse mich nicht als lernresistenten primitiven Menschen hinstellen. Und im Gegenteil ich bin froh daß es Menschen mit anderen Meinungen gibt weil irgendwo in der Mitte liegt die Wahrheit.
PS:Deutsche Studie Max Plank Institut 35% werden rückfällig im Schnitt,bei den Räubern sind es 72.

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Re: Ablehnung WBK = Waffenverbot ???

Beitrag von cas81 » Mi 27. Feb 2019, 19:22

Edit, weil eh egal.
Danke für die Zahl.

Hier der Artikel:
https://www.google.com/amp/s/amp.welt.d ... ellig.html

Und hier der Kernsatz:
Von den wegen Mordes oder Totschlags Verurteilten hingegen kamen 34 Prozent wieder vor Gericht. Allerdings nicht alle wegen ähnlicher Verbrechen – im Gegenteil: Der Großteil der aufgrund eines Tötungsdelikts Verurteilten etwa wurde wegen anderer Vergehen belangt. Zehn Prozent von ihnen wegen Körperverletzung; nur 0,4 Prozent erneut wegen eines Tötungsdelikts
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