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Meldung einer Kat. B Waffe nach einer Versteigerung !

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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gewo
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Re: Meldung einer Kat. B Waffe nach einer Versteigerung !

Beitrag von gewo » Do 15. Sep 2011, 17:35

Promo hat geschrieben:Kurzum:
  • Name und Vorname sowie Geburtsdatum und Geburtsort des Meldenden
  • Anschrift des Meldenden
  • Art des amtlichen Lichtbildausweises, Nummer, ausstellende Behörde und Datum der Ausstellung
  • Name der Firma wo die Meldung erfolgt ist mit Datum und Unterschrift
  • Type, Marke, Art, Kaliber und Seriennummer der zu meldenden Waffe
Unter dem Fall dass die Waffe nicht von einem Händler erworben wird muss zusätzlich auch noch angegeben werden, wo die letzte Meldung der Waffe stattgefunden hat.


hallo

gut
wenn das alles draufsteht ...
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