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Waffen zu Deko umbauen - was ist zu tun?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Charles
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Waffen zu Deko umbauen - was ist zu tun?
Ich habe hier zwei Totalversager von Perkussionsrevolver (egun Überraschungseier...), die möchte ich zu Deko umbauen.
Diese Arbeiten möchte ich selber ausführen, also das Unbrauchbar machen erledige ich selbst.
Alle Trommelbohrungen zuschweißen ist klar, ebenso den Lauf an mehreren Stellen durchbohren bzw. ein langer Längsschlitz fräsen. Und was noch?
Und wie gehts weiter? Wer schaut sich diese Dinger an, müssen sie gestempelt werden, wer stempelt die, wer gibt sein Ok?
Charles
Diese Arbeiten möchte ich selber ausführen, also das Unbrauchbar machen erledige ich selbst.
Alle Trommelbohrungen zuschweißen ist klar, ebenso den Lauf an mehreren Stellen durchbohren bzw. ein langer Längsschlitz fräsen. Und was noch?
Und wie gehts weiter? Wer schaut sich diese Dinger an, müssen sie gestempelt werden, wer stempelt die, wer gibt sein Ok?
Charles
Re: Waffen zu Deko umbauen - was ist zu tun?
Charles hat geschrieben:Ich habe hier zwei Totalversager von Perkussionsrevolver (egun Überraschungseier...), die möchte ich zu Deko umbauen.
Diese Arbeiten möchte ich selber ausführen, also das Unbrauchbar machen erledige ich selbst.
Alle Trommelbohrungen zuschweißen ist klar, ebenso den Lauf an mehreren Stellen durchbohren bzw. ein langer Längsschlitz fräsen. Und was noch?
Und wie gehts weiter? Wer schaut sich diese Dinger an, müssen sie gestempelt werden, wer stempelt die, wer gibt sein Ok?
Charles
hallo
der buema laesst den sachverstaendigen kommen
der schaut sich das an und schreibt sein gutachten
damit kann man die waffe dann als deaktiviert melden
ausserdem muss der buema der behoerde bekannt geben wer die verwerteten nicht mehr waffenrechtlich relevanten reste erhalten hat
doubleaction OG, Wien
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- Charles
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Re: Waffen zu Deko umbauen - was ist zu tun?
Vielen Dank für die Info, gewo!
Weißt Du zufällig einen Sachverständigen?
Und was kostet diese Prozedere?
Charles
Weißt Du zufällig einen Sachverständigen?
Und was kostet diese Prozedere?
Charles
Re: Waffen zu Deko umbauen - was ist zu tun?
Charles hat geschrieben:Vielen Dank für die Info, gewo!
Weißt Du zufällig einen Sachverständigen?
Und was kostet diese Prozedere?
Charles
hast eine PN
doubleaction OG, Wien
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Re: Waffen zu Deko umbauen - was ist zu tun?
Vorgeschriebene Unbrauchbarmachungskriterien für Revolver:
(Bitte beachten dass alle Punkte erfüllt werden müssen, dh. nicht nur Punkt A oder Punkt B - sind keine Wahlmöglichkeiten sondern alle gemeinsam zu werten)
Sachverständiger muss nicht sein, es reicht wenn du das Ding nach der Maßnahme bei der Behörde zur Ansicht vorlegst.
2.2. Revolver
Lauf:
a.) Auffräsen oder Aufschneiden des Laufes in Längsrichtung in einer
Mindestlänge von 50mm und einer Mindestbreite von 3mm
oder
Anbohren des Laufes mit mindestens 5 kalibergroßen Bohrungen.
b.) Verschweißen eines kalibergroßen Stahldorns entlang der Ausfräsung
oder der Bohrungen und von Seite des Übergangskonus mit dem Lauf.
Trommel:
a.) Einbringen von kalibergroßen Stahldornen in jede Trommelbohrung, die jeweils
bis ca. 5mm an die Stirnseiten der Trommel heranreichten, sodass keine scharfe
Patrone in die Trommel eingeführt werden konnte.
b.) Verschweißen der Stahldorne mündungs- und stoßbodenseitig mit den
Trommelbohrungen.
Rahmen:
a.) Verschweißen der Schlagbolzenbohrung
b.) Kürzen oder Entfernen des Schlagbolzens oder der Schlagbolzennase des
Schlagstücks/Hahn.
Hinweis:
Bei Lauflängen unter 65mm wurden die Länge der Fräsung in Lauflängsrichtung
auf mindestens 30mm und die Anzahl der Bohrungen auf mindesten 3 reduziert.
Zu beachten ist, dass die beschriebenen Umbaumaßnahmen an sämtlichen Waffenteilen
(d.h. an Lauf und Verschluss) durchgeführt werden mussten.
(Bitte beachten dass alle Punkte erfüllt werden müssen, dh. nicht nur Punkt A oder Punkt B - sind keine Wahlmöglichkeiten sondern alle gemeinsam zu werten)
Sachverständiger muss nicht sein, es reicht wenn du das Ding nach der Maßnahme bei der Behörde zur Ansicht vorlegst.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
- Charles
- Supporter Mr. Blackpowder
- Beiträge: 6786
- Registriert: So 9. Mai 2010, 13:24
- Wohnort: Hoch droben in den Bergen
Re: Waffen zu Deko umbauen - was ist zu tun?
Hallo Promo,
perfekt!
Vielen Dank für deine Hilfe!
Wo genau ist diese Vorschrift zu finden?
Charles
perfekt!
Vielen Dank für deine Hilfe!
Wo genau ist diese Vorschrift zu finden?
Charles
Re: Waffen zu Deko umbauen - was ist zu tun?
Runderlass WaffG Stand Dezember 2010
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
- Charles
- Supporter Mr. Blackpowder
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Re: Waffen zu Deko umbauen - was ist zu tun?
Nochmals Danke!
Damit ich das unserer Behörde unter die Nase reiben kann, wenns sein muss...
Damit ich das unserer Behörde unter die Nase reiben kann, wenns sein muss...
Re: Waffen zu Deko umbauen - was ist zu tun?
bzgl. kosten hab ich bei irgendeinem büma gelesen, dass der €100.- für den dekoumbau verlangt hat...also wennd des selber machst wirds sicher billiger werden, aber für einen groben Anhalt glaub ich is ganz gut!
Re: Waffen zu Deko umbauen - was ist zu tun?
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Waffen zu Deko umbauen - was ist zu tun?
Promo hat geschrieben:Sachverständiger muss nicht sein, es reicht wenn du das Ding nach der Maßnahme bei der Behörde zur Ansicht vorlegst.
hi
hat das bei dir schon irgendwann mal funktioniert?
normalerweise sagt der zustaendige bei der waffenbehoerde er kanns ned beurteilen obs wie im gesetz gefordert deaktiviert wurde, er ist beamter und kein sachverstaendiger
und im prinzip hat er rexht
du muesstest den ganzen krempel dort vor ort nochmnal zerlegen um das pruefen zu koennen
kann aber sein dass hier wieder mal die ablaeufe nicht bundeseinheitlich sind und es da oder dort doch geht ...
doubleaction OG, Wien
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Re: Waffen zu Deko umbauen - was ist zu tun?
Nein, aber es soll auch Behörden geben die nicht so schikanös arbeiten. Und um eine Auffräsung im Lauf zu erkennen dazu sollte selbst ein verarbeitungstechnisch unbelasteter Beamter dazu in der Lage sein. Mal davon abgesehen kenne ich es so dass Büchsenmacher die Waffe nicht der Behörde vorlegen wenn diese ja "nur" in deren Waffenbuch eingetragen ist. Als Büchsenmacher weiß er es selber ja ganz genau wann die Waffe deaktiviert ist und wann nicht, mal davon abgesehen macht er sich selbst dafür strafbar wenn sie nicht ordnungsgemäß umgebaut wurden.
Dass die Dekoumbauten vorgelegt und beurteilt werden müssen kenne ich nur bei Umbauten im großen Stil wie es zB Dekowaffen Türk in Kärnten unten macht.
Dass die Dekoumbauten vorgelegt und beurteilt werden müssen kenne ich nur bei Umbauten im großen Stil wie es zB Dekowaffen Türk in Kärnten unten macht.
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