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Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesitzern
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Ing. Michael Mayerl
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- Registriert: Do 11. Nov 2010, 21:57
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Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesitzern
Was lustiges: meine Freundin hat eine WBK "beantragt" und jetzt wollte die Polizei die ordnungsgemaesse Verwahrung kontrollieren obwohl Sie noch keine WBK und keine Waffe besitzt.
Ist diese Vorgehensweise bekannt ?
Laut Paragraph 8 WaffG, auf den ich telefonisch von der Polizei verwiesen wurde, ist eine Vorabkontrolle naemlich nicht vorgesehen.
Ist diese Vorgehensweise bekannt ?
Laut Paragraph 8 WaffG, auf den ich telefonisch von der Polizei verwiesen wurde, ist eine Vorabkontrolle naemlich nicht vorgesehen.
Ing. Michael W. Mayerl - Ing. für Waffentechnik und Maschinenbau
http://www.styriaarms.com
http://www.ior-optik.com
KONTAKT: bitte keine PN sondern per Email an: mayerl@styriaarms.com
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Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit
Das hört man immer wieder...ist auch einem Freund von mir passiert.
Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit
hallo
die vorabkontrolle ist eher die regel als die ausnahme
wenn ich mich recht erinnere hat diese kontrolle eigentlich jeder gehabt der letztlich eine WBK beantragt hat
es scheint da vor allem um die kontrolle der wohnumstaende (in der wohnung gemeldete personen ect) gehen
und die beuchser wollen meist wissen wie man plant die waffen zu verwahren - wenn sie dann mal da sind
die vorabkontrolle ist eher die regel als die ausnahme
wenn ich mich recht erinnere hat diese kontrolle eigentlich jeder gehabt der letztlich eine WBK beantragt hat
es scheint da vor allem um die kontrolle der wohnumstaende (in der wohnung gemeldete personen ect) gehen
und die beuchser wollen meist wissen wie man plant die waffen zu verwahren - wenn sie dann mal da sind
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit
Hatte ich nicht ......
Warum mit einem Six Pack zufrieden geben wenn man ein ganzes Fass haben kann.....
Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit
Wenn man es sich gefallen läßt, dann passierts. Gesetzlich nicht gedeckt.
-
- .50 BMG
- Beiträge: 1139
- Registriert: So 2. Jan 2011, 17:05
Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit
Das Problem ist in Ö. kann bzw. darf vieles "im Ermessen" des Beamten passieren. Der entscheidet was "verhältnismässig" oder "unverhältnismässig" ist.
D.h. der Gesetzgeber gibt dem Beamten viel zu viel Macht als gleich klare Regeln und Richtlinien zu beschreiben.
D.h. der Gesetzgeber gibt dem Beamten viel zu viel Macht als gleich klare Regeln und Richtlinien zu beschreiben.
- Vintageologist
- Supporter .45 ACP Hydra-Shok
- Beiträge: 2845
- Registriert: So 9. Mai 2010, 16:14
- Wohnort: Wien 14
Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit
Ich hab weder bevor, noch nachdem ich die WBK bekommen hatte eine Kontrolle gehabt. In Wien.
♠ This home does not call 911 'till after we have called 1911 ♠
"A Russian Mosin is more or less a spear that happens to fire bullets."
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Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit
Hatte noch überhaupt keine Kontrolle, fehlt mir auch ned. Ich hab aber auch schon von einer "Vorabkontrolle" gehört.
L.G.
jeepman
L.G.
jeepman
Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit
jeepman hat geschrieben:Hatte noch überhaupt keine Kontrolle, fehlt mir auch ned. Ich hab aber auch schon von einer "Vorabkontrolle" gehört.
L.G.
jeepman
+1
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
- haunclesam
- .50 BMG
- Beiträge: 1554
- Registriert: So 9. Mai 2010, 19:33
- Wohnort: Wien
Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit
Bin aus Wien, hatte aber keine derartige Kontrolle - derzeit habe ich die WBK das 3. Jahr, mal sehen wann sie kommen!? - mich stört's ned, hab ja alles ordnungsgemäß verwahrt, aber die Herren, oder Damen, dürfen sich halt nicht an meiner allgemeinen Unordnung bzw. dem Renovierungszustand mancher Räume stören
Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit
Die Beamten die es ausführen können am wenigsten dafür. Die wollen im Allgemeinen auch alles nur schnell hinter sich bringen.
Was eine Vorabkontrolle bringen soll ist mir auch schleierhaft
Was eine Vorabkontrolle bringen soll ist mir auch schleierhaft
Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit
Wie gesagt, ist eher üblich. Hintergrund dafür ist vermutlich dass man gegenüber der Polizei die sachkundige Handhabung (= Waffenführerschein) und nicht gegenüber der ausstellenden Behörde nachweisen muss. Normalerweise reicht ein Hinweis darüber dass man erst beantragt hat und deshalb weder Tresor noch Kat.B Waffen (= nichts zu kontrollieren) hat aus, dass die Beamten wieder von dannen ziehen.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit
Der Wafü interessiert die nicht die Bohne, da gehts um Lebensumstände und die voraussichtliche verwahrung.
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Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit
Philosoph hat geschrieben:Wenn man es sich gefallen läßt, dann passierts. Gesetzlich nicht gedeckt.
Ich hatte selbst bei meiner Erweiterung eine Kontrolle - ist was passiert? Nein! Doch, ich habe gekriegt was ich wollte
Die machen nur ihren Job und wenn der SA bei der BH mir die Polizei vorbeischickt - soll ers machen. Ich verscherze es mir nicht mit meiner direkten Ansprechperson die meine Anträge etc. bearbeitet. Bin bis jetzt damit gut "gefahren".
lg
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
- chris_ooe
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Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit
Ing. Michael Mayerl hat geschrieben:Was lustiges: meine Freundin hat eine WBK "beantragt" und jetzt wollte die Polizei die ordnungsgemaesse Verwahrung kontrollieren obwohl Sie noch keine WBK und keine Waffe besitzt.
Ist diese Vorgehensweise bekannt ?
Laut Paragraph 8 WaffG, auf den ich telefonisch von der Polizei verwiesen wurde, ist eine Vorabkontrolle naemlich nicht vorgesehen.
War bei mir letztes Jahr selbige. 4 Tage nach Antragsabgabe kam der Anfruf, wann sie zur Konrolle kommen können...
Im selben Zuge füllte die Beamtin einen Fragebogen bzgl. Suchtverhalten, körperlichen Verfassung usw. aus.
lg