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Neuling mit Fragen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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nuovolemon
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Neuling mit Fragen

Beitrag von nuovolemon » Mi 28. Sep 2011, 12:06

Hi @all

Ich und meine Frau wollen eine WBK beantragen, haben natürlich viele Fragen und sind seit einiger Zeit eifrige Mitleser und möchten uns für dieses tolle Forum bei BigBen und allen anderen Postern herzlich bedanken!


:clap: :clap: :clap: :clap: :clap:

:romance-grouphug:


Bei meinen Recherchen zum Thema landete ich zuerst in einem anderen Forum, ihr könnt auch denken welches. Die dortigen Posts waren für meinen Geschmack leider zu einseitig politisch motiviert und imho deswegen nicht dazu geeignet, um sich als Neuling einen objektiven Eindruck zu verschaffen, worauf man beim Besitz einer Waffe alles zu achten hat.


Gerade habe ich mit viel Interessse den Notwehrüberschreitung(en) Thread von hungarus durchgelesen, wollte aber den doch schon etwas älteren Thread nicht aufwärmen ;) . @Failboy: 100%ige Zustimmung!

Wir haben primär drei Fragen

1. Wie sieht es bei einer Notwehrsituation beim Transport der Waffe aus?

2. Wie sieht es beim Waffengebrauch in einer Notwehrsituation aus, wenn Kinder anwesend sind?
Zur Erläuterung. Wir - meine Frau, ich und unsere zwei Kinder - wohnen in Wien seit einem Jahr in einer Maisonette mit Dachterrasse, welche auch über den Aufzugsraum aus dem Stiegenhaus erreichbar ist. Von einer Nachbarin haben wir erfahren, daß bei den Vormietern schon über die Dachterrasse eingebrochen wurde.

Einerseits habe ich schon die Formulierung gelesen "Recht muß NICHT vor Unrecht zurückweichen", dann auch wird "man müsse zurückweichen so irgendwie möglich" gepostet.

@1. Ist es legal in einer Fremdgefährdungssituation - Dritte Partei wird angegriffen - von der Waffe gebrauch zu machen (laden, androhen, Warnschuß, gezielter Schuß). Muß ich/meine Frau die transportierte Waffe benutzen, um Schaden von Dritten abzuwenden, bezüglich unterlassener Hilfeleistung.

@2. Beim WaFü wurde uns gesagt, daß die Kriterien bei der Verwahrungskontrolle in Wien mitunter schon sehr hoch seien, e.g. Zylinderschloß muß vorhanden sein, heißt das also kein elektronisches Schloß (Zahlenpad, Fingerprint)


lg
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Von Tamfeld
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Re: Neuling mit Fragen

Beitrag von Von Tamfeld » Mi 28. Sep 2011, 12:17

Klassische "Phantasieszenarien"...

Und nein - Du hast keinen Waffenpaß sondern maximal eine WBK - also wirst Du - so Du Deine Waffe korrekt "transportierst" - niemals Zeit genug haben um diese auch Gesetzeskonform einsetzen zu können und dann kriegst erst recht Probleme...
"The beauty of the .375 H&H is simple: you can take every animal on earth with the caliber without ever being over- and only rarely undergunned." -- Peter Hathaway Capstick, Safari: The Last Adventure, St. Martin's Press (1984), p. 97.

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Re: Neuling mit Fragen

Beitrag von pointi2009 » Mi 28. Sep 2011, 12:23

hallo und willkommen im Forum. Gratulation zum Entschluss die WBK zu beantragen - euch Beiden.

Zu den Fragen:

1. Es steht bei Notwehr immer die Frage im Vordergrund, ist mir Leib + Leben + Gesundheit meiner Liebsten und mir wichtiger, als rechtliche Konsoquenz?! Denn wenn du beim Transport deiner Waffe von A nach B in einer "Notwehrsituation" die Waffe aus dem Behälter rausnimmst - dann "Führst" du die Waffe unrechtmässiger Weise, daher hast mit rechtlichen Konsequenzen und ziemlich sicher mit Entzug der WBK zu rechnen.
2. Wenn du zu Hause in der Wohnung überfallen wirst, hast du das Recht deine Waffe zur Selbstverteidigung zu benützen, egal wer anwesend ist, da ja du oder deine Frau durch die WBK das Recht habt, die Waffe zu Hause zu führen. Sonst wäre ja eine Waffe zur Bereitstellung im Falle von SV nicht sinnvoll. Klar wirst schon aus eigenem Gewissen versuchen so verantwortungsvoll wie möglich auch in Stress damit umzugehen - bedingt, damit zu üben

zu @1 sh. Pkt 1. Ausserhalb deiner Wohnräume ist das Führen der Waffe verboten. Egal ob du/deine Frau in Notwehr oder Nothilfe handelt. Es stimmt: Recht braucht vor Unrecht nicht zurückweichen, heisst, wenn du/deine Frau - Kinder angegriffen werdet, brauchst nicht davon laufen, kannst dich wehren. Mit der Waffe rechtlich aber nicht.
@2: Verwahrung heisst Innen + Aussenschutz. Aussenschutz ist deine Wohnungstüre/Terrassentüre. Die sollten ja so und so sicher und stabil sein. Innenschutz ist der Schutz der Waffe vor Zugriff von Mitbewohnern (=Kindern) und berechtigt Anwesenden (=Besuch, Verwandte und Handwerker oä) - hier ist ausreichend, eine Tresor mit Zahlen, elektronischem Schloss oder Schlüssel.
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courage to change the things I can,
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Re: Neuling mit Fragen

Beitrag von nuovolemon » Mi 28. Sep 2011, 13:12

Von Tamfeld hat geschrieben:Klassische "Phantasieszenarien"...

Und nein - Du hast keinen Waffenpaß sondern maximal eine WBK - also wirst Du - so Du Deine Waffe korrekt "transportierst" - niemals Zeit genug haben um diese auch Gesetzeskonform einsetzen zu können und dann kriegst erst recht Probleme...


ähem, danke für die Antwort, i think

habe wohl zu ungenau formuliert

ich kenn denn Unterschied zwischen WP und WBK. WP einer Privatperson erlaubt das Führen einer Waffe zum Selbstschutz, also erweitere ich meine ursprüngliche Frage gerne auch um den WP-Inhaber.

woher kommt dieses "niemals genug Zeit"? imho fällt dies eher in das Phantasieszenario, da die meisten Gewaltanwendungen nun nicht von Hitsquads oder ähnlichen begangen werden.

es geht hier um die Möglichkeit von rechtlichen Problemen WEGEN UNTERLASSENER HILFELEISTUNG. Gewaltanwendung ist generell illegal außer in einer Notwehrsituation.

ich muß nicht mit rechtlichen Problemen rechnen, wenn ich Angst habe mich selbst zu gefährden. Meine Frage ist, fällt diese Argumentation weg, sobald ich die Möglichkeit habe eine Waffe zu benutzen und nachgewiesenermaßen im Umgang mit dieser geschult bin (WaFü als Vorraussetzung für WBK) oder steht das Verbot des Führens über dem Gebot zur Hilfeleistung insbesondere wenn direkte und unmittelbare Gefahr für das Leben eines Dritten besteht.

Habe mir das WaffG schon zu Gemüte geführt. Leider gibt es, soweit ich gelesen habe, keine klaren Richtlinien, wie man sich in verschiedener Szenarien verhalten soll/muß.

Mit dem Besitz einer Waffe übernimmt man mM nach eine große Portion an zusätzlicher Verantwortung

Meine Frage war deswegen, wie das Verbot des Führens einer Waffe rechtlich zu betrachten ist, wenn rechtlich eine Verpflichtung zur Hilfeleistung zum greifen kommt. Mir geht es nicht darum den Hilfsscheriff spielen zu wollen.

lg
Zuletzt geändert von nuovolemon am Mi 28. Sep 2011, 13:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Neuling mit Fragen

Beitrag von nuovolemon » Mi 28. Sep 2011, 13:20

es geht mir NUR ums Rechtliche

imho kann man sich auf Situationen auch vorbereiten, indem man eben auch die rechtliche Seite ausführlich betrachtet und abhakt. Das erleichtert wohl, sich rechtlich im Rahmen zu bewegen. mir ist klar, daß nach einer Notwehrsituation ermittelt werden muß, ob nicht zuviel Gewalt angewendet wurde. ich möchte nicht festgefroren sein, weil ich Panik aufgrund mangelnder Kenntnis der Rechtslage habe.

lg
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Re: Neuling mit Fragen

Beitrag von nuovolemon » Mi 28. Sep 2011, 13:22

pointi2009 hat geschrieben:hallo und willkommen im Forum. Gratulation zum Entschluss die WBK zu beantragen - euch Beiden.

Zu den Fragen:

1. Es steht bei Notwehr immer die Frage im Vordergrund, ist mir Leib + Leben + Gesundheit meiner Liebsten und mir wichtiger, als rechtliche Konsoquenz?! Denn wenn du beim Transport deiner Waffe von A nach B in einer "Notwehrsituation" die Waffe aus dem Behälter rausnimmst - dann "Führst" du die Waffe unrechtmässiger Weise, daher hast mit rechtlichen Konsequenzen und ziemlich sicher mit Entzug der WBK zu rechnen.
2. Wenn du zu Hause in der Wohnung überfallen wirst, hast du das Recht deine Waffe zur Selbstverteidigung zu benützen, egal wer anwesend ist, da ja du oder deine Frau durch die WBK das Recht habt, die Waffe zu Hause zu führen. Sonst wäre ja eine Waffe zur Bereitstellung im Falle von SV nicht sinnvoll. Klar wirst schon aus eigenem Gewissen versuchen so verantwortungsvoll wie möglich auch in Stress damit umzugehen - bedingt, damit zu üben

zu @1 sh. Pkt 1. Ausserhalb deiner Wohnräume ist das Führen der Waffe verboten. Egal ob du/deine Frau in Notwehr oder Nothilfe handelt. Es stimmt: Recht braucht vor Unrecht nicht zurückweichen, heisst, wenn du/deine Frau - Kinder angegriffen werdet, brauchst nicht davon laufen, kannst dich wehren. Mit der Waffe rechtlich aber nicht.
@2: Verwahrung heisst Innen + Aussenschutz. Aussenschutz ist deine Wohnungstüre/Terrassentüre. Die sollten ja so und so sicher und stabil sein. Innenschutz ist der Schutz der Waffe vor Zugriff von Mitbewohnern (=Kindern) und berechtigt Anwesenden (=Besuch, Verwandte und Handwerker oä) - hier ist ausreichend, eine Tresor mit Zahlen, elektronischem Schloss oder Schlüssel.



Vielen Dank für deine ausführlichen Antworten! :D
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Re: Neuling mit Fragen

Beitrag von BigBen » Mi 28. Sep 2011, 13:34

Das Problem mit dem Rechtlichen ist, dass da immer auch ein Ermessensspielraum für den jeweiligen Richter besteht. D.h. während der eine Richter etwas als angemessen betrachtet, kann es der andere bereits als Notwehrüberschreitung auslegen. Generell haben z.B. Frauen beim Einsatz von Waffengewalt gegenüber eines unbewaffneten oder leicht bewaffneten (Schraubenzieher, Saitenschneider etc.) Mannes wohl meist bessere Karten davonzukommen, da sie rein körperlich einem normalen Mann wohl unterlegen wäre. Das Ganze ist eine derart komplexe Thematik die von so vielen Begleitumständen beeinflusst wird, dass man hier unmöglich sagen kann "mach in Situation A genau das und das und es wird dir nichts passieren". Wenn du eine Waffe zum Selbstschutz anschaffen willst dann tu das...lern damit aber auch in Stresssituationen zuverlässig umzugehen...und entscheide selbst mit Hausverstand und Weitblick welches Vorgehen und wieviel Gegengewalt in der jeweiligen Situation angemessen ist...und wie du selbst mit den Konsequenzen moralisch leben kannst...dann wirst du zu 99% richtig entscheiden.
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Re: Neuling mit Fragen

Beitrag von Varminter » Mi 28. Sep 2011, 13:47

nuovolemon hat geschrieben:
Von Tamfeld hat geschrieben:Klassische "Phantasieszenarien"...

Und nein - Du hast keinen Waffenpaß sondern maximal eine WBK - also wirst Du - so Du Deine Waffe korrekt "transportierst" - niemals Zeit genug haben um diese auch Gesetzeskonform einsetzen zu können und dann kriegst erst recht Probleme...


Das deucht mir auch... :roll:
...
es geht hier um die Möglichkeit von rechtlichen Problemen WEGEN UNTERLASSENER HILFELEISTUNG. Gewaltanwendung ist generell illegal außer in einer Notwehrsituation.
...
Meine Frage war deswegen, wie das Verbot des Führens einer Waffe rechtlich zu betrachten ist, wenn rechtlich eine Verpflichtung zur Hilfeleistung zum greifen kommt. Mir geht es nicht darum den Hilfsscheriff spielen zu wollen.

lg



Quatsch mit Sosse. :tipphead:

Kein Richter wird dich je verurteilen, wenn du wegen dritten Personen keine Schusswaffe benutzt hast...

"Herr Rat, ich hatte solche Angst, ich konnte nicht mal die Polizei rufen, so gross war mein Schockzustand"...

:roll:

Verteidigen tut man(n) nix ausser dem eigenem Fell und dem von Frau und Kinderchen und das war´s auch schon mal.

Alles andere bringt dir nix als Ärger, egal ob du theoretisch im Recht bist oder nicht.

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Re: Neuling mit Fragen

Beitrag von nuovolemon » Mi 28. Sep 2011, 13:55

Varminter hat geschrieben:
nuovolemon hat geschrieben:
Von Tamfeld hat geschrieben:Klassische "Phantasieszenarien"...

Und nein - Du hast keinen Waffenpaß sondern maximal eine WBK - also wirst Du - so Du Deine Waffe korrekt "transportierst" - niemals Zeit genug haben um diese auch Gesetzeskonform einsetzen zu können und dann kriegst erst recht Probleme...


Das deucht mir auch... :roll:
...
es geht hier um die Möglichkeit von rechtlichen Problemen WEGEN UNTERLASSENER HILFELEISTUNG. Gewaltanwendung ist generell illegal außer in einer Notwehrsituation.
...
Meine Frage war deswegen, wie das Verbot des Führens einer Waffe rechtlich zu betrachten ist, wenn rechtlich eine Verpflichtung zur Hilfeleistung zum greifen kommt. Mir geht es nicht darum den Hilfsscheriff spielen zu wollen.

lg



Quatsch mit Sosse. :tipphead:

Kein Richter wird dich je verurteilen, wenn du wegen dritten Personen keine Schusswaffe benutzt hast...

"Herr Rat, ich hatte solche Angst, ich konnte nicht mal die Polizei rufen, so gross war mein Schockzustand"...

:roll:

Verteidigen tut man(n) nix ausser dem eigenem Fell und dem von Frau und Kinderchen und das war´s auch schon mal.

Alles andere bringt dir nix als Ärger, egal ob du theoretisch im Recht bist oder nicht.



wie gesagt bin Neuling und durch Nachlesen alleine erfährt man halt nicht alles.


Also, zusammengefasst:

WBK: NIE die Waffe aus dem Transportbehältnis außer am Schießstand und zuhause.

WP: nur das eigene Fell


Danke Euch, daß ihr Euch die Zeit genommen habts mir zu antworten!

lg
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Re: Neuling mit Fragen

Beitrag von trenck » Mi 28. Sep 2011, 14:08

pointi2009 hat geschrieben:1. Es steht bei Notwehr immer die Frage im Vordergrund, ist mir Leib + Leben + Gesundheit meiner Liebsten und mir wichtiger, als rechtliche Konsoquenz?! Denn wenn du beim Transport deiner Waffe von A nach B in einer "Notwehrsituation" die Waffe aus dem Behälter rausnimmst - dann "Führst" du die Waffe unrechtmässiger Weise, daher hast mit rechtlichen Konsequenzen und ziemlich sicher mit Entzug der WBK zu rechnen.


Das sehe ich anders. Wenn vor Gericht auf (echte) Notwehr erkannt wird, weil Gefahr für Leib und Leben bestanden hat, liegt erwiesermaßen eine Notlage vor. Da glaube noch nicht mal ich, dass die österreichische Verwaltung dermaßen vertrottelt ist, Dir deswegen die WBK zu entziehen.

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Re: Neuling mit Fragen

Beitrag von nuovolemon » Mi 28. Sep 2011, 14:22

trenck hat geschrieben:
pointi2009 hat geschrieben:1. Es steht bei Notwehr immer die Frage im Vordergrund, ist mir Leib + Leben + Gesundheit meiner Liebsten und mir wichtiger, als rechtliche Konsoquenz?! Denn wenn du beim Transport deiner Waffe von A nach B in einer "Notwehrsituation" die Waffe aus dem Behälter rausnimmst - dann "Führst" du die Waffe unrechtmässiger Weise, daher hast mit rechtlichen Konsequenzen und ziemlich sicher mit Entzug der WBK zu rechnen.


Das sehe ich anders. Wenn vor Gericht auf (echte) Notwehr erkannt wird, weil Gefahr für Leib und Leben bestanden hat, liegt erwiesermaßen eine Notlage vor. Da glaube noch nicht mal ich, dass die österreichische Verwaltung dermaßen vertrottelt ist, Dir deswegen die WBK zu entziehen.

Trenck



hm

schade daß es hierzu anscheinend noch keine Präzedenzurteile gibt

ps: @BigBen - wieso muß auch der santiago alle Satzzeichen aufbrauchen ;)
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Re: Neuling mit Fragen

Beitrag von haunclesam » Mi 28. Sep 2011, 21:05

Präzedenzfälle wären zwar interessant, jedoch wären diese in Österreich auch nicht Gesetz-/Rechtschaffend, das heißt in einem anderen Fall mit komplett gleichen Vorzeichen könnte ein Richter auch ganz anderes entscheiden.
Ich glaub man muß schon auch unterscheiden ob du die Waffe aus dem Behältnis nimmst und den Angreifer bedrohst (wahrscheinlich gibt der dann sowieso Fersengeld), wenn er jedoch dann erstrecht aggressiv wird, womöglich erstrecht seine Waffe (nehmen wir mal an "nur" ein Messer) einsetzt und du knallst ihn ab... daaaas wird Probleme geben.. und da fürchte ich geht nicht nur um den Entzug der WBK...

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Re: Neuling mit Fragen

Beitrag von quildor82 » Mi 28. Sep 2011, 21:22

nuovolemon hat geschrieben:
WP: nur das eigene Fell

lg



Wennst einen bekommst sag uns anderen bitte welche BH noch welche ausstellt :lol:
"mit einem netten wort und einer pistole erreicht man mehr, als mit einem netten wort allein .."
Al Capone *17.01.1899 - †25.01.1947



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Re: Neuling mit Fragen

Beitrag von zelle12 » Mi 28. Sep 2011, 22:03

nuovolemon hat geschrieben:... Meine Frage ist, fällt diese Argumentation weg, sobald ich die Möglichkeit habe eine Waffe zu benutzen und nachgewiesenermaßen im Umgang mit dieser geschult bin (WaFü als Vorraussetzung für WBK) ...


Hat jetzt zwar nicht direkt was mit deinen Fragen zur rechtlichen Situation zu tun, aber davon auszugehen durch den "Waffenführerschein" im Umgang mit einer Faustfeuerwaffe geschult zu sein ist ein wenig - sagen wir mal "blauäugig". Ich kann mir nicht vorstellen dass diese Alibi-Schulung ernsthaft was bringt - vor allem für eine Notwehrsituation (muss an dieser Stelle zugeben dass ich mangels "Waffenführerschein" keine Ahnung davon habe was genau vermittelt wird).

Wer eine Schusswaffe ernsthaft für die Selbstverteidigung einsetzen will, der sollte sich meiner Meinung nach intensiv mit der Materie beschäftigen (auch wie in diesem Faden mit der rechtlichen Komponente) und vor allem viel üben, am besten auch mit Gleichgesinnten entsprechende Situationen durchspielen (mit Farbmarkierungsmunition oder auch Softair), filmen und analysieren - es gibt nichts besseres. Das jedoch zwischen solchen Übungsszenarien und Realität auch noch Unterschiede sind ist mir klar, aber man hat zumindest alles getan um auf die Situation vorbereitet zu sein, die hoffentlich nie im Leben eintritt. Die Schlaumeier die sagen dass es dann eh sinnlos ist eine Waffe zu haben, muss ich immer höflich fragen wozu sie einen Feuerlöscher im Haus haben und wieviele Brände sie damit schon in der eigenen Wohnung gelöscht haben.

Ansonsten kann ich mich Varmi nur anschließen: Schußwaffengebrauch nur wenn es um die eigene Haut geht.

Die Frage soll nicht sein wann darf ich schiessen, sondern wann kann ich nicht mehr anders als zu schiessen.

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Re: Neuling mit Fragen

Beitrag von nuovolemon » Mi 28. Sep 2011, 22:08

ok, my bad

ich "dachte" viel hier im forum gelesen zu haben, tja selektive wahrnehmung

oder einfach schlechtes timing

schließe mich hiermit hungarus an
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