ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Ausland: Schreckschusspistole ins Ausland mitnehmen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
wolf
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 449
Registriert: Fr 21. Mai 2010, 21:24

Re: Ausland: Schreckschusspistole zum Campen ins Ausland ?

Beitrag von wolf » Mo 21. Jun 2010, 21:08

#
Zuletzt geändert von wolf am Do 12. Jan 2012, 02:57, insgesamt 1-mal geändert.

M16_
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 677
Registriert: Mi 12. Mai 2010, 12:15

Re: Ausland: Schreckschusspistole zum Campen ins Ausland ?

Beitrag von M16_ » Di 22. Jun 2010, 15:38

Hier das Waffengesetz für Kroatien in englisch: http://www.pak.hr/lgs.axd?t=16&id=2564

Antworten