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Beschuss in Österreich erforderlich ?

Verfasst: So 27. Nov 2011, 21:24
von yoda
Servus!

Ich habe kürzlich einen Karabiner 98k gekauft, ohne gültigen Beschuss, aber nummerngleich.
Jetzt hab ich das Waffengesetz und einige Foren durchsucht und nichts gefunden.
Muss ich das Ding beschießen lassen bevor ich damit auf den Schießstand gehen kann oder ist das egal ?
Gilt der Beschuss von damals ? In der Prüfzeichenverordnung von 1999 sind die alten Vögel von vor 45 auch drinnen
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl ... _387_2.pdf

Ist es sinnvoll einen Beschuss machen zu lassen wenn alle mechanischen Teile und der Lauf nummerngleich und in gutem Zustand sind ?
Verschlussabstand müsste dann ja eigentlich passen ?

Wäre super wenn mir das jemand erklären könnte.

lg Sebi

Re: Beschuss in Österreich erforderlich ?

Verfasst: Mo 28. Nov 2011, 08:35
von Varminter
Wenn du es schiessen willst, ist gültiger Beschuss notwendig, sonst hast du im Falle eines Unfalles beträchtlichen Ärger.

Vor 1945 erfolgte Beschüsse sind nicht mehr gültig.

Ausserdem sind sogar die robusten 98er im Laufe der Zeit gealtert, es kann nicht schaden, wenn das Beschussamt ein Prüfäuglein darauf wirft, bei vielen älteren Waffen ist auch der Verschlussabstand nicht mehr korrekt.

Re: Beschuss in Österreich erforderlich ?

Verfasst: Mo 28. Nov 2011, 08:38
von headhoncho
Was kostet so ein Beschuss?

Re: Beschuss in Österreich erforderlich ?

Verfasst: Mo 28. Nov 2011, 08:40
von Varminter
viewtopic.php?f=20&t=7577

Siehe auch diesen Thread, da wurde das Thema auch behandelt.

Kosten waren vor 4 Jahren so um 25 €, nagelt mich aber nicht drauf fest, ich hab die Rechnung sicher nicht mehr.

Re: Beschuss in Österreich erforderlich ?

Verfasst: Mo 28. Nov 2011, 08:41
von KGR84
Varminter hat geschrieben:...
sonst hast du im Falle eines Unfalles beträchtlichen Ärger.
...


Und im Fall keines Falles?

Muss da ein Beschuss drauf sein, und überprüft das wer?

Wenn ich nen Nummerngleichen 98er hätte, würde ich mich hüten da nen Beschussstempel draufmachen zu lassen.

Re: Beschuss in Österreich erforderlich ?

Verfasst: Mo 28. Nov 2011, 08:48
von Varminter
KGR84 hat geschrieben:
Varminter hat geschrieben:...
sonst hast du im Falle eines Unfalles beträchtlichen Ärger.
...


Und im Fall keines Falles?

Muss da ein Beschuss drauf sein, und überprüft das wer?

Wenn ich nen Nummerngleichen 98er hätte, würde ich mich hüten da nen Beschussstempel draufmachen zu lassen.




Wenn ich ihn sammeln will und garantiert nie schiesse, dann würde ich es mir auch überlegen.

Will ich ihn aber schiessen, dann wäre mir der (eh ziemlich geringe) Wertverlust eines 98er nicht das Risiko wert, meine waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu verlieren :!: :tipphead:

Re: Beschuss in Österreich erforderlich ?

Verfasst: Mo 28. Nov 2011, 13:06
von martin01
ist so ein "Beschuss" nur in Wien möglich?

Re: Beschuss in Österreich erforderlich ?

Verfasst: Mo 28. Nov 2011, 13:10
von Gumbar
martin01 hat geschrieben:ist so ein "Beschuss" nur in Wien möglich?

Ferlach

Re: Beschuss in Österreich erforderlich ?

Verfasst: Mo 28. Nov 2011, 15:50
von Varminter
martin01 hat geschrieben:ist so ein "Beschuss" nur in Wien möglich?



An und für sich kann dein Büxner das Ding auch hinschicken, (entweder Wien - Süssenbrunn oder Ferlach), dann wird´s aber teurer... ich hab mich immer angemeldet, bin selber hin und fertisch... :whistle:

Re: Beschuss in Österreich erforderlich ?

Verfasst: Mo 28. Nov 2011, 17:53
von yoda
Danke für die zahlreichen Antworten.
Werd das Ding auf jeden Fall beim Beschussamt anschaun und beschießen lassen, vielleicht könnens das Beschusszeichen auch an einer unauffälligen Stelle anbringen.

Rein aus Interesse
Was kann da im schlimmsten Fall passieren bei einem alten Gewehr mit gutem Lauf, fliegt einem dann der Verschluss um die Ohren ?
Ich lese in einigen Foren mit, hab aber noch nie einen Beitrag gesehen in dem ein Mosin Nagant oder ein Karabiner 98k beim schießen
"explodiert" wäre. Hat das schonmal jemand erlebt ?

Re: Beschuss in Österreich erforderlich ?

Verfasst: Mo 28. Nov 2011, 22:37
von martin01
ich schiesse schon hier und da (wirklich nur hier und da - sowie einige kollegen) alte gewehre!
das da aber mal was "passiert" währe habe ich noch nie gehört.

verschreien will ich aber nix (3malaufholzklopfen!)

ich habe selber nur einen alten 98er, deshalb habe ich gefragt WO eine beschuss möglich ist. wien oder ferlach ist aber definitiv zu weit weg um das machen zu lassen! verschicken kommt für mich absolut NICHT in frage!

Re: Beschuss in Österreich erforderlich ?

Verfasst: Di 29. Nov 2011, 09:46
von Varminter
martin01 hat geschrieben:ich schiesse schon hier und da (wirklich nur hier und da - sowie einige kollegen) alte gewehre!
das da aber mal was "passiert" währe habe ich noch nie gehört.

verschreien will ich aber nix (3malaufholzklopfen!)

ich habe selber nur einen alten 98er, deshalb habe ich gefragt WO eine beschuss möglich ist. wien oder ferlach ist aber definitiv zu weit weg um das machen zu lassen! verschicken kommt für mich absolut NICHT in frage!



Wenn man(n) am Beschussamt höflich fragt, zeigen sie auch ihre Schreckenskammer... ;)

Wenn du schöne Fotos einer zerrissenen Steyr sehen möchtest, schau mal beim Lutz Möller rein.

Re: Beschuss in Österreich erforderlich ?

Verfasst: Di 29. Nov 2011, 11:03
von Charles
Varminter hat geschrieben:
Wenn man(n) am Beschussamt höflich fragt, zeigen sie auch ihre Schreckenskammer... ;)




Vielen Dank für den Tip, werde dort nachfragen, wenn ich einige Gewehre beschießen lasse. :)

Re: Beschuss in Österreich erforderlich ?

Verfasst: Di 29. Nov 2011, 11:10
von martin01
Wien UND Ferlach sind leider nicht grade ums Eck... schade

Re: Beschuss in Österreich erforderlich ?

Verfasst: Di 29. Nov 2011, 11:33
von Varminter
martin01 hat geschrieben:Wien UND Ferlach sind leider nicht grade ums Eck... schade



Das ändert nichts an den waffenrechtlichen Grundlagen, man kann Waffen auch zum Beschussamt schicken.

Wer nicht akzeptiert, dass beim Schiessen ein gültiger Beschuss Vorschrift ist, handelt wie jemand, der ein Auto ohne gültige Prüfplakete fährt und muss dann eben die rechtlichen Konsequenzen tragen.

MEIN Problem ist es dann nicht :!: