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Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesitzern

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Lichtgestalt
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Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit

Beitrag von Lichtgestalt » Mo 29. Aug 2011, 09:34

Blöd nur wenn du gerade eine Kontrolle hattest, bei den Beamten verneinst und dann bei der ZWR rauskommt dass du die C-Waffen schon vorher hattest. Würde so ein Spielchen nicht riskieren.
Wenn mann allerdings ehrlich antwortet dann haben sie es in ihren Aufzeichnungen.

Das ist eigentlich der springende Punkt auf den ich hinaus möchte. Kat-B-Besitzer wie wir die einer laufenden Kontrolle unterliegen werden schön brav melden da ja gleich die Verlässlichkeit auf den Spiel steht. Diejenigen mit nur Kat-C wird das wenig jucken (Jäger ausgen.)

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Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit

Beitrag von pointi2009 » Mo 29. Aug 2011, 10:52

:think: bei der kommenden Nachregistrierung der Kat C wird ja nicht gefragt, seit wann ich die Waffe habe, sondern ich muss die vorhandenen eintragen lassen. oder irre ich da?

im Bezug zu: bei der Überprüfung würde ich den Beamten belügen und die Frage nach "Haben sie auch Kat. C oder Kat. D Waffen"
und dadurch danach die Verlässlichkeit verlieren.

und hatte weder vor noch nach Austellung WBK (03.2010) eine Überprüfung.
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Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit

Beitrag von Philosoph » Mo 29. Aug 2011, 16:21

Big Ben hat vollkommen recht. Nur, weil gefragt wird, heißt das nicht, daß es gesetzlich gedeckt ist.

Ob man nach dem neuen WaffG die C- und D-Waffen kontrollieren darf, muß in der kommenden VO geregelt werden. Derzeit ist das aber nicht gestattet.

Wer es freiwillig herzeigt, muß halt die Konsequenzen in Kauf nehmen.

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Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit

Beitrag von L3G0 » Mo 29. Aug 2011, 16:46

jo, die jungs, bzw. war er alleine, war auch bei mir,
ich würde mal stark behaupten, dass der auftrag von der behörde an den örtlichen posten missverstanden bzw. falsch formuliert wird,
die behörde ich verpflichtet die blauen zu fragen ob es einen grund gegen eine wbk geben würde,
was macht der am posten der den auftrag bekommt?!
er setzt sich sonntags um 17.00 ins auto und fährt zum braven bürger der gerade mit seiner holden in unterwäsche auf der couch liegt und eine komödie ansieht,...

naja,

meine meinung dazu: besser so als überhaupt nicht, gibt vermutlich mehr die die wbk "nicht" bekommen sollten als vermuten

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Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit

Beitrag von BigBen » Mo 29. Aug 2011, 16:56

lego338 hat geschrieben:jo, die jungs, bzw. war er alleine, war auch bei mir,
ich würde mal stark behaupten, dass der auftrag von der behörde an den örtlichen posten missverstanden bzw. falsch formuliert wird,
die behörde ich verpflichtet die blauen zu fragen ob es einen grund gegen eine wbk geben würde,
was macht der am posten der den auftrag bekommt?!
er setzt sich sonntags um 17.00 ins auto und fährt zum braven bürger der gerade mit seiner holden in unterwäsche auf der couch liegt und eine komödie ansieht,...

naja,

meine meinung dazu: besser so als überhaupt nicht, gibt vermutlich mehr die die wbk "nicht" bekommen sollten als vermuten


Am Sonntag dürfens schonmal garnicht vorbeikommen, das ist klar geregelt.
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Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit

Beitrag von Ing. Michael Mayerl » Mo 29. Aug 2011, 20:26

Promo hat geschrieben:Gegenfrage - woher soll die Behörde wissen dass du noch gar keine Waffen hast?



Das kann die Behoerde sehr wohl wissen weil auf dem WBK antrag anzukreutzen ist ob und welche Waffen man bereits besitzt !!!
In diesem Fall wurde angekreuzt, dass man keine Waffen besitzt und damit ist die Verwahrungskontrolle sinnlos da das uebliche versperrbare Haustuerschloss der ordnungsgemaessen Verwahrung laut Waffengesetz genuege tut.
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Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit

Beitrag von warbird » Mo 29. Aug 2011, 20:33

weil auf dem WBK antrag anzukreutzen ist ob und welche Waffen man bereits besitzt


Bei deiner Behörde vielleicht, bei mir nicht.
Bild,

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Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit

Beitrag von Gw10 » Di 30. Aug 2011, 14:48

vorabkontrolle hatte ich auch.

anzukreuzen war bei mir nix bei der wbk beantragung.
Bild
Zombies gibt es nicht? Klicke hier für den Beweis!!!

PS: und STANDARD wird mit D geschrieben, ihr "StandarT"-Schreiber!

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Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit

Beitrag von Philosoph » Di 30. Aug 2011, 19:04

Beim Erstantrag gibt es nichts anzukreuzen, denn da hat man noch nichts (Kat.B). Bei einem Erweiterungsantrag muß man das sehr wohl. Aber die Behörde müßte das auch schon wissen.

Um Kat. C und D geht es dabei nicht.

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Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit

Beitrag von Stickhead » Mi 31. Aug 2011, 10:55

Der Antrag ist bei jeder Behörde anders.. da gibts so weit ich weiß kein einheitliches Formular.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit

Beitrag von doc steel » Mi 31. Aug 2011, 11:42

war bei mir auch so, nachdem ich die einzige waffe, die ich damals besessen habe verkaufte.
danach san kommen und hams sehen wollen...
na ja, ich hab ihnen dann den tresor zeigt und dann gfragt ob's an spritzer mittrinken wollen (war sommer).
da hams alle zwaa an wellblech-mund wie der charlie brown gmacht!

Bild

franky111 hat geschrieben:Hatte ich nicht ......

hats bös schauen greicht, gell?

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Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit

Beitrag von sponsi » Mi 31. Aug 2011, 14:44

BigBen hat geschrieben:
lego338 hat geschrieben:jo, die jungs, bzw. war er alleine, war auch bei mir,
ich würde mal stark behaupten, dass der auftrag von der behörde an den örtlichen posten missverstanden bzw. falsch formuliert wird,
die behörde ich verpflichtet die blauen zu fragen ob es einen grund gegen eine wbk geben würde,
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naja,

meine meinung dazu: besser so als überhaupt nicht, gibt vermutlich mehr die die wbk "nicht" bekommen sollten als vermuten


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Stimmt nicht ganz, es gibt Ausnahmen ;)

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Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit

Beitrag von Philosoph » Do 1. Sep 2011, 18:02

Gibt keine, außer man vereinbart den Termin

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Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit

Beitrag von sponsi » Do 1. Sep 2011, 18:27

Philosoph hat geschrieben:Gibt keine, außer man vereinbart den Termin


Falsch - gibt es doch!

....Außerhalb dieser Zeiten ist eine Überprüfung nur zulässig, wenn entweder die ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen vorliegt oder die Überprüfung anderenfalls aus in der Person des Betroffenen gelegenen Gründen in absehbarer Zeit nicht möglich wäre....

Und was heißt das jetzt auf Deutsch?


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Re: Verwahrungskontrolle bei Nicht WBK und Nicht Waffenbesit

Beitrag von BigBen » Do 1. Sep 2011, 18:31

Das heisst wenns dem Betroffenen wurscht ist oder es besagter Person sonst aus garkeinen Umständen an einem anderen Termin geht...wie oft wird das wohl der Fall sein?
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