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Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noetig?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Silencer0815
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Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noetig?

Beitrag von Silencer0815 » So 20. Jun 2010, 15:23

Hi,

also zuerst: Ich bin eigentlich nicht gerade doof, aber es gibt zwei Sachen bei denen mein Hirn einfach nicht mitmacht, eines ist Wirtschaft und das andere ist Recht :) Ich habe mich nun schon einige Tage durch diverse Informationen gequaelt aber ich werde nicht so ganz schlau draus...

Es geht um folgende Situation:
Ich bin deutscher Staatsbuerger, habe keine deutsche WBK, habe nicht viel Schiesserfahrung (deswegen wuerde ich wahrscheinlich auch keine deutsche WBK bekommen). Der Grund dafuer ist einfach der, dass es nur 25m Schiesstaende dort gab, wo ich in Deutschland gewohnt habe, und mich Kurzwaffen nicht soo sehr interessieren.
Nun wohne ich aber seit einiger Zeit in Wien (und hier soll es ja durchaus groessere, d. h. laengere Schiesstaende geben), und wuerde sehr gerne Sportschiessen zu meinen Hobbies hinzufuegen. Interessieren wuerden mich dabei v. a. Gewehre wie z. B. Steyr SSG 08, Tikka T3 Tactical, usw.

So, nun meine Fragen:
1) Wenn ich mich nicht irre, braeuchte man fuer o. g. Repetierer hier gar keine WBK oder? (In D braucht man eigentlich fuer fast alles was kracht eine WBK (Boellerschuetzen ausgenommen - glaub ich).
2) Aber wie sieht das dann z. B. aus, wenn ich ein solches Gewehr mal nach Deutschland auf einem Schiesstand mitnehmen will? Brauch ich dann doch eine WBK? Wenn ja, eine oesterreische oder deutsche? Oder einen europ. Feuerwaffenpass? Und bekommt man den ueberhaupt ohne WBK? ...
3) Wuerde ich als deutscher Staatsbuerger ueberhaupt eine oesterreichische WBK bekommen? Gaelte die dann eigentlich auch in Deutschland?
4) Ach ja, da faellt mir noch ein: Gibt's hier eigentlich Schiessdisziplinen fuer o. g. Gewehre, 300m z. B. Und kann jemand einen Schiesstand dafuer in der Naehe von Wien empfehlen?

Sorry, 'ne Menge Fragen... aber ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen, bin inzwischen total verwirrt.

Danke!

Viele Gruesse,
Silencer0815

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Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti

Beitrag von hungarus_old » So 20. Jun 2010, 16:18

Eines kann ich dir schon beantworten, dein Deutscher pass ist kein Hindernis. Bin selber Ungar und solange man EWR Bürger ist, gibts da laut Recht keine Probleme.

lg hungarus
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Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti

Beitrag von Dave_64 » So 20. Jun 2010, 16:51

Interesant wie ist es den Umgekehrt?
Müss ich als Österreicher den EU Feuerwaffenpass beantragen das ich auf eine Veranstaltung nach D fahren kann.
Oder gibts da ein Formula oder sowas.

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Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti

Beitrag von erich » So 20. Jun 2010, 16:55

@silencer

zu punkt 3 )

ich kenne einen serben ( ist serbischer staatsbürger ) mit daueraufenthalts genehmigung in Ö - seine frau ist ebenfalls serbin aber mit Ö staatsbürgerschaft .

er hat eine Ö WBK mit 2 plätzen allerdings nur auf ein jahr . er muß also von jahr zu jahr eine neue WBK beantragen .

somit vermute ich , das es für deutsche staatsbürger auch möglich sein müsste in Ö eine WBK zu bekommen .


gruß erich

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Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti

Beitrag von Shotgun » So 20. Jun 2010, 17:01

Für jeden EWR Bürger gelten in Österreich österr. Gesetze.

Das heisst: Repetierbüchsen und manche Schrotflinten ab 18

Kurzwaffen, Selbstlader und Reptierflinten (z.B. Unterhebelflinte -> Terminator ;-) ) nur auf WBK

WBK kannst du ganz normal beantragen, wenn du als Grund: "Selbstverteidigung in den eigenen 4 Wänden" angibst MUSS man dir eine Ausstellen, solange du die anderen Anforderungen erfüllst. (Psychotest, Waffenführerschein, Unbescholtenheit) In Wien ist das ganze ein bisschen Nervenaufreibender als anderswo, wegen der zuständigen Behörde. Aber da können dir andere mehr erzählen.

Österr. WBK gilt in Deutschland nicht, wenn du eine Waffe (und auch Munition) nach Deutschland mitnehmen willst zum schiessen brauchst du den Europäischen Feuerwaffenpass. Der alleine reicht aber noch nicht mal, du brauchst auch noch eine Einladung zu einem Bewerb etc.!! Nur in Verbindung mit dieser Einladung darfst du legal mit deiner Waffe nach DE einreisen oder auch durchreisen. (Also vorsicht falls du mal von Wien nach Tirol willst mit der Waffe und übers Deutsche Eck fährst....!! Auch dort wäre eigentlich der ganze Papierkram nötig!)
Auch z.B. Munition bekommst du in Deutschland mit einer österr. WBK überhaupt nicht!

Einfach so aus Lust und Laune nach Deutschland fahren damit zum schiessen, ist also eigentlich nicht möglich bzw. rechtlich nicht legal. Nur mit EFWP in Verbindung mit einer Einladung.

Klar, es gibt keine "Grenzen" in dem Sinne mehr, aber wenn man ohne die nötigen Papiere in Deutschland erwischt wird... uiuiui! Nicht zu empfehlen! Musst nur in eine Verkehrskontrolle kommen oder in einen Unfall verwickelt sein, schon kanns sein dass sie dich am Schlawittchen haben!

lg shotgun
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Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti

Beitrag von hungarus_old » So 20. Jun 2010, 18:21

hungarus hat geschrieben:Eines kann ich dir schon beantworten, dein Deutscher pass ist kein Hindernis. Bin selber Ungar und solange man EWR Bürger ist, gibts da laut Recht keine Probleme.

lg hungarus


Shotgun hat geschrieben:WBK kannst du ganz normal beantragen, wenn du als Grund: "Selbstverteidigung in den eigenen 4 Wänden" angibst MUSS man dir eine Ausstellen, solange du die anderen Anforderungen erfüllst. (Psychotest, Waffenführerschein, Unbescholtenheit) In Wien ist das ganze ein bisschen Nervenaufreibender als anderswo, wegen der zuständigen Behörde. Aber da können dir andere mehr erzählen.


Ich habe leider vergessen zu sagen, dass der Hauptwohnsitz in Österreich natürlich vorraussetzung ist!
Ich "musste" (ich wurde gefragt, hatte aber auch alle meldezetteln bei mir) meine Wohnsitze der Letzten 5 Jahre in Österreich angeben.
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Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti

Beitrag von Silencer0815 » So 20. Jun 2010, 18:23

Hi,

vielen Dank fuer die Antworten, jetzt ist mir die Sache schon viel klarer!

Da mich hauptsaechlich Repetierbuechsen interessieren, werde ich das mit der WBK dann vielleicht erstmal sein lassen, da dafuer ja keine Notwendigkeit besteht. Der Feuerwaffenpass waere evtl interessant, wenn ich das Gewehr mal mit nach D nehmen will... andererseits wuerde mir dafuer jetzt eigentlich auch kein Grund einfallen.

Aber falls ich irgendwann mal eine WBK beantragen wollte: Weiss jemand, ob als Waffenfuehrerschein auch die dt. Waffensachkundepruefung akzeptiert wird? Also von der Logik her sollte es so ein. Wie ich gelesen habe dauert ein Kurs fuer den Waffenfuehrerschein 1,5-2 Std., die Waff.sachkundeprf. hat 2,5 Tage gedauert.
Das mit dem Begruendung find ich ja lustig... also mit "zur Selbstverteidigung" wuerden sie einem in einem dt. Amt wohl auslachen (sofern man kein Bankmanager, Konzernvorstand oder in einem Zeugenschutzprogramm ist).

Kurzwaffen, Selbstlader und Reptierflinten (z.B. Unterhebelflinte -> Terminator ;-) ) nur auf WBK

Jo, das mit der Pumpgun weiss ich. Hat mir mal ein Bekannter bei einer Diskussion ueber Sinn und Unsinn einiger Regeln im Waffengesetz erzaehlt. Naja, ist halt wie ueberall, laeuft irgendwo einer Amok muss schnell irgendwas verboten werden, will man sich als Politiker profilieren :( Nach dem Sinn fragt da keiner...
(mal davon abgesehen, dass das ja ueberhaupt keine "Amoklaeufe" sind, was da landlaeufig so bezeichnet wird, sondern geplante Morde, aber egal...)

Viele Gruesse,
Silencer

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Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti

Beitrag von Silencer0815 » So 20. Jun 2010, 18:30

Ich habe leider vergessen zu sagen, dass der Hauptwohnsitz in Österreich natürlich vorraussetzung ist!
Ich "musste" (ich wurde gefragt, hatte aber auch alle meldezetteln bei mir) meine Wohnsitze der Letzten 5 Jahre in Österreich angeben.


Hm, ok... Naja, die Sache mit dem Hauptwohnsitz ist auch sowas, was mir nicht so 100% klar ist. Hab bei der Anmeldung hier zwar meine Adresse hier als Hauptwohnsitz angegeben, aber ich hab ja trotzdem noch meinen Wohnsitz in Deutschland (zwecks Wahlen etc.).
Aber 5 Jahre in Oesterreich ist keine Vorraussetzung, oder? Dann wirds naemlich schwierig, war in den letzten Jahren in einigen Laendern unterwegs...

Aber naja, wie gesagt, werde das mit der WBK wohl vorerst dann mal bleiben lassen... Hm, wenn ich allerdings so ueberlege, ein halbautomatisches Gewehr waer vielleicht auch irgendwann mal ganz interessant, mal sehen... :)

Viele Gruesse,
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Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti

Beitrag von Shotgun » So 20. Jun 2010, 18:50

Bei uns ist Selbstverteidigung zuhaus ein Recht für alle Bürger, und wie gesagt: Es ist der einzige Rechtfertigungsgrund für den die BH eine WBK ausstellen *muss*, sofern sonst alles passt!

Gibtst du auf dem Formular Sportschiessen oder Sammeln als Begründung an, kann die BH den Antrag auch aus eigenem Ermessen ablehnen, auch wenn sonst alles passt.

Glaube nicht dass die deutsche Waffensachkunde anerkannt wird, auch wenn diese weitaus umfangreicher ist als der Waffenführerschein. Das ist der Amtsschimmel.



Mit der Unterhebelrepetierflinte hab ich so ein "Winchester" Teil gemeint, nicht die Pumpgun:
Bild

Diese Unterheblerflinten kann man bei uns kaufen auf WBK, Halbautomatische Flinten auch. Nur die bösen gefährlichen Pumpguns eben nicht mehr.. :roll: :doh:


Wenn es um den Kauf von Waffen die frei ab 18 sind geht, ist das mit dem Hauptwohnsitz glaube ich nicht so wichtig. Überhaupt dürfte es nicht so wichtig sein, ich glaube nicht dass es rechtlich nötig ist, auch wenns um die WBK geht. (wichtig ist es nur insofern, als dass glaube ich die BH am Hauptwohnsitz für die Ausstellung der Waffenrechtl. Dokumente zuständig ist)

Wobei es mich wundert: Da wo du jetzt wohnst, das ist ja dein Hauptwohnsitz in Österreich. Ob du dann noch einen Hauptwohnsitz in Deutschland hast, dürfte doch eigentlich egal sein, oder doch nicht?!? Ich glaub die Österr. Behörden interessieren sich nur für Haupt und Nebenwohnsitze in Österreich. Ich kann mich aber täuschen.

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Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti

Beitrag von lkjlkj » So 20. Jun 2010, 20:21

Silencer0815 hat geschrieben:
Ich habe leider vergessen zu sagen, dass der Hauptwohnsitz in Österreich natürlich vorraussetzung ist!
Ich "musste" (ich wurde gefragt, hatte aber auch alle meldezetteln bei mir) meine Wohnsitze der Letzten 5 Jahre in Österreich angeben.


Hm, ok... Naja, die Sache mit dem Hauptwohnsitz ist auch sowas, was mir nicht so 100% klar ist. Hab bei der Anmeldung hier zwar meine Adresse hier als Hauptwohnsitz angegeben, aber ich hab ja trotzdem noch meinen Wohnsitz in Deutschland (zwecks Wahlen etc.).
Aber 5 Jahre in Oesterreich ist keine Vorraussetzung, oder? Dann wirds naemlich schwierig, war in den letzten Jahren in einigen Laendern unterwegs...

Aber naja, wie gesagt, werde das mit der WBK wohl vorerst dann mal bleiben lassen... Hm, wenn ich allerdings so ueberlege, ein halbautomatisches Gewehr waer vielleicht auch irgendwann mal ganz interessant, mal sehen... :)

Viele Gruesse,
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Beantragen :-) Was man hat, das hat man...

Der sog. Waffenführerschein ist eher so eine Art Einnahmequelle für den Handel, Kostenpunkt um die 40EUR. Was den Psychotest (Einnahmequelle für Kuratorium für Verkehrssicherheit und Co., ja richtig gelesen, die sind an dem Kuchen auch beteiligt) betrifft: Hierzu gibts einige Threads in dem Forum und auch in dem der Verband. Ich gehe davon aus, daß dieser für einen, sagen wir mal, mental "normalen" Menschen kein Problem darstellt. Letzterer ist wohl eine gewisse Hürde für einen WBK Interessenten, der Waffenführerschein mMn eher nicht.

Am besten wäre, du machst die Jagdkarte, dann betrifft dich das alles nicht, kein Psychotest, kein Waffenführerschein und, soviel ich weiß, keine Wartezeit beim Waffenkauf (man möge mich korrigieren). Und prima networken kannst du obendrein ;-)

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Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti

Beitrag von Shotgun » So 20. Jun 2010, 21:28

Ja, ich glaube auch mit Jagdkarte gibts keine Wartefrist bei C+D Waffen. Jagdprüfung ist halt aufwändig und teuer, aber sonst würde ich es auch uneingeschränkt empfehlen!


Zum Waffenführerschein wäre zu sagen: wenn du vielleicht schon ein paar Waffen ab 18, Munition, Zubehör etc. bei immer dem gleichen Büchser vorher gekauft hast, und vorher sagst: Und meine Glock/Norinco/STI/HK will ich auch bei dir bestellen sobald ich WBK in Händen hab, oder was hast denn grad tolles da auf WBK... dann kanns sein dass der Waffenführerschein auch nur die Hälfte Kostet oder gar gratis ist... :whistle:

Muss nicht sein, kann aber durchaus passieren wenn der Büchser den Eindruck hat da einen guten Stammkunden zu bekommen! Ich würde nicht fix damit rechnen, aber manchmal wird man echt positiv überrascht!


Vom Psychotest beim Kuratorium für Verkehrssicherheit wird allgemein eher abgeraten!! Auf der Verband Homepage bzw. im Forum kursiert irgendwo eine Liste mit Psychologen die "OK" sein sollen. Ansonsten werden dir sicherlich unsere Mitglieder in und um Wien gute Tipps geben können zu welchem Doc man am besten hingeht.


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Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti

Beitrag von wolf » Di 22. Jun 2010, 01:56

#
Zuletzt geändert von wolf am Do 12. Jan 2012, 02:56, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti

Beitrag von Old Sam » Di 22. Jun 2010, 08:37

@ Silencer0815

Geh zu einem Büchser Deiner Wahl und sprich mit ihm über dein Begehr und es wird Dir geholfen.
Die 3 Tagesfrist zwischen Kauf und Abholung sind wahrlich nicht die Welt.

Willst Du etwas besonderes erwerben brauchts dazu eh weitaus mehr Zeit als 3 Tage. ( Angucken, bestellen, bauen, ausliefern....des dauert sowieso )

Vergiss den Jagdschein, kostet teuer, bringt nix außer du willst wirklich jagen ( das mußt du tief in deinem innern spüren ansonsten wirst der gleiche Sonntagsjäger wie viele anderen die den Schein machen nur weils chic ist )

Die WBK kannst natürlich machen, es interessiert nur dein Hauptwohnsitz innerhalb von Österreich.
Deins Sachkunde wird in Ösiland nicht anerkannt, wahrscheinlich weiß der Jung auf der BH net einmal dass es sowas gibt und was des nu wieder sein soll.

Und was das Ausreisen mittels Waffe betrifft hat Shotgun schon alles relevante dargestellt

Also - die 300m Stände warten auf Dich.... :shock:
Howdy

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Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti

Beitrag von gewo » Di 22. Jun 2010, 09:37

wolf hat geschrieben:....
Da du dich für Repetierbüchsen interessierts sei nur noch angemerkt, daß du DERZEIT NOCH ohne waffenrechtliches Dokument keine Vollmantelmunition (zumindest für die gängigsten Kaliber) kaufen kannst.
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Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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Re: Oest. WBK beantragen als Deutscher? Oder gar nicht noeti

Beitrag von Shotgun » Di 22. Jun 2010, 18:30

@Gewo: Wieso??

Die Gesetzesänderung bzgl. "erwerb ohne WBK aber mit Registrierungsbestätigung" bezieht sich doch meines Wissens nach auf Kurzwaffenmunition für Langwaffen, davon dass das auch für Vollmantel gilt habe ich nix gelesen?!?
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