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Beantragung WBK

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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august
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Beantragung WBK

Beitrag von august » Fr 26. Aug 2011, 16:56

Hallo Forum,
vorerst mal eine Gruß in die Frohe Runde :clap:
Das gehört sich ja wenn man neu ist!

Kommende Woche werde ich meine WBK für Kategorie B beantragen und dazu habe ich eine Frage.
Sämtliche Unterlagen die gefordert sind habe ich, und das Formular ist auch schon ausgefüllt.
Aber!
Ganz oben am Formular steht:
KategorieB.... Stückzahl --> Möchte in Zukunft 2Pistolen besitzen daher trage ich auch 2 ein - Korrekt?

Weiters steht fast ganz unten:
Erzeuger-Marke-Model | Kaliber | Nummer

Da ich ja noch keine Waffe habe kann ich ja auch nichts angeben.
nun meine Frage.
Wenn ich später die WBK erhalte kann ich ja damit die eine Waffe kaufen. Muss ich dann wieder
einen Antrag einreichen damit die Daten der Waffe eingetragen werden?

Oder gibt es dafür eine besseren Weg mit geringen oder keine Kosten?

Vielen Dank an euch
lg
August

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haunclesam
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Re: Bantragung WBK

Beitrag von haunclesam » Fr 26. Aug 2011, 17:05

august hat geschrieben:Weiters steht fast ganz unten:
Erzeuger-Marke-Model | Kaliber | Nummer

Da ich ja noch keine Waffe habe kann ich ja auch nichts angeben.
nun meine Frage.
Wenn ich später die WBK erhalte kann ich ja damit die eine Waffe kaufen. Muss ich dann wieder
einen Antrag einreichen damit die Daten der Waffe eingetragen werden?


Die Felder Erzeuger/marke usw sind eher dafür wenn du zu einer bereits bestehenden Waffe Zubehör eintragen lassen möchtest - WBK, Waffenpass, Zubehör zu bestehender Kat B Waffe, Erweiterung WBK usw. alles das gleiche Formular ... d.h. du brauchst dort nix eintragen.

Wenn du eine Waffe kaufst gibt es 2 Möglichkeiten:
-a. beim Händler: dieser macht die Meldung bei der Behörde für dich
-b. du kaufst sie Privat: Käufer und Verkäufer müssen die Waffe und den Besitzwechsel ihrer jeweiligen Behörde kenntlich machen (Zettel ausfüllen, unterschreiben, hinschicken)
...
Auf deiner WBK selbst wird keine Eintragung gemacht WELCHE Waffe du genau kaufst/besitzt, dies ist nur zentral registriert.
Auf der WBK steht nur wieviele Kat B waffen du zeitgleich besitzen darfst

EDIT: das mit Anzahl 2 is korrekt, und Erfolgsversprechend. die Begründung ist halt wichtig. (zB Teilnahme am Sportschießen und zur Bereithaltung zur Selbstverteidigung in den eigenen vier Wänden)

august
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Re: Bantragung WBK

Beitrag von august » Fr 26. Aug 2011, 17:17

Hallo,
super danke für die schnelle und ausführliche Antwort!

Ok, daher muss ich ja am Formular ja noch eine kreuzerl mache bei:
Ich besitze:
-keine genehmigungspflichtige(n) Schusswaffe(n)

Die Waffe kaufe ich jedenfalls neu und im Geschäft.

Als Rechtfertigung schreibe ich:
Bereithalten der Waffe im Haus zur Selbstverteidigung

Das sollte eigentlich reichen.

Noch eine Frage bezüglich Lagerung.
Möchte mir eine kleine Möbeltrosor kaufen und den schraube ich unten in einen Kasten rein.
Der Kasten ist aber nicht Versperrbar, ist das ein Problem?

LG
august

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Re: Bantragung WBK

Beitrag von gewo » Fr 26. Aug 2011, 17:27

august hat geschrieben:Noch eine Frage bezüglich Lagerung.
Möchte mir eine kleine Möbeltrosor kaufen und den schraube ich unten in einen Kasten rein.
Der Kasten ist aber nicht Versperrbar, ist das ein Problem?


hallo august

ist so ausreichend
wenns ned grad nur ein nachtkasterl ist das wer leicht wegtragen koennte

auch die diversen baumarkt tresore um ca 30,- sind durchaus ok
sie haben den vorteil dass sie ein elektronisches codeschloss haben
da gibts kein problem mit der verwahrung des schluessels ..
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Re: Bantragung WBK

Beitrag von Vintageologist » Fr 26. Aug 2011, 17:30

Wenn eh der Tresor versperrbar ist, reicht es.

Im Grunde sieht das Gesetz nur vor, dass du deine Waffen vor unbefugtem Zugriff schützen musst. Z.B. eben in deinem Tresor oder einem versperrbaren, halbwegs stabilen (Metall-)Schrank etc. Es muss jedenfalls eine versperrbare Schranke zwischen der Waffe und potenziellen, unbefugten Personen bestehen.
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Re: Bantragung WBK

Beitrag von august » Fr 26. Aug 2011, 17:33

Hallo,
danke euch beiden!

Wenn es draußen keine 35° mehr hat, werde ich mal zum Baumarkt laufen und mich da umsehen.

Wünsche euch ein schönes Wochenende,
lg
august

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Re: Bantragung WBK

Beitrag von BigBen » Fr 26. Aug 2011, 22:02

War heute beim ZGONC und der hatte bisher die besten und auch hübschesten Tresore (schwarz!) zu einem vernünftigen Preis!
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Re: Bantragung WBK

Beitrag von august » Sa 27. Aug 2011, 11:44

Hallo,
BigBen hat geschrieben:War heute beim ZGONC und der hatte bisher die besten und auch hübschesten Tresore (schwarz!) zu einem vernünftigen Preis!

guter Tipp. Habe mir gerade die Webseite angesehen. Die Tresore sind auch nicht teuer.

Habe noch eine Frage.
Darf ich mit der WBK die Waffe auch geladen im Tresor lagern oder muss Magzin und Waffe getrennt liegen?
Darf ich mit der WBK wenn ich zuhause bin die Waffe geladen in der Nacht am Nachttisch liegen haben?

Danke,
LG
august

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Re: Beantragung WBK

Beitrag von Vintageologist » Sa 27. Aug 2011, 12:03

Aha! ZGONC hab ich gleich in der Nähe... suche eh schon die ganze Zeit nach einem Ammo/Zubehörschrank, weil mein Hauptschrank schon so übervoll ist.
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Re: Bantragung WBK

Beitrag von haunclesam » Sa 27. Aug 2011, 14:42

august hat geschrieben:Hallo,
BigBen hat geschrieben:War heute beim ZGONC und der hatte bisher die besten und auch hübschesten Tresore (schwarz!) zu einem vernünftigen Preis!

guter Tipp. Habe mir gerade die Webseite angesehen. Die Tresore sind auch nicht teuer.

Habe noch eine Frage.
Darf ich mit der WBK die Waffe auch geladen im Tresor lagern oder muss Magzin und Waffe getrennt liegen?
Darf ich mit der WBK wenn ich zuhause bin die Waffe geladen in der Nacht am Nachttisch liegen haben?

Danke,
LG
august

Beantwortung dieser Fragen ist etwas schwierig;
also prinzipiell darfst du im verschlossenen Tresor die Waffe auch geladen lagern;
aber je nachdem was es für eine Waffe ist stellt sich die Frage ob dies sinnvoll ist.
Bei einer Pistole ist es zB kein Problem ein volles Magazin in der gun zu haben; es wäre aber nicht ratsam die Waffe dann zu laden (also zu repetieren so das sich eine Patrone in der Kammer befindet) -> dieses Problem kann man umgehen wenn man nen Revolver wählt, da ist einfach die Trommel voll, und wenn man die gun braucht kann man entweder den Hahn spannen oder gegebenenfalls bei einem double action revolver auch nur abdrücken (geht halt dann bisl schwerer)

Das mit dem am Nachtkastl liegen haben ist ein Problem,
es kommt da zunächst mal drauf an ob du alleine Lebst;
generell musst du gewährleisten können, dass kein Unbefugter (also Irgendwer ohne WBK) an die Waffe herankommen kann;
hat jemand anders Schlüssel zu deiner Wohnung? (nachbarn, eltern, freunde...)
kannst du sicher sein, dass du es bemerkst wenn jemand kommt (und du neben dem nachtkastl schläfst) und somit rechtzeitig aufwachst um zu verhindern, dass der jenige an die Gun kommt?
Was ist wenn die Feuerwehr/Rettung/Polizei schnell in die Wohnung muß!? - crack die Tür is hin; du bist vielleicht selbst der Notfall, kommst ins Spital ... und die gun liegt weiter am Nachtkastl ... nicht gut!
... kann leider alles vorkommen.
Ein kleiner safe neben dem bett, auch zB ein biometrischer mit Fingerabdruck scanner, bzw einer der so aufgeht das er dir die Waffe beinahe in die Hand drückt (gab mal nen Thread dazu) ist sicher besser als zu irgend einem Zeitpunkt die Kat B Waffe offen herumkugeln zu lassen

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Re: Beantragung WBK

Beitrag von warbird » Sa 27. Aug 2011, 15:23

Bei einer Pistole ist es zB kein Problem ein volles Magazin in der gun zu haben; es wäre aber nicht ratsam die Waffe dann zu laden (also zu repetieren so das sich eine Patrone in der Kammer befindet) -> dieses Problem kann man umgehen wenn man nen Revolver wählt, da ist einfach die Trommel voll, und wenn man die gun braucht kann man entweder den Hahn spannen oder gegebenenfalls bei einem double action revolver auch nur abdrücken (geht halt dann bisl schwerer)


Warum soll das bei einer Pistole problematisch sein, bei einem revolver aber nicht?
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Re: Beantragung WBK

Beitrag von haunclesam » Sa 27. Aug 2011, 15:38

weil ich bei der Pistole die Unterscheidung gemacht habe zwischen halbgeladen und geladen;
Volles Magazin drinnen, keine Patrone in der Kammer -> halb geladen (system entspannt)
beim Revolver besteht die Trommel ja selbst aus den Kammern.

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Re: Beantragung WBK

Beitrag von warbird » Sa 27. Aug 2011, 15:50

Aber es ist doch kein unterschied, ob du bei einem Revolver oder einer Pistole die patrone im lager hast
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Re: Beantragung WBK

Beitrag von BigBen » Sa 27. Aug 2011, 15:53

warbird hat geschrieben:Aber es ist doch kein unterschied, ob du bei einem Revolver oder einer Pistole die patrone im lager hast


Doch, bei einer Pistole spannst du damit eine Feder...und die Frage ist wie gut das für die Feder bzw. die Zuverlässigkeit der Waffe ist, wenn sie gespannt monate- oder gar jahrelang herumliegt!
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Re: Beantragung WBK

Beitrag von haunclesam » Sa 27. Aug 2011, 15:55

BigBen hat geschrieben:
warbird hat geschrieben:Aber es ist doch kein unterschied, ob du bei einem Revolver oder einer Pistole die patrone im lager hast


Doch, bei einer Pistole spannst du damit eine Feder...und die Frage ist wie gut das für die Feder bzw. die Zuverlässigkeit der Waffe ist, wenn sie gespannt monate- oder gar jahrelang herumliegt!

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