FFW-Muni UHR Besitzer / Verwahrung
Verfasst: Mi 23. Jun 2010, 00:08
Durch die Gesetzesänderung wird es legal möglich als UHR-Besitzer auch ohne WBK/WP FFW-Muni zu besitzen.
Wenn man jetzt zB. eine Freundin hat die keine(n) WBK/WP hat und keinen UHR im selben Kaliber besitzt muss man die FFW-Muni so verwahren das die Freundin keinen Zugriff hat.
D. h. die Freundin darf zwar den UHR betatschen die Muni dafür ist allerdings strengstens Tabu (Ausnahme öffentlicher Schießplatz).
Richtig?
Wenn man jetzt zB. eine Freundin hat die keine(n) WBK/WP hat und keinen UHR im selben Kaliber besitzt muss man die FFW-Muni so verwahren das die Freundin keinen Zugriff hat.
D. h. die Freundin darf zwar den UHR betatschen die Muni dafür ist allerdings strengstens Tabu (Ausnahme öffentlicher Schießplatz).
Richtig?