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Verwahrung entspr.§ 41 ?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von Leonardo » Di 29. Jun 2010, 21:33

Varminter hat geschrieben:
Mir geht der Gedanke, eine Waffe gegen Zugriff ungesichert herumhängen/herumliegen zu haben, absolut gegen den Strich.

Varminter


:text-goodpost:
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Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von kemira » Di 29. Jun 2010, 21:41

+1
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Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von gewo » Di 29. Jun 2010, 21:52

Varminter hat geschrieben:Mir geht der Gedanke, eine Waffe gegen Zugriff ungesichert herumhängen/herumliegen zu haben, absolut gegen den Strich.


hallo

naja, da gibts doch einen kollegen der immer vom recht davon spricht mit seinem eigentum tun und lassen zu duerfen was er will.
und naja, auch wenn ich das pauschal ned so sagen wuerde, aber im prinzip gesehen .....

wie verwahrst du deine autoschluessel?
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Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von Stickhead » Di 29. Jun 2010, 22:03

Es gibt bei mir nur zwei Orte, wo sich eine Waffe dauerhaft befindet. Entweder im Safe oder am Mann. Ende.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von kemira » Di 29. Jun 2010, 22:08

gewo hat geschrieben:
Varminter hat geschrieben:Mir geht der Gedanke, eine Waffe gegen Zugriff ungesichert herumhängen/herumliegen zu haben, absolut gegen den Strich.

naja, da gibts doch einen kollegen der immer vom recht davon spricht mit seinem eigentum tun und lassen zu duerfen was er will.

Völlig richtig, und ich will halt nicht, daß meine Eisen einfach so in der Gegend rumliegen, wenn ich nicht da bin... ;)
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Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von zela » Di 29. Jun 2010, 22:12

und ich hab keine Lust mein Eisen aus einem Safe zu nesteln während bereits Gefahr in Verzug ist
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Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von kemira » Di 29. Jun 2010, 22:13

Drum schrub ich ja ganz deutlich "wenn ich nicht da bin"... :whistle:

Aber das ist wie immer nur meine persönliche Meinung...
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Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von Stickhead » Di 29. Jun 2010, 22:32

Dazu hab ich was vom VwGH:

VwGH 95/20/0426 hat geschrieben:Der Umstand, daß der an Verfolgungswahn leidende Beschwerdeführer (hier: drei) geladene und schußbereite Waffen zum Schutz vor nicht objektivierbaren, bloß in seiner Einbildung existierenden Gefahren frei herumliegen hat, rechtfertigt Befürchtung einer mißbräuchlichen Verwendung von Waffen.


Also nicht übertreiben mit dem bereithalten.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von Leonardo » Di 29. Jun 2010, 22:37

Wenn ich "Alleine" zuhause bin warum nicht,aber wenn wie bei uns oft drei vier Kinder rumlaufen wäre es mehr als Fahrlässig die Waffe rum liegen zu lassen.

Wobei es dabei nicht um meinem Junior gehen würde sondern um die Freunde die leider nicht so versiert sind im Umgang mit Waffen .

Aber jeder wie er es für richtig hält oder das Gesetz es befiehlt.

Ich verwahre meine Waffen vom ersten Tage an im Safe. :dance:

Gruß Leonardo
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Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von wolf » Di 29. Jun 2010, 22:37

#
Zuletzt geändert von wolf am Do 12. Jan 2012, 02:49, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von Expat » Di 29. Jun 2010, 22:44

Heutzutage wird alles gestohlen was du dir nicht auf die Haut stechen lässt - schon allein deswegen würde ich NIE Waffen ungesichert daheim liegen lassen wenn ich nicht da bin.
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Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von Stickhead » Di 29. Jun 2010, 23:16

wolf hat geschrieben:VwGH can kiss my eh' scho wissen

Des sagt er dir dann eh nach der letzten Berufung :doh:
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von wolf » Mi 30. Jun 2010, 00:23

#
Zuletzt geändert von wolf am Do 12. Jan 2012, 02:48, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von zela » Mi 30. Jun 2010, 01:13

Expat hat geschrieben:Heutzutage wird alles gestohlen was du dir nicht auf die Haut stechen lässt - schon allein deswegen würde ich NIE Waffen ungesichert daheim liegen lassen wenn ich nicht da bin.


wieso eigentlich nicht? Wenn ich nicht da bin, ists doch sowieso wurscht. Da werden dann eh nicht nur die Waffen gestohlen werden. Hausratsversicherung machts wieder gut. Das Quasi-"Einmauern" seiner Verteidigungswerkzeuge scheint mir eine Art Wohlstandsverwahrlosung zweiter Ordnung zu sein. Ich bin kein "Sammler" oder "Anschauer", sondern hab die zu Verteidigungszwecken. Kinder sind natürlich ein ernstes, ganz anderes Thema, das ist mir schon klar.
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Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Beitrag von kemira » Mi 30. Jun 2010, 08:14

zela hat geschrieben:Wenn ich nicht da bin, ists doch sowieso wurscht. Da werden dann eh nicht nur die Waffen gestohlen werden. Hausratsversicherung machts wieder gut.

Na ob diese Vollkaskomentalität so viel besser ist als die "Wohlstandsverwahrlosung", seinen Kram vor Diebstahl schützen zu wollen...?

zela hat geschrieben:Ich bin kein "Sammler" oder "Anschauer", sondern hab die zu Verteidigungszwecken.

Spezialfrage: welchen Verteidigungszweck erfüllt Deine Waffe - meinetwegen voll geladen und entsichert und freiliegend auf Deinem Küchentisch - wenn Du grad im Kino hockst? Des mußt mir erklären... :think:
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