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Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesitzern

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Ing. Michael Mayerl
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Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesitzern

Beitrag von Ing. Michael Mayerl » Sa 27. Aug 2011, 20:11

Was lustiges: meine Freundin hat eine WBK "beantragt" und jetzt wollte die Polizei die ordnungsgemaesse Verwahrung kontrollieren obwohl Sie noch keine WBK und keine Waffe besitzt.
Ist diese Vorgehensweise bekannt ?
Laut Paragraph 8 WaffG, auf den ich telefonisch von der Polizei verwiesen wurde, ist eine Vorabkontrolle naemlich nicht vorgesehen.
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jhjfdf
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Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit

Beitrag von jhjfdf » Sa 27. Aug 2011, 20:13

Das hört man immer wieder...ist auch einem Freund von mir passiert.

gewo
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Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit

Beitrag von gewo » Sa 27. Aug 2011, 20:26

hallo

die vorabkontrolle ist eher die regel als die ausnahme

wenn ich mich recht erinnere hat diese kontrolle eigentlich jeder gehabt der letztlich eine WBK beantragt hat

es scheint da vor allem um die kontrolle der wohnumstaende (in der wohnung gemeldete personen ect) gehen
und die beuchser wollen meist wissen wie man plant die waffen zu verwahren - wenn sie dann mal da sind
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Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit

Beitrag von franky111 » Sa 27. Aug 2011, 20:29

Hatte ich nicht ......
Warum mit einem Six Pack zufrieden geben wenn man ein ganzes Fass haben kann.....

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Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit

Beitrag von Philosoph » Sa 27. Aug 2011, 20:52

Wenn man es sich gefallen läßt, dann passierts. Gesetzlich nicht gedeckt.

Lichtgestalt
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Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit

Beitrag von Lichtgestalt » Sa 27. Aug 2011, 20:59

Das Problem ist in Ö. kann bzw. darf vieles "im Ermessen" des Beamten passieren. Der entscheidet was "verhältnismässig" oder "unverhältnismässig" ist. :naughty:
D.h. der Gesetzgeber gibt dem Beamten viel zu viel Macht als gleich klare Regeln und Richtlinien zu beschreiben.

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Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit

Beitrag von Vintageologist » Sa 27. Aug 2011, 21:00

Ich hab weder bevor, noch nachdem ich die WBK bekommen hatte eine Kontrolle gehabt. In Wien.
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Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit

Beitrag von HEAVY DUTY » Sa 27. Aug 2011, 21:10

Hatte noch überhaupt keine Kontrolle, fehlt mir auch ned. Ich hab aber auch schon von einer "Vorabkontrolle" gehört.

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Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit

Beitrag von BigBen » Sa 27. Aug 2011, 21:37

jeepman hat geschrieben:Hatte noch überhaupt keine Kontrolle, fehlt mir auch ned. Ich hab aber auch schon von einer "Vorabkontrolle" gehört.

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Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit

Beitrag von haunclesam » Sa 27. Aug 2011, 22:59

Bin aus Wien, hatte aber keine derartige Kontrolle - derzeit habe ich die WBK das 3. Jahr, mal sehen wann sie kommen!? - mich stört's ned, hab ja alles ordnungsgemäß verwahrt, aber die Herren, oder Damen, dürfen sich halt nicht an meiner allgemeinen Unordnung bzw. dem Renovierungszustand mancher Räume stören

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Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit

Beitrag von BlackAce » So 28. Aug 2011, 00:09

Die Beamten die es ausführen können am wenigsten dafür. Die wollen im Allgemeinen auch alles nur schnell hinter sich bringen.

Was eine Vorabkontrolle bringen soll ist mir auch schleierhaft

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Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit

Beitrag von Promo » So 28. Aug 2011, 01:31

Wie gesagt, ist eher üblich. Hintergrund dafür ist vermutlich dass man gegenüber der Polizei die sachkundige Handhabung (= Waffenführerschein) und nicht gegenüber der ausstellenden Behörde nachweisen muss. Normalerweise reicht ein Hinweis darüber dass man erst beantragt hat und deshalb weder Tresor noch Kat.B Waffen (= nichts zu kontrollieren) hat aus, dass die Beamten wieder von dannen ziehen.
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Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit

Beitrag von warbird » So 28. Aug 2011, 01:41

Der Wafü interessiert die nicht die Bohne, da gehts um Lebensumstände und die voraussichtliche verwahrung.
Bild,

Incite
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Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit

Beitrag von Incite » So 28. Aug 2011, 07:32

Philosoph hat geschrieben:Wenn man es sich gefallen läßt, dann passierts. Gesetzlich nicht gedeckt.


Ich hatte selbst bei meiner Erweiterung eine Kontrolle - ist was passiert? Nein! Doch, ich habe gekriegt was ich wollte :lol:

Die machen nur ihren Job und wenn der SA bei der BH mir die Polizei vorbeischickt - soll ers machen. Ich verscherze es mir nicht mit meiner direkten Ansprechperson die meine Anträge etc. bearbeitet. Bin bis jetzt damit gut "gefahren".

lg
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Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit

Beitrag von chris_ooe » So 28. Aug 2011, 08:14

Ing. Michael Mayerl hat geschrieben:Was lustiges: meine Freundin hat eine WBK "beantragt" und jetzt wollte die Polizei die ordnungsgemaesse Verwahrung kontrollieren obwohl Sie noch keine WBK und keine Waffe besitzt.
Ist diese Vorgehensweise bekannt ?
Laut Paragraph 8 WaffG, auf den ich telefonisch von der Polizei verwiesen wurde, ist eine Vorabkontrolle naemlich nicht vorgesehen.


War bei mir letztes Jahr selbige. 4 Tage nach Antragsabgabe kam der Anfruf, wann sie zur Konrolle kommen können...

Im selben Zuge füllte die Beamtin einen Fragebogen bzgl. Suchtverhalten, körperlichen Verfassung usw. aus.

lg

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