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Eintragung von Halbautomaten in die WBK

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Andi1911
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Eintragung von Halbautomaten in die WBK

Beitrag von Andi1911 » Mo 21. Nov 2011, 17:08

Anfängerfrage

Ich lese oft von Eintragungen in die WBK, mir ist aber bisher bei keiner eine Eintragung aufgefallen. Werden Halbautomaten auf der Rückseite eingetragen? Übernimmt das der Händler?

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Floody
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Re: Eintragung von Halbautomaten in die WBK

Beitrag von Floody » Mo 21. Nov 2011, 17:13

Waffen werden nicht "in" die WBK eingetragen, auch Halbautomaten nicht. Es wird vom Händler (oder bei Privatkauf von dir selbst) der Behörde der Erwerb mitgeteilt und die schreiben dir das in deinen Waffenakt.

Wirklich in die WBK eingetragen wurden damals Pumpguns, heute so Sachen wie Wechselsysteme, Erweiterungen usw.

Andi1911
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Re: Eintragung von Halbautomaten in die WBK

Beitrag von Andi1911 » Mo 21. Nov 2011, 17:25

Verstehe. Danke Floody!

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Re: Eintragung von Halbautomaten in die WBK

Beitrag von Expat » Mo 21. Nov 2011, 17:57

In Deutschland werden die Waffen tatsächlich mit Seriennummer, Hersteller etc. eingetragen, ist in Ö nur beim EUFWP genau so - sonst in keinem Dokument.
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Re: Eintragung von Halbautomaten in die WBK

Beitrag von Capulus » Mo 21. Nov 2011, 18:13

Floody hat geschrieben:Waffen werden nicht "in" die WBK eingetragen,


oh doch, manche vor langer Zeit, also vor 1996 schon.
Ich hab noch eine, die auf der WBK (Papierform) draufsteht.

Grüße
Cap
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Re: Eintragung von Halbautomaten in die WBK

Beitrag von Andi1911 » Mo 21. Nov 2011, 18:50

Wie sieht es eigentlich mit der Eintragung von AR Wechselsystemen aus? Gibt es da eine Limitierung der Anzahl für einen Lower? Muss man wenn man selbst ein Wechselsystem zusammenbaut die Rechnungen der einzelnen Teile bei der Eintragung mitnehmen, oder genügt es wenn man die Konfiguration Lauflänge etc. angibt? Werden die Systeme dann sofort bei der BH eingetragen?

Stefan
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Re: Eintragung von Halbautomaten in die WBK

Beitrag von Stefan » Mo 21. Nov 2011, 19:00

soweit mir bekannt, musst du vor dem kauf eines WS bei der behörde anfragen, ob das so in ordnung geht. zumindest, wenn diese zusätzlich eingetragen werden sollen und keinen regulären platz verbrauchen sollen.

mfg stefan

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Re: Eintragung von Halbautomaten in die WBK

Beitrag von Steirer » Mo 21. Nov 2011, 23:12

Andi1911 hat geschrieben:Wie sieht es eigentlich mit der Eintragung von AR Wechselsystemen aus? Gibt es da eine Limitierung der Anzahl für einen Lower? Muss man wenn man selbst ein Wechselsystem zusammenbaut die Rechnungen der einzelnen Teile bei der Eintragung mitnehmen, oder genügt es wenn man die Konfiguration Lauflänge etc. angibt? Werden die Systeme dann sofort bei der BH eingetragen?

Lieber Andi1911!
Nicht so schnell mit den jungen Pferden!
Lower kannst du so viele kaufen wie du willst - ist ähnlich wie mit den Griffstücken für die Glock - die zählen nicht als Waffe! Die Vorgehensweise bei deinem neuen Upper ist da schon komplizierter! Bevor dir dein lieber Waffenhändler den Upper überhaupt aushändigen darf, muß das Ding auf deiner WBK mit Nummer und Kaliber eingetragen sein! Also muss in deinem Ansuchen ebenfalls die Nummer und das Kaliber des gewünschten Uppers drinstehen, denn diesen Upper bekommst du nur als Zubehör für deinen bei der Behörde gemeldeten Halbautomaten!!! Halbautomat weg - Zubehör AUCH weg! Wirkt sich allerdings NICHT auf die Plätze aus!

PS: Einen mühsam erkämpften Platz auf der WBK für das Zubehör zu nutzen - für so dumm halte ich keinen!
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Re: Eintragung von Halbautomaten in die WBK

Beitrag von quildor82 » Mo 21. Nov 2011, 23:19

Steirer hat geschrieben:
PS: Einen mühsam erkämpften Platz auf der WBK für das Zubehör zu nutzen - für so dumm halte ich keinen!



Vielleicht gibts so dumme die den Platz dann später mit was anderen belegen möchten & "draufkommen" das man das WS ja als Zubehör eintragen könnte.
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Re: Eintragung von Halbautomaten in die WBK

Beitrag von Steirer » Mo 21. Nov 2011, 23:42

quildor82 hat geschrieben:Vielleicht gibts so dumme die den Platz dann später mit was anderen belegen möchten & "draufkommen" das man das WS ja als Zubehör eintragen könnte.

So viele Plätze gibts nicht! Zumindest da :at1:

PS: "Dummstellen" ist in dem Fall aber schon fast hinterhältig! :mrgreen:
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Re: Eintragung von Halbautomaten in die WBK

Beitrag von Andi1911 » Di 22. Nov 2011, 06:38

Die Seriennummer steht so weit ich weiß auf dem Lower und nicht dem Upper. Müssten eigentliche nicht die Upper frei sein? Steht auf dem Upper auch eine Nummer?

Verstehe ich das richtig, dass wenn ich ein WS selber zusammenstellen möchte ich zuerst diese eintragen lassen muss?

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Re: Eintragung von Halbautomaten in die WBK

Beitrag von Musashi » Di 22. Nov 2011, 07:11

nein, weil lauf und verschluß waffenrechtl. die waffenteile sind.
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gewo
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Re: Eintragung von Halbautomaten in die WBK

Beitrag von gewo » Di 22. Nov 2011, 10:51

Steirer hat geschrieben:...Bevor dir dein lieber Waffenhändler den Upper überhaupt aushändigen darf, muß das Ding auf deiner WBK mit Nummer und Kaliber eingetragen sein! ...


hallo

DAS stimmt so nicht
der rest ist aber voellig korrekt
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