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Waffengesetz Spanien

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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ac44
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Waffengesetz Spanien

Beitrag von ac44 » Fr 12. Aug 2011, 16:43

Hallo,

mir ist aufgefallen das viele Egun- Verkäufer in Ihrer Artikelbeschreibung darauf hinweisen das Waffen, Dekos wie auch Teile nicht nach Spanien versendet werden.
Hat vielleicht jemand ne Ahnung warum?
Sind Dekos dort verboten?
Gott mag verrückte Menschen. Er macht so viele davon......

GSchoenbauer
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Re: Waffengesetz Spanien

Beitrag von GSchoenbauer » Fr 12. Aug 2011, 21:40

Hat weniger mit dem spanischen Waffengesetz zu tun, als mit den Begleitumständen.

erstens gehts nach Spanien nur per Luft, und die Flieger nehmen nach Ihren Bestimmungen keine Waffen mit --- wird sogar alles geröngt und zurückgeschickt.
Möglich ist's nur per Spezialspedition per Luftpost, aber auch nur bis zum Flughafen am Zielort, weil der lokale Transport nur mit extra Waffentransporterlaubnis durchgeführt werden kann, und die örtlichen Firmen, die das dürfen, das Blaue vom Himmel dafür verlangen.

Ausserdem verlangen die spanische Behörden eine Nachweis, daß der Eigentümer die Dinger legal besessen hat, BEVOR sie die EU-Verbringungsgenehmigung ausstellen, aber unsere und auch die deutschen Behörden verlangen diese EU-Verbingungsgenehmigung auch vorher --- also eine Katze, die sich in den Schwanz beisst.

Ich kann eine Lied davon singen:
zuerst per Kulanz die Österr. EU-Verbringungsgenehmigung vorher verschickt, dann 3 Monate auf die spanische Genehmigung gewartet,
Danach ist das Postpaket beim erstenmal zurückgekommen nach dem Röntgen am Flughafen, dann alle Transportunternehme abgeklappert, aber keiner nimmt's, dann die Speditionen etc ...

Das ganze hat 9 Monate gedauert und 320 Euro gekostet. Ging aber nur bis zum Flughafen nach Barcelone, der Empfänger hat es sich dort persönlich abgeholt.
Eine Zustellung von dort zum Endadresse hätte noch 3 Monate länger gedauert und nochmals ca. 300 Euro extra gekostet.

GS

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trenck
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Re: Waffengesetz Spanien

Beitrag von trenck » Sa 13. Aug 2011, 00:53

GSchoenbauer hat geschrieben:Ausserdem verlangen die spanische Behörden eine Nachweis, daß der Eigentümer die Dinger legal besessen hat, BEVOR sie die EU-Verbringungsgenehmigung ausstellen, aber unsere und auch die deutschen Behörden verlangen diese EU-Verbingungsgenehmigung auch vorher --- also eine Katze, die sich in den Schwanz beisst.


Man sieht, der "Hauptmann von Köpenik" war eigentlich eine Untertreibung.

Trenck
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Re: Waffengesetz Spanien

Beitrag von ac44 » Sa 13. Aug 2011, 08:36

Danke, hab wieder was dazugelernt :)
Gott mag verrückte Menschen. Er macht so viele davon......

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