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Einige Fragen für Verwahrung Transport und mehr

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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OC Tom
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Einige Fragen für Verwahrung Transport und mehr

Beitrag von OC Tom » So 6. Nov 2011, 01:46

Hallo,

ich habe mal wieder ein paar Fragen an euch eher teilweise sehr theoretische .
wie ich schon im Betreff geschrieben habe geht es um Verwahrung, Transport etc.

Ich fasse einige Fragen zusammen bei einer glaube ich die Antwort schon zu kennen dank dem Forum (Gesetz)aber wenn jemand auf das Thread stoßt kann es ja hilfreich sein.

Generell beziehen sich alle Fragen auf diese Situation:

Auf mich und meine Frau. Wir haben jeweils eine WBK mit 2 Plätzen amtlich Verheiratet (sage das nur das das klar ist manche sagen ja meine Frau nur weil sie seit 100 Jahren zusammen sind) und bei Paaren könnten Fragen und Antworten anders sein.
Ich 2 Waffen, Frau 1 Waffe, gemeinsam 3.

1 Frage.

Sehe ich das richtig das meine Frau und ich bei der Verwahrung keine Trennung haben müssen auch wenn in unserem Tresor mehr Waffen liegen als wir einzeln auf der WBK haben.

Im Tresor 3 Plätze jeweils nur 2

Die Waffen liegen alle frei im Tresor wir haben beide ständig Zugang.

Sollte ja bei einer Ehe kein Problem sein oder?
Ich glaube das ich richtig oder?


2 Frage.

Wie sieht das eigentlich aus wir fahren auf den Stand oder Heim alle 3 Waffen sind im Auto, ich muss jetzt mal auf Klo und gehe in eine Raststätte, Tankstelle, etc.

Meine Frau bleibt alleine im Auto mit allen Waffen kann das im Fall der Fälle ein Problem sein?
Muss ich eine mitnehmen auf Klo kommt ja komisch wenn ich min Koffer ins "Lokal" gehe.


3 Frage.

Ich habe in letzter Zeit oft von Kontrollen auf manchen Schießstände gehört wo die Polizei die Autos kontrolliert, und zwar während die Leute zb. am Gewehrstand sind das die wissen wollen ob man Kat B. im Auto gelassen hat.

a: habt ihr das auch schon gehört und
b: wäre das erlaubt ? (ich kann mir eigentlich nicht vorstellen das die das dürfen das Auto steht ja wahrscheinlich auf Privatgrund. Anderseits steht ja im Gesetz das man der Polizei jederzeit bei Aufforderung seine Waffen zeigen muss und das Dokument WBK/WP oder so ähnlich)

4 Frage.

Wenn ich meine Frau am Schießstand (vor der Scheibe) direkt kurz alleine lasse mit 3 Waffen ist das ein Problem ?
(wieder Klo Situation :D )


5te und letzte Frage.

Verkauf der Waffen.
Ich "bekomme" vllt demnächst eine Waffe jetzt will ich eine von meinen meiner Frau geben (verkaufen)

Muss ich die Waffe trotzdem im Schreiben an die Behörde "Verkaufen" damit es auch eindeutig ist weil "Überlassen" klingt ja irgendwie falsch.

Wie lange vorher sollte ich das Schreiben an die Behörde senden oder ist es egal ich schicke das schreiben am 1.12. an die BH und kaufe am 2.12. die Waffe. oder sollte da mehr Zeit dazwischen sein net das die an Anfall bekommen weil ich bei denen 3 Waffen auf einmal habe.

(natürlich schicke ich Einschreiber)
(Klar das der BüMa das net immer gleich meldet das er eine Verkauft hat und mein Brief auch braucht, und die das vllt nicht gleich bearbeiten)


Danke euch schon mal für die Hilfe
Ich weiss ist lange geworden und auch sehr theoretisch teilweise aber Vllt habt ihr ein paar Antworten.

LG
Tom
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Re: Einige Fragen für Verwahrung Transport und mehr

Beitrag von sponsi » So 6. Nov 2011, 07:14

1. Kein Problem (gemeinsame Verwahrung).
2. Kein Problem.
3. a. Nur gehört.
4. Kein Problem.
5. Relevant ist das Datum der Überlassung. Für die Meldungen selbst hast du 6 Wochen Zeit. Wichtig ist, dass nie mehr als 2 Waffen auf dich "geschrieben" sind.


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Re: Einige Fragen für Verwahrung Transport und mehr

Beitrag von gewo » So 6. Nov 2011, 11:42

seh ich auch so
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Re: Einige Fragen für Verwahrung Transport und mehr

Beitrag von OC Tom » So 6. Nov 2011, 13:25

Super Danke so hätte ich das auch gesehen auch was man teilweise im Waffenges. lesen kann.

LG
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