Seite 1 von 1

FFW-Muni UHR Besitzer / Verwahrung

Verfasst: Mi 23. Jun 2010, 00:08
von eXistenZ
Durch die Gesetzesänderung wird es legal möglich als UHR-Besitzer auch ohne WBK/WP FFW-Muni zu besitzen.

Wenn man jetzt zB. eine Freundin hat die keine(n) WBK/WP hat und keinen UHR im selben Kaliber besitzt muss man die FFW-Muni so verwahren das die Freundin keinen Zugriff hat.

D. h. die Freundin darf zwar den UHR betatschen die Muni dafür ist allerdings strengstens Tabu (Ausnahme öffentlicher Schießplatz).

Richtig?

Re: FFW-Muni UHR Besitzer / Verwahrung

Verfasst: Mi 23. Jun 2010, 00:22
von gewo
eXistenZ hat geschrieben:Durch die Gesetzesänderung wird es legal möglich als UHR-Besitzer auch ohne WBK/WP FFW-Muni zu besitzen.

Wenn man jetzt zB. eine Freundin hat die keine(n) WBK/WP hat und keinen UHR im selben Kaliber besitzt muss man die FFW-Muni so verwahren das die Freundin keinen Zugriff hat.

D. h. die Freundin darf zwar den UHR betatschen die Muni dafür ist allerdings strengstens Tabu (Ausnahme öffentlicher Schießplatz).

Richtig?


hallo

das wird wohl in den durchfuehrungsbestimmungen entsprechend geregelt werden
richtig ist das diese munition nicht "frei" sein wird
ihr besitz ist an den besitz einer entsprechenden waffe gebunden

vermutlich ist ihre verwahrung an dieselben bedingungen gebunden wie die der waffe ..

lg
g