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von gewo » Sa 19. Jun 2010, 20:26
hit21 hat geschrieben:Hallo Leute,
Hat eigentlich jemand praktische Erfahrungen bezgl. ordnungsgemäßer Verwahrung von mehr als 20 Schußwaffen gem.§ 41 WaffG ?
Gibt´s da eine bundesweite einheitliche Regelung - oder kocht jede BH - das AB sowieso - ihr eigenes Süppchen ?
Wenn man sich diesbezüglich so die DE-Szene ansieht, kommt einem ja das kalte Grausen.

hallo
so schlimm wie in DE ist es nicht
aber es gibt AB spezifische unterschiede
in wien werden fallweise - so sagt man - holzkaesten nur akzeptiert wenn sie aus massivholz sind. ich galueb aber auch schon von kontrollen in wien gehoert zu haben wo des ikea kastl auch ok war
ist leider garned einheitlich
in tirol darfst die plempen an die wand haengen und is ah wurscht .... oder so
lg
g
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