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Psychotest
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Psychotest
Hallo Leute,
Kurze Frage zum Psychotest.
Positive Gutachen werden ja bekanntlich der zuständigen BH zugestellt.
Wie siehts aus wenn das Gutachten Negativ wäre ???
Bekommt die BH da auch Post ??
mfg
Josef
Kurze Frage zum Psychotest.
Positive Gutachen werden ja bekanntlich der zuständigen BH zugestellt.
Wie siehts aus wenn das Gutachten Negativ wäre ???
Bekommt die BH da auch Post ??
mfg
Josef
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Josef
Alle Aussagen ohne Garantie, etc.
Meine eigene Meinung, Daten ohne Gewehr etc.
Und einiges wird ab und zu am Smartphone getippt, also Nachsicht bitte
Josef
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- cobaltbomb
- .50 BMG
- Beiträge: 2564
- Registriert: So 9. Mai 2010, 13:34
- Wohnort: in your base
Re: Psychotest
das kann ich dir nicht sagen, aber man kann den test ja x mal wiederholen.
such dir einen psychodoc der von der Verband seite empfohlen wird. und versuche nicht allzu übermenschlich zu sein bei den antworten.
zb: sind sie morgens manchmal müde...mit ja, denn wer ist das nicht?
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zb: sind sie morgens manchmal müde...mit ja, denn wer ist das nicht?
Of course they wont take away your hunting rifle, they will call it a sniper rifle first
Re: Psychotest
joe77 hat geschrieben:Wie siehts aus wenn das Gutachten Negativ wäre ???
Bekommt die BH da auch Post ??
Meines Wissens gilt hierbei eine Verschwiegenheitpflicht.
D. h. das nur der Antragsteller das Recht auf Einsicht der Daten und Testergebnisse hat.
Am besten fragst du beim Psychologen deiner Wahl vorsichtshalber nochmals nach.
Re: Psychotest
Am besten fragst du beim Psychologen deiner Wahl vorsichtshalber nochmals nach.
Sorry, das ganze ist eine "Verständins" Frage,
Hab gestern den Test gemacht, Postiv natürlich.
(Wusste bis gestern auch nicht das mein Ergebniss direkt zur BH geschickt wird)
Naja, später kam mir dann die Frage wie´s bei einem negativen Test ausschaut.
Obwohl, ich auch in die Richtung "Arztgeheimnis" Tippe,....
mfg
Josef
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Josef
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Josef
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- Wohnort: Faistenau / Salzburg Land
Re: Psychotest
Also ich habe das Testergebnis ca 1 Woche nach dem Test zugeschickt bekommen, da wurde nichts an die BH geschickt.
When I die, I want to go peacefully like my Grandfather did, in his sleep -- not screaming, like the passengers in his car.
Re: Psychotest
Hmm,
wir wärs zwar auch lieber wenn ich das Ergebniss selber in Händen halten würde.
Scheinbar ist die Praxis auch nicht einheitlich,...
Aber was soll´s solange alles seinen Gang geht,..
mfg
wir wärs zwar auch lieber wenn ich das Ergebniss selber in Händen halten würde.
Scheinbar ist die Praxis auch nicht einheitlich,...
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Josef
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Josef
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Re: Psychotest
Naja wenn ich zum Psychologen sage ich bestehe darauf das ICH das Dokument nach Auswertung erhalte dann wird er das sicher machen. Natürlich muß man das vor dem Test kundtun.
When I die, I want to go peacefully like my Grandfather did, in his sleep -- not screaming, like the passengers in his car.
Re: Psychotest
Wenn alles rechtmäßig abläuft, bekommst als einziger du Auskunft über dein Resultat.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
-
- 9mm Para
- Beiträge: 26
- Registriert: Mo 7. Jun 2010, 08:43
Re: Psychotest
Im Normalfall ist die Stellung des Sachverständigen im Verfahren zur Feststellung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit eines Antragstellers für WBK oder WP folgendermassen:
Die Behörde verlangt im Verfahren, dass ihr ein Gutachten eines berechtigten Sachverständigen vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller im Sinne des Waffengesetzes als psychologisch geeignet angesehen werden kann, mit Waffen verantwortungsvoll umzugehen.
Dieses Gutachten wird vom Antragsteller und nicht von der Behörde bei einem Sachverständigen seiner Wahl beauftragt. Benannte Sachverständige dürfen Ergebnisse ihrer Arbeit nur ihren Auftraggebern zukommen lassen und sie nicht unaufgefordert an Dritte (auch nicht an Behörden) weitergeben, ausser wenn es die besonderen Bestimmungen der Materie explizit vorschreiben. Das ist im Waffengesetz aber nicht erwähnt.
Die unbefugte Weitergabe des Ergebnisses verletzt die Standesregeln der Sachverständigen.
Der einzige Fall bei dem die Behörde direkt informiert wird, ist wenn das Gutachten von ihr beauftragt wird, was aber im üblichen Verfahren nicht der Fall ist.
Deswegen vor der Untersuchung klarstellen wer welche Stellung im Verfahren innehat. Wenn ein Sachverständiger das anders sieht, geht man eben zum nächsten.
aus § 8. WaffG Verläßlichkeit:
(7) Bei erstmaliger Prüfung der Verläßlichkeit hat sich die Behörde davon zu überzeugen, ob Tatsachen die Annahme mangelnder waffenrechtlicher Verläßlichkeit des Betroffenen aus einem der in Abs. 2 genannten Gründe rechtfertigen. Antragsteller, die nicht Inhaber einer Jagdkarte sind, haben ein Gutachten darüber beizubringen, ob sie dazu neigen, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden. Der Bundesminister für Inneres hat durch Verordnung geeignete Personen oder Einrichtungen zu bezeichnen, die in der Lage sind, solche Gutachten dem jeweiligen Stand der Wissenschaft entsprechend zu erstellen.
Die Behörde verlangt im Verfahren, dass ihr ein Gutachten eines berechtigten Sachverständigen vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller im Sinne des Waffengesetzes als psychologisch geeignet angesehen werden kann, mit Waffen verantwortungsvoll umzugehen.
Dieses Gutachten wird vom Antragsteller und nicht von der Behörde bei einem Sachverständigen seiner Wahl beauftragt. Benannte Sachverständige dürfen Ergebnisse ihrer Arbeit nur ihren Auftraggebern zukommen lassen und sie nicht unaufgefordert an Dritte (auch nicht an Behörden) weitergeben, ausser wenn es die besonderen Bestimmungen der Materie explizit vorschreiben. Das ist im Waffengesetz aber nicht erwähnt.
Die unbefugte Weitergabe des Ergebnisses verletzt die Standesregeln der Sachverständigen.
Der einzige Fall bei dem die Behörde direkt informiert wird, ist wenn das Gutachten von ihr beauftragt wird, was aber im üblichen Verfahren nicht der Fall ist.
Deswegen vor der Untersuchung klarstellen wer welche Stellung im Verfahren innehat. Wenn ein Sachverständiger das anders sieht, geht man eben zum nächsten.
aus § 8. WaffG Verläßlichkeit:
(7) Bei erstmaliger Prüfung der Verläßlichkeit hat sich die Behörde davon zu überzeugen, ob Tatsachen die Annahme mangelnder waffenrechtlicher Verläßlichkeit des Betroffenen aus einem der in Abs. 2 genannten Gründe rechtfertigen. Antragsteller, die nicht Inhaber einer Jagdkarte sind, haben ein Gutachten darüber beizubringen, ob sie dazu neigen, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden. Der Bundesminister für Inneres hat durch Verordnung geeignete Personen oder Einrichtungen zu bezeichnen, die in der Lage sind, solche Gutachten dem jeweiligen Stand der Wissenschaft entsprechend zu erstellen.
Re: Psychotest
schuhsepper hat geschrieben:Im Normalfall ist die Stellung des Sachverständigen im Verfahren zur Feststellung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit eines Antragstellers für WBK oder WP folgendermassen:
Die Behörde verlangt im Verfahren, dass ihr ein Gutachten eines berechtigten Sachverständigen vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller im Sinne des Waffengesetzes als psychologisch geeignet angesehen werden kann, mit Waffen verantwortungsvoll umzugehen.
Dieses Gutachten wird vom Antragsteller und nicht von der Behörde bei einem Sachverständigen seiner Wahl beauftragt. Benannte Sachverständige dürfen Ergebnisse ihrer Arbeit nur ihren Auftraggebern zukommen lassen und sie nicht unaufgefordert an Dritte (auch nicht an Behörden) weitergeben, ausser wenn es die besonderen Bestimmungen der Materie explizit vorschreiben. Das ist im Waffengesetz aber nicht erwähnt.
Die unbefugte Weitergabe des Ergebnisses verletzt die Standesregeln der Sachverständigen.
Der einzige Fall bei dem die Behörde direkt informiert wird, ist wenn das Gutachten von ihr beauftragt wird, was aber im üblichen Verfahren nicht der Fall ist.
Deswegen vor der Untersuchung klarstellen wer welche Stellung im Verfahren innehat. Wenn ein Sachverständiger das anders sieht, geht man eben zum nächsten.
aus § 8. WaffG Verläßlichkeit:
(7) Bei erstmaliger Prüfung der Verläßlichkeit hat sich die Behörde davon zu überzeugen, ob Tatsachen die Annahme mangelnder waffenrechtlicher Verläßlichkeit des Betroffenen aus einem der in Abs. 2 genannten Gründe rechtfertigen. Antragsteller, die nicht Inhaber einer Jagdkarte sind, haben ein Gutachten darüber beizubringen, ob sie dazu neigen, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden. Der Bundesminister für Inneres hat durch Verordnung geeignete Personen oder Einrichtungen zu bezeichnen, die in der Lage sind, solche Gutachten dem jeweiligen Stand der Wissenschaft entsprechend zu erstellen.
„All right, they're on our left, they're on our right, they're in front of us, they're behind us...they can't get away this time.“
Lewis B. Puller
Lewis B. Puller
Re: Psychotest
leo irgendwann werd ich mir die mühe machen und deinen ganzen +1 postings zählen und mit der gesamtzahl deiner postings vergleichen...ich trau mich zu wetten das es fast 50% deiner postings sind
auch eine möglichkeit viele postings zusammenzubekommen! *g*
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Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Psychotest
BigBen hat geschrieben:leo irgendwann werd ich mir die mühe machen und deinen ganzen +1 postings zählen und mit der gesamtzahl deiner postings vergleichen...ich trau mich zu wetten das es fast 50% deiner postings sind
auch eine möglichkeit viele postings zusammenzubekommen! *g*
Die Wette würdest du verlieren....
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Lewis B. Puller
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